Forderung der Anerkennung der politischen Rechte der ethnischen Minderheit der Preußen

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht
Politische Vertretung
Die Nachfahren der Angehörigen
der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
W. Külz Str. 49
03046 Cottbus

Firma STADT COTTBUS
DUNS-NR.341559081 (Weltfirmenregister)
Herr Eberhard RICHTER
Vorsitzender des FA Soziales /Gleichstellung /
Rechte der Minderheiten
K.Marx Str. 67
03046 Cottbus

23.03.2018

Forderung der Anerkennung der politischen Rechte der ethnischen Minderheit der Preußen in Bezug auf die Gleichstellung zu den Sorben und Wenden, Sinti und Roma der jüdischen Gemeinde und anderer religiöser kultureller identitärer und weltanschaulich unterschiedlicher Minderheiten

Sehr geehrte Damen und Herren des FA Soziales / Gleichstellung / Rechte von Minderheiten, sehr geehrter Herr Eberhard Richter,

um Irritationen Ihrerseits zu vermeiden, in der Annahme wir schreiben Ihnen als unter Sachenrecht stehendes, staatenloses, mit nationalsozialistischer deutscher Staatsangehörigkeit besudeltes Grund- und Menschenrechtloses Personal des BUND in seiner durch das Grundgesetz legitimen von den Siegermächten eingesetzten Verwaltung dieser Personen, widersprechen wir dieser Fiktion und der damit verbundenen ethnischen und rassischen Diskriminierung unserer preußischen Staatsangehörigkeitsrechte auf das entschiedenste.

Unser Rechtstand:

Sollten Sie der Recht(s)vermutung unterliegen, daß wir in der juristischen Person=tote Sache=Firma (§ 28 PAuswV) handeln möchten und Deutsche nach Art.116/1 mit deutscher Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934, und Staatenlose (Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen vom 28.9.1954) sind, dann widersprechen wir dieser diskriminierenden Annahme auf das entschiedenste.

Wir haben nachweislich dokumentarisch unseren Austritt aus der faschistischen deutschen Staatsangehörigkeit (5.2.1934) nach § 18 u.ff. StAG beantragt, doch diese Entnazifizierung und die Ausstellung der Urkunde (Urkundenunterdrückung, StGB), wird uns bis heute von der Verwaltung des BUND verweigert.

Denn das StAG der BRD beruft sich unter Täuschung auf das RuStAG von 1913, in welchem steht: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem BUNDESSTAAT besitzt“. Demzufolge z.B. Preußen. Dem entgegen bezieht sich die Staatsangehörigkeit der BRD aber auf die illegale (Urteil des Tribunal General in Rastatt vom 06.01.1947) deutsche Staatsangehörigkeit des 3. Reich vom 05.02.1934 aus der Verordnung zum Gesetz zur Neuordnung des Reiches.

Durch die Reorganisation des Rechteträger Freistaat Preußen (1) mit seiner Volksverfassung vom 30. November 1920 wurde die Körperschaft des öffentlichen Rechtes wieder aktiviert, demzufolge die dazugehörige Provinz Brandenburg und die sich in diesem Rechtkreis befindliche Stadtgemeinde Cottbus, als selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Die entsprechenden Reorganisationen wurden veröffentlicht und den zuständigen Verwaltungen des BUND und der UN mitgeteilt. Richterlich legitimierte Widersprüche, zu diesen Reorganisationen mit dem Ziel eines souveränen preußischem Verfassungsstaat mit der Gewährleistung der tatsächlichen Selbstbestimmung der Gemeinden zu errichten, wurden vom BUND oder international, nicht geltend gemacht.

Wir widersprechen der biblischen Auslegung in Römer 13, 1 , denn die Obrigkeit lebt nicht in Gott, das was sie von den Untertanen verlangt.

Ein echter Staat, ist die von seinem Volk direkt kontrollierte Selbstverwaltung, welcher seine Existenz und höchste Aufgabe in der Fürsorgepflicht für dieses Volk schöpft.

Nach Cestui Que Vie Act von 1666 haben wir uns nach kanonischem Recht, welches die Grundlage jeglichem europäischen Rechts darstellt, beim Vatikan unter Zeugen lebend gemeldet und deshalb wird unser Familienname in Sperrschrift geschrieben, um diese Unterscheidung klar zu dokumentieren.

Aus dieser Erkenntnis ist unumdeutbar herzuleiten, daß wir nicht mehr zum Eigentum des BUND (Artikel 133 Grundgesetz für die BRD) gehören, denn wir haben auf die Rechte und Pflichten der juristischen Person=Sache nach § 28 PAuswV, verzichtet.

Denn beschwerdefähig ist nur wer Träger von Grundrechten ist ( BVerfGE 129.78) Grundrechte dienen der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürliche Person gegen staatliche Gewalt (BVerfGE 15.256.21.262.59.231.61.82).

Zwangsmitgliedschaften (BRD Personal) sind in jedweden Vereinigungen unzulässig, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR Art.20 Satz 2, Anerkenntnis der BRD durch Art. 25 Grundgesetz für die BRD.

Als Minderheit stehen wir unter dem Schutz der UN Resolutionen 56/162 und Pakt über bürgerliche und politische Rechte, welche durch den Art. 25 Grundgesetz für die BRD, von der Verwaltung des BUND, verpflichtet, anerkannt werden müssen.

Die öffentlich gewordenen 12 BAR Vermutungen, welche Sie möglicherweise auf uns als natürliche Personen in Anwendung bringen wollen, weisen wir entschieden und widerlegt zurück.

Das ist ein öffentliches Schreiben mit entsprechend öffentlicher Erklärung und unterliegt keinem Privatrecht.

Wir haben eine öffentliche Willenserklärung zur Anerkenntnis des Grundgesetz für die BRD geleistet und ziehen unsere Legitimation aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die BRD (Juristische Definition: Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet).

Wenn wir das Grundgesetz der BRD nennen, definieren wir damit immer, das letzte für dieses Territorium gültige oberste Gesetz in seiner legitimen von den Siegermächten gemachten Fassung von 1949. Welches wir durch unsere veröffentlichte Willenserklärung, auf Grund der darin enthaltenen Gewährleistung unserer unveräußerlichen Geburts-, Grund-, und Menschenrechte anerkennen.(http://provinz-brandenburg.org/)

Durch unsere Geburtsrechte haben wir entsprechend § 1 RuStaG von 1913, und Grundgesetz für die BRD, Art. 116/2 mit entgegengesetztem Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 und Art.146 das Recht auf einen Verfassungsstaat, die preußische Staatsangehörigkeit des letzten legitimen preußischen Staates mit seiner Verfassung vom 30. November 1920. Aus dieser Rechtebene ziehen wir unsere Rechte und Pflichten als natürliche Person. Dieser Verfassungsstaat wurde rechtwidrig zerstört, um das 3. Reich zu installieren, welches dokumentarisch nachweislich, bis heute fortgeführt wird (Urteil des europäischen Gerichtshof veröffentlicht in ZDF Nachrichten vom 03.02.2012, BRD Dokumente mit Wasserzeichenadler des 3. Reich, deutsche Staatsangehörigkeit Ursprung 3. Reich).

Preußen stehen die gleichen Rechte zu, wie sie der Freistaat Bayern und Sachsen gewährleistet bekommt.

Durch unsere Willenserklärung zur juristischen Person, mit dem Vermerk der Löschung der juristischen Person aus den Registern des BUND, haben wir der Verwaltung des BUND die Namensrechte an unseren Vornamen und Familiennamen, zur Nutzung der Fiktion einer Firma, unmißverständlich entzogen.

Deutschland wird derzeitig definiert: In den Grenzen von 1937, weil ab 1938 Neu Schwabenland zum 3. Reich gehörte und von den US Truppen 1947 nicht besetzt werden konnte. Der angebliche kalte Krieg war ein Weltkasperletheaterstück zur Verschleierung dieser Tatsachen.

Die Verfassung des Landes Brandenburg erkennt unter Artikel 3, Staatsvolk, verschiedene Kategorien an. Es gibt demzufolge nachweislich Deutsche nach 116/1 GG, welche die Bürger (Schuldner) für das Land Brandenburg sind, dann gibt es Einwohner mit Staatsangehörigkeiten, es gibt Staatenlose, Deutsche im Sinne des Grundgesetz, also Deutsche nach Art. 116/2 GG und angehörige anderer Staaten. Die Verwaltung des BUND verweigert uns die legitime Daseinsberechtigung in unserer Heimat Brandenburg, als deutsche Menschen nach Art. 116/2 GG mit einer Staatsangehörigkeit.

Der BUND hat unter Täuschung und Betrug den Vertrag mit der Bevölkerung zur Gründung des Verfassungsstaates Wiedervereintes Deutschland, nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD, gebrochen.

Zur Angelegenheit:

Sehr geehrter Herr Eberhard RICHTER, sehr geehrte Mitglieder des Ausschuß,

seit mehreren Jahrhunderten gibt es in dieser Stadt ganz legitim, Sorben und Wenden, Sinti und Roma, die jüdische Gemeinde und zukünftig noch eine Vielzahl anderer Minderheiten. Etwas südlicher gibt es Sachsen und noch etwas südlicher Bayern. Es dürfte demzufolge von Ihnen keinerlei Einwände geben, daß es offenkundig ist, daß es demzufolge auch Preußen geben muß, denn diese sind seit hunderten von Jahren nachweislich hier legitime Einwohner.
Die Geburtsrechte kann man sich nicht aussuchen, ob man sie einfordert, daß bleibt jedem selbst überlassen.

Wir fordern unsere Rechte als Körperschaft des öffentlichen Recht und politische Vertretung preußischer Interessen, im Zusammenschluß der Stadtgemeinde Cottbus, nach dem Vorbild der jüdischen Gemeinde und unter Bezug auf das Sorben und Wenden Gesetz, bei Ihnen ein. Das Bekenntnis zur Minderheit/Volksgruppe ist in Deutschland frei.

Das Regierungsprogramm des BUND hat ohne Widerspruch der Parteien die Doktrin auf Seite 63 aufgestellt, daß humanitäre Hilfe nur noch durch Umzug und Umsiedlung stattfinden wird. Bei zweidrittel hilfebedürftiger Weltbevölkerung, ist abzusehen, daß es demnächst eng in unserer Stadt wird und bei einer derzeitigen Deutschlandverschuldung von 2 Billionen Euro Schulden, werden auch keine finanziellen Mittel mehr vorhanden sein, die Bedürfnisse der Minderheiten zu befriedigen.

Aus den genannten Gründen fordern wir die soziale und politische Teilhabe unserer Minderheit am gesellschaftlichen Leben des Konzern STADT COTTBUS und die Bewahrung unserer Identität Kultur und Weltanschauung. Grundlage dafür sind die Schutzprogramme von ethnischen Minderheiten der UN, Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten in der EU, Koalitionsvertrag Schutz und Förderung nationaler Minderheiten, die Minority SafePack Initiative des Landtag Brandenburg, unser nachweislicher Status als bedrohtes Volk, das sorbisch wendische Gesetz von 2014 auf welches wir uns gemäß der Gleichstellung beziehen.

Im Geschichtsunterricht werden nachfolgende Inhalte nicht gelehrt, deshalb möchten wir Ihnen unsere Legitimität im geschichtlichen Zusammenhang darstellen, um Irritationen zu vermeiden.

Wir sind durch Geburt auf Grund des RuStAG, welches angeblich die Grundlage des StAG der BRD ist durch unsere Vaterlinie nachgewiesene Preußen. Der preußische Staat wurde nachweislich illegal durch die Regierung der Weimarer Republik beseitigt, um Hitler die Übernahme der vormals 26 souveränen Einzelstaaten zu ermöglichen. Hitler ist durch die Entfernung von 82 linken Abgeordneten vor seiner Wahl, illegal an die Macht gekommen. Das bestätigt das Urteil des Tribunal General von Rastatt vom 06.01.1947. Die Siegermächte haben nach dem Sieg über den Hitlerfaschismus, diesen nicht beseitigt und haben Ihre völkerrechtliche Pflicht, den preußischen Staat wieder herzustellen und tatsächlich zu befreien nicht erfüllt. Nachweislich der Vorgänge in Cottbus, werden wir Preußen immer noch diskriminiert unterdrückt verhetzt und politisch verfolgt.
Die Siegermächte haben Preußen nicht wieder hergestellt, aber sie haben erkannt, daß ein Verbot (Kontrollratsgesetze) ein völkerrechtliches Verbrechen darstellt. Deshalb hat man unsere Legitimation auch im Grundgesetz verankern müssen unter Art. 116/2 mit entgegengesetztem Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934. Denn unseren Großeltern wurde ihre preußische Staatsangehörigkeit aus politischen Gründen am 05.02.1934 entzogen.

Sollten sich trotz der umfangreichen Erklärungen für Sie noch Fragen ergeben, dann können wir diese gern beantworten. Zusätzlich ist es erforderlich, wenn Sie über unsere Forderung beraten, daß Sie Vertreter unserer Gemeinde dazu einladen, um eine bessere Verständigung zu erzielen.

Mit freundlichem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen

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