Anschreiben an alle Fußball – Vereine der 1. – 3. Liga in Deutschland und 1. Liga in Großbritanien

Stadtgemeinde Cottbus

Die Nachfahren der Angehörigen

der ethnischen Minderheit

aus dem Volke der Preußen

W. Külz Str. 49

03046 Cottbus

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

10.11.2017

Betrifft; Das tragen der Poppy Armbinde, zum Gedenken an die sinnlos geopferten gefallenen Soldaten unserer Länder

Sehr geehrte Mitglieder der Fußballverbände von England und Deutschland,

um Irritationen und Mißverständnisse zu vermeiden, ist es erforderlich Ihnen mitzuteilen, daß wir nicht mehr die nationalsozialistische deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit dem die Rechte unserer Ahnen einfordern. Deshalb nachfolgend für die Deutschen Leser dieses Briefes unser Rechtstand, den englischen Lesern sind die Zusammenhänge bekannt.

Unser Rechtstand:

Sollten Sie der Recht(s)vermutung unterliegen, daß wir in der juristischen Person=tote Sache=Firma (§ 28 PAuswV) handeln möchten und Deutsche nach Art.116/1 mit deutscher Staatsangehörigkeit vom 5.2.1934, und Staatenlose (Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen vom 28.9.1954) sind, dann widersprechen wir dieser diskriminierenden Annahme auf das entschiedenste.

Wir haben nachweislich dokumentarisch unseren Austritt aus der faschistischen deutschen Staatsangehörigkeit (5.2.1934) nach § 18 u.ff. StAG beantragt, doch diese Entnazifizierung und die Ausstellung der Urkunde (Urkundenunterdrückung, StGB), wird uns bis heute von der Verwaltung des BUNDes verweigert.

Denn das StAG der BRD beruft sich unter Täuschung auf das RuStAG von 1913, in welchem steht: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem BUNDESSTAAT besitzt“. Demzufolge z.B. Preußen. Dem entgegen bezieht sich die Staatsangehörigkeit der BRD aber auf die illegale (Urteil des Tribunal General in Rastatt vom 06.01.1947) deutsche Staatsangehörigkeit des 3. Reich vom 05.02.1934 aus der Verordnung zum Gesetz zur Neuordnung des Reiches.

Nach Cestui Que Vie Act von 1666 haben wir uns nach kanonischem Recht, welches die Grundlage jeglichem europäischen Rechts darstellt, beim Vatikan unter Zeugen lebend gemeldet und deshalb wird unser Familienname in Sperrschrift geschrieben, um diese Unterscheidung klar zu dokumentieren.

Aus dieser Erkenntnis ist unumdeutbar herzuleiten, daß wir nicht mehr zum Eigentum des BUNDes (Artikel 133 Grundgesetz für die BRD) gehören, denn wir haben auf die Rechte und Pflichten der juristischen Person, Sache nach § 28 PAuswV, verzichtet.

Denn beschwerdefähig ist nur wer Träger von Grundrechten ist ( BVerfGE 129.78) Grundrechte dienen der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürliche Person gegen staatliche Gewalt (BVerfGE 15.256.21.262.59.231.61.82).

Zwangsmitgliedschaften sind in jedweden Vereinigungen unzulässig , Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR Art.20 Satz 2, Anerkenntnis der BRD durch Art. 25 Grundgesetz

Die öffentlich gewordenen 12 BAR Vermutungen, in Bezug auf die natürliche Person, weisen wir entschieden und widerlegt zurück.

Das ist ein öffentliches Schreiben mit entsprechend öffentlicher Erklärung und unterliegt keinem Privatrecht.

Wir haben eine Willenserklärung zur Anerkenntnis des Grundgesetz für die BRD geleistet und ziehen unsere Legitimation aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die BRD (Juristische Definition: Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet).

Wenn wir das Grundgesetz der BRD nennen, definieren wir damit immer, das letzte für dieses Territorium gültige oberste Gesetz in seiner legitimen von den Siegermächten gemachten Fassung von 1949. Welches wir durch unsere veröffentlichte Willenserklärung, auf Grund der darin enthaltenen Gewährleistung unserer unveräußerlichen Geburts, Grund, und Menschenrechte anerkennen.(http://provinz-brandenburg.org/)

Durch unsere Geburtsrechte haben wir entsprechend § 1 RuStaG von 1913, und Grundgesetz für die BRD, Art. 116/2 mit entgegengesetztem Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 und Art.146 das Recht auf einen Verfassungsstaat, die preußische Staatsangehörigkeit des letzten legitimen preußischen Staates mit seiner Verfassung vom 30. November 1920. Aus dieser Rechtebene ziehen wir unsere Rechte und Pflichten als natürliche Person. Dieser Verfassungsstaat wurde rechtwidrig zerstört, um das 3. Reich zu installieren, welches dokumentarisch nachweislich, bis heute fortgeführt wird (ZDF Nachrichten vom 03.02.2012, BRD Dokumente mit Wasserzeichenadler des 3. Reich, deutsche Staatsangehörigkeit).

Zur Angelegenheit

In der gleichgeschalteten deutschen Presse haben wir gelesen, daß der englische Fußballbund angeregt hat, mit einer Poppy Armbinde an die gefallenen Soldaten zu erinnern.

Mit sehr großer Verwunderung haben wir gelesen, daß die deutschen Spieler diese Armbinde auch tragen dürfen. Denn in Deutschland (Definition: In den Grenzen vom 31.12.1937, denn danach gehörte Neu Schwabenland zum 3. Reich) ist außer der Schuldfrage der Deutschen an den zwei Weltkriegen alles zu diesem Thema unerwünscht.

Bei näherer Betrachtung ist es grotesk, daß es Zeiten gibt in denen Männer sich sinnlos gegenseitig auf brutalste weise umbringen und davor und danach „kämpfen“ sie sportlich miteinander. Jedoch weiß keiner, ob er Zeiten später wieder aufeinander schießen muß, weil es die Regierungen befehlen.

Man könnte glauben die Menschheit wäre irrsinnig, oder zumindest deren Führer.

90% der Deutschen würden nicht den Krieg schrecklich finden, sondern nur, daß es in dieser Zeit keinen Fußball zu sehen gibt. Denn sie glauben sie leben in einem Verfassungsstaat, hätten einen Friedensvertrag und nicht die nationalsozialistische deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934.

Liebe Mitglieder des englischen Fußballverbandes, gefallene Soldaten zu ehren ist lobenswert. Wie wäre es mit der Forderung nach einer Beendigung des Waffenstillstandes des 1. und 2. Weltkrieges mit einem Welt-Friedensvertrag ?

Wir haben diese Forderung schon bei der UN (Feindstaaten Deutschlands) gestellt, aber mit dem Friedensvertrag würde sich diese Institution auflösen. Demzufolge wurden unsere Bitten nicht erhört. Auch keine der angeschriebenen Regierungen der Feindstaaten Deutschlands hat ein Interesse die Fremdverwaltung Deutschlands aufzuheben (Art. 133 Grundgesetz für die BRD).

Deutschland ist der zweitgrößte Kriegswaffenproduzent und sorgt für Nachschub in den Krisengebieten dieser Welt. Damit werden die Flüchtlinge für Europa mobilisiert.

Die Deutschen haben darauf keinen Einfluß und bedürfen nachweislich der mentalen Hilfe.

Fußball ist eine wundervolle Ablenkung von den Problemen unserer gesamten menschlichen Existenz. Sie könnten die Verantwortung übernehmen und mit dem Fußball, unsere auf den Kopf gestellte Welt, wieder in Harmonie bringen.

Über eine Information der Unterstützung unserer Vorschläge, nachdem Sie Ihre Mitglieder befragt haben, wären wir sehr erfreut.

Die Mitglieder des deutschen Fußballbundes mögen dieses Schreiben zur Kenntnis nehmen, Erwartungen einer positiven Resonanz haben wir keine. Deshalb erklären wir ausdrücklich, daß dieses Schreiben keine Nötigung ist, diese geht allein von der Verwaltung des BUNDes aus. Auch die Entehrung haben wir nicht zu vertreten. Jeder ist für seine Handlungen oder Unterlassung selbst verantwortlich.

Mit freundlichem Gruß

Die Nachfahren der Angehörigen

der ethnischen Minderheit

aus dem Volke der Preußen

Fußball

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