Anzeige gegen Staats und Verfassungschutz wegen verfassungsmäßiger Grundgesetzwidrigkeit

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht
Politische Vertretung
Die Nachfahren der Angehörigen
der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
W. Külz Str. 49
03046 Cottbus

Staatsanwaltschaft Cottbus
Thiemstraße 130
03048 Cottbus

21.03.2018

Anzeige gegen den Staats und Verfassungsschutz, als verfassungsmäßige grundgesetzwidrige Institutionen, welche das erklärte Ziel haben in Deutschland jegliche demokratische Forderung nach einem Staat und Verfassung zu beseitigen, um die Interessen des BUND zu schützen

Sehr geehrte Damen und Herren Staatsanwälte,

auf Grund des auf seiner Internetseite veröffentlichten Aufgabenbereich Ihres obersten Dienstherren, dem Generalbundesanwalt, ist uns bewußt, daß Sie unter der gleichen Doktrin stehen und nicht für die Durchsetzung von Recht und Gesetz stehen, sondern sich auch in Erfüllung Ihrer Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befinden müssen. Verstoßen Sie dagegen, werden auch Sie entlassen.
Keiner zwingt Sie Staatsanwalt zu sein, doch wenn Sie es sein wollen, dann unterstehen Sie dem freiheitlich demokratischen Rechtsstaatprinzip, bis sich das deutsche Volk in freier Entscheidung eine Verfassung gibt und einen Staat gründet (Art.146 Grundgesetz für die BRD). Falls Sie das Grundgesetz für die BRD anerkennen und keine Reichsbürger sind, welche nach Ihrer Auffassung das Grundgesetz für die BRD nicht anerkennen, dann haben Sie die Pflicht dem deutschen Volk den Weg zu einer Verfassung und einem Staat zu ebnen.
Alles andere Handeln oder Unterlassen, wäre Betrug Täuschung und Verrat an den 26 deutschen Völkern.

Um Irritationen Ihrerseits zu vermeiden, in der Annahme wir schreiben Ihnen als unter Sachenrecht stehendes, staatenloses, mit nationalsozialistischer deutscher Staatsangehörigkeit besudeltes Grund- und Menschenrechtloses Personal des BUND in seiner durch das Grundgesetz legitimen von den Siegermächten eingesetzten Verwaltung dieser Personen, widersprechen wir dieser Fiktion und der damit verbundenen ethnischen und rassischen Diskriminierung unserer preußischen Staatsangehörigkeitsrechte auf das entschiedenste.

Unser Rechtstand:

Sollten Sie der Recht(s)vermutung unterliegen, daß wir in der juristischen Person=tote Sache=Firma (§ 28 PAuswV) handeln möchten und Deutsche nach Art.116/1 mit deutscher Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934, und Staatenlose (Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen vom 28.9.1954) sind, dann widersprechen wir dieser diskriminierenden Annahme auf das entschiedenste.

Wir haben nachweislich dokumentarisch unseren Austritt aus der faschistischen deutschen Staatsangehörigkeit (5.2.1934) nach § 18 u.ff. StAG beantragt, doch diese Entnazifizierung und die Ausstellung der Urkunde (Urkundenunterdrückung, StGB), wird uns bis heute von der Verwaltung des BUND verweigert.

Denn das StAG der BRD beruft sich unter Täuschung auf das RuStAG von 1913, in welchem steht: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem BUNDESSTAAT besitzt“. Demzufolge z.B. Preußen. Dem entgegen bezieht sich die Staatsangehörigkeit der BRD aber auf die illegale (Urteil des Tribunal General in Rastatt vom 06.01.1947) deutsche Staatsangehörigkeit des 3. Reich vom 05.02.1934 aus der Verordnung zum Gesetz zur Neuordnung des Reiches.

Durch die Reorganisation des Rechteträger Freistaat Preußen (1) mit seiner Volksverfassung vom 30. November 1920 wurde die Körperschaft des öffentlichen Rechtes wieder aktiviert, demzufolge die dazugehörige Provinz Brandenburg und die sich in diesem Rechtkreis befindliche Stadtgemeinde Cottbus, als selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Die entsprechenden Reorganisationen wurden veröffentlicht und den zuständigen Verwaltungen des BUND und der UN mitgeteilt. Richterlich legitimierte Widersprüche, zu diesen Reorganisationen mit dem Ziel eines souveränen preußischem Verfassungsstaat mit der Gewährleistung der tatsächlichen Selbstbestimmung der Gemeinden zu errichten, wurden vom BUND oder international, nicht geltend gemacht.

Wir widersprechen der biblischen Auslegung in Römer 13, 1 , denn die Obrigkeit lebt nicht in Gott, das was sie von den Untertanen verlangt.

Ein echter Staat, ist die von seinem Volk direkt kontrollierte Selbstverwaltung, welcher seine Existenz und höchste Aufgabe in der Fürsorgepflicht für dieses Volk schöpft.

Nach Cestui Que Vie Act von 1666 haben wir uns nach kanonischem Recht, welches die Grundlage jeglichem europäischen Rechts darstellt, beim Vatikan unter Zeugen lebend gemeldet und deshalb wird unser Familienname in Sperrschrift geschrieben, um diese Unterscheidung klar zu dokumentieren.

Aus dieser Erkenntnis ist unumdeutbar herzuleiten, daß wir nicht mehr zum Eigentum des BUND (Artikel 133 Grundgesetz für die BRD) gehören, denn wir haben auf die Rechte und Pflichten der juristischen Person=Sache nach § 28 PAuswV, verzichtet.

Denn beschwerdefähig ist nur wer Träger von Grundrechten ist ( BVerfGE 129.78) Grundrechte dienen der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürliche Person gegen staatliche Gewalt (BVerfGE 15.256.21.262.59.231.61.82).

Zwangsmitgliedschaften (BRD Personal) sind in jedweden Vereinigungen unzulässig, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR Art.20 Satz 2, Anerkenntnis der BRD durch Art. 25 Grundgesetz für die BRD.

Als Minderheit stehen wir unter dem Schutz der UN Resolutionen 56/162 und Pakt über bürgerliche und politische Rechte, welche durch den Art. 25 Grundgesetz für die BRD, von der Verwaltung des BUND, verpflichtet, anerkannt werden müssen.

Die öffentlich gewordenen 12 BAR Vermutungen, welche Sie möglicherweise auf uns als natürliche Personen in Anwendung bringen wollen, weisen wir entschieden und widerlegt zurück.

Das ist ein öffentliches Schreiben mit entsprechend öffentlicher Erklärung und unterliegt keinem Privatrecht.

Wir haben eine öffentliche Willenserklärung zur Anerkenntnis des Grundgesetz für die BRD geleistet und ziehen unsere Legitimation aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die BRD (Juristische Definition: Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet).

Wenn wir das Grundgesetz der BRD nennen, definieren wir damit immer, das letzte für dieses Territorium gültige oberste Gesetz in seiner legitimen von den Siegermächten gemachten Fassung von 1949. Welches wir durch unsere veröffentlichte Willenserklärung, auf Grund der darin enthaltenen Gewährleistung unserer unveräußerlichen Geburts-, Grund-, und Menschenrechte anerkennen.(http://provinz-brandenburg.org/)

Durch unsere Geburtsrechte haben wir entsprechend § 1 RuStaG von 1913, und Grundgesetz für die BRD, Art. 116/2 mit entgegengesetztem Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 und Art.146 das Recht auf einen Verfassungsstaat, die preußische Staatsangehörigkeit des letzten legitimen preußischen Staates mit seiner Verfassung vom 30. November 1920. Aus dieser Rechtebene ziehen wir unsere Rechte und Pflichten als natürliche Person. Dieser Verfassungsstaat wurde rechtwidrig zerstört, um das 3. Reich zu installieren, welches dokumentarisch nachweislich, bis heute fortgeführt wird (Urteil des europäischen Gerichtshof veröffentlicht in ZDF Nachrichten vom 03.02.2012, BRD Dokumente mit Wasserzeichenadler des 3. Reich, deutsche Staatsangehörigkeit Ursprung 3. Reich).

Preußen stehen die gleichen Rechte zu, wie sie der Freistaat Bayern und Sachsen gewährleistet bekommt.

Durch unsere Willenserklärung zur juristischen Person, mit dem Vermerk der Löschung der juristischen Person aus den Registern des BUND, haben wir der Verwaltung des BUND die Namensrechte an unseren Vornamen und Familiennamen, zur Nutzung der Fiktion einer Firma, unmißverständlich entzogen.

Deutschland wird derzeitig definiert: In den Grenzen von 1937, weil ab 1938 Neu Schwabenland zum 3. Reich gehörte und von den US Truppen 1947 nicht besetzt werden konnte. Der angebliche kalte Krieg war ein Weltkasperletheaterstück zur Verschleierung dieser Tatsachen.

Die Verfassung des Landes Brandenburg erkennt unter Artikel 3, Staatsvolk, verschiedene Kategorien an. Es gibt demzufolge nachweislich Deutsche nach 116/1 GG, welche die Bürger (Schuldner) für das Land Brandenburg sind, dann gibt es Einwohner mit Staatsangehörigkeiten, es gibt Staatenlose, Deutsche im Sinne des Grundgesetz, also Deutsche nach Art. 116/2 GG und angehörige anderer Staaten. Die Verwaltung des BUND verweigert uns die legitime Daseinsberechtigung in unserer Heimat Brandenburg, als deutsche Menschen nach Art. 116/2 GG mit einer Staatsangehörigkeit.

Der BUND hat unter Täuschung und Betrug den Vertrag mit der Bevölkerung zur Gründung des Verfassungsstaates Wiedervereintes Deutschland, nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD, gebrochen.

Zur Angelegenheit:

Wir beschweren Sie hiermit nachweislich mit nachfolgender Anzeige und auf Grund der gleichartigen Zusammenhänge in den anderen Ländern des BUND, werden wir auch die dortigen Staatsanwaltschaften zum Handeln im Sinne des freiheitlich demokratischen Rechtstaatprinzip auffordern, oder aber die Konsequenzen in Treue Ehre Gewissen und Rechtschaffenheit zum Schutz der Interessen der 26 deutschen Völker zu ziehen.

Nachweislich der offenkundigen Fakten und der Aussagen von Gysi, Seehofer, Schäuble, Trettin und Gabriel, hat die BRD oder der BUND keine Verfassung und ist auch kein Staat. Trotzdem gibt es einen Staats und Verfassungsschutz. Unsere Anfrage bei diesen Institutionen, ob sie die Deutschen seit Jahrzehnten vor einer Verfassung und einem damit verbundenen Staat schützen wurde nicht beantwortet. Das brandenburgische Verfassungsschutzgesetz steht im krassen Widerspruch zum Grundgesetz. Denn es heißt darin:
§ 1 Zweck des Verfassungsschutzes; Auftrag der Verfassungsschutzbehörde
(1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder.
§ 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde
(1) Zur Erfüllung ihres Auftrages sammelt die Verfassungsschutzbehörde Informationen, insbesondere sach- und personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen, über
1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben,
§ 4 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen,

In diesen Ausführungen des Gesetzes ist das Ziel des Staats und Verfassungsschutz klar umrissen, daß unter allen Umständen der BUND zu schützen ist, welcher nach Art. 133 Grundgesetz für die BRD in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes eingesetzt wurde. Auch die fremde Herrschaft darf nicht angetastet werden. Demzufolge hatte der BUND die Pflicht übernommen, das für das Territorium von den Siegermächten gemachte Grundgesetz (Juristische Definition: Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Gebiet) umzusetzen.
Dazu heißt es im Art. 146 Grundgesetz für die BRD von 1949
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Der BUND hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten übernommen, welche in der UN Charta Kapitel XII Art. 73 festgeschrieben sind :
Kapitel XI, Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung, Artikel 73
Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben; sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit das Wohl dieser Einwohner aufs Äußerste zu fördern: zu diesem Zweck verpflichten sie sich,
a) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt, die gerechte Behandlung und den Schutz dieser Völker gegen Missbräuche unter gebührender Achtung vor ihrer Kultur zu gewährleisten
b) die Selbstregierung zu entwickeln, die politischen Bestrebungen dieser Völker gebührend zu berücksichtigen und sie bei der fortschreitenden Entwicklung ihrer freien politischen Einrichtung zu unterstützen, und zwar je nach den besonderen Verhältnissen jedes Hoheitsgebietes, seiner Bevölkerung und deren jeweiliger Entwicklungsstufe:46
c) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen
d) Aufbau- und Entwicklungsmaßnahmen zu fördern, die Forschungstätigkeit zu unterstützen sowie miteinander und gegebenenfalls mit internationaler Fachorganisation zusammenzuarbeiten, um die in diesem Artikel dargelegten sozialen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Ziele zu verwirklichen

Durch die Tätigkeit des Staats und Verfassungsschutz ist nachweislich der Ziele und Aufgaben, die Erhaltung und Sicherheit des BUND oberste Priorität, ausgeschlossen ist, daß die Deutschen den Art. 146 Grundgesetz für die BRD umsetzen dürfen. Es ist bewiesen, daß sich die Interessen des BUND, entgegen der heiligen Verpflichtung, welche er durch die UN Charta übernommen hat, gegen die Interessen der deutschen Völker handelt und sich derer auf unbestimmte Zeit bemächtigt hat, um eigenen Nutzen, aus deren Arbeits- und Schöpferkraft zu ziehen.

Können Sie verifizieren, daß der BUND oder die BRD ein Staat mit einer Verfassung ist ?
Können Sie verifizieren, daß der BUND keine Fremdverwaltung der Deutschen ist ?
Können Sie verifizieren, daß Sie nicht für den BUND arbeiten und dessen Interessen unterstützen, weil Sie nachweislich jede Bewegung verfolgen und zerschlagen, welche die Umsetzung des Art. 146 Grundgesetz fordert ?

Das Handbuch im Umgang mit Reichsbürgern, erarbeitet von einem Verein in Zusammenarbeit mit der ANTIFA, nachweislich der Anschläge auf die Grundordnung (G 20, u.a. Ausschreitungen und Störungen des friedlichen gesellschaftlichen Zusammenlebens) eine terroristische Vereinigung, in Auftrag gegeben vom Staats und Verfassungsschutz, ist ein Instrument der Diskriminierung der demokratischen Entfaltung des Bürgerwillens. Nachweislich werden die Verwaltungen damit geschult und durch dessen Anwendung, wird die Verwaltung nachgewiesen zu Recht und Gesetzesverstößen animiert. Die akute Störung des öffentlichen Zusammenlebens, die Aufstachlung zu Haß und Übergriffen auf Menschen, welche die Umsetzung des Art, 146 Grundgesetz für die BRD fordern ist erwiesen.

Damit ist der Beweis erbracht, daß der Staats und Verfassungschutz Institutionen des BUND sind, welche verfassungsmäßig grundgesetzwidrige Ziele verfolgen und damit die freiheitlich demokratische Grundordnung und das Rechtstaatprinzip nicht nur untergraben, sondern nachweislich der derzeitigen Fakten ausgehebelt haben.
Ein Einschreiten Ihrerseits ist auf Grund der offenkundigen Tatsachen, analytisch den Gesetzen Zielen und Absichten, erkennbar in den derzeitigen Absichten des BUND in der Zerstörung der Kultur, Land ethnische Zusammensetzung Heimat Folklore Gewohnheiten Bräuche Zukunft und Rechtstaatprinzip, entgegen dem massiven Willen der deutschen Bevölkerung, unter Täuschung Betrug Zwang und Nötigung, dringend erforderlich.
Denn wie oben dargelegt, hat auch der BUND gegen seine heilige Verpflichtung mannigfach verstoßen, was international nicht auf Dauer ignoriert werden wird.

Wir fordern, geschuldet schlechter Erfahrungen aus der Vergangenheit mit Ihnen, den Nachweis, daß die Anzeige bei Ihnen eingegangen ist und bearbeitet wird. Wir setzen Ihnen dazu eine Frist von üblichen 14 Tagen.

Nachfolgend noch einige Fakten, welche unsere Rechtmäßigkeit untermauern und die durch die Ziele des Staats und Verfassungsschutz ausgehebeltes freiheitlich demokratisches Rechtstaatprinzp beweisen.
Sollten Sie die Fragen verifiziert, widerlegen können, erwarten wir Ihre diesbezüglichen Einlassungen.

Wir sind nicht die juristische Person, welche in Ihrem System als geführte Sache anhand der Personaldokumentation und nachweislich der Geburtsurkunde, keine Grund und Menschenrechte besitzt. Im § 17 Handelsgesetzbuch steht dazu, die Firma eines Kaufmanns ist der Name unter dem er seine Geschäfte betreibt. Wir möchten mit Ihrer Verwaltung keine Handelsgeschäfte abschließen. Der § 28 PAuswV sagt unumdeutbar aus, daß natürliche Personen mit dem Begriff Familienname bezeichnet werden müssen und juristische Personen=Sachen, werden mit dem Begriff Name gekennzeichnet.
Wir fordern, daß wir in Ihrem System, nachweislich als natürliche Person geführt werden.
Dieser Zusammenhang ist Ihnen absolut klar, denn die Wahlbenachrichtigung wird offenkundig mit der Bezeichnung Familienname ausgestellt, weil nur Menschen eine Stimme haben und diese in die Urne abgeben können.

Können Sie verifizieren, daß wir in Ihrem System trotz anders lautender Personaldokumentation als natürliche Person registriert sind und damit von Ihrer Verwaltung unsere Grund und Menschenrechte gewährleistet werden ?
Können Sie verifizieren, auf welcher gesetzlichen Grundlage wir in Ihrem System als dokumentarisch nachgewiesene Sache geführt werden müssen ?
Können Sie verifizieren, warum in Ihrer Verwaltung nur die Wahlunterlagen mit Familienname gekennzeichnet sind und sonst entgegen den Gesetzen nur die Bezeichnung Name Verwendung findet ?

Weiterhin haben wir erklärt, daß wir die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 abgelegt haben. Denn mit dieser Verordnung wurde der Begriff deutsche Staatsangehörigkeit zum ersten Mal verwendet. Welche laut Urteil des Tribunal General vom 06.01.1947 festgestellt, illegal ist. Die Staatsangehörigkeit der DDR wurde uns durch die BRD widerrechtlich entzogen. Durch Annektion, wie wir im Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern, mit welchem Sie nachweislich geschult wurden, auf Seite 112, lesen konnten. Zugestimmt haben wir in diesem Zusammenhang der Errichtung eines Verfassungsstaates Wiedervereintes Deutschland, welcher durch Täuschung und Betrug der Bevölkerung, bis heute nicht errichtet wurde. Die BRD hat offenkundig keine eigene Staatsangehörigkeit. Zumindest steht auf dem Personalausweis nur „deutsch“ , was nachweislich nur die deutsche Staatsangehörigkeit vermuten läßt. Wir wären in Ihrem Rechtskreis nachweislich Staatenlos entsprechend dem Abkommen über die Rechtstellung von Staatenlosen vom 28.09.1954, welches dafür vorsieht, daß Staatenlosen ein Personalausweis ausgestellt werden muß.
Die Menschenrechtskonvention sichert jedem Menschen eine Staatsangehörigkeit zu, so daß wir nach dem Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, welche nachweislich illegal ist, automatisch wieder im Rechtskreis der Staatsangehörigkeit unseres Großvaters, RuStAG § 1 von 1913 sind, auf welches sich auch die BRD in Ihrem StAG bezieht, somit eine legitime Rechtsgrundlage auch für Ihr Handeln entfalten muß. Das ist durch den Art. 116/2 des Grundgesetz für die BRD absolut legitim. Denn unserem Großvater wurde am 05.02.1934 durch die nationalsozialistische Gesetzgebung aus politischen Gründen, seine vormalige Staatsangehörigkeit von Preußen entzogen. Wir haben offenkundig unseren entgegengesetzten Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit bekundet und fordern die Umsetzung des Grundgesetz für die BRD, in dem wir unter der Staatsangehörigkeit des Art. 116/2 in Ihrer Verwaltung eingebürgert werden müssen.

Die brandenburgische Verfassung legt offenkundig im Art. 3 die Grundlage unserer Existenz, als nachgewiesene preußische Staatsangehörige.

Die nicht Anerkennung des Grundgesetz bedeutet die nicht Anerkennung der BRD, was nachweislich des Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern impliziert, daß Sie ein Reichsbürger sein müssen.

Können Sie verifizieren, daß die deutsche Staatsangehörigkeit nicht die Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 ist und wie von Ihren Mitarbeitern behauptet, Ihren Ursprung im StAG von Jahr 2000 hat ?
Können Sie verifizieren, daß die BRD ein Staat ist und noch völkerrechtlich existent ist ?
Können Sie verifizieren, daß die BRD eine eigene Staatsangehörigkeit hat, so wie es die DDR hatte ?
Können Sie verifizieren, daß wir mit der deutschen Staatsangehörigkeit und dem Zwang zum Besitz eines Personalausweis nicht den Status eines Staatenlosen nach dem Abkommen vom 28.09.1954 haben ?
Können Sie verifizieren, nach welcher rechtlichen Grundlage Sie uns die Anerkennung der Staatsangehörigkeit nach Art. 116/2 Grundgesetz für die BRD verweigern ?
Können Sie verifizieren, auf welcher gesetzlichen Grundlage wir gezwungen sind Deutscher nach Art. 116/1 zu sein ?
Können Sie verifizieren, daß die Brandenburger Verfassung für Ihr Handeln keine Rechtgrundlage bildet ?

Nachweislich dem Urteil des Internationalem Gerichtshof vom 03.02.2012 ist die BRD der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich, veröffentlicht in den ZDF Nachrichten am gleichen Tag, Deutschland wird definiert in den Grenzen vom 31.12.1937, Sie wollen uns mit der braunen deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934, besudeln und uns mit den BRD Personaldokumenten, welche den 14 federflügligen Wasserzeichenadler des 3. Reich tragen zum offenkundigen Nationalsozialisten machen.

Können Sie verifizieren, daß die BRD für welche Sie nachweislich tätig sind nicht der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist ?
Können Sie verifizieren, daß die deutsche Staatsangehörigkeit nicht die Staatsangehörigkeit des 3. Reiches ist ?
Können Sie verifizieren, daß der 14 federflüglige Wasserzeichenadler auf der BRD Personaldokumentation nicht ein Symbol des 3. Reich ist ?
Können Sie verifizieren, daß wir Deutschen nicht im Nationalsozialismus gefangen gehalten werden, obwohl die ganze Welt Merkel in SA Uniform Hakenkreuzarmbinde und Bart darstellt, um uns endlich zu erwecken ?

Wir distanzieren uns auf das entschiedenste von Ihrer Verwaltung, welche nachweislich den Hitler Faschismus verherrlicht und damit offiziell durch Anwendung deren Gesetze, welche nachweislich illegal zu Stande gekommen sind weiterführt.

Können Sie verifizieren, daß nicht die Gemeindeordnung vom 30.01.1935 die Rechtsgrundlage Ihrer heutigen Gemeindeordnung ist, immer unter dem Aspekt, daß alle Gesetze aus dem 3. Reich illegal sind ?

Die von Ihrer Verwaltung ausgegebenen Personalausweise verstoßen gegen den § 5 PAuswG und sind somit ungültig. Es macht für uns keinen Sinn Ausweise zu beantragen, welche gegen gültige BRD Gesetze verstoßen. Denn den § 1 PauswG wenden Sie gegen uns an, dann sollte auch der § 5 für Sie bindend sein.
Wir würden uns strafbar machen, wenn wir einen ungültigen Ausweis tragen würden.

Können Sie verifizieren, daß es kein Betrug und Täuschung des Antragstellers ist, wenn, die Personaldokumente der BRD, Personalausweis, Pass und Führerschein, entgegen den Antragsformularen und § 5 PAuswG und § 4 PassG mit Name statt Familienname ausgestellt werden ?
Können Sie verifizieren, daß die Personaldokumente der BRD, trotz Verstoß gegen die Dokumentengesetze gültig sind und obwohl die BRD bei der UN abgemeldet worden ist, diese Gültigkeit haben ?
Können Sie verifizieren, daß Falscheintragungen im Personalausweis nicht strafbar nach § 28 PauswG sind ?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil BvR 1341/90 festgestellt, daß der 2+4 Vertrag nicht zustande gekommen ist, demzufolge wurde das Wiedervereinte Deutschland nicht gegründet. Nachweislich der UN Liste der Staaten wurde die BRD abgemeldet, durch Genscher. Von ihm wurde dafür Germany angemeldet. Es handelt sich somit nicht um einen Verfassungsstaat, sondern lediglich um die Zusammenführung eines Wirtschaftsgebietes zur allgemeinen Nutzung, durch die Feindstaaten Deutschlands. Deshalb heißt es auch im Kanzlereid, „den Nutzen des deutschen Volkes mehren“.

Können Sie verifizieren, daß es den Staat BRD gibt, für welchen Sie vorgeben zu arbeiten ?
Können Sie verifizieren, daß es das Besatzungsstatut nicht mehr gibt ?
Können Sie verifizieren, daß es die Feindstaatenklauseln in den UN Statuten nicht mehr gibt ?
Können Sie verifizieren, daß Deutschland einen Friedensvertrag hat und die gleichen Rechte wie jeder andere Staat auf dieser Welt ?

Das Land Brandenburg für welches Sie vorgeben zu arbeiten, wurde von einer DDR Ministerin gegründet, zu einem Zeitpunkt, als die DDR nicht mehr existiert war, demzufolge hatte sie keine Rechte zu diesem Akt.
Denn nach der Bildung des Freistaat Bayern und Sachsen, hätte es auch den Freistaat Preußen geben müssen, welcher durch Ihre Verwaltung völkerrechtwidrig unterdrückt wird.

Können Sie verifizieren, daß Sie für ein rechtgültig demokratisch gebildetes Land tätig sind und dieses die rechtgültigen Befugnisse hat der Stadt Cottbus Weisungen zu erteilen und Steuern von der Cottbuser Bevölkerung einzutreiben ?
Können Sie verifizieren, daß der Freistaat Preußen als Volksverfassungsstaat mit seiner Verfassung vom 30. November 1920, völkerrechtlich untergegangen ist ?

Sie vollstrecken durch Bußgeldbescheid nach einem Ordnungswidrigkeitengesetz, dessen Geltungsbereich (EGOwiG) vom Bundestag am 11.10.2007 rückwirkend aufgehoben wurde. Ein Gesetz, welches über seinen Geltungsbereich Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoß gegen das Gebot der Rechtsicherheit ungültig (BverwGE 17, 192=DVBl 1964, 147) Das OVG Lüneburg 3 K 21/89 sowie VG Hannover 2001 hat diese Rechtsprechung ebenfalls bestätigt.

Können Sie verifizieren, daß das Ordnungswidrigkeitengesetz für mich als natürliche Person gültiges und geltendes Recht darstellt ?

Das Bundesverfassungsgericht hat mir Urteil 2 BvR 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11 festgestellt, daß alle Wahlen seit 1956 ungültig sind, demzufolge gab es seit diesem Jahr keinen legitimen Gesetzgeber, welcher Gesetze ändern oder neu fassen konnte. Das Bundeswahlgesetz verstößt gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Können Sie verifizieren, daß die seit 1956 geänderten und neu gefassten Gesetze gültiges und geltendes Recht darstellen ?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil 2 BvF 1/73 festgestellt, daß das 2. Deutsche Reich nicht unter gegangen ist, auch der Bundestag hat am 30.06.2015 durch eine Anfrage der Linkspartei, festgestellt, das das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung festgestellt hat, daß das 2. deutsche Reich nicht untergegangen ist und die BRD nicht sein Rechtnachfolger ist. Es ist nur mangels Menschen, welche dessen Verwaltung beleben handlungsunfähig. Offenkundig gibt es entsprechend der Rechtsprechung des höchsten hier tagenden Gerichtes auch den Staat Preußen, welcher im 2. Deutschen Reich ein souveräner Einzelstaat mit einer Verfassung war. Mit unserer nachgewiesenen preußischen Abstammung durch unsere Vaterlinie sind wir ein legitimer Nachfahre der preußischen Staatsangehörigkeit. Wir werden durch Sie daran gehindert, diesen Verfassungsstaat zu beleben, das ist ein völkerrechtliches Verbrechen. Denn aus völkerrechtlichen Aspekten konnten diese Rechte von den Machern des Grundgesetz für die BRD, den Siegermächten, nicht entzogen werden. Der BUND wurde nachweislich in die Rechte und Pflichten zur Verwaltung der Deutschen eingesetzt, weil diese Ihre legitime Verwaltung, vor dem Nationalsozialismus nicht wieder aufnehmen. Sie diskriminieren uns rassistisch und verweigern uns ohne Angabe von anders lautenden Gesetzen, entgegen den hier ausgeführten Gesetzen, diese Rechte.

Können Sie verifizieren, daß uns die genannten Rechte als ethnische Minderheit in diesem Land nicht zustehen und auf welcher anders lautenden Gesetze berufen Sie sich dabei, immer unter dem Aspekt der Illegalität der 3. Reich Gesetzgebung ?

Wir haben es nicht zu vertreten, daß Ihre Legislative kein Interesse daran hat, gültige Gesetze zu beschließen, das diese Legislative gegen die Urteile des höchsten Gerichts im Territorium verstößt, das diese Legislative entgegen dem Grundgesetz die Wahlen manipuliert, Verstoß gegen Art. 38 Satz 1 Grundgesetz für die BRD, keine freien, sondern Listenwahlen mit voraus gesuchten Bewerbern, das diese Legislative entgegen dem Grundgesetz die Richter, Staatsanwälte und Polizisten personell einsetzt oder absetzt. Damit wird jegliches Vorgehen dieser Institutionen gegen die Legislative, welche durch ihr Handeln die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigt, verhindert. Eine Gewaltenteilung, wie sie der Rechtstaat fordert, wurde ausgehebelt.
Im derzeitigem Regierungsprogramm Seite 63 wurde von allen Parteien verankert, daß humanitäre Hilfe nur noch durch Wiederansiedlung und Umzug erfolgen wird. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Interessen der 26 deutschen Völker und ein Verstoß gegen Art. 21 Satz 1 und 2 Grundgesetz für die BRD. Ein Beweis dafür ist der veröffentlichte Aufgabenbereich des Generalbundesanwalt. Er hat nicht Recht und Ordnung zu gewährleisten, sondern: „Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor , daß er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet“. Verstößt er dagegen wird er entlassen. Zu klären in diesem Zusammenhang wäre, was ist ein politischer Beamter ? Ein staatlicher Beamter kann es nachweislich nicht sein, denn das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil 1BvR 147/52 vom 17.12.1952, festgestellt, daß die BRD derartige Beamte nicht hat.

Können Sie verifizieren, daß die Wahlen Ihrer Stadtverordneten entsprechend dem Grundgesetz durchgeführt wurden, Sie damit legitim Handeln dürfen und das es im Land unabhängige Richter und Staatsgerichte gibt entsprechend den Vorgaben des Grundgesetz ? Denn Sie als Verwaltung sind durch die Volksvertreter in Ihrer Arbeit legitimiert und die Streitigkeiten werden von Ihnen an die Gerichte zur Überprüfung abgegeben.

Durch die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, dem Rechtstaatprinzip und der Tatsache, daß es die BRD nicht mehr gibt und diese kein Staat ist, kann es auch keine Staatsgerichte nach Art. 101 Grundgesetz für die BRD geben und demzufolge auch keine staatlichen Richter nach Art. 97 dieses Gesetzes. Es ist eine Straftat, uns unseren grundgesetzlich garantierten gesetzlichen Richter zu entziehen und damit Standgerichte zu betreiben. Der Rechtweg ist uns ohne Personaldokumente nachweislich abgeschnitten.

Können Sie verifizieren, daß das Gericht ein staatliches Gericht, entsprechend der Forderung des höchsten Gesetzes für das Territorium, dem Grundgesetz ist ?
Können Sie verifizieren, daß die Richter staatliche Richter, entsprechend der Forderung des höchsten Gesetzes für das Territorium, dem Grundgesetz sind ?
Können Sie verifizieren, daß es der freiheitlich demokratischen Grundordnung entspricht, daß Menschen ohne Personaldokumenten keinen Zutritt zum Amtsgericht bekommen und somit keine Möglichkeit haben, Ihr Bußgeldbescheide rechtlich prüfen zu lassen ?

Wir distanzieren uns davon von Ihnen genötigt und gezwungen zu werden, ungültige Ausweise zu besitzen, nur weil Sie um Ihre Anstellung fürchten, wenn Sie Ihrer als Verwaltungsangestellter gesetzlich geforderten Remonstrationspflicht nachkommen und damit unsere gesetzlich garantierte Rechtsicherheit gewährleisten.

Es gibt unzählige Urteile, auch vom Bundesverfassungsgericht, welche festlegen, daß Schreiben zu Ihrer Rechtgültigkeit der Unterschrift bedürfen, um eine Rechtsicherheit für den Empfänger, gegenüber der Verwaltung zu gewährleisten. Sie weigern sich trotz Aufforderung, mit Ihrer Unterschrift die Haftung für den Inhalt und Rechtmäßigkeit der Forderung zu übernehmen. Demzufolge kennen Sie die oben aufgeführten Rechtsbrüche und auch die weggefallene Staatshaftung und begehen diese Rechtsbrüche unter Vorsatz zum eigenen Vorteil, zum Erhalt Ihres monatlichen Schweigegeldes. Entgegen Ihrer Glaubhaftmachung handelt es sich demzufolge formaljuristisch nicht um eine rechtgültige Urkunde, sondern lediglich um einen Entwurf, ohne Rechtkraft.

Können Sie verifizieren, durch welches Gesetz Sie als Behördenmitarbeiter, entgegen dem § 31 BverfGG, nicht gezwungen sind Ihre Schreiben durch Ihre Unterschrift haftungs und rechtgültig zu machen ?
Können Sie verifizieren, in welchem Gesetz Ihr Text „Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ begründet wird ?

Der § 31 BverfGG, bindet Sie und Ihre Verwaltung an die Umsetzung der Urteile des Bundesgerichtshof. Ihre Weigerung die Urteile des Bundesgerichtshof anzuerkennen und umzusetzen, ermöglicht der Legislative die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Vernichtung des Rechtstaatprinzips. Durch Ihre willenlose Anpassung an jegliche gesellschaftliche Grundordnung, erfüllen Sie nicht die verfassungsmäßigen Grundsätze eines Verwaltungsangestellten, dessen Sinninhalt der Schutz der Interessen der zu verwaltenden Einwohner darstellt und machen sich mit Schuldig, daß es auf deutschem Boden seit 1932 keinen Volksverfassungsstaat, welcher die Interessen der deutschen Völker vertritt, mehr gibt.

Können Sie verifizieren, auf welcher rechtlichen Grundlage die Urteile des höchsten deutschen Gerichts, das Bundesverfassungsgericht, für Sie nicht bindend sind, obwohl Sie eine untergeordnete deutsche Verwaltung sind, welche das Recht hat Deutsche mit der deutschen Staatsangehörigkeit zu verwalten ?
Können Sie verifizieren, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie jeden Einwohner politisch verfolgen mit Nötigung, Zwang und Schadenzufügung, welcher einen Verfassungsstaat und damit die Rückkehr zum Rechtstaatprinzip und freiheitlich demokratischer Grundordnung fordert, in dem er Ihre offenkundigen Rechtsbrüche anprangert ?

Wir fordern von Ihnen als Verwaltungsmitarbeiter, die ordnungsgemäße Bearbeitung dieses von Ihnen konstruierten Verwaltungsaktes, und damit die Beantwortung unserer Fragen. Denn Sie beschweren uns durch Zwangsmaßnahmen, welche in einer Demokratie, in Form von Rechten an Sie übergeben worden sein müssen. Entsprechend vom Volk, laut Grundgesetz für die BRD, in Form von Wahlen. Wenn diese Wahlen und die kompletten Zusammenhänge, nachweislich der von uns verifizierten Fakten, auf Täuschung und Betrug beruhen, dann sind die Befugnisse der Verwaltung über das Volk nichtig.

Es sei denn, wir leben als Sachen in einem rechtfreien Raum, staatenlos ohne jeglichen Rechtanspruch, als Kriegsgefangene und Arbeitssklaven unter einer diktatorischen Verwaltung, welche zur Durchsetzung ihrer Willkür an keine Rechtgrundlage gebunden ist und unter Täuschung und Betrug, die Fiktion einer Scheindemokratie aufbläst. Dann muß dieser Zusammenhang auch öffentlich kommuniziert werden. Denn dann müssen wir nicht Seitenweise unsere Rechte verifizieren, an welche Sie sich nicht halten müssen.

Wenn Sie der Kausalität der gesellschaftlichen Entwicklung in diesem Territorium, von uns durch Fakten dokumentiert, folgen konnten, jetzt abschließend die Zusammenfassung. Falls Sie Ihre Fiktion des Recht und Verfassungsstaat BRD nicht verifizieren können, dann ist dieser ein Fremdverwaltungskonstrukt zur uneingeschränkten Entnahme von Reparationsleistungen. Er existiert, weil die Deutschen daran gehindert werden sich selbst in einem eigenen Staat zu verwalten. Wenn man dann noch alle illegal zu Stande gekommenen Gesetze aus dem 3. Reich entfernt, welches nur existiert, weil 82 linke Abgeordnete vor der Wahl Hitlers aus dem Parlament entfernt wurden, dann ist man wieder im legitimen Rechtkreis des Freistaat Preußen mit seiner Volksverfassung vom 30.November 1920, welcher völkerrechtwidrig handlungsunfähig gestellt wurde, um Hitler die Übernahme zu ermöglichen und die Siegermächte völkerrechtwidrig, nach dem Sieg über Hitler den vormaligen Völkerrechtsstand nicht wieder hergestellt haben.

Die in diesem Schreiben genannten offenkundigen Fakten, entsprechen der Wahrheit und nichts als der Wahrheit.

Durch dieses Schreiben ist Ihre grundgesetzlich geschützte Würde nicht angegriffen worden.
Es stellt auch keine Nötigung dar. Denn die Nötigung ging allein von Ihrer Verwaltung aus, zu Lasten des Menschen, natürliche Personen, welche zur Gewährleistung Ihrer preußischen Interessen die Körperschaft des öffentlichen Recht und politische Vertretung Stadtgemeinde Cottbus gegründet haben.
Durch den juristischen Grundsatz, wer nicht widerspricht, erkennt an, stillschweigendes Anerkenntnis, ist dieses Schreiben juristisch legitimiert, als Abwehrmaßnahme gegen „staatliche“ Verwaltungsgewalt und zur Dokumentation der Beseitigung des Rechtstaatprinzips, sowie der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetz, für ein internationales Tribunal.
Wir ziehen das Recht für die Feststellung der oben genannten Tatsachen aus dem Art. 20 Satz 4 des Grundgesetz für die BRD.
Ihre Entehrung haben wir nicht zu vertreten.
Es obliegt Ihnen allein die Wiederherstellung Ihrer Ehre zu vollziehen und die Heilung einzuleiten.

Mit freundlichem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen

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