Dienstaufsichtsbeschwerde Landgericht Cottbus

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht
Politische Vertretung
Die Nachfahren der Angehörigen
der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
W. Külz Str. 49
03046 Cottbus

Landgericht Cottbus
Die Präsidentin
Frau Ramona PISAL
Gerichtsstraße 3
03046 Cottbus

26. Juli 2018

Dienstaufsichtsbeschwerde und Mängelrüge und Aufforderung zur Herstellung unserer persönlichen Rechtesicherheit in Bezug auf die der juristischen Person=Firma zugeordneten und damit uns als natürliche Person beschwerenden Beschlußentwürfen, Ihrer ehrenamtlichen und sonstigen Richter und die damit verbundene Diskriminierung als Preußen, nebst verleumderische Zuordnung als Nationalsozialisten mit deutscher Staatsangehörigkeit

Sehr geehrte Frau Ramona PISAL,

wir, die Vertreter der ethnischen Minderheit aus dem Volk der Preußen, die natürlichen Personen, haben aus Ihrem Hause, oder und den Ihnen unterstellten Gerichten, Schreiben und Beschlüsse, an die juristische Person=Firma (§ 28 PAuswV), welche unter Verwaltungshoheit des BUND stehen, erhalten. Es ist offenkundig, daß Sie uns damit als Menschen und Rechteträger diskriminieren, um Ihre Sachenrechtsfiktion aufrecht zu erhalten. Herr CLAVEE hat unsere detailliert und schlüssig vorgetragenen Dienstaufsichtsbeschwerden und Mängelrügen, welche qualifiziert nachweislich vorgetragenen Gesetzesverstöße und nicht Grundgesetz konformes Verhalten Ihres Personals dokumentieren, ignoriert. Wir wenden uns heute an Sie mit der Bitte diese zu prüfen und zu unterbinden.

Vorbeugend um Irritationen und Mißverständnisse zu vermeiden, ist es erforderlich Ihnen vorab nachfolgendes nochmals mitzuteilen, in Bezug auf Definitionen, Wahrheiten und Zusammenhänge.

Unser Rechtstand:

Sollten Sie der Recht(s)vermutung unterliegen, daß wir in der juristischen Person=tote Sache=Firma (§ 28 PAuswV) handeln möchten und Deutsche nach Art.116/1 mit deutscher Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934, und Staatenlose (Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen vom 28.9.1954) sind, dann widersprechen wir dieser diskriminierenden Annahme auf das entschiedenste.
Wir haben nachweislich dokumentarisch unseren Austritt aus der faschistischen deutschen Staatsangehörigkeit (5.2.1934) nach § 18 u.ff. StAG beantragt, doch diese Entnazifizierung und die Ausstellung der Urkunde (Urkundenunterdrückung, StGB), wird uns bis heute von der Verwaltung des BUND verweigert.

Denn das StAG der BRD beruft sich unter Täuschung auf das RuStAG von 1913, in welchem steht: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem BUNDESSTAAT besitzt“. Demzufolge z.B. Preußen. Dem entgegen bezieht sich die Staatsangehörigkeit der BRD aber auf die illegale (Urteil des Tribunal General in Rastatt vom 06.01.1947) deutsche Staatsangehörigkeit des 3. Reich vom 05.02.1934 aus der Verordnung zum Gesetz zur Neuordnung des Reiches.

Durch die seit 2012 erfolgte Reorganisation des Rechteträger Freistaat Preußen (1) mit seiner Volksverfassung vom 30. November 1920 wurde die Körperschaft des öffentlichen Rechtes wieder aktiviert, demzufolge die dazugehörige Provinz Brandenburg und die sich in diesem Rechtkreis befindliche Stadtgemeinde Cottbus, als selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Die entsprechenden Reorganisationen wurden veröffentlicht und den zuständigen Verwaltungen des BUND, dem amerikanischen Protektor und der UN mitgeteilt. Richterlich legitimierte Widersprüche, zu diesen Reorganisationen mit dem Ziel eines souveränen preußischem Verfassungsstaat mit der Gewährleistung der tatsächlichen Selbstbestimmung der Gemeinden zu errichten, wurden vom BUND oder international, nicht geltend gemacht.

Wir widersprechen der biblischen Auslegung in Römer 13, 1 , denn die Obrigkeit lebt nicht in Gott, das was sie von den Untertanen verlangt.

Ein echter Staat, ist die von seinem Volk direkt kontrollierte Selbstverwaltung, welcher seine Existenz und höchste Aufgabe in der Fürsorgepflicht für dieses Volk schöpft.

Nach Cestui Que Vie Act von 1666 haben wir uns nach kanonischem Recht, welches die Grundlage jeglichem europäischen Rechts darstellt, beim Vatikan unter Zeugen lebend gemeldet und deshalb wird unser Familienname in Sperrschrift geschrieben, um diese Unterscheidung klar zu dokumentieren.

Aus dieser Erkenntnis ist unumdeutbar herzuleiten, daß wir nicht mehr zum Eigentum des BUND (Artikel 133 Grundgesetz für die BRD) gehören, denn wir haben auf die Rechte und Pflichten der juristischen Person=Sache nach § 28 PAuswV, verzichtet.

Denn beschwerdefähig ist nur wer Träger von Grundrechten ist ( BVerfGE 129.78) Grundrechte dienen der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürliche Person gegen staatliche Gewalt (BVerfGE 15.256.21.262.59.231.61.82).

Zwangsmitgliedschaften (BRD Personal) sind in jedweden Vereinigungen unzulässig, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR Art.20 Satz 2, Anerkenntnis der BRD durch Art. 25 Grundgesetz für die BRD.

Als Minderheit stehen wir unter dem Schutz der UN Resolutionen 56/162 und Pakt über bürgerliche und politische Rechte, welche durch den Art. 25 Grundgesetz für die BRD, von der Verwaltung des BUND, verpflichtet, anerkannt werden müssen.

Die öffentlich gewordenen 12 BAR Vermutungen, welche Sie möglicherweise auf uns als natürliche Personen in Anwendung bringen wollen, weisen wir entschieden und widerlegt zurück.

Das ist ein öffentliches Schreiben mit entsprechend öffentlicher Erklärung und unterliegt keinem Privatrecht.

Wir haben eine öffentliche Willenserklärung zur Anerkenntnis des Grundgesetz für die BRD geleistet und ziehen unsere Legitimation aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die BRD (Juristische Definition: Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet).

Wenn wir das Grundgesetz der BRD nennen, definieren wir damit immer, das letzte für dieses Territorium gültige oberste Gesetz in seiner legitimen von den Siegermächten gemachten Fassung von 1949. Welches wir durch unsere veröffentlichte Willenserklärung, auf Grund der darin enthaltenen Gewährleistung unserer unveräußerlichen Geburts-, Grund-, und Menschenrechte anerkennen.(http://provinz-brandenburg.org/)

Durch unsere Geburtsrechte haben wir entsprechend § 1 RuStaG von 1913, und Grundgesetz für die BRD, Art. 116/2 mit entgegengesetztem Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 und Art.146 das Recht auf einen Verfassungsstaat, die preußische Staatsangehörigkeit des letzten legitimen preußischen Staates mit seiner Verfassung vom 30. November 1920. Aus dieser Rechtebene ziehen wir unsere Rechte und Pflichten als natürliche Person. Dieser Verfassungsstaat wurde rechtwidrig zerstört, um das 3. Reich zu installieren, welches dokumentarisch nachweislich, bis heute fortgeführt wird (Urteil des europäischen Gerichtshof veröffentlicht in ZDF Nachrichten vom 03.02.2012, BRD Dokumente mit Wasserzeichenadler des 3. Reich, deutsche Staatsangehörigkeit Ursprung 3. Reich).

Preußen stehen die gleichen Rechte zu, wie sie der Freistaat Bayern und Sachsen gewährleistet bekommt.

Durch unsere Willenserklärung zur juristischen Person, mit dem Vermerk der Löschung der juristischen Person aus den Registern des BUND, haben wir der Verwaltung des BUND die Namensrechte an unseren Vornamen und Familiennamen, zur Nutzung der Fiktion einer Firma, unmißverständlich entzogen.

Deutschland wird derzeitig definiert: In den Grenzen von 1937, weil ab 1938 Neu Schwabenland zum 3. Reich gehörte und von den US Truppen 1947 nicht besetzt werden konnte. Der angebliche kalte Krieg war ein Weltkasperletheaterstück zur Verschleierung dieser Tatsachen.

Die Verfassung des Landes Brandenburg erkennt unter Artikel 3, Staatsvolk, verschiedene Kategorien an. Es gibt demzufolge nachweislich Deutsche nach 116/1 GG, welche die Bürger (Schuldner) für das Land Brandenburg sind, dann gibt es Einwohner mit Staatsangehörigkeiten, es gibt Staatenlose, Deutsche im Sinne des Grundgesetz, also Deutsche nach Art. 116/2 GG und angehörige anderer Staaten. Die Verwaltung des BUND verweigert uns die legitime Daseinsberechtigung in unserer Heimat Brandenburg, als deutsche Menschen nach Art. 116/2 Grundgesetz für die BRD mit einer Staatsangehörigkeit.

Der BUND hat unter Täuschung und Betrug den Vertrag mit der Bevölkerung zur Gründung des Verfassungsstaates Wiedervereintes Deutschland, nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD, gebrochen. Bestätigt durch Bundesverfassungsgerichtsurteil 2 BvR 1341/90. Mit der Reorganisation des Freistaat Preußen auf Grundlage seiner Volksverfassung vom 30.November 1920, setzen wir legitim nach Grundgesetz den Art. 146 für unseren preußischen Staat nach Maßgabe der Siegermächte um.

Wir stellen fest:

Zum wiederholten Mal wurden wir, die natürlichen Personen, aus Ihrem Haus, als juristische Person=Firma angeschrieben. Nachweislich der Systemregistrierung des BUND, welcher von den Siegermächten in die Verwaltung der Deutschen mit deutscher Staatsangehörigkeit eingesetzt wurde (Art.133 Grundgesetz für die BRD), ist diese Bezeichnung entsprechend der Geburtsurkunde, eine juristische Person. Ein weiterer Beweis für diese Fiktion sind die Personaldokumente des BUND, welche entgegen den Gesetzen und den Antragsformularen der BRD, nicht die natürliche Person dokumentieren (§ 28 PAuswV).
Durch unsere Entnazifizierung und Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, Ursprung 03.02.1934 und Weiterführung unter Täuschung im StAG der BRD, haben wir auf die Rechte und Pflichten der Firma, welche der Treuhand des BUND untersteht, verzichtet.

Nur eine natürliche Person kann Träger von Menschen und Grundrechten sein.

Sie diskriminieren uns offenkundig als Mensch und natürliche Person. Sie verletzen aus rassistischen Motiven, unsere preußische ethnische Abstammung, welche wir nach unserer nachweislichen Entnazifizierung und der Distanzierung von der BRD wieder besitzen und durch unsere Ahnen nachweisen können. Sie verletzen unsere grundgesetzlich geschützte Menschenwürde.

Sie arbeiten für den BUND, welcher sich unter anderen im Rechtekreis der Weimarer Republik versteckt, demzufolge stehen Sie mit Ihrem Haus in der Rechtefolge der Weimarer Republik und zusätzlich machen Sie glaubhaft die BRD zu vertreten, welche nach dem Urteil des internationalen Gerichtshof vom 03.02.2012 der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist, welche unseren Verfassungsstaat Preußen völkerrechtwidrig gemeinsam beseitigt haben und überlagern.
Das ist der offenkundige Grund, weshalb Sie unsere ethnische Herkunft nicht anerkennen und damit unsere Menschenrechte und Menschenwürde verletzen.
Das ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz und internationales Recht, welches durch den Art. 25 des Grundgesetz für die BRD auch für Sie bindend sein müßte. Falls das Grundgesetz für Sie bindend ist, zumindest verlangt das Ihr Richtereid entsprechend dem § 28 DRiG.
Hilfsweise führen wir hier auch noch den § 31 BverfGG , welcher Ihr Personal an die Auffassungen des Höchsten hier tagenden Gericht binden sollte.

Nachfolgend noch einige juristisch belegte Feststellungen, daß die BRD der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist und international als solches anerkannt ist.

Das Oberlandesgericht Hamburg – 1. Zivilsenat – hält in seiner Entscheidung vom 7.
Dezember 1948 (Monatszeitschrift für Deutsches Recht 1949, Seite 223) an der in seiner
früheren Entscheidung vom 16. Mai 1947 (Monatszeitschrift Deutsches Recht, 1947, Seite
158) vertretenen Auffassung fest. … Der folgende Auszug ist dem letzteren Fall entnommen:
„Das Deutsche Reich ist auch nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen
Wehrmacht und der Besetzung ein Staat mit eigenen Staatsangehörigen und ein Rechtssubjekt
im Sinne des allgemeinen Völkerrechts geblieben. (Vgl. Jahrbuch für internationales und
ausländisches öffentliches Recht, herausgegeben von Laun und Mangoldt, Sonderdruck,
überreicht zur II. Hamburger Tagung der deutschen Völkerrechtslehrer vom 14.-16. April
1948, S. 8). … Stattdessen liegen verschiedene völkerrechtliche Abmachungen und offizielle
Erklärungen alliierter Staatsmänner vor, aus denen zu entnehmen ist, daß die Alliierten
Deutschlands [Deutsches Reich] Fortbestand anerkennen. ..

Auch aus der Schweiz, Schweden und Oesterreich liegen den Fortbestand des Deutschen
Reichs bejahende amtliche Verlautbarungen vor
(vgl. zu allem Stoedter, Deutschlands
Rechtslage, Hamburg 1948, S. 93ff).
Die Anerkennung durch die anderen Staaten,
insbesondere die Besatzungsmächte ist aber das völkerrechtlich entscheidene
.
Eine solche
Bedeutung haben die Äußerungen im Schriftum nicht.
Aber auch diese stehen sowohl im
In- als auch im Ausland überwiegend auf dem Standpunkt, daß das Deutsche Reich
fortbesteht (s. Zusammenstellung bei Stoedter a.a.O. S. 98).“
Die gleiche Auffassung wird vom OGH Köln vertreten (Entscheidung 1. Ziv. S. 36/49, vom
17. November 1949, veröffentlicht in „Deutsche Rechtszeitschrift“ 1950, Heft 1, S. 14; NJW
1950, Heft 2, S. 65; Monatsschrift für Deutsches Recht 1950, Jeft 2, S. 95; OGHZ 2, 379 und
in seier Entscheidung IS 2/48 und 3/48 vom 19. April 1950, veröffentlicht in NJW 1950, S.
690) und das Kammergericht Berlin-Wilmersdorf, 8. August 1949 (Deutsche Rechtszeitschrift
1949 S. 541) hat dahin erkannt,
daß das Deutsche Reich als Sujekt des öffentlichen
Rechtes und des Völkerrechts fortbesteht
(ein Standpunkt, der auch von Zinn,
Ministerpräsident von Hessen, vertreten wird, SJZ 1947, Heft 2, S.4).

Diese Nachweise der Existenz des 3. Reiches, bis zum heutigen Tag, auf unserem Territorium, unter Täuschung der Bevölkerung, der Weiterführung durch die BRD unter Mithilfe der Richterschaft mit vollem Wissen, auf Grund der Rechtsprechung, ließe sich noch endlich weiterführen.

Nachweislich verschleiern Sie die von uns hinterfragten Zusammenhänge, ob für Ihre Institution überhaupt das Grundgesetz geltendes Recht entfaltet, überhaupt unter der Tatsache, daß die BRD 1990 zum Zwecke der Gründung des Vereinigten Deutschland aufgelößt wurde (Urteil Bundesverfassungsgericht BvR 1341/90). Ein (Grund)Gesetz ohne Geltungsbereich ist nach Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung unbestimmt in seiner Anwendung.

Diese Tatsache kollidiert mit Ihrer Ausübung des Richteramtes nach § 9 DRiG.

Bisher entziehen Sie sich einer Feststellung in welchem Rechtekreis Sie sich befinden und welches Recht Sie mit Ihrer Institution anwenden. Es ist offenkundig ein Akt der Unmöglichkeit bei Ihnen als Klagevorbringer zu erscheinen, wenn man nicht mit der richterlichen vorgeschriebenen Aufklärungspflicht mitgeteilt bekommt, welche Rechtenorm überhaupt in Ihrem Haus vertreten wird. Auf Grund der US amerikanischen Besatzung, könnte durchaus auch amerikanisches Kriegsrecht hier im Land Geltung haben. (Standgerichte, siehe Definition) Denn nach dem Abzug der Russen haben die Amerikaner durch das Konsulat in Leipzig das Protektorat „Mitteldeutschland“ übernommen.

In den Amtsgerichten, welche in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, haben wir nachweislicher Filmaufnahmen, Zutrittsverbot, als nachweisliche Angehörige einer ethnischen Minderheit. Mit dem Verweis auf den juristischen Gleichstellungsgrundsatz erwarten wir die gleiche Gewährleistung unserer Rechte als ethnische Minderheit vor Ihren Gerichten, wie diese den dutzenden anderen in unser Land gekommenen Ethnien erwiesen wird.

Wir möchten Ihre Unterlassung, dieser für unseren persönlichen Rechteschutz wichtigen Information zum gültigen und geltenden Recht, mit der Landenteignung der nordamerikanischen Ureinwohner, der Indianer, vergleichen. Denen wurde durch die Regierung mitgeteilt, daß ihr Territorium aufgeteilt wurde. Um sich ihr Land zu sichern hätten sie Pfähle in den Boden rammen müssen und diese eintragen lassen. Sie entschuldigten sich damit, daß sie über diese Rechtegewohnheiten nicht informiert worden seien. Daraufhin erklärte die Regierung, daß es ihr Fehler war, sich nicht umfassend informiert zu haben.

Das Personal in Ihrem Haus weigert sich trotz mehrfacher Nachfrage uns diese Information zum Recht zu geben. Wir nehmen hiermit die Gefährderansprache vor und informieren Sie, daß Sie persönlich, auf Grund der weggefallenen Staatshaftung, für uns entstehende Schäden, hiermit haften.

Falls Sie diesen Tatsachen widersprechen wollen, verweisen wir vorsorglich auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil 2 BvR 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11, alle Wahlen seit 1956 ungültig. Ohne gültige Wahl keine gültige freiheitlich demokratische Regierung, sondern Zwangsverwaltung des BUND unter Täuschung der Deutschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Was nicht besonders schwer fällt, denn Napoleon hatte bei seiner Charakterbeschreibung der Deutschen schon treffend festgestellt, daß es das dümmste Volk auf der ganzen Welt ist. Denn das Wissen über geschichtliche Zusammenhänge wird ihnen vorenthalten und die welche es verbreiten verfolgt, seit 2000 Jahren.

Hilfsweise führen wir, zur Untermauerung unserer Tatsachenfeststellung nachfolgende Politiker als Zeugen an, welche sinngemäß folgendes öffentlich erklärt haben: GYSI, Frau MERKEL muß sich nach 60 Jahren um einen Friedensvertrag bemühen, SEEHOFER, die welche gewählt sind haben nichts zu sagen und die welche das Sagen haben sind nicht gewählt, SCHÄUBLE, wir sind seit 1945 nie voll souverän gewesen, GABRIEL MERKEL ist nichts weiter als die Geschäftsführerin einer Nicht Regierungs Organisation.

Wir fordern von Ihnen die qualifizierte richterliche Auskunftspflicht, welches Recht in Ihrer Institution die Rechtsnorm bildet. Denn Sie gefährden unsere schutzwürdigen Interessen, als ethnische Minderheit (Gleichstellungsgrundsatz), weil Sie den Art.116/2 des Grundgesetz für die BRD, nicht anerkennen, welcher uns, als Preußen, legitimiert.

Sie setzen sich besonders für den Feminismus ein. Denn die Frau von heute muß, nach Ihrer Auffassung, ihren Mann stehen und betätigen sich seit Jahren als Gleichstellungsbeauftragte. Es dürfte Ihnen deshalb als Juristin nicht schwer fallen, den Gleichstellungsgrundsatz auf uns Preußen, in Bezug auf die Existenz und Rechte der Sorben, Juden und Migrationsneusiedler anzuerkennen.

Es ist Ihnen bekannt, daß gerade das Haus in dem sich jetzt Ihre Institution befindet, ur-preußische Wurzeln hat und der Gewährleistung der Rechte der Einwohner des Landes, gegen staatliche Verwaltungsgewalt, verpflichtet war.

Gegen mehrere Personen Ihres Personals wurde die Besorgnis der Befangenheit dokumentiert, Sie sind als Präsidentin des Landgericht für die Bearbeitung dieser Anträge verantwortlich. Auf Grund Ihrer früheren Tätigkeit sind Sie mit dem rechtlichen Prozedere vertraut.

Wir berufen uns auf den Art 97 des Grundgesetz für die BRD, welcher untrennbar mit dem Art.101 im Zusammenhang steht und die Frage aufwirft, welchem Gesetze ist der Richter unterworfen und zu welchem Staat gehört Ihr Gericht, wenn es kein grundgesetzwidriges- und oder Standgericht ist. Wobei die grundgesetzlich geforderte Unabhängigkeit des Richters fraglich erscheint, da dieser dem BUND verpflichtet ist nach dem DRiG.
Juristisch unvereinbar ist der Straftatbestand der 10 jährigen Haft, wer die Existent des BUND in Form der BRD bedroht und gleichzeitig den Artikel 146 des Grundgesetz für die BRD umsetzen muß, um die Forderungen der Siegermächte zu erfüllen. Offenkundig ist hier die Richterschaft in der freien Ausübung des Recht und der Rechtepflege gehemmt und befangen, was nachweislich den Rechtebankrott des Verwaltungssystems dokumentiert.
Offenkundig wird kein Richter den Bestand des Recht und Verwaltungsnachfolgers des 3. Reich, der BRD angreifen, um sein Leben und soziale Sicherheit nicht zu gefährden, wodurch der Nationalsozialismus weiter besteht und als Folge kein Friedensvertrag möglich ist.

Wir, haben uns öffentlich dazu bekannt, den Nationalsozialismus auf unserem preußischen Territorium zu beenden und deshalb werden wir nachweislich auf allen Ebenen von der Verwaltung des Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich, der Cottbuser Verwaltung der BRD, verfolgt, verhetzt, schikaniert und geschädigt.

Wer oder was ist der BUND, für welchen Sie arbeiten ? Ist der BUND der freiheitlich demokratische Rechtstaat ? Warum ist der Richter nicht der BRD verpflichtet ? Ist diese der freiheitlich demokratische Rechtstaat ? Beides kollidiert, formaljuristisch.

Einen Rechts oder Linksstaat lehnen wir ab, denn wir wollen, daß jeder Einwohner des Territoriums, sich nach seinen Fähigkeiten frei entfalten kann und nicht wie in der Vergangenheit von der einen oder anderen Fraktion unterdrückt und in Lager verbracht wurde.

Der Artikel 146 des Grundgesetz für die BRD, dokumentiert unumdeutbar, daß die BRD eine von den Siegermächten eingesetzte temporäre Übergangsverwaltung ist, welche verfassungsmäßig grundgesetzwidrig vom Staats und Verfassungsschutz am Leben erhalten wird. (siehe veröffentlichter Aufgabenbereich dieser Institution)

Wir stellen fest, daß durch Ihre bisherige Unterlassung, auch Sie offenkundig gegen den Art. 146 verstoßen und damit nicht im Einklang mit dem Grundgesetz für die BRD handeln. Weiterhin stellen wir fest, daß Sie als Vertreterin der alten BRD, die Doktrin des Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern Seite 112 umsetzen, in dem Sie unseren Verfassungsstaat DDR, welchen wir aufgegeben haben, unter dem Vorwand der Gründung des Wiedervereinigten Deutschland, friedlich annektiert haben. Wir widersprechen dieser offenkundigen feindlichen Übernahme, welche uns unserem Volkseigentum und Selbstverwaltung beraubt hat. Der gesamte juristische Bereich in Mitteldeutschland wird von alt BRD Richtern, Anwälten Notaren ect. geführt, um die Fortbildung des Recht und die Umsetzung des Artikel 146 des Grundgesetz für die BRD, mit dem Ziel, 26 souveräner deutsch sprachiger Verfassungsstaaten zu verhindern.

Man hat uns getäuscht mit der Lüge, man wolle einen wiedervereinten Verfassungsstaat gründen. Die BRD/BUND hat keine Verfassung. Das Grundgesetz wird juristisch definiert als Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Gebiet. Soll dieser Hinweis darauf hindeuten, daß Ihre Institution der Weimarer Verfassung untersteht und damit auch Ihr Personal dieser Verfassung untersteht ? Das Bundesverfassungsgericht bezieht sich auch auf die Weimarer Reichsverfassung. Auch des Grundgesetz für die BRD, bezieht sich in Abschnitten auf die Verfassung der Weimarer Republik. Diese ist nachweislich nicht durch Volkswillen, sondern durch Parteiinteressen entstanden, mit Ausnahme von Preußen, welches als einziger Staat der 26 deutschen Völker eine Volksverfassung hatte und somit noch im Staatsrecht agierte. Zur ungehinderten formaljuristisch korrekten Übernahme dieses Parteienkonstruktes, durch Hitler, mußte der preußische Verfassungsstaat unbedingt beseitigt werden. Diesen Fakt bezeugt unsere gnadenlose Verfolgung durch die Verwaltung des Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich, die BRD Verwaltung Cottbus, seit dem wir uns als Legitime Nachfahren des preußischen Staates und unserer Anerkennung der Verfassung vom 30. November 1920, bekannt haben.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, wir haben in unseren Schreiben zu keinem Zeitpunkt die unangreifbare richterliche Entscheidungskraft gerügt. Wir haben nie den Inhalt des Beschluß angegriffen, sondern die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäftes § 26 , 2 DRiG.

Der Ausfluß der Rechtsprechungstätigkeit am Amtsgericht in Cottbus, wurde von uns nicht bemängelt, sondern, wie an Ihrem Haus, fehlt es an der gesetzeskonformen Form, des Beschlusses der Verletzung unserer grundgesetzlich geschützten Menschenwürde, der ethnischen Diskriminierung, in dem man uns den Zutritt verwehrt und in genötigter Abwesenheit über die juristischen Personen entscheidet und dann durch POLIZEI-Gewalt diese Entscheidungen auf die natürlichen Personen anwendet. Wieder ein dokumentierter Verstoß gegen das Grundgesetz, das freiheitlich demokratische Rechtestaatsprinzip, weil man uns das Recht auf Gehör verweigert Art.19 Grundgesetz für die BRD). Hier trifft Ihre Institution als übergeordnete Stelle, die Pflicht der Mängelbeseitigung.

Sehr geehrte Frau Ramona PISAL, wir erwarten nicht, daß Sie uns erhören, wir fordern von einem angeblichen unabhängigen Lebens- Zeit- Amts- Probe- Kraft- Auftrag- Abgeordneter- Ehrenamts-Richter an einem Staatsgericht, daß er getreu seinem Eid, § 38 DRiG der Wahrheit und Gerechtigkeit dient, daß er es getreu dem Gesetzen ausübt, daß er ein Gewissen besitzt und diesem verpflichtet ist und jede Person gleich behandelt.
Nachweislich unserer detaillierten, qualifizierten und schlüssigen Vorträge, verstoßen Ihre Richter gegen diesen Eid.
Die gesetzliche Mindestanforderung an einen Richter erzeugt die Pflicht, der Widerlegung der Argumentation des Antragstellers mit qualifizierter Gegendarstellung, wenn es abgelehnt wird. Es nennt sich Wahrheitsfindung. Wobei die Wahrheit des Recht und Gesetz ist und nicht die persönliche Auffassung des Richters, durch Entscheidung nach einer persönlichen Aktenlage, indoktriniert durch den Zwang des BUND. Nach dem Vorbild der Anwendung des Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern gegen uns, durch die damit geschulte Cottbuser Verwaltung, welches in seiner Rechtskraft über jedem anderen Gesetz, selbst dem Grundgesetz steht. Auch das hat Ihr Personal nicht vermocht noch beabsichtigt. Die Angelegenheit wurde unerledigt vom Tisch gewischt.

Sie arbeiten in Vereinigungen, welche sich angeblich die Pflege des Recht zur Aufgabe gemacht haben, also die Überprüfung der derzeitig geltenden und gültigen Recht Normen in Bezug auf die tatsächliche tägliche Anwendbarkeit. Wir stellen fest, daß durch die Unterdrückung unserer Anträge die Rechtepflege zum Stillstand gekommen ist und damit der Rechtbankrott dokumentiert ist, in Ihrer Institution.
Angeblich sind Sie nach Cottbus gekommen, um dem Recht hier zur Geltung zu verhelfen, in dem Sie die bisherige gängige Praxis der „Entscheidung nach Aktenlage“, unter Ausschluß der Beteiligten abschaffen wollten. Sie wollten angeblich dem Artikel 19 des Grundgesetz für die BRD umsetzen und den beteiligten das verfassungsmäßige grundgesetzlich garantierte Recht auf Gehör gewährleisten. Wir stellen fest, daß in Cottbuser Gerichten, das Grundgesetz für die BRD keine Anwendung findet.

Die Anforderungen zur Arbeit eines echten Richters zur tatsächlichen Wahrheitsfindung, dürfte Ihnen bekannt sein und ist durch Gesetz festgeschrieben.

Abschließend widersprechen wir der Fiktion Ihres Personals, der Verdrehung der Tatsachen, welche man auch als Täuschung im Rechtverkehr bezeichnen kann. Denn diese behaupten, daß es angeblich Original Beschlüsse geben soll, welche alle in Ihrem Hause sind und diese die Richter unterschrieben hätten.
Wir behaupten, daß ist eine Lüge und Betrug, denn hier im Land unterzeichnet kein Richter seit den 80er Jahren irgendeinen Beschluß oder Urteil mit seiner haftungsrelevanten Unterschrift, nach § 317 ZPO.

Können Sie verifizieren, auf welcher gesetzlichen Grundlage der Original Beschluß, entgegen anders lautender Gesetze nicht ausgehändigt wird ??

Durch das Beurkundungsgesetz wird diese Aussage der Lüge und des Betrug überführt. Denn die Urkundsbeamtin beglaubigt nicht den Inhalt des Beschluß oder Urteil, sondern Sie beglaubigt, daß es tatsächlich die Unterschrift der mitwirkenden Richter ist, welche unterzeichnet haben. Denn ein Außenstehender kennt nicht den Namenszug der Unterschrift. Sie fertigt demzufolge eine Kopie des Originals an, welche die mitwirkenden Richter gesetzestreu (§ 317 ZPO) unterzeichnet haben und damit zu einer Urkunde geworden ist, durch Kraft des Recht und beglaubigt diese.
Nachweislich tragen die Kopien der von uns gerügten Originale aber keine gesetzlich geforderten Unterschriften der Richter (§ 317 ZPO). Demzufolge konnte die Urkundsbeamtin auch kein Schreiben mit den Unterschriften der Richter kopieren, beglaubigen und zusenden.
Weil Ihr Gericht kein Pferdemarkt ist, reicht ein Handschlag zur Besiegelung des Rechtgeschäftes nicht aus, deshalb ist zu dessen Wirksamkeit die Unterschrift unumgänglich. Nur so kann eine rechtverbindliche Urkunde geschaffen werden, alles andere sind nichtige Entwürfe, ohne Rechtkraft. (siehe diesbezügliche Urteile)

Wenn die Gesetze tatsächlich nicht festlegen, daß das Original mit Unterschrift den Parteien auszuhändigen ist, dann geben wir uns, falls Sie uns das Gesetz benennen können, welches wir oben zur Kenntnis gefordert haben, auch mit der beglaubigten Kopie des unterschriebenen Original Beschluß zufrieden, welche nach der Aussage Ihres Personals unterzeichnet, von Ihren Richtern, bereit liegen.

Weiterhin fordern wir zu unserer Rechtesicherheit den Nachweis, daß es in Ihrer Institution echte Beurkundungsbeamte gibt. Diesen hat man uns bis heute ohne Nennung von Gründen verweigert (Kopie der Bestallungsurkunde).
Nach unserem Kenntnisstand hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, daß es in Deutschland keine staatlichen Beamten geben kann. Vorsorglich weisen wir darauf hin, daß politische Beamte, wie der Generalbundesanwalt (siehe dessen Internetseite) keine echten Beamte nach juristischer Definition sein können. Kein echter Staat, kein echtes Amt, kein echter Beamter (geltendes Firmen und Handelsrecht).
Die Beurkundungsbeamtin, muß Ihre Pflichten, welche sie nach dem Beurkundungsgesetz hat kennen. Sie dürfte kein Schreiben ohne Unterschriften beglaubigen, denn das was sie beglaubigen muß, ist nicht vorhanden. Es handelt sich hierbei wieder um eine strafbare Handlung der Täuschung im Rechtverkehr , Betrug und Urkundenunterdrückung. Unser detailliert qualifiziert und schlüssig vorgetragener Tatsachenbericht der Verstöße gegen das angeblich geltende Recht der BRD in Ihrem Haus, welche Sie geschworen haben getreu dem Eid des Richters einzuhalten, kollidieren hier nachweislich, mit der allgemeinen Auffassung Ihres Personals, daß es in keinster Weise eine Dienstverletzung gäbe.

Wenn man keine Mängel in seinem Aufgabenbereich sieht, dann gibt es auch keinen Grund zum handeln. So haben wir die bisherigen Äußerungen oder Ignorationen auf unsere Beschwerden festgestellt. Was erneut den Beweis zu unserer Besorgnis der Befangenheit Ihres Personals liefert. Auch Sie haben sich nachweislich der täglichen Geschäftstätigkeit in Ihrer Institution mit an den offenkundigen nachgewiesenen Straftatbeständen schuldig gemacht. Eine Abhilfe der Rechtebrüche, durch Sie, erwarten wir jetzt.

Die Richterschaft ist in einem Staat einer der Garanten, daß die Einwohner vor Mißbrauch der Verwaltung geschützt werden und das im Fallbeispiel der BRD tatsächlich alle Macht vom Volke ausgeht, Art. 20 Grundgesetz für die BRD. Denn nach dem Art. 21 Grundgesetz für die BRD, haben die Parteien ausschließlich das Recht, bei der Willensbildung des Volkes mitzuwirken und nicht wie es seit der Weimarer Republik üblich ist, völlig eigene Politik gegen die deutschen Völker mit Gewalt durchzusetzen, unter Verfolgung jeglicher patriotischen Bewegung.

Unser Schreiben bezieht sich auf Beschwerungen, welche von Angehörigen der Körperschaft des öffentlichen Recht und unserer politischen Vertretung, Stadtgemeinde Cottbus eingereicht wurden und in Bezug der juristischen Personen=Firmen, Markus Matzker, Ronald Krüger, Andreas Gertz, Eleonore Gertz, Lutz Prast stehen und die natürliche Person schädigen.

Durch dieses Schreiben ist Ihre grundgesetzlich geschützte Würde nicht angegriffen worden.
Es stellt auch keine Nötigung dar. Denn die Nötigung ging allein von Ihrer Institution aus, zu Lasten des Menschen, natürliche Person.
Durch den juristischen Grundsatz, wer nicht widerspricht, erkennt an, ist dieses Schreiben juristisch legitimiert, als Abwehrmaßnahme gegen „staatliche“ Verwaltungsgewalt.
Wir ziehen das Recht für die Feststellung der oben genannten Tatsachen aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die BRD und unserem Geburtsrecht als preußische Staatsangehörige der Körperschaft des öffentlichen Recht, politische Vertretung Stadtgemeinde Cottbus.

Mit freundlichem Gruß

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