Anschreiben an das Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht
Herr Prof. Dr. VOßKUHLE
Herr Prof. Dr. KIRCHHOF
Herr WEIGL
Angestellte des Gerichtes
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
30/11/2017

Betrifft; Anfrage zum Rechtstand im Territorium Deutschland und die Beihilfe zur Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. VOßKUHLE, Herr Prof. Dr. KIRCHHOF, Herr WEIGL,

Unser Rechtstand:

Sollten Sie der Recht(s)vermutung unterliegen, daß wir in der juristischen Person=tote Sache=Firma (§ 28 PAuswV) handeln möchten und Deutsche nach Art.116/1 mit deutscher Staatsangehörigkeit vom 5.2.1934, und Staatenlose (Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen vom 28.9.1954) sind, dann widersprechen wir dieser diskriminierenden Annahme auf das entschiedenste.

Wir haben nachweislich dokumentarisch unseren Austritt aus der faschistischen deutschen Staatsangehörigkeit (5.2.1934) nach § 18 u.ff. StAG beantragt, doch diese Entnazifizierung und die Ausstellung der Urkunde (Urkundenunterdrückung, StGB), wird uns bis heute von der Verwaltung des BUNDes verweigert.

Denn das StAG der BRD beruft sich unter Täuschung auf das RuStAG von 1913, in welchem steht: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem BUNDESSTAAT besitzt“. Demzufolge z.B. Preußen. Dem entgegen bezieht sich die Staatsangehörigkeit der BRD aber auf die illegale (Urteil des Tribunal General in Rastatt vom 06.01.1947) deutsche Staatsangehörigkeit des 3. Reich vom 05.02.1934 aus der Verordnung zum Gesetz zur Neuordnung des Reiches.

Durch die Reorganisation des Rechteträger Freistaat Preußen (1) mit seiner Volksverfassung vom 30. November 1920 wurde die Körperschaft des öffentlichen Rechtes wieder aktiviert, demzufolge die dazugehörige Provinz Brandenburg und die sich in diesem Rechtkreis befindliche Stadtgemeinde Cottbus, als selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Die entsprechenden Reorganisationen wurden veröffentlicht und den zuständigen Verwaltungen des BUNDes und der UN mitgeteilt. Richterlich legitimierte Widersprüche, zu diesen Reorganisationen mit dem Ziel eines souveränen preußischem Verfassungsstaat mit der Gewährleistung der tatsächlichen Selbstbestimmung der Gemeinden zu errichten, wurden vom BUND oder international, nicht geltend gemacht.

Wir widersprechen der biblischen Auslegung in Römer 13, 1 , denn die Obrigkeit lebt nicht in Gott, das was sie von den Untertanen verlangt.

Ein echter Staat, ist die von seinem Volk direkt kontrollierte Selbstverwaltung, welcher seine Existenz und höchste Aufgabe in der Fürsorgepflicht für dieses Volk schöpft.

Nach Cestui Que Vie Act von 1666 haben wir uns nach kanonischem Recht, welches die Grundlage jeglichem europäischen Rechts darstellt, beim Vatikan unter Zeugen lebend gemeldet und deshalb wird unser Familienname in Sperrschrift geschrieben, um diese Unterscheidung klar zu dokumentieren.

Aus dieser Erkenntnis ist unumdeutbar herzuleiten, daß wir nicht mehr zum Eigentum des BUNDes (Artikel 133 Grundgesetz für die BRD) gehören, denn wir haben auf die Rechte und Pflichten der juristischen Person=Sache nach § 28 PAuswV, verzichtet.

Wir erwarten von Ihnen die Einhaltung der genannten Gesetze und die Beendigung der Übergriffe auf die natürliche Person unter der Fiktion der juristischen Person. Denn beschwerdefähig ist nur wer Träger von Grundrechten ist ( BVerfGE 129.78) Grundrechte dienen der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürliche Person gegen staatliche Gewalt (BVerfGE 15.256.21.262.59.231.61.82).

Zwangsmitgliedschaften sind in jedweden Vereinigungen unzulässig, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR Art.20 Satz 2, Anerkenntnis der BRD durch Art. 25 Grundgesetz für die BRD.

Die öffentlich gewordenen 12 BAR Vermutungen, welche Sie möglicherweise auf uns als natürliche Personen in Anwendung bringen wollen, weisen wir entschieden und widerlegt zurück.

Das ist ein öffentliches Schreiben mit entsprechend öffentlicher Erklärung und unterliegt keinem Privatrecht.

Wir haben eine Willenserklärung zur Anerkenntnis des Grundgesetz für die BRD geleistet und ziehen unsere Legitimation aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die BRD (Juristische Definition: Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet).

Wenn wir das Grundgesetz der BRD nennen, definieren wir damit immer, das letzte für dieses Territorium gültige oberste Gesetz in seiner legitimen von den Siegermächten gemachten Fassung von 1949. Welches wir durch unsere veröffentlichte Willenserklärung, auf Grund der darin enthaltenen Gewährleistung unserer unveräußerlichen Geburts-, Grund-, und Menschenrechte anerkennen.(http://provinz-brandenburg.org/)

Durch unsere Geburtsrechte haben wir entsprechend § 1 RuStaG von 1913, und Grundgesetz für die BRD, Art. 116/2 mit entgegengesetztem Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 und Art.146 das Recht auf einen Verfassungsstaat, die preußische Staatsangehörigkeit des letzten legitimen preußischen Staates mit seiner Verfassung vom 30. November 1920. Aus dieser Rechtebene ziehen wir unsere Rechte und Pflichten als natürliche Person. Dieser Verfassungsstaat wurde rechtwidrig zerstört, um das 3. Reich zu installieren, welches dokumentarisch nachweislich, bis heute fortgeführt wird (ZDF Nachrichten vom 03.02.2012, BRD Dokumente, deutsche Staatsangehörigkeit).

Deutschland wird derzeitig definiert: In den Grenzen von 1937, weil ab 1938 Neu Schwabenland zum 3. Reich gehörte und von den US Truppen 1947 nicht besetzt werden konnte. Der angebliche kalte Krieg war ein Weltkasperletheaterstück zur Verschleierung dieser Tatsachen und wird bis heute, siehe Boykott gegen Rußland aufrechterhalten.

Der derzeitige Rechtsbruch

Wir haben nachweislich jede Gerichtsebene angeschrieben mit dem Zweck der Anerkennung unserer Grund und Menschenrechte. Von keinem Gericht wurden wir als Menschen in der natürlichen Person akzeptiert, denn diese sind nur für Sachen zuständig. Feststellungsurteile zur Überprüfung der gültigen Rechtsnorm wurden nicht angenommen. Sie wurden abgewehrt, Anfragen zur Rechtsklarheit wurden ignoriert. Urteile und Beschlüsse in diesem Land werden nur noch als Entwürfe ohne die haftungsrelevante Unterschrift der Richter ausgegeben und sind somit nichtig, weil es den Straftatbestand der Urkundenunterdrückung erfüllt. Der Rechtbankrott ist somit offenkundig dokumentiert. Ihre Institution ist jetzt die letzte Rechtsebene, nach Amtsgericht, Landgericht, Oberlandgericht, Landesverfassungsgericht, bevor wir die Mißstände Rechtbankrott und Menschenrechtsverletzungen international anprangern können, da Sie diese nicht beseitigen konnten. Deshalb geben wir Ihnen hiermit das grundgesetzlich garantierte Recht auf Gehör, sich in der Angelegenheit zu äußern und damit Licht ins Dunkel der Judikative und verwaltungsrechtlichen Zusammenhänge zu bringen.

In Ihrem Hause wurden nachfolgende Fakten durch Urteile geschaffen.
Alle Wahlen seit 1956 ungültig. Demzufolge alle Gesetze seit dieser Zeit und die „Regierung“. Der Einigungsvertrag ist nicht zustande gekommen. Demzufolge gibt es keinen verfassungsrechtlichen Staat Wiedervereintes Deutschland. Gesetze ohne Geltungsbereich sind nichtig und nicht zuordenbar. Demzufolge gibt es seit 1990 keine freiheitlich demokratische Grundordnung mehr und die Legislative hat kein Interesse die Vorgaben der Siegermächte, Artikel 146 Grundgesetz für die BRD (juristische Definition Grundgesetz: Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Gebiet) umzusetzen.

Die Politiker Gysi „Friedensvertrag“, Schäuble „Souveränität“, Seehofer „Wahlnichtigkeit“, Gabriel „BRD ist kein Staat“ haben diese Themen aufgegriffen, aber nicht entsprechend dem Grundgesetz umgesetzt. Die freiheitlich demokratische Grundordnung wurde ausgehöhlt und beseitigt, mit Hilfe der rechtunfähigen Vereine , sprich Parteien (§ 37 Parteiengesetz). Diese haben nachweislich Eigeninteressen und haben zu keinem Zeitpunkt die Interessen der deutschen Völker vertreten. Als Beweis sei hier nur die Zustimmung aller Parteien zum 1. Weltkrieg genannt.

Eine Umsetzung Ihrer Urteile, durch Einfließen in die Rechtsprechung, durch den BUND und seine Verwaltung für die Deutschen, ist nicht zu erwarten. Mittel zur Durchsetzung sind Ihnen nicht gegeben.

Hier gilt der Grundsatz, Recht bekommt nur der, welcher dieses auch durchsetzen kann. Das gilt im Großen wie im Kleinen, wir verweisen auf den Überfall auf den Irak, welcher keine Massenvernichtungsmittel hatte, sich zu verteidigen und die Volksrepublik Nordkorea, welche nicht überfallen wird, weil sie sich atomar zur Wehr setzen kann.

Wenn wir das Grundgesetz der BRD nennen, definieren wir damit immer, das letzte für dieses Territorium gültige oberste Gesetz in seiner legitimen von den Siegermächten gemachten Fassung von 1949. Welches wir durch unsere veröffentlichte Willenserklärung, auf Grund der darin enthaltenen Gewährleistung unserer unveräußerlichen Geburts-, Grund-, und Menschenrechte anerkennen.

Bezeichnender Weise hat sich bisher jeder Verwaltungsangestellte der BRD/BUND einer haftungsrelevanten Anerkennung des Grundgesetz für die BRD, durch Unterschrift, entsprechend unserem Vorbild, entzogen.

Die Fiktion BRD wird unter Gewalt und Nötigung aufrecht erhalten, obwohl die BRD 1990 bei der UN abgemeldet, sowie auch der verfassungsrechtliche Staat DDR aufgelößt wurde, zum Zwecke der Neugründung eines Verfassungsstaates, Wiedervereintes Deutschland. Im Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern auf Seite 112 steht dazu, die BRD kann friedlich die DDR annektieren. Diese Tatsache, (halbe Ost Löhne und Renten im Vergleich zum Westen, seit 25 Jahren angeblicher Einheit), entspricht nicht der öffentlichen Darstellung und ist somit ein offenkundiger Betrug und in keiner Weise demokratisch legitimiert. Ein angebliches Gewohnheitsrecht und dadurch Legitimation zum Handeln, kann hier nicht kreiert werden, weil der Bevölkerung die wahren Hintergründe verschleiert werden.

Durch die Verwaltung werden ungültige BRD Dokumente, Fantasieausweise, ausgestellt (§ 5 PauwG, § 4 PassG NAME statt Familienname), welche die Besitzer zu juristischen Personen=tote Sachen=Firmen machen (§ 28 PAuswV). Eine Sache, ist laut Bundesverfassungsgerichtsurteil kein Träger von Grund und Menschenrechten und kann diese nicht gegen „staatliche“ Gewalt geltend machen.

Es wurde wieder eine ungültige illegale Wahl, unter Täuschung der Bevölkerung durchgeführt. Die Wahlbenachrichtigung wurde entgegen der BRD Dokumente mit Familienname ausgestellt. Wir haben uns diesen behördlichen Nachweis unserer natürlichen Person/Identität sicher gestellt und nicht mit der Stimme in einer Urne versenkt. Diesmal wurden sogar ungültige Wahlzettel, in Brandenburg, Entwertung durch Abschneiden einer Ecke, ausgegeben, um sich ein scheinbares Gewohnheitsrecht legitimieren zu lassen. Das ist nachgewiesen, Betrug.

Später wird man dazu verlauten, daß jeder offenkundig hätte erkennen müssen, daß das Handeln der Verwaltung der vorgetäuschten BRD keine Rechtgültigkeit hatte, vornehmlich der veröffentlichten, jedermann zugänglichen Bundesverfassungsgerichtsurteile und man hat diese Illegalität nur weiter führen müssen, um Ruhe und Ordnung zu erhalten, weil keiner den Artikel 146 des Grundgesetz für die BRD hat umsetzen wollen, sondern lieber die Verantwortung in Form von „Wahlen“/Volksbefragungen abgegeben hat, an die Verwaltung des BUNDes. Dem widersprechen wir im voraus schon auf das entschiedenste und können diese Behauptung durch unsere Arbeit verifizieren.

Das fiktive Verwaltungskonstrukt BRD ist nachweislich der Veröffentlichung im ZDF vom 03.02.2012 der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich. Siehe auch die Symbolik der 14 federflügligen Wasserzeichenadler, des 3. Reich, in den BRD Dokumenten und Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit für das Verwaltungspersonal. Damit ist ein Friedensvertrag für die deutschen Völker ausgeschlossen und nachweislich der französischen Protokolle zu den 2+4 Vertrag von Genscher als letzten „Regierungsvertreter“ mit nationalsozialistischem Hintergrund abgelehnt worden.

Wir haben diese Zusammenhänge, welche den deutschen Völkern zum Schaden gereichen aufgedeckt und werden auf Grund unserer Forderung nach der Beseitigung des nationalsozialistischen Holocaust Faschismus auf deutschem Boden und einem freiheitlich demokratischen Verfassungsstaat vom POLIZEIpersonal des BUNDes, verfolgt, genötigt, vergewaltigt, verhetzt, erniedrigt, Existenz vernichtet, die Würde genommen, ect.pp. Siehe unsere Anzeigen und Beschwerden, welche beim gestapoartigen Überfall auf das brandenburgische Provinzbüro von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden.

Wir werden als Reichsbürger (Entstehung,15.09.1935) verhetzt (diverse Medien, besonders der RBB), obwohl das BRD Personal nachweislich der damit verbundenen deutschen Staatsangehörigkeit angehörig, welche wir offenkundig abgelegt haben, die Reichsbürger sind. Anzeigen zur Verfolgung dieser Straftat, § 130 StGB, werden nicht bearbeitet.
Denn das StAG der BRD beruft sich unter Täuschung auf das RuStAG von 1913, in welchem steht: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem BUNDESSTAAT besitzt“. Demzufolge z.B. Preußen. Dem entgegen bezieht sich die Staatsangehörigkeit der BRD aber auf die illegale (Urteil des Tribunal General in Rastatt vom 06.01.1947) deutsche Staatsangehörigkeit des 3. Reich vom 05.02.1934 aus der Verordnung zum Gesetz zur Neuordnung des Reiches.

In der Cottbuser Verwaltung wird offen erklärt, daß das Grundgesetz für die BRD, für dessen tägliche Arbeit, keine Relevanz mehr darstellt und statt dessen europäische Richtlinien und Handbücher zum Umgang mit Reichsbürgern (verfaßt von einem Verein DEMOS in Zusammenarbeit mit der ANTIFA in Auftrag gegeben von einem Staats und Verfassungsschutz), „Gesetze“ zum Handeln darstellen und entsprechend der Schulungen dieser Institutionen umgesetzt werden.(z.B. der illegale Entzug der Fahrerlaubnis auf alleiniger Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde, ohne richterliche Entscheidung)

Auf unsere Anfrage beim Staats und Verfassungsschutz, ob diese Institutionen uns vor einem deutschen Verfassungsstaat seit 1945 erfolgreich schützen, wurde bezeichnender Weise, nicht geantwortet. Die Tatsache, daß wir von diesen Institutionen überwacht und schikaniert werden, seit dem wir uns für die Herstellung eines Verfassungsstaates nach dem Artikel 146 des Grundgesetz für die BRD einsetzen, läßt die Wahrheit der Behauptung erkennen.

Unser preußisches Vaterland (seit dem illegalen verfassungswidrigen Sturz der preußischen Staatsregierung am 20. Juli 1920, gab es auf unserem Territorium keinen souveränen Verfassungsstaat mehr) ist in höchster Gefahr und es ist unsere heilige Pflicht, dieses Land in seiner Ursprünglichkeit, unseren nachfolgenden Generation zu erhalten. Denn die Mitglieder des Vereins Christlich Demokratische Union, haben ernsthaft auf der Seite 62 ihres Wahlprogramms festgeschrieben, daß humanitäre Hilfe, in Form von UMSIEDLUNG und UMZUG erfolgen soll. Natürlich wurden diese Begriffe in Englisch geschrieben, um sie zu verschleiern. Die Statistik der Notleidenden auf dieser Welt, geschuldet dem nicht durch Friedensvertrag beendeten 1.und 2. Weltkrieg, zeigt deutlich daß es mindestens der Hälfte der Weltbevölkerung, schlechter geht als den Deutschen. Auf Grund der Weigerung des genannten Vereins, einer Obergrenze der Zuwanderung zuzustimmen, ist ersichtlich, daß der Verein CDU beabsichtigt, die Hälfte der Weltbevölkerung hier anzusiedeln. Jetzt wurde diese Doktrin ins Regierungsprogramm auf Seite 63 aufgenommen. Keiner der angeblichen Volksvertreter der anderen 40 in Deutschland existierenden Parteien, hat diesem Irrsinn widersprochen.

Deutschland ist der zweitgrößte Kriegswaffenproduzent und sorgt für Nachschub in den Krisengebieten dieser Welt. Damit werden die Flüchtlinge für Europa mobilisiert.
Die Deutschen haben darauf keinen Einfluß und bedürfen nachweislich nicht nur der mentalen Hilfe.

Unter dem Aspekt, daß die Verwaltung nachweislich der Schuldenuhr Deutschland mindestens 2 Billionen Euro Schulden hat, demzufolge insolvent ist, weil keine Absicht der Rückzahlung erkennbar ist, würde der weitere Zuzug von nachweislich Hilfebedürftigen, den totalen Exodus für die deutschen Völker und der Nachbarländer bedeuten oder und letztlich bürgerkriegsähnliche Zustände hervorrufen. Die reine Bilanzierung, Schulden gegen Humankapital aufzurechnen zeigt das wahre verabscheuungswürdige Gesicht der Verwaltung. Die Konzentration dieses Humankapitals in Deutschland mit Umsiedlung zu forcieren, widerspricht jeglicher durch UN Charta autorisierter geforderter Fürsorgepflicht gegenüber den Einwohnern.
Im Wissen um diese vorsätzlich der Ergebnisse, geplanten Ziele, wurde die Polizei nachweislich gegen jede Vernunft sukzessive reduziert, bis zur offenkundigen Handlungsunfähigkeit und die Bevölkerung wurde durch die Medien der Verwaltung aufgefordert Vorräte anzulegen. Die kriminelle Handlungen gegen die deutschen Völker und die in guten glauben an eine bessere Zukunft unter Vorspieglung falscher Tatsachen angelockten anderen Völkerscharen, sind durch diese Tatsachen verifiziert. Die Planung des Szenarios des mehrfachen Völkermordes, entsprechend der Handlungsdoktrin der Guidestones Georgia USA, „die Weltbevölkerung muß auf 500 Millionen reduziert werden“ ist offenkundig.

Ein entsprechendes Informationsschreiben (siehe Veröffentlichung http://provinz-brandenburg.org/) an die Legislative zur ungültigen Wahl und ect.pp, blieb unbeantwortet, woraus man den Vorsatz zum Rechtbruch und illegalen Handeln, offenkundig herleiten kann.

Wir widersprechen den Festlegungen der brandenburgischen Verfassung Art. 3, das wir nachgewiesene Bürger Brandenburgs in Bezug auf die BRD sind, sondern Einwohner und entgegen der Festlegung gerade keine Deutschen nach Art. 116/1 und somit keine Angehörige des 3. Reiches sind.

Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang, die juristisch legitimierte Existenz des Landes Brandenburg, durch eine DDR Ministerin mit Beschluß erzeugt, zu einem Zeitpunkt an dem die DDR nicht mehr existent war. Was den Umstand der Unmöglichkeit erfüllt.

Die Wahrheit braucht keine Gewalt, zu ihrer Erhaltung, sie muß nur gesagt werden, zur allgemeinen Erkenntnis.

Ein aufbegehren der Bevölkerung gegen diese Rechtsbrüche wird nur durch ständiges gebetsmühlenartiges Wiederholen der Verschleierungen durch die Medien unterdrückt und die Verhetzung und Unterdrückung jeglicher demokratischer Bewegung.

Bezeichnend ist der offenkundig nachgewiesene Rechtbankrott in diesem Territorium und das Gebaren der Judikative, hier das Landesverfassungsgericht Brandenburg, als ein Beweis-Beispiel.
In der Urteils-Statistik konnten wir feststellen, daß fast alle Klagen abgewiesen wurden, wegen unbegründeter Anträge oder nicht einhalten des Rechtsweges. Wir weisen deshalb darauf hin, daß wir den Rechtsweg eingehalten haben. Jedoch mußten wir feststellen, daß unsere Feststellungsklagen (Pflege des Rechts, zur Feststellung gültiger Rechtsnormen) bei den juristischen Institutionen unerwünscht waren. Fadenscheinig abgeschmettert wurden. Wider dem Recht kostenpflichtig gestellt wurden. Anfragen nicht beantwortet wurden, das Recht auf Gehör nicht gewährt wurde oder wir mit beglaubigten Beschlußentwürfen, ohne gesetzlich geforderte richterliche Unterschrift, von vorgebenden Beurkundungsbeamten getäuscht wurden.

Entsprechend der Urteile aus Ihrem Haus, gibt es im Bereich der BRD keine staatlichen Beamten mehr. Auf der Internetseite des GENERALBUNDESANWALT konnten wir den Begriff politischer Beamter finden, doch dieser hat nichts mit dem Sinninhalt eines echten Beamten gemeinsam und ist der Beweis für eine weitere Täuschung der Bevölkerung. Beurkundungsbeamte beurkunden nach dem Gesetz auch nicht den Inhalt eines Schreibens, wie uns glauben gemacht werden soll, sondern die Echtheit der Unterschrift des Unterzeichners (siehe Beurkundungsgesetz). In allen Fällen gab es keinen Unterzeichner, somit waren es keine nach dem Gesetz und der Haftungsrelevanz gültigen Beschlüsse oder Urteile.
Aufforderungen zur Einhaltung der Gesetze und Vorlage der Bestallungsurkunden der Urkundsbeamten wurden ignoriert, somit wurde der Rechtsbruch bestätigt.

Sie kennen den juristischen Grundsatz, wer nicht widerspricht, erkennt an. Keines der genannten Gerichte hat unserer Feststellung der offenkundigen Rechtbrüche widersprochen.

Auf Grund der Tatsache, daß Ihre Urteile, als höchstes Gericht in diesem Territorium, keinen Eingang in die Rechtsprechung finden und ignoriert werden, die untergeordneten Gerichte nur für Sachen zuständig sind, uns unsere Geburts-, Grund-, Minderheiten- und Menschenrechte vorenthalten, die Inhalte und damit die Rechtstellung nach dem Grundgesetz für die BRD, Art 97 und 101 nicht existent sind, denn unserer Feststellung dieser Fakten wurde nicht widersprochen, ist offenkundig, das auch in der Judikative die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigt wurde.

Unterzeichnen Sie Urteile und händigen Sie wenigstens die beglaubigten Kopien aus? Obwohl die Änderung des Gesetzes, daß keine Originale mehr herausgegeben werden unter dem Eindruck, alle Wahlen seit 1956 ungültig, mehr als fraglich sind.

In unseren Augen liegt die Wahrung der Verfassung im Aufgabenbereich des Verfassungsgerichtes. In Ihrem Fall, ausgehend von dem Hoheitszeichen unter dem Sie firmieren, gehen wir davon aus, daß Sie der Verfassung der Weimarer Republik unterliegen und daraus Ihre Legitimation ziehen. Denn ein Grundgesetz (Definition: Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Gebiet) kann nachweislich keine Verfassung sein. Was wieder einen Beweis zur Täuschung der Bevölkerung darstellt.

Wir fordern Sie auf, Licht ins Dunkel zu bringen, in welcher Beziehung Sie zum BUND, zu den Deutschen und zu Preußen stehen. Immer unter dem Aspekt von Wahrheit und Wissen, nicht Treue und Glauben und dem Fakt, daß die deutschen Völker in diesem Territorium die Souveräne sein sollten (Art.20 /2 Grundgesetz für die BRD).

Doch unter der Tatsache, daß die Legislative über die Einsetzung und Enthebung der Richter entscheidet, ist nicht zu erwarten, daß ein Richter sich erlauben kann, Urteile gegen die Legislative zu entscheiden. Demzufolge kann es keine nach Art.97 Grundgesetz für die BRD, geforderten unabhängigen Richter geben und diese müßten sich als befangen erklären. Was auf Grund des finanziellen Eigennutzes verweigert wird.

Nachweislich ist das Grundprinzip des freiheitlich demokratische Rechtsstaates an dieser Stelle, der gegenseitigen Überwachung der 3 Gewalten, zum Schutz der Grundrechte und Gewährleistung der Sicherheit vor Übergriffen staatlicher Gewalt der Bevölkerung, als gescheitert zu betrachten.

Wir geben Ihnen die Möglichkeit unsere Behauptung durch Ihr Handeln zu widerlegen. Ihnen obliegen die Aufgaben der richterlichen Feststellung von Tatsachen. Wir unterstehen mit unserem nachgewiesenem Rechtsstand nicht dem Rechtsstand der BRD und sind keine Sachen des BUNDes.. Der BUND, mißachtet unsere Völkerrechte.

Wir fordern Sie auf, unsere ethnischen Minderheiten-Rechte zu prüfen und deren Garantie nach Art. 25 Grundgesetz für die BRD, der UN Charta und Pakt über bürgerliche und politische Rechte umzusetzen, auch wenn die Bundesregierung bis heute die Ratifizierung der UN, ILO Konvention 169 von 1989 trotz Antrag im Bundestag vom 25.05.2011 verweigert.

Nachweislich steht die Welt derzeitig nicht nur unter Kriegsrecht, sondern auch unter Vertragsrecht. Der BUND, hat dokumentiert von den Siegermächten, durch Vertrag, das Recht, der Verwaltung der Deutschen und deren Territorium erhalten (Art. 133 Grundgesetz für die BRD).
Dieser Vertrag und der angenommene heilige Auftrag wurden gebrochen. Verstoß gegen die UN Charta, hier der Art 73 Kapitel XII;
Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben; sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern; zu diesem Zweck verpflichten sie sich,

a) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt, die gerechte Behandlung und den Schutz dieser Völker gegen Mißbräuche unter gebührender Achtung vor ihrer Kultur zu gewährleisten
b) die Selbstregierung zu entwickeln, die politischen Bestrebungen dieser Völker gebührend zu berücksichtigen und sie bei der fortschreitenden Entwicklung ihrer freien politischen Einrichtungen zu unterstützen, und zwar je nach den besonderen Verhältnissen jedes Hoheitsgebiets, seiner Bevölkerung und deren jeweiliger Entwicklungsstufe;
c) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;

Gott, welcher jedem Menschen durch den göttlichen Funken inne wohnt, ist unser Zeuge, daß die Verwaltungsangehörigen des BUNDes dieser Ihrer durch die Siegermächte auferlegten heiligen Aufgabe, als nachweisliche Verwaltung der deutschen Völker, mit Vorsatz nicht nachkommen.

Sie unterstützen die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch ihre nachweisliche dokumentierte Unterlassung und die Verfolgung von Bürgern die einem Verfassungsstaat, der vorsätzlich in Handlungsunfähigkeit gehalten wird, durch die Übergriffe, dokumentarisch zugehörig sind. Sie sind schuldig, der in diesem Zusammenhang offenkundigen bandenmäßigen Kriminalität der 3 Gewalten, zum eigenen Vorteil und zum Schaden der deutschen Völker.

Hier fordern wir von Ihnen eine Klarstellung in welcher Beziehung (Rechtsebene) Ihr Haus zur BRD stand und zum BUND steht. Denn Sie firmieren nachweislich mit dem Hoheitszeichen der Weimarer Republik. Die BRD als Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich firmiert mit dem Adler des 3. Reich auf den BRD Dokumenten der Deutschen nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD, der BUND ist nach wie vor von den Siegermächten eingesetzt in die Verwaltung der staatenlosen Deutschen. Wir mit unseren Grund-, Staats-, Minderheiten- und Menschenrechten aus der Rechtsebene des legitimen Verfassungsstaates Preußen mit seiner Volksverfassung vom 30. November 1920, werden von den Verwaltungsangestellten des BUNDes, verhetzt verfolgt und mental vergewaltigt.
Die tatsächlichen Zuständigkeiten liegen im Dunkeln und müssen zur Umwandlung von Glauben in Wissen erst der Erleuchtung ausgesetzt werden.

Wir können nicht für die Deutschen mit nationalsozialistischer deutscher Staatsangehörigkeit sprechen, wir können nur auf ihr Schicksal hinweisen, aber wir fordern unsere Rechte als nachgewiesene Preußen, im Willen und Können unser Volk selbst zu verwalten, wie es allen anderen Völkern durch die Beschlüsse der UN gewährt wird.

Wir denken Sie können nachvollziehen, daß wir auf eine Entscheidung von Ihnen verzichten können, wenn Sie nicht für uns und unser Anliegen zuständig sind, bzw. sein können. Eine Erklärung dazu ist unumgänglich, zur Sicherung unserer Rechtfähigkeit in Ihrem Rechtskreis.

Zur Widerlegung unserer Rechtsvermutungen und Beantwortung unserer Anfrage, halten wir 30 Tage als angemessen. Sollten unsere Rechtsvermutungen durch ignorieren und oder nicht widerlegen zur Wahrheit werden, dann sind auch Sie der Schuld an der Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und der Verfolgung Unschuldiger , Nötigung unterlassene Hilfeleistung, Beihilfe zur Vergewaltigung überführt.

Durch dieses Schreiben ist Ihre und die Ihrer Angestellten grundgesetzlich geschützte Würde nicht angegriffen worden.
Es stellt auch keine Nötigung dar. Denn die Nötigung ging allein von der Verwaltung des BUNDes unter verschleierter Glaubhaftmachung BRD aus, zu Lasten der Menschen, natürlichen Personen, nicht Gewährleistung ihrer grundgesetzlich garantierten Geburts-. Grund-, Minderheiten- und Menschenrechte, als dokumentarisch nachgewiesene Preußen.
Durch den juristischen Grundsatz, wer nicht widerspricht, erkennt an, ist dieses Schreiben juristisch legitimiert, als Abwehrmaßnahme gegen „staatliche“ Verwaltungsgewalt.
Das Recht für die Feststellung der oben genannten Tatsachen wird aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes für die BRD gezogen.
Jeder haftet persönlich, vor Gott und den Menschen, für sein Handeln oder Unterlassen.
Ihre Entehrung haben wir nicht zu vertreten.
Es obliegt Ihnen allein die Wiederherstellung Ihrer Ehre zu vollziehen und die Heilung einzuleiten.

Wir bitten um Verständnis, daß wir unsere Familiennamen nicht nennen, denn nach dem gewaltsamen gestapoartigen, 3. Reich typischen Überfall auf unser preußisches Provinzbüro, dessen Akten und Dokumenten Totalentleerung, die gewaltsame Willkür Zwangsschließung des Ladengeschäftes in dem sich die Mieträume befunden haben, die damit verbundene Existenzvernichtung, die Verleumdung als Reichsbürger (§ 187 StGB), die Verhetzung in den Medien (§ 130 StGB), die Schikane (§ 226 BGB), die politische Verfolgung (§ 344 StGB), das nehmen der mentalen Unschuld und damit Vergewaltigung wollen wir soweit es in unseren Händen liegt von unseren Staatsangehörigen abwenden.

Mit freundlichem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen

Bundesverfassungsgericht 30.11.2017

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