Schreiben an oberstes Gericht der Vereinigten Staaten von Amerika

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht
Politische Vertretung
Die Nachfahren der Angehörigen
der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
W. Külz Str. 49
03046 Cottbus

United States Supreme Court
Mr. John Roberts and Associate Justices
1 First Street NE
Washington
DC 20543
USA

26.03.2018

Sehr geehrter John Roberts, sehr geehrte Richter des Obersten Gericht der Vereinigten Staaten,

wir die Nachfahren der ethnischen Minderheit aus dem Volke der Preußen, beehren uns, Sie mit nachfolgender Bitte zu beschweren.

Zum allgemeinen Verständnis und um Irritationen zu vermeiden ist es erforderlich, Ihnen vorab nachfolgende Erkenntnisse zu unserer Existenz und Personenstand zu eröffnen.

Unser Rechtstand:

Sollten Sie der Recht(s)vermutung unterliegen, daß wir in der juristischen Person=tote Sache=Firma (§ 28 PAuswV) handeln möchten und Deutsche nach Art.116/1 mit deutscher Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934, und Staatenlose (Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen vom 28.9.1954) sind, dann widersprechen wir dieser diskriminierenden Annahme auf das entschiedenste.

Wir haben nachweislich dokumentarisch unseren Austritt aus der faschistischen deutschen Staatsangehörigkeit (5.2.1934) nach § 18 u.ff. StAG beantragt, doch diese Entnazifizierung und die Ausstellung der Urkunde (Urkundenunterdrückung, StGB), wird uns bis heute von der Verwaltung des BUND verweigert.

Denn das StAG der BRD beruft sich unter Täuschung auf das RuStAG von 1913, in welchem steht: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem BUNDESSTAAT besitzt“. Demzufolge z.B. Preußen. Dem entgegen bezieht sich die Staatsangehörigkeit der BRD aber auf die illegale (Urteil des Tribunal General in Rastatt vom 06.01.1947) deutsche Staatsangehörigkeit des 3. Reich vom 05.02.1934 aus der Verordnung zum Gesetz zur Neuordnung des Reiches.

Durch die Reorganisation des Rechteträger Freistaat Preußen (1) mit seiner Volksverfassung vom 30. November 1920 wurde die Körperschaft des öffentlichen Rechtes wieder aktiviert, demzufolge die dazugehörige Provinz Brandenburg und die sich in diesem Rechtkreis befindliche Stadtgemeinde Cottbus, als selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Die entsprechenden Reorganisationen wurden veröffentlicht und den zuständigen Verwaltungen des BUND und der UN mitgeteilt. Richterlich legitimierte Widersprüche, zu diesen Reorganisationen mit dem Ziel eines souveränen preußischem Verfassungsstaat mit der Gewährleistung der tatsächlichen Selbstbestimmung der Gemeinden zu errichten, wurden vom BUND oder international, nicht geltend gemacht.

Wir widersprechen der biblischen Auslegung in Römer 13, 1 , denn die Obrigkeit lebt nicht in Gott, das was sie von den Untertanen verlangt.

Ein echter Staat, ist die von seinem Volk direkt kontrollierte Selbstverwaltung, welcher seine Existenz und höchste Aufgabe in der Fürsorgepflicht für dieses Volk schöpft.

Nach Cestui Que Vie Act von 1666 haben wir uns nach kanonischem Recht, welches die Grundlage jeglichem europäischen Rechts darstellt, beim Vatikan unter Zeugen lebend gemeldet und deshalb wird unser Familienname in Sperrschrift geschrieben, um diese Unterscheidung klar zu dokumentieren.

Aus dieser Erkenntnis ist unumdeutbar herzuleiten, daß wir nicht mehr zum Eigentum des BUND (Artikel 133 Grundgesetz für die BRD) gehören, denn wir haben auf die Rechte und Pflichten der juristischen Person=Sache nach § 28 PAuswV, verzichtet.

Denn beschwerdefähig ist nur wer Träger von Grundrechten ist ( BVerfGE 129.78) Grundrechte dienen der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürliche Person gegen staatliche Gewalt (BVerfGE 15.256.21.262.59.231.61.82).

Zwangsmitgliedschaften sind in jedweden Vereinigungen unzulässig, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR Art.20 Satz 2, Anerkenntnis der BRD durch Art. 25 Grundgesetz für die BRD.

Als Minderheit stehen wir unter dem Schutz der UN Resolutionen 56/162 und Pakt über bürgerliche und politische Rechte, welche durch den Art. 25 Grundgesetz für die BRD, von der Verwaltung des BUND, verpflichtet, anerkannt werden müssen.

Die öffentlich gewordenen 12 BAR Vermutungen, welche Sie möglicherweise auf uns als natürliche Personen in Anwendung bringen wollen, weisen wir entschieden und widerlegt zurück.

Das ist ein öffentliches Schreiben mit entsprechend öffentlicher Erklärung und unterliegt keinem Privatrecht.

Wir haben eine Willenserklärung zur Anerkenntnis des Grundgesetz für die BRD geleistet und ziehen unsere Legitimation aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die BRD (Juristische Definition: Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet).

Wenn wir das Grundgesetz der BRD nennen, definieren wir damit immer, das letzte für dieses Territorium gültige oberste Gesetz in seiner legitimen von den Siegermächten gemachten Fassung von 1949. Welches wir durch unsere veröffentlichte Willenserklärung, auf Grund der darin enthaltenen Gewährleistung unserer unveräußerlichen Geburts-, Grund-, und Menschenrechte anerkennen.(http://provinz-brandenburg.org/)

Durch unsere Geburtsrechte haben wir entsprechend § 1 RuStaG von 1913, und Grundgesetz für die BRD, Art. 116/2 mit entgegengesetztem Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 und Art.146 das Recht auf einen Verfassungsstaat, die preußische Staatsangehörigkeit des letzten legitimen preußischen Staates mit seiner Verfassung vom 30. November 1920. Aus dieser Rechtebene ziehen wir unsere Rechte und Pflichten als natürliche Person. Dieser Verfassungsstaat wurde rechtwidrig zerstört, um das 3. Reich zu installieren, welches dokumentarisch nachweislich, bis heute fortgeführt wird (Urteil des europäischen Gerichtshof veröffentlicht in ZDF Nachrichten vom 03.02.2012, BRD Dokumente mit Wasserzeichenadler des 3. Reich, deutsche Staatsangehörigkeit Ursprung 3. Reich).

Deutschland wird derzeitig definiert: In den Grenzen von 1937, weil ab 1938 Neu Schwabenland zum 3. Reich gehörte und von den US Truppen 1947 nicht besetzt werden konnte. Der angebliche kalte Krieg war ein Weltkasperletheaterstück zur Verschleierung dieser Tatsachen.

Der BUND hat unter Täuschung und Betrug den Vertrag mit der Bevölkerung zur Gründung des Verfassungsstaates Wiedervereintes Deutschland, nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD, gebrochen. Bestätigt durch Bundesverfassungsgerichtsurteil 2 BvR 1341/90.

Zur Angelegenheit:

Sehr geehrter John Roberts, sehr geehrte Richter des Obersten Gericht der Vereinigten Staaten, wie Sie den oben genannten Tatsachen entnehmen können, gehören wir einer ethnischen Minderheit an, welche durch die UN Resolutionen und Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten der EU, unter diesem Schutz steht, weil wir nicht mehr Deutsche nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD sind und damit nicht mehr dem BUND untergliedert sind, welcher zur Verwaltung der Nationalsozialisten von den Siegermächten eingesetzt wurde. Demzufolge fallen wir nicht unter die Doktrin des bis heute nicht beendeten 2. Weltkrieg, daß alle Nationalsozialisten im offenen Strafvollzug ohne Menschen Grund und Staatsrechte zu halten sind, zur ungehinderten Entnahme von Reparationsleistungen aus deren körperlicher und schöpferischer Tätigkeit auf unbestimmte Zeit.

Dieser Fakt wird durch das Urteil des internationalen Gerichtshof vom 02.03.2012 bestätigt, durch die Aussage die BRD ist der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich.

Wir denken, daß gerade Ihnen als Richter bekannt sein muß, daß wir Preußen schon immer von einem unauslöschlichem Freiheitsgedanken beseelt waren. Einer dieser preußischen Vertreter war der General Friedrich von Steuben, welcher in seiner Person entscheidend dazu beigetragen hat, daß es die Vereinigten Staaten überhaupt gibt. Somit können keine Zweifel an der Existenz Preußens bestehen. Die jährlichen Paraden in Ihrem Land zum Andenken dieses Mannes geben ein gutes Beispiel.
Die Volkszugehörigkeit kann man sich am Beginn seines Lebens nicht aussuchen, denn man erwirbt sie mit der Geburt. Diese wird vom jüdischen Volk gerade zu zelebriert, mit deren Ahnennachweis bis Abraham und ist daher offenkundig anerkannt und für jedes Volk legitim.
Durch die Aufhebung des Kontrollratsgesetz Nr. 46 durch die russische Regierung wird die Existenz Preußens nochmals bestätigt und dem Völkerrecht entsprochen. International anerkannt ist auch die Tatsache, daß das 2. deutsche Reich nicht unter gegangen ist, sondern mangels eigener Verwaltung nicht handlungsfähig ist. Gleiches gilt demzufolge für Preußen als Gliedstaat des 2. Deutschen Reich.
Wobei man feststellen muß, daß die BRD/BUND jegliche Bewegung zur Umsetzung des Art.146 Verfassungsstaat, brutal mit allen Mitteln verhindert. Die angebliche freie Entscheidung vorgegeben durch die Siegermächte im Grundgesetz für die BRD, ist eine Farce. Trotz aller Widerstände, politischer Verfolgung, Verhetzung Schädigung haben wir der deutschen Staatsangehörigkeit entsagt und eine Körperschaft des öffentlichen Recht zur Vertretung preußischer Interessen gegründet.

Es ist offenkundig der Tatsachen, daß das gesamte preußische Volk dem Holocaust Faschismus zum Opfer gefallen sein muß, denn vor Hitlers Machtergreifung war es noch Bestandteil der Völkergemeinschaft danach war es ausgelöscht und wird bis zum heutigen Tag vom Faschismus verfolgt, wofür wir der lebende Beweis sind.

Wir haben erfahren, daß Sie die Anhörung unserer Beschwerde ablehnen können. Doch in unserem Fall können wir feststellen, daß wir offenkundig durch Ihre Regierung als Hauptsiegermacht in unseren ethnischen Grund und Menschenrechten beschwert werden und das die Angelegenheit von richtungsweisender Bedeutung, eine ungeklärte Rechtslage betreffend und fehlerhafte Rechtsanwendung impliziert.

Wiederholt mußten wir feststellen, daß Angehörige unserer Körperschaft des öffentlichen Recht und politische Vertretung preußischer Interessen, die Einreise in Ihr Land mit unseren auf unserer Internetseite veröffentlichten Ausweisdokumenten, verweigert wurde.

Jedes Mal wurde gefordert, daß man uns in den Vereinigten Staaten nur als Deutsche anerkennt, wenn wir als Nationalsozialisten einreisen und als Preußen keinen Zutritt erhalten. Ihre Botschaft in Berlin und Konsulat in Leipzig, hat uns den Zugang, in Bezug auf eine Hilfe, Schutz und Anerkennung verweigert. Ihre Regierung ignoriert unsere Hilfeersuchen als ethnische Minderheit und macht Geschäfte mit dem Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich. Denn man hat Hitler besiegt, aber zu keinem Zeitpunkt den Faschismus beendet, noch wird dieser Fakt vor Ihrer Bevölkerung thematisiert und es ist auch nicht geplant.

Es ist ein völkerrechtliches Verbrechen, daß nach dem Sieg über Hitler nicht wieder der demokratische Zustand, Freistaat Preußen, hergestellt wurde, welcher durch den Hitlerfaschismus, welcher keine deutsche Erfindung war, außer Kraft gesetzt wurde.

Im Gegensatz zur Wissensverbreitung in Deutschland, dürfte in den Vereinigten Staaten allgemein bekannt sein, daß die BRD, durch Urteil des internationalen Gerichtshof vom 03.02.2012 festgestellt wurde, der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist. Aus diesem Grund werden die ahnungslosen und gutgläubigen Deutschen, mit der deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 gehalten, BRD Ausweisdokumente mit 14 federflügligen Wasserzeichenadler des 3. Reich ausgegeben und diverse Gesetze aus dem 3. Reich tagtäglich angewendet. Insbesondere die Abgabenordnung aus dem 3. Reich zur Erpressung von Steuergeldern, zur Finanzierung der Interessen des BUND und seiner Interessenvertreter. Denn nachweislich hat Deutschland und damit die Deutschen, 2 Billionen Euro angeblicher Schulden, nicht der BUND, welcher die Verwaltung der Deutschen ist und kein Interesse an der Schuldenreduzierung hat.

Es dürfte Ihnen bekannt sein, daß das 3. Reich, entsprechend dem Urteil der Tribunal General Rastatt vom 06.01.1947 illegal zustande gekommen ist, demzufolge alle Gesetze aus dieser Zeit nichtig sind.

Alle Ausweisdokumente der Verwaltung des BUND, werden entgegen den Antragsformularen und dem § 5 PauswG und § 4 PassG, mit NAME statt Familienname ausgegeben. Damit haben diese Ausweisdokumente den Status der Ungültigkeit und sind Fantasiedokumente.

Ihnen dürfte auch bekannt sein, daß die DDR und die BRD 1990 aufgelößt wurden (Abmeldung BRD bei der UN und Anmeldung Germany) , zum Zweck der Gründung des Verfassungsstaat Wiedervereintes Deutschland, welcher nachweislich des Urteil des Bundesverfassungsgericht BvR 1341/90 nicht zustande gekommen ist. Ein weiterer Beweis, daß die BRD Dokumente Fantasieausweise sind und es für deren Existenz keine Rechtgrundlage gibt.
Das deutsche Volk hatte keinen Einfluß auf diese Vorgänge und ist nach wie vor dem BUND ausgeliefert. Die „Regierung“ des BUND ist keine deutsche Regierung, noch vertritt sie deutsche Interessen. Unter Täuschung, Betrug, Gewalt und Angst hat sie die Macht über die deutschen Völker übernommen, unter Mitwirkung der Parteien.

Der BUND wurde nachweislich durch Ihre Regierung als Hauptsiegermacht in seine legitimen Rechte und Pflichten eingesetzt. Weil wir dadurch ungerechtfertigt beschwert sind, wenden wir uns rechtmäßig an Sie.

Die Deutschen welche diese Dokumente unterschrieben haben, sind demzufolge formaljuristisch juristische Personen=Sachen=Firmen. § 28 PAuswV erklärt deutlich den Unterschied zwischen juristischer und natürlicher Person. Für die Deutschen gelten deshalb keine Grund- und Menschenrechte, denn sie sind formaljuristisch keine Menschen. Die Gerichtspraxis in Deutschland beweist diese Tatsachen.

Der BUND hat den heiligen Auftrag, welchen er vor Gott und den Menschen übernommen hat gebrochen. Verstoß gegen die UN Charta, hier der Art 73 Kapitel XII;

Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben; sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern; zu diesem Zweck verpflichten sie sich,

a) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt, die gerechte Behandlung und den Schutz dieser Völker gegen Mißbräuche unter gebührender Achtung vor ihrer Kultur zu gewährleisten;

b) die Selbstregierung zu entwickeln, die politischen Bestrebungen dieser Völker gebührend zu berücksichtigen und sie bei der fortschreitenden Entwicklung ihrer freien politischen Einrichtungen zu unterstützen, und zwar je nach den besonderen Verhältnissen jedes Hoheitsgebiets, seiner Bevölkerung und deren jeweiliger Entwicklungsstufe;

c) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;

Entsprechend der offenkundigen Fakten ist der BUND, welcher von den Siegermächten für die Verwaltung der unter Sachenrecht stehenden nationalsozialistischen, staatenlosen Deutschen, eingesetzt wurde für uns nicht zuständig. Denn dessen Verwaltung ignoriert unsere Rechte und bekämpft uns dokumentarisch nachgewiesen, mit Schikane, politischer Verfolgung, Verhetzung, Existenzvernichtung, Inhaftierung, Folter ect., weil wir die Weiterführung des 3. Reich in Deutschland durch den BUND international angeprangert haben.

Ein Schreiben an Ihre Botschaft, in Bezug auf die geforderten BRD Ausweispapiere, durch welche wir als Nationalsozialisten diskriminiert werden und unsere Menschenwürde genommen wird, wurde ignoriert.

Es ist für uns empörend, daß wir tagtäglich mit dem brauen Dreck aus der Geschichte zwangsweise besudelt werden, aber keine Regierung der Welt ein Interesse daran hat, den Holocaust Faschismus auf deutschem Boden tatsächlich zu beenden.

Um unsere Bemühungen zur Beseitigung des Holocaust Faschismus zum Erfolg zu führen, haben wir uns jetzt an das jüdische Volk gewendet und dort um Hilfe und Unterstützung nachgesucht, denn zweifelsfrei hat dieses nachweislich das größte Interesse an unserer Arbeit. Mit großer Freude konnten wir feststellen, daß drei Ihrer Mitglieder jüdischen Glaubens sind und somit ein großes Interesse an der Beseitigung des uns beschwerenden Nationalsozialismus bestehen muß. Unser Aufruf an das jüdische Volk und die israelische Botschaft finden Sie auf http://provinz-brandenburg.org/.
Denn die jüdische Weltgemeinschaft hat den deutschen Völkern, wegen Hitlers Machtergreifung den heiligen Krieg auf dem Titelblatt der NY Times am 07. August 1933 erklärt und bis heute nicht beendet.
Die anderen Richter unterstehen dem katholischen Glauben und somit dem Grundsatz der Bibel, daß Gott alle Menschen nach seinem Bilde geschaffen hat und das wir deshalb die gleichen Rechte haben wie alle anderen Völker auf dieser Erde. Die Doktrin des 2. Weltkriegs das Deutsche keine Menschen sind, weil sie angeblich entartet sind, weisen wir auf Grund der geschichtlichen Vorgänge anderer Länder bis zum heutigen Tag, widerlegt zurück.

Sie sind auf Lebenszeit in den Richterstand berufen, sind demzufolge in Ihren Entscheidungen frei und an keinen Wohltäter oder Organisation gebunden, was in Deutschland nachweislich nicht der Fall ist. Nachweislich der veröffentlichten Aufgabenbeschreibung des Generalbundesanwalt.

Alexis de Tocqueville hat in seinem Werk „Über die Demokratie in Amerika“ die Unabhängigkeit der Richter, selbst von der Vorgabe der Verfassung hoch gepriesen, wir hoffen, daß sich an diesem freiheitlichen demokratischen Grundgedanken, zur Gewährleistung der echten Menschenrechte, zum Schutz vor Verwaltungsgewalt, nichts geändert hat.

Eine Feststellungsklage, zur Legitimität unserer öffentlichen Distanzierung vom 3. Reich und Nationalsozialismus, wurde uns in den Gerichten in Deutschland nachweislich versagt. Der Rechtweg in Deutschland ist uns abgeschnitten. Nachweislich erhalten wir als Preußen keinen Zugang zum Gericht und die Richter des Brandenburgischen und Bundesverfassungsgericht ignorieren unsere Schreiben zur Gewährleistung der Rechte. Unsere Rechte können wir hier nicht geltend machen.
Formaljuristisch betrachtet unter dem Aspekt der Übernahme der obersten Regierungsgewalt durch Ihre Regierung als Hauptsiegermacht, veröffentlicht in der Proklamation Nr. 1, vom 30. August 1945 unterzeichnet durch D.D. Eisenhower, und dem Fakt, daß es bis heute keine deutsche Regierung gibt, noch die der legitimen 26 souveränen deutschen Einzelstaaten, welche allein die völkerrechtliche Legitimation besitzen, ist Deutschland nach wie vor eine Kolonie der Vereinigten Staaten. Was wiederum impliziert, daß Sie das Gericht sein müssen, welches unsere Beschwerung anhören muß und eine Entscheidung trifft.

Durch die diskriminierenden und entwürdigenden Forderungen der Bediensteten der Vereinigten Staaten, zum Besitz nachweislicher Fantasiedokumente mit nationalsozialistischen Hintergrund und Entwürdigung zur Sache, ohne Grund- und Menschenrechte, sind unsere Schutzwürdigen Minderheiteninteressen und Rechte verletzt worden.

Wir bitten aus den geschilderten Fakten das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten, festzustellen, das wir als legitime dokumentarisch nachgewiesene Preußen mit unseren Ausweispapieren, Heimatschein, in die Vereinigten Staaten einreisen können oder ob es legitim ist, daß wir unter Zwang und Nötigung Ihrer Bediensteten nur als dokumentarisch nachgewiesene Nationalsozialisten in Ihr Land einreisen dürfen. Diese derzeitige Praxis wirft die Frage auf, weshalb haben die Vereinigten Staaten gegen die Deutschen gekämpft, wenn es nachweislich der Existenz des Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich, die BRD, nicht um die Beseitigung des Faschismus ging, was öffentlich dokumentiert behauptet wird.

Nach unserem Kenntnisstand ist diese Feststellung des Gericht kostenfrei, weil es keine Streitpartei gibt, welche begünstigt werden kann, sondern sie dient einzig der Rechtpflege durch die Überprüfung der Gesetze und Normen.
Einen in Ihrem Gericht geforderten Verteidiger haben wir nicht, trotz intensiver Nachfragen konnten wir keinen Anwalt finden, welcher bereit ist unsere Rechte zu vertreten. Mit Freude konnten wir erfahren, daß Sie einen Verteidiger stellen und dieser Kostenfrei ist, weil wir auf Grund der Plünderung durch den BUND, einen Prozeß finanziell nicht führen könnten. Hilfsweise muß der BUND die Kosten der Besatzung laut Art. 120 Grundgesetz für die BRD tragen. Denn Preußen ist durch diesen nachweislich besetzt.

Falls die angeführten Fakten für die Beurteilung der Feststellung nicht ausreichen, dann bitten wir, uns zu informieren, daß wir Ihnen die noch fehlenden Fakten übermitteln können.

Unsere legitimen Ausweisdokumente, zur allgemeinen Ansicht, im Verfassungsstand vom 30. November 1920, haben wir auf unserer Internetseite http://provinz-brandenburg.org/ veröffentlicht. Widersprüche dazu von Seiten des BUND oder International gab es nicht.

Zur Vermeidung weiterer Diskriminierungen, Entwürdigungen und wirtschaftlicher Schäden, bei der versuchten Einreise in Ihr Land, ist eine zeitnahe Bearbeitung erforderlich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir ohne eine Schutzzusage von Ihnen keine Familiennamen unserer Angehörigen der Körperschaft des öffentlichen Recht preisgeben, um diese bestmöglich vor der Verfolgung des Faschismus schützen zu können. Ihnen müsse wir nicht erklären, daß die Gestapo von damals heute nur einen anderen Namen trägt, aber die gleichen Aufgaben erledigt.

Hochachtungsvoll

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen

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