Verfassungsbeschwerde

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht
Politische Vertretung
Die Nachfahren der Angehörigen
der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
W. Külz Str. 49
03046 Cottbus

10. Mai 2018

Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
Präsident Herr Jes Albert MÖLLER
Jägerallee 9-11
14469 Potsdam

Verfassungsbeschwerde
Aufforderung zum Normenkontrollverfahren in der Rechtsbeschwerde zur Mißachtung unserer verfassungsmäßigen grundgesetzlich garantierten Rechte, welche uns von der Verwaltung des BUND nicht gewährleistet werden und die Entscheidungen von den Ihnen untergeordneten Gerichten unterdrückt werden

Sehr geehrter Herr Jes Albert MÖLLER , sehr geehrte Mitglieder des Verfassungsgericht Land Brandenburg,

wir sind entsprechend der Verfassung des Landes Brandenburg Art. 3 Staatsvolk, Deutsche im Sinne des Grundgesetz für die BRD Art. 116/2 mit entgegengesetztem Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit und somit legitime Einwohner des Land Brandenburg mit einer Staatsangehörigkeit entsprechend unserem Geburtsrecht nach RuStAG von 1913.
Zur Vertretung unserer ethnischen Minderheiten Interessen und politischer Vertretung haben wir die Körperschaft des öffentlichen Recht, Stadtgemeinde Cottbus, nach dem Vorbild der jüdischen Gemeinden gegründet. Gestützt durch Art. 28 Grundgesetz für die BRD und Art.97 Verfassung Land Brandenburg, beschwerdefähig nach Art.100 Verfassung Land Brandenburg
Die Verwaltung des BUND, welche in die Rechte und Pflichten des Vereinten Wirtschaftsgebiet von den Siegermächten eingesetzt wurde, Art. 133 Grundgesetz für die BRD, hier die KONZERNSTADT COTTBUS verweigert uns unsere Existenzberechtigung als natürliche Personen unsere Geburtsrechte, Menschen, Grund und ethnische Minderheitenrechte nach Art. 25 Grundgesetz für die BRD.
Neben den Sorben und Wenden, welche in der Verfassung des Land Brandenburg erwähnt sind, werden wir nachweislich rassistisch unterdrückt, durch ignorieren.
Vorbeugend um Irritationen und Mißverständnisse zu vermeiden, ist es erforderlich Ihnen vorab nachfolgendes nochmals mitzuteilen, in Bezug auf Definitionen, Wahrheiten und Zusammenhänge.

Unser Rechtstand:

Sollten Sie der Recht(s)vermutung unterliegen, daß wir in der juristischen Person=tote Sache=Firma (§ 28 PAuswV) handeln möchten und Deutsche nach Art.116/1 mit deutscher Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934, und Staatenlose (Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen vom 28.9.1954) sind, dann widersprechen wir dieser diskriminierenden Annahme auf das entschiedenste.

Wir haben nachweislich dokumentarisch unseren Austritt aus der faschistischen deutschen Staatsangehörigkeit (5.2.1934) nach § 18 u.ff. StAG beantragt, doch diese Entnazifizierung und die Ausstellung der Urkunde (Urkundenunterdrückung, StGB), wird uns bis heute von der Verwaltung des BUND verweigert.

Denn das StAG der BRD beruft sich unter Täuschung auf das RuStAG von 1913, in welchem steht: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem BUNDESSTAAT besitzt“. Demzufolge z.B. Preußen. Dem entgegen bezieht sich die Staatsangehörigkeit der BRD aber auf die illegale (Urteil des Tribunal General in Rastatt vom 06.01.1947) deutsche Staatsangehörigkeit des 3. Reich vom 05.02.1934 aus der Verordnung zum Gesetz zur Neuordnung des Reiches.

Durch die seit 2012 erfolgte Reorganisation des Rechteträger Freistaat Preußen (1) mit seiner Volksverfassung vom 30. November 1920 wurde die Körperschaft des öffentlichen Rechtes wieder aktiviert, demzufolge die dazugehörige Provinz Brandenburg und die sich in diesem Rechtkreis befindliche Stadtgemeinde Cottbus, als selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Die entsprechenden Reorganisationen wurden veröffentlicht und den zuständigen Verwaltungen des BUND, dem amerikanischen Protektor und der UN mitgeteilt. Richterlich legitimierte Widersprüche, zu diesen Reorganisationen mit dem Ziel eines souveränen preußischem Verfassungsstaat mit der Gewährleistung der tatsächlichen Selbstbestimmung der Gemeinden zu errichten, wurden vom BUND oder international, nicht geltend gemacht.

Wir widersprechen der biblischen Auslegung in Römer 13, 1 , denn die Obrigkeit lebt nicht in Gott, das was sie von den Untertanen verlangt.

Ein echter Staat, ist die von seinem Volk direkt kontrollierte Selbstverwaltung, welcher seine Existenz und höchste Aufgabe in der Fürsorgepflicht für dieses Volk schöpft.

Nach Cestui Que Vie Act von 1666 haben wir uns nach kanonischem Recht, welches die Grundlage jeglichem europäischen Rechts darstellt, beim Vatikan unter Zeugen lebend gemeldet und deshalb wird unser Familienname in Sperrschrift geschrieben, um diese Unterscheidung klar zu dokumentieren.

Aus dieser Erkenntnis ist unumdeutbar herzuleiten, daß wir nicht mehr zum Eigentum des BUND (Artikel 133 Grundgesetz für die BRD) gehören, denn wir haben auf die Rechte und Pflichten der juristischen Person=Sache nach § 28 PAuswV, verzichtet.

Denn beschwerdefähig ist nur wer Träger von Grundrechten ist ( BVerfGE 129.78) Grundrechte dienen der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürliche Person gegen staatliche Gewalt (BVerfGE 15.256.21.262.59.231.61.82).

Zwangsmitgliedschaften (BRD Personal) sind in jedweden Vereinigungen unzulässig, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR Art.20 Satz 2, Anerkenntnis der BRD durch Art. 25 Grundgesetz für die BRD.

Als Minderheit stehen wir unter dem Schutz der UN Resolutionen 56/162 und Pakt über bürgerliche und politische Rechte, welche durch den Art. 25 Grundgesetz für die BRD, von der Verwaltung des BUND, verpflichtet, anerkannt werden müssen.

Die öffentlich gewordenen 12 BAR Vermutungen, welche Sie möglicherweise auf uns als natürliche Personen in Anwendung bringen wollen, weisen wir entschieden und widerlegt zurück.

Das ist ein öffentliches Schreiben mit entsprechend öffentlicher Erklärung und unterliegt keinem Privatrecht.

Wir haben eine öffentliche Willenserklärung zur Anerkenntnis des Grundgesetz für die BRD geleistet und ziehen unsere Legitimation aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die BRD (Juristische Definition: Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet).

Wenn wir das Grundgesetz der BRD nennen, definieren wir damit immer, das letzte für dieses Territorium gültige oberste Gesetz in seiner legitimen von den Siegermächten gemachten Fassung von 1949. Welches wir durch unsere veröffentlichte Willenserklärung, auf Grund der darin enthaltenen Gewährleistung unserer unveräußerlichen Geburts-, Grund-, und Menschenrechte anerkennen.(http://provinz-brandenburg.org/)

Durch unsere Geburtsrechte haben wir entsprechend § 1 RuStaG von 1913, und Grundgesetz für die BRD, Art. 116/2 mit entgegengesetztem Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 und Art.146 das Recht auf einen Verfassungsstaat, die preußische Staatsangehörigkeit des letzten legitimen preußischen Staates mit seiner Verfassung vom 30. November 1920. Aus dieser Rechtebene ziehen wir unsere Rechte und Pflichten als natürliche Person. Dieser Verfassungsstaat wurde rechtwidrig zerstört, um das 3. Reich zu installieren, welches dokumentarisch nachweislich, bis heute fortgeführt wird (Urteil des europäischen Gerichtshof veröffentlicht in ZDF Nachrichten vom 03.02.2012, BRD Dokumente mit Wasserzeichenadler des 3. Reich, deutsche Staatsangehörigkeit Ursprung 3. Reich).

Preußen stehen die gleichen Rechte zu, wie sie der Freistaat Bayern und Sachsen gewährleistet bekommt.

Durch unsere Willenserklärung zur juristischen Person, mit dem Vermerk der Löschung der juristischen Person aus den Registern des BUND, haben wir der Verwaltung des BUND die Namensrechte an unseren Vornamen und Familiennamen, zur Nutzung der Fiktion einer Firma, unmißverständlich entzogen.

Deutschland wird derzeitig definiert: In den Grenzen von 1937, weil ab 1938 Neu Schwabenland zum 3. Reich gehörte und von den US Truppen 1947 nicht besetzt werden konnte. Der angebliche kalte Krieg war ein Weltkasperletheaterstück zur Verschleierung dieser Tatsachen.

Die Verfassung des Landes Brandenburg erkennt unter Artikel 3, Staatsvolk, verschiedene Kategorien an. Es gibt demzufolge nachweislich Deutsche nach 116/1 GG, welche die Bürger (Schuldner) für das Land Brandenburg sind, dann gibt es Einwohner mit Staatsangehörigkeiten, es gibt Staatenlose, Deutsche im Sinne des Grundgesetz, also Deutsche nach Art. 116/2 GG und angehörige anderer Staaten. Die Verwaltung des BUND verweigert uns die legitime Daseinsberechtigung in unserer Heimat Brandenburg, als deutsche Menschen nach Art. 116/2 Grundgesetz für die BRD mit einer Staatsangehörigkeit.

Der BUND hat unter Täuschung und Betrug den Vertrag mit der Bevölkerung zur Gründung des Verfassungsstaates Wiedervereintes Deutschland, nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD, gebrochen. Bestätigt durch Bundesverfassungsgerichtsurteil 2 BvR 1341/90. Mit der Reorganisation des Freistaat Preußen auf Grundlage seiner Volksverfassung vom 30.November 1920, setzen wir legitim nach Grundgesetz den Art. 146 für unseren preußischen Staat nach Maßgabe der Siegermächte um.

Wir stellen fest:

Die Verwaltung des BUND in Cottbus weigert sich vorsätzlich und nachweislich Ihrer juristisch ausgebildeten Angestellten, wissentlich uns als natürliche Person, Mensch anzuerkennen. Damit verweigern Sie uns die Anerkenntnis der uns als Mensch, natürliche Person zustehenden in der UN Charta, europäischen Menschenrechtskonvention, Grundgesetz und Verfassung des Land Brandenburg verbrieften Menschen Grundrechte und kommunale Selbstverwaltung.

Beweis: Kopfbogen Anschrift der juristischen Person, Zwang des Besitzes von BRD Dokumenten durch richterlich bestätigten Bußgeldbescheid ohne Recht auf Gehör, unter Entscheidung nach „Aktenlage“ und nicht nach Recht und Gesetz,, Öffentliches Zutrittsverbot im Amtsgericht für nicht BRD Personal mit Personalausweisbesitz

Die Cottbuser Verwaltung, Legislative, Exekutive und Judikative, handelt in gemeinschaftlichem Interesse gegen uns, mit durchgeführten Maßnahmen, zur Zerstörung unserer Person und Existenz, weil wir den Angriff dieser Cottbuser Verwaltung auf die freiheitlich demokratische Rechtsordnung, die Aushebelung des Grundgesetz für die BRD, den Amtsmißbrauch die Täuschung der Bevölkerung, Wahlbetrug ect. (siehe unsere Anzeigen und Petition) zur Anzeige gebracht haben.

Beweis: Das verhängen von Berufsverboten, die Existenzvernichtung, Schikane, die Verfolgung Unschuldiger, die politische Verdächtigung und Verfolgung, Folter durch Nahrungsentzug in der Erzwingungshaft mit der Absicht meinen Willen zu brechen, die Verhetzung in den Medien als Reichsbürger, die Nötigung zum Besitz von BRD Dokumenten mit Bußgeldbescheid, der Zwang in der Fiktion der juristischen Person=tote Sache=Firma handeln zu müssen, keinen Zutritt zum Amtsgericht zu erhalten und trotzdem verurteilt zu werden, die Täuschung mit beglaubigten Urteil und Beschlußentwürfen entgegen der BRD gesetzlich vorgeschriebenen Urteile, der illegale Entzug der Fahrerlaubnis als Umsetzung der Forderung aus dem Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern des Vereins DEMOS in Zusammenarbeit mit der ANTIFA in Auftrag gegeben vom Staats und Verfassungsschutz, welcher nachweislich seiner Aufgaben verfassungswidrig ist (siehe entsprechende Anzeige bei den Generalstaatsanwaltschaften der Länder), die Verweigerung des Rechts auf Gehör, der Betrug mit Aushändigung ungültiger Personaldokumente entgegen BRD Gesetzen, die Unterdrückung von Urkunden zur Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit, die nicht Gewährung der Grund und Menschenrechte, gewaltsame Übergriffe auf die Unversehrtheit des Körpers, die Unverletzlichkeit der Wohnung, des Eigentums durch Vortäuschung einer Straftat, die Mißachtung der Gesetze der BRD, den Amtsmißrauch nach der Beseitigung der Kommunen und Ersatz durch Firmenkonstrukte, die Verweigerung der Aufnahme und Verfolgung von Straftaten der Angehörigen der Verwaltung des BUND (Art.133 Grundgesetz für die BRD) durch die Staatsanwaltschaften des BUND, die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, trotz entsprechender Strafanzeige und dokumentarischen Beweisen und Zeugen.

Es wird eine Fiktion einer juristischen Person erzeugt, mit dieser man die natürliche Person beschwert und nötigt in dieser zu handeln. Die Ignoranz und Unwissenheit der POLIZEI, welche gegen ihren Eid, den Schutz der Bevölkerung zu sichern, handelt, wird dieses rechtlose menschenrechtwidrige Vorgehen begünstigt. Der juristischen Person wird von den Gerichten eine nachweisliche Ausfertigung eines Beschlußentwurfs zugesendet, welche an der betreffenden Adresse nachweislich nicht wohnhaft ist und damit die natürliche Person beschwert.

Beweis: Der Beschluß trägt keine gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift eines „Richters“. Siehe genannte Urteile diesbezüglich, Zeuge angebliche Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des AG Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

Entsprechend des Beurkundungsgesetz, beglaubigt ein Urkundsbeamter nicht den Inhalt der Urkunde, sondern die Richtigkeit der Unterschrift des/der beteiligten Richter(s), weil ein Außenstehender dessen Unterschrift nicht kennen kann. Der Beschluß an die juristische Person=tote Sache=Firma wurde ohne gesetzlich geforderte Unterschrift des Richters ausgefertigt, was impliziert, daß auch das Original nicht von einem staatlichen Richter entsprechend der Forderung des Grundgesetz unterschrieben wurde. Oder es wird auf Anfrage mitgeteilt, daß das original Urteil entheftet wurde, die Aufforderung zur Herausgabe wird dann ignoriert.
Es handelt sich hierbei um eine vorsätzliche Täuschung und Betrug.

Beweis: Beurkundungsgesetz, Zeugin angeblicher Urkundsbeamtin des AG, § 28 PauwG erklärt unumdeutbar den Unterschied zwischen natürlicher und juristischer Person, Vorlage einer Bestallungsurkunde der angeblichen Urkundsbeamtin wird durch AG und VG bis heute unterdrückt trotz Aufforderung, Urteil Bundesverfassungsgericht in der BRD gibt es keine Beamten, politische Beamte sind keine Beamten im Staatsrecht

Entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgericht gibt es in Deutschland (juristische Definition von Deutschland: in den Grenzen von 1937, danach gehörte Neu Schwabenland zum Reichsgebiet, welches 1947 nicht besetzt werden konnte) keine Beamten mehr (Bverf.GE 1BvR 147/52 vom 17.12.1953). Demzufolge kann es an einem BRD Gericht auch keine Urkundsbeamten geben, welche sich unter Verschleierung ihres Vornamens, entsprechend dem Stempel als solchen ausgewiesen hat.
Der verantwortliche Auftraggeber im Gericht wurde aufgefordert die Bestallungsurkunde der angeblichen Urkundsbeamten vorzulegen, um feststellen zu können, ob wir Opfer einer Täuschung Rechtsbruch und Amtsmißbrauch geworden sind. Die Forderung wurde ignoriert, was den Schluß zuläßt, daß die genannten Verbrechen zum normalen Alltag in BRD Gerichten gehören.

Beweis: Bundesverfassungsgerichtsurteil, Schriftsatz an Herrn Michael HÖHR Direktor Amtsgericht, Schriftsätze an Verwaltungsgericht Cottbus

Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Vorwürfe durch Urteile, welche Ihnen bekannt sein müssen bestätigt. Alle Wahlen seit 1956 ungültig. Demzufolge alle Gesetze seit dieser Zeit und die „Regierung“. Der Einigungsvertrag ist nicht zustande gekommen. Demzufolge gibt es keinen verfassungsrechtlichen Staat Wiedervereintes Deutschland. Gesetze ohne Geltungsbereich sind nichtig und nicht zuordenbar. Demzufolge gibt es seit 1990 keine freiheitlich demokratische Grundordnung mehr und die Legislative hat kein Interesse die Vorgaben der Siegermächte, Artikel 146 Grundgesetz für die BRD (juristische Definition Grundgesetz: Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Gebiet) umzusetzen.

Führende Politiker/Volksvertreter haben nachfolgendes, nachweislich Filmaufnahmen im Internet, gesagt: Nach den Aussagen von Gysi: Frau Merkel muß sich nach 70 Jahren um einen Friedensvertrag bemühen…., Schäuble: seit 1945 sind wir nie voll souverän gewesen, Seehofer: die welche gewählt sind haben nichts zu sagen…., Gabriel: Merkel ist nur die Geschäftsführerin einer NGO….
Bei der Einführungsrede zum Grundgesetz hat Carlo Schmidt gesagt, daß die Verwaltung BRD nicht die Aufgabe hat einen Staat zu gründen.
Wir haben nachweislich, der Exekutive, seit 2013 mehrmals bezüglich dieser Äußerungen der „gewählten“ Volksvertreter unsere Besorgnis mitgeteilt, daß die freiheitlich demokratische Grundordnung offenkundig beseitigt wurde. Daraufhin konstruierte man die Fiktion, wir würden die BRD als Rechtsstaat und deren Gesetze nicht anerkennen, was die Zerstörung unserer Existenz und Person, nachweislich der Maßnahmen der 3 Gewalten zur Folge hatte.

Noch kein Vertreter der Verwaltung des BUND hat uns trotz mehrfacher Aufforderung einen Beweis dieser Behauptung, die BRD sei ein Rechtsstaat erbracht. Das ist bezeichnend und muß nicht kommentiert werden.
Bisher hat auch kein Verwaltungspersonalzugehöriger die Anerkenntnis des Grundgesetz für die BRD nach unserem Vorbild unterzeichnet.

Beweis: Veröffentlichung unserer Erklärung zum Grundgesetz auf, http://provinz-brandenburg.org/

Die Fiktion BRD wird unter Gewalt und Nötigung aufrecht erhalten, obwohl die BRD 1990 bei der UN abgemeldet, sowie auch der verfassungsrechtliche Staat DDR aufgelößt wurde, zum Zwecke der Neugründung eines Verfassungsstaates. Im Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern auf Seite 112 steht dazu, die BRD kann friedlich die DDR annektieren. Diese Tatsache, (halbe Ost Löhne und Renten im Vergleich zum Westen, seit 25 Jahren angeblicher Einheit), entspricht nicht der öffentlichen Darstellung und ist somit ein offenkundiger Betrug und in keiner Weise demokratisch legitimiert. Ein angebliches Gewohnheitsrecht und dadurch Legitimation zum Handeln, kann hier nicht kreiert werden, weil der Bevölkerung die wahren Hintergründe verschleiert werden und die Wahlen/Volksbefragungen ungültig sind, weil sie gegen das Grundgesetz für die BRD verstoßen.

Beweis: Abmeldung der BRD bei der UN und Neuanmeldung von Germany

Das fiktive Verwaltungskonstrukt BRD ist nachweislich der Veröffentlichung im ZDF vom 03.02.2012 der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich. Siehe auch die Symbolik der 14 federflügligen Wasserzeichenadler, des 3. Reich, in den BRD Dokumenten und die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 für alle Deutschen nach Art 116/1 Grundgesetz für die BRD.
In diesem Zusammenhang ist das Urteil des Tribunal General Rastatt vom 06. Januar 1947 von großer Bedeutung, welches bekräftigt, daß das 3. Reich nicht legitim zustande gekommen ist, weil vor der Wahl Hitlers 82 linke Abgeordnete aus dem Parlament entfernt wurden. Das heißt alle Gesetze aus dem 3. Reich sind nichtig und müssen annulliert werden, was letztlich auch den Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich betrifft.

Die lapidare Spruchfloskel „im Namen des Volkes“ auf Urteilen läßt darauf schließen, daß die BRD Gerichte gerade nicht im Namen des deutschen Volkes mit deutscher Staatsangehörigkeit arbeiten und richten, sondern für das Volk, welches hinter dem BUND steht.

Beweis: Art. 133 Grundgesetz für die BRD, 2BvR 3/11, 2BvR 2670/11,2BvE 9/11, BvR 1341/90, Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern, des BUND Republik, der BUND und die Länder, ZDF Nachrichtensendung vom 03.02.2012, Zeugen Herr Gysi, Seehofer Schäuble, Gabriel

Die „Richter“ der BRD Gerichte im Territorium, werden von der Legislative in Ihrer Tätigkeit eingesetzt oder enthoben. Es besteht demzufolge eine nachweisliche Abhängigkeit. Strafverfolgung gegen Mitglieder der Legislative sind nachweislich fast ausgeschlossen. Zudem sind Richter Mitglieder von Parteien=Vereine. Das stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Forderung des Art. 97 des Grundgesetz für die BRD dar. Nachweislich der offenkundigen Ausführungen kann durch diese auch nicht der Art. 101 erfüllt werden.

Beweis: Art. 97 und 101 Grundgesetz für die BRD, Ernennung der Richter durch Vertreter der Legislative, nicht Existenz eines Verfassungsstaates, Beseitigung jeglicher Staatlichkeit durch Vernichtung der Kommunen und Ersatz durch Firmen und Konzerne seit 2010, DUNS.NR. Eintragung jeder Institution der 3 Gewalten

Sie werden für 10 Jahre gewählt nach dem Vorbild des obersten Gericht in den Vereinigten Staaten von Amerika, wir hoffen, daß Sie damit eine Unabhängigkeit haben, Ihre Entscheidungen frei zu treffen nach Recht und Gesetz und nicht nach den Vorgaben des BUND, welcher sich unter Gewaltanwendung weigert, den Art. 146 des Grundgesetz für die BRD umzusetzen, was wir für unseren Heimatstaat und unseren Rechtkreis durch die Anerkennung der Volksverfassung vom 30. November 1920 legitim nach Grundgesetz für die BRD getan haben..

Das BRD-PERSONAL, juristische Personen, Staatenlose, Nationalsozialisten mit deutscher Staatsangehörigkeit haben durch ihre freiwillige Unterwerfung in diesen Rechtskreis keine Legitimation, diese Fakten zu hinterfragen oder zu monieren. Wir als natürliche Person, werden aber von deren Entscheidung auf Grund der illegalen gegen unseren Willen, Nutzung unserer Namensrechte in der fiktiven juristischen Person beschwert. Damit werden wir genötigt uns in der Sache (juristische Person) zu äußern, was nicht impliziert, daß wir in der juristischen Person handeln und Pflichten oder Rechte eingehen.

Nachweislich unserer Anfragen beim Direktor des AG Cottbus, Herrn Michael HÖHR, ist dieses für uns als ausweisliche natürliche Person nicht zuständig. Denn uns wurde mehrfach der Zutritt verwehrt, weil wir nicht in Besitz von BRD Dokumenten sind, mit welchen wir uns als natürliche Person legitimieren können und uns nicht zu diesem Rechtskreis zugehörig erklären. Der Präsident des Verwaltungsgericht Cottbus Herr Thomas LANGE hat alle unsere Schreiben ignoriert.

Damit wurde der Beweis erbracht, daß wir den Rechtsweg der Institutionen des BUND ausgeschöpft haben und deshalb jetzt bei Ihnen eine Entscheidung einfordern. Entsprechend § 45, 51, Brandenburgisches Verfassungsgerichtsgesetz

Nachweislich ist die juristische Person eine Fiktion, welche selbst nicht handlungsfähig ist, weil tote Sache (§ 28 PAuswV). In dieser Angelegenheit ist wieder die natürliche Person beschwert und außer Stande gesetzt zu handeln. Damit ist auch der Beweis erbracht, daß das Amtsgericht kein öffentliches Gebäude ist, sondern ein unter privatem Recht stehendes, weil nur das ausgesuchte Personal zutritt erhält. Ein Staatsgericht kann es demzufolge nachweislich der Fakten nicht sein. Offensichtlich handelt es sich bei diesem Haus um ein durch das Grundgesetz verbotenes Stand und Schiedsgericht. Gleiches gilt für das Verwaltungsgericht.
Das Recht auf Gehör wurde uns durch die Abwesenheitsentscheidung, verfassungswidrig nicht gewährt und steht damit im krassen Widerspruch zum Bundesverfassungsgerichturteil über den fairen Prozeß und den Vertrauensschutz des Rechtstaatprinzip Bverf.GE 53,115,<127>, 70,297, <308f.>
Man verweigert uns auf dieser Grundlage eine Identitätsprüfung, welche der Richter zwingend durchzuführen hat, denn damit würde die Fiktion durch die Wahrheit aufgedeckt.

Beweis: Zeitungsveröffentlichung des AG in der LR, kein Zutritt ohne BRD Ausweispapiere, Schriftwechsel mit Herrn Michael Höhr, § 28 PAuswV, nicht bearbeitete Anzeigen gegen Herrn Michael HÖHR durch die Staatsanwaltschaft, Definition Stand und Schiedsgericht bei wiki

Nachweislich haben wir die Gründung der juristischen Person=tote Sache=Firma nicht in Auftrag gegeben, noch ziehen wir aus dieser Firma Rechte und Pflichten. Es ist allein die Fiktion der Verwaltung, um damit den Zugriff auf die unwissenden natürlichen Personen zu ermöglichen.

Beweis: Geburtsurkunde

Die eingereichten Feststellungsklagen im Verwaltungsgericht Cottbus, welche der Normenkontrolle und der Überprüfung der Gültigkeit und Anwendbarkeit der Gesetze dienen, wurden abgewehrt, um die Wahrheit zu unterdrücken. Wider der gesetzlichen Regelungen wurden diese nicht kostenfrei gestellt, noch die Kosten dem BUND angelastet, weil dieser nachweislich des Art. 120 Grundgesetz für die BRD, die Kosten der Besatzung unseres preußischen Vaterlandes zu tragen hat und damit die Kosten unserer Beschwerung.

Nachweislich wird eine vom Richter gesetzlich gefordert zu unterschreibende Urkunde /Beschluß, Haftbefehl uns als natürliche Person gegenüber unterdrückt.

Es ist bezeichnend, daß uns unsere gesetzlich verbrieften legitimen Rechtsansprüche mit GLAUBENSOLLEN abfertigt werden. Wobei im krassen Unterschied dazu, vor Gericht nur knallharte offensichtliche Beweise Anerkennung finden. Wir äußern die Rechtsvermutung, daß den offenkundigen Rechtsbruch, denn die Ausfertigung eines BESCHLUßENTWURF ist kein Einzelfall und deshalb kein Versehen, sondern tägliche Praxis der Judikative deutschlandweit, beweist sie den Tatbestand der bandenmäßigen kriminellen Handlungen der Judikative, Exekutive und Legislative, zum Nachteil der Bevölkerung und zum eigenen Vorteil.

Diese ausführliche Schilderung der Wahrheit, der reinen Wahrheit und nichts als der Wahrheit zeigt , daß wir von den Gerichten der BRD vom Rechtsweg abgeschnitten werden und uns demzufolge an Sie wenden müssen, um die geltenden und gültigen Rechtnormen prüfen zu lassen.

Wir haben in der Verwaltung des BUND den Austritt aus der deutschen Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934, welche im StAG der BRD weitergeführt wird, nach StAG beantragt. Die Ausstellung der Urkunde wird bis zum heutigen Tag verweigert, was den Tatbestand der Urkundenunterdrückung erfüllt und einen weiteren Beweis unserer Identitätsunterdrückung liefert.

Wir werden unter Nötigung und Zwang durch Bußgeldbescheide „richterlich“ entschieden, nach „Aktenlage“ und nicht nach Recht und Gesetz, durch Verhandlungen unter Ausschluß unserer Anwesenheit beschwert einen Personalausweis zu besitzen. Was nachweislich der genannten Fakten, entsprechend dem Art. 25 Grundgesetz für die BRD illegal ist. Noch kann die Verwaltung des BUND gültige Personal Dokumente nach § 5 PAuswG und 4 § PassG und Antragsformularen ausstellen.

Beweis: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR Art.20 Satz 2, Anerkenntnis der BRD durch Art. 25 Grundgesetz für die BRD. Personalausweis, Pass, Führerschein entgegen dem Gesetz mit Bezeichnung NAME (Sache=juristische Person nicht Mensch=natürliche Person) bezeichnet

Die Petitionen an die Legislative der Stadtverordneten der KONZERNSTADT COTTBUS in Bezug auf die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, die Beseitigung des Rechtstaatprinzips und die Petition an den Minderheitenausschuß zur Gewährleistung unserer Minderheitenrechte wurden wegen angeblicher nicht Zuständigkeit abgewiesen. Auch hier ist der Beweis erbracht, daß man wider dem Grundgesetz für die BRD und der Brandenburgischen Verfassung, die Anerkenntnis unserer Identität unterdrückt.

Beweis: Brandenburgische Verfassung Art.3, kennt nicht nur Deutsche nach Art.116/1 Grundgesetz für die BRD und der Art. 28 Satz 2 spricht explizit von einer örtlichen Gemeinschaft, welche demzufolge nicht nur aus Deutschen mit deutscher Staatsangehörigkeit bestehen kann

Der Zutritt zum angeblichen öffentlichen Gespräch mit den Einwohnern der Stadt mit den Stadtverordneten, in Bezug auf die Gewährleistung unserer Rechte, welche wir auf den Demonstrationen fordern, wurde unserem Sprecher bei der Einlaßkontrolle, durch Herrn Gloßmann, Sprecher der KONZERNSTADT COTTBUS verfassungswidrig verweigert. Trotz einer Gefährderansprache unseres Sprechers und dreimaligem Hinweis, daß seine Personenselektion verfassungswidrig ist, hat er festgestellt, daß er dafür die Haftung übernimmt. Herr Drogla und Frau Kircheis als Repräsentanten der Stadtverordneten sahen und hörten lächelnd hinter der Absperrung zu, als unser Sprecher trotz ausweisen, abgewiesen wurde. Er ist in der Cottbuser Verwaltung als unser Interessenvertreter einschlägig bekannt. Nachweislich dieser Wahrheit ist von der Verwaltung des BUND jegliche Möglichkeit der Kommunikation zur Angleichung der weltanschaulichen kontroversen Auffassungen unerwünscht.

Beweis: Berichte in Cottbuser Zeitungen über die Ausgrenzung diverser Zutrittbegehrender

Wir stellen fest, der gesellschaftliche Frieden der örtlichen Gemeinschaft, Art. 28 Grundgesetz für die BRD, wird durch die Cottbuser Verwaltung in erheblichem Maß vorsätzlich gestört und die POLIZEI in diesem Zusammenhang zu Straftaten wider der Verfassung angestiftet.

Seit mehreren Jahrhunderten gibt es in Cottbus ganz legitim, Sorben und Wenden, Sinti und Roma, die jüdische Gemeinde und zukünftig noch eine Vielzahl anderer Minderheiten. Etwas südlicher gibt es Sachsen und noch etwas südlicher Bayern. Es dürfte demzufolge von Ihnen keinerlei Einwände geben, daß es offenkundig ist, daß es demzufolge auch Preußen geben muß, denn diese sind seit hunderten von Jahren nachweislich hier legitime Einwohner.
Die Geburtsrechte kann man sich nicht aussuchen, ob man sie einfordert, daß bleibt jedem selbst überlassen.

Wir fordern unsere Rechte als Körperschaft des öffentlichen Recht und politische Vertretung preußischer Interessen, im Zusammenschluß der Stadtgemeinde Cottbus, nach dem Vorbild der jüdischen Gemeinde und unter Bezug auf das Sorben und Wenden Gesetz und Art. 25 Verfassung Land Brandenburg, bei Ihnen ein. Das Bekenntnis zur Minderheit/Volksgruppe ist in Deutschland frei.

Das Regierungsprogramm des BUND hat ohne Widerspruch der Parteien die Doktrin auf Seite 63 aufgestellt, daß humanitäre Hilfe nur noch durch Umzug und Umsiedlung stattfinden wird. Bei zweidrittel hilfebedürftiger Weltbevölkerung, ist abzusehen, daß es demnächst eng in unserer Stadt wird und bei einer derzeitigen Deutschlandverschuldung von 2 Billionen Euro Schulden, werden auch keine finanziellen Mittel mehr vorhanden sein, die Bedürfnisse der Minderheiten zu befriedigen.

Aus den genannten Gründen fordern wir die soziale und politische Teilhabe unserer Minderheit am gesellschaftlichen Leben des KONZNERNSTADT COTTBUS und die Bewahrung unserer Identität Kultur und Weltanschauung. Grundlage dafür sind die Schutzprogramme von ethnischen Minderheiten der UN, Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten in der EU, Koalitionsvertrag Schutz und Förderung nationaler Minderheiten, die Minority SafePack Initiative des Landtag Brandenburg, unser nachweislicher Status als bedrohtes Volk, das sorbisch wendische Gesetz von 2014, gewährleistet durch Art. 25 der Verfassung des Land Brandenburg, auf welches wir uns gemäß der Gleichstellung beziehen.

Im Geschichtsunterricht werden nachfolgende Inhalte nicht gelehrt, deshalb möchten wir Ihnen unsere Legitimität im geschichtlichen Zusammenhang darstellen, um Irritationen zu vermeiden.

Wir sind durch Geburt auf Grund des RuStAG, welches angeblich die Grundlage des StAG der BRD ist durch unsere Vaterlinie nachgewiesene Preußen. Der preußische Staat wurde nachweislich illegal durch die Regierung der Weimarer Republik beseitigt, um Hitler die Übernahme der vormals 26 souveränen Einzelstaaten zu ermöglichen. Hitler ist durch die Entfernung von 82 linken Abgeordneten vor seiner Wahl, illegal an die Macht gekommen. Das bestätigt das Urteil des Tribunal General von Rastatt vom 06.Januar.1947. Die Siegermächte haben nach dem Sieg über den Faschismus, diesen nicht beseitigt und haben Ihre völkerrechtliche Pflicht, den preußischen Staat wieder herzustellen und tatsächlich zu befreien nicht erfüllt. Nachweislich der Vorgänge in Cottbus, werden wir Preußen immer noch diskriminiert unterdrückt verhetzt und politisch verfolgt.
Die Siegermächte haben Preußen nicht wieder hergestellt, aber sie haben erkannt, daß ein Verbot (Kontrollratsgesetze) ein völkerrechtliches Verbrechen darstellt. Deshalb hat man unsere Legitimation auch im Grundgesetz verankern müssen unter Art. 116/2 mit entgegengesetztem Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934. Denn unseren Großeltern wurde ihre preußische Staatsangehörigkeit aus politischen Gründen am 05. Februar 1934 entzogen.

Die Verfassung des Landes Brandenburg erkennt unter Artikel 3, Staatsvolk, verschiedene Kategorien an. Es gibt demzufolge nachweislich Deutsche nach 116/1 GG, welche die Bürger (Bürgen/Schuldner) für das Land Brandenburg sind, dann gibt es Einwohner mit Staatsangehörigkeiten, es gibt Staatenlose, Deutsche im Sinne des Grundgesetz, also Deutsche nach Art. 116/2 Grundgesetz für die BRD und angehörige anderer Staaten. Die Verwaltung des BUND verweigert uns die legitime Daseinsberechtigung in unserer Heimat Brandenburg, als deutsche Minderheit mit einer preußischen Staatsangehörigkeit.

Durch die Verwaltung des BUND werden wir als natürliche Person, welche wir die Straftaten in Bezug auf die Abschaffung der Rechtstaates angeprangert haben, als Reichsbürger in den vom BUND kontrollierten Medien rassistisch verhetzt und durch verdrehen der Tatsachen, welche wir detailliert vorgetragen haben, erstellt die Verwaltung die fiktive Behauptung, welche Sie im Gegensatz zu uns nicht mit Fakten stützen können, wir würden angebliche staatliche Institutionen und einen Rechtstaat ablehnen.

Beweis: diverse Berichte im RBB, welcher sich besonders her vorstellt unsere Angehörigen zuerst als Reichsbürger rassistisch zu diskriminieren und persönlich illegal zu filmen ohne den Schutz der Person und Name noch Aufenthaltsort und zu veröffentlichen, um der ANTIFA für Selbstjustiz das genaue Ziel zu zeigen

Durch diesen von uns initiierten Verwaltungsakt können wir das Gegenteil beweisen.

Reichsbürger gibt es durch Gesetz seit 15.09.1935, sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934, welche die BRD im StAG weiterführt und sind demzufolge Nationalsozialisten.
Die Verwaltung des BUND beleidigt uns nachweislich mit dieser Verleumdung, wir wären Nationalsozialisten, welche für den Holocaust und andere Völkerverbrechen verantwortlich in diesem Zusammenhang wären. Das Ziel dieser rassistischen Anfeindungen ist, zu gewährleisten, daß die unwissende Bevölkerung sich von uns nachweislich distanziert und oder unser Eigentum durch Selbstjustiz beschädigt.

Beweis: Sprengstoffanschläge, Farb und Schußwaffenanschläge auf die Glasscheiben unseres ehemaligen Provinzbüro, welches durch einen Überfall des Staats und Verfassungsschutz am 08. Februar 2017 total entleert wurde und die Unterlagen und Personendokumente unserer Staatsangehörigen bis zum heutigen Zeitpunkt nicht zurück gegeben wurden

Von Ihnen zu Überprüfen ist weiterhin die gängige tägliche Praxis der Verwaltung des BUND, die Umsetzung der Forderung aus dem Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern des Vereins DEMOS in Zusammenarbeit mit der ANTIFA in Auftrag gegeben vom Staats und Verfassungsschutz, welcher nachweislich seiner Aufgaben verfassungswidrig ist (siehe entsprechende Anzeige bei den Generalstaatsanwaltschaften der Länder), als Grundgesetz konformes Recht und Richtlinie der Handlungsgrundlage der Verwaltungen mit politisch Verfolgten. Denn der Staats und Verfassungsschutz, welcher die Interessen des BUND vertritt und die Umsetzung des Art. 146 zum Erhalt des BUND auf jegliche Weise verhindert, hat die Verwaltungen nachweislich mit dem Handbuch geschult und zwingt die Verwaltung zu dessen Umsetzung. Wir stellen hierzu einen Verstoß gegen diverse Artikel des Grundgesetz fest.

Wir fordern, die Überprüfung des Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern als Grundgesetz und Verfassung konforme Rechtsnorm der Handlungen der Verwaltung des BUND.

Auf Grund unserer nachweislichen Entnazifizierung, durch unser öffentliches Bekenntnis, des Verzicht auf die nationalsozialistische deutsche Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934, fallen wir nicht mehr unter die Doktrin der Siegermächte, daß dem BUND die Verwaltung der Nationalsozialisten im offenen Strafvollzug unter Entzug aller geistigen und wirtschaftlichen Leistungen genehmigt wurde und somit fallen wir auch nicht mehr unter die Fiktion des Sachenrechts und den Verzicht auf jegliche Grund und Menschenrechte durch die Beantragung des Personalausweis der BRD, verbunden mit der Anerkenntnis dieses Rechtskreis.

Wir können und wollen nicht für die Deutschen nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD sprechen, sondern wir vertreten allein preußische Interessen und deren durch uns verwaltete Angehörige.

Auf Grund der geschichtlich verworrenen Zusammenhänge in Deutschland, war es erforderlich diese Zusammenhänge Ihnen nochmal detailliert vor Augen zu führen, daß es keinen Zweifel Ihrerseits geben kann, daß wir hier legitime Rechte durch Brandenburger Verfassung und Grundgesetz für die BRD verbrieft haben, welche uns unter Vorsatz und Schädigung von der Verwaltung des BUND nicht gewährt werden.

Wir fordern aus Ihrem Haus eine verfassungsgerichtliche Entscheidung in Bezug auf die Normenkontrolle, Inzidentkontrolle nach § 47 VwGO, (falls die VwGO für Sie geltend ist), welche uns von Ihren untergeordneten BRD Gerichten bisher nachweislich verweigert wurde, daß wir nach dem Grundgesetz für die BRD und der Brandenburger Verfassung hier in unserem vom BUND besetzten Heimatland eine legitime Existenzberechtigung als Preußen haben und von diesem gefördert und unterstützt werden müssen, nach dem Vorbild der Staatsverträge mit den jüdischen Gemeinden und politischen Interessenvertretungen in Deutschland, in unserem Fall zusätzlich unter Beachtung der UN Resolution insbesondere der Art.73 Kapitel XII.

Entsprechend Ihrer Internetseite besteht die Aufgabe Ihres Hauses in der Wahrung der Rechtseinheit und Fortbildung des Rechts. Es klärt grundsätzliche Fragen des Landesrechts. Es klärt weiterhin, die für uns wichtigen Fragen des internationalen Rechts in Bezug auf das Landesrecht. Sie bestimmen mit Ihren Entscheidungen maßgebend dessen Anwendung und sind somit für die Gewährleistung unserer Rechte unverzichtbar. Unsere Rechte und Legitimation haben wir nachweislich durch Beweise vorgetragen, so daß wir jetzt Ihre dem gemäße Entscheidung zur Einhaltung der Verfassung des Land Brandenburg des Grundgesetz und der internationalen Gesetze in unserem Bezug durch die Verwaltung des BUND in Cottbus erwarten. Die Notwendigkeit einer Entscheidung durch Ihr Haus ist durch die weitreichende Bedeutung der Angelegenheit erforderlich.

Beweis: Der BUND hat den heiligen Auftrag, welchen er vor Gott und den Menschen übernommen hat gebrochen. Verstoß gegen die UN Charta, hier der Art 73 Kapitel XII;
Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben; sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern; zu diesem Zweck verpflichten sie sich,

a) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt, die gerechte Behandlung und den Schutz dieser Völker gegen Mißbräuche unter gebührender Achtung vor ihrer Kultur zu gewährleisten;

b) die Selbstregierung zu entwickeln, die politischen Bestrebungen dieser Völker gebührend zu berücksichtigen und sie bei der fortschreitenden Entwicklung ihrer freien politischen Einrichtungen zu unterstützen, und zwar je nach den besonderen Verhältnissen jedes Hoheitsgebiets, seiner Bevölkerung und deren jeweiliger Entwicklungsstufe;

c) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;

Das sind die offenkundigen Gründe, weshalb wir die Rückkehr zu einem freiheitlich demokratischen Verfassungsstaat fordern, welcher als höchstes Ziel seiner Daseinsberechtigung, das Wohl und den Schutz seiner Einwohner vor Machtmißbrauch der Gewalten zum eigenen Vorteil hat. Wir haben durch den Art. 25 des Grundgesetz für die BRD die Legitimation die durch die internationale Gemeinschaft verbrieften Rechte zum Schutz unserer Minderheitenrechte durch den BUND gewährleistet zu bekommen.

Beweis: UN Charta, UN Resolution 61-295 Rechte indigener Völker, Pakt über bürgerliche und politische Rechte, ILO Konvention169 von 1989 Rechte indigener Völker,

Ein Anwaltszwang, wie er für die im Sachenrecht handelnden Deutschen nach Art.116/1 Grundgesetz für die BRD notwendig ist, entfällt für uns, da wir eine Lebenderklärung unterzeichnet haben und uns demzufolge auf UN Resolution 217 A (III) Allg. Erklärung der Menschenrechte; „Jeder hat das Recht überall als Rechtfähig anerkannt zu werden“ berufen.

Durch Ihre Zugehörigkeit zum Rechtskreis des BUND (Der BUND und die Länder), glauben wir, daß Sie an die Urteile des Bundesverfassungsgericht zur Richtschnur Ihres Handelns gebunden sind (§ 31 BverfGG). Wir mußten bisher feststellen, daß die Verwaltung des BUND in Cottbus nicht durch § 31 BverfGG an diese Urteile gebunden ist. Auch hier ist die Feststellung der Norm durch Sie zwingend erforderlich.

Es geht uns in dieser Angelegenheit nicht um einen Rechtspruch, sondern einzig um die Feststellung, ob auf dem Territorium welches derzeitig dem BUND zur Verwaltung übergeben wurde, das Grundgesetz für die BRD noch geltendes und gültiges Recht darstellt, ob durch das Grundgesetz für die BRD auch alle anderen deutschen Gesetze geltendes und gültiges Recht entfalten, ob Recht aus der Zeit des Faschismus tatsächlich gültiges und geltendes Recht darstellt, oder ob mit der Abmeldung der BRD und der Löschung des Geltungsbereich des Grundgesetz für die BRD hier im Territorium des BUND kein Recht und Gesetz mehr Anwendung findet, sondern nur noch Ruhe, Ordnung und Sicherheit hergestellt wird auf der rechtlichen Grundlage, wer die Macht über die Waffen und Gefängnisse hat, der hat auch das Recht. Dabei genügt uns die Feststellung rein in Bezug auf unsere verfassungsrechtliche Legitimität in Brandenburg als Einwohner mit preußischer Staatsangehörigkeit leben zu können und vom BUND gefördert zu werden nach dem Vorbild der jüdischen Gemeinden und anderen Interessenvertretungen von ethnischen Minderheiten, um die Angelegenheit für Sie so zu spezialisieren, daß sie auch nur von Ihnen entscheidungsfähig ist.

Denn Herr Bergner von der Cottbuser Verwaltung hat auf einer AfD Veranstaltung im April mitgeteilt, daß die KONZERNSTADT COTTBUS jetzt geeignete Räume für ein islamisches Bethaus sucht, um die Interessen der muslimischen Neusiedler zu befriedigen, was natürlich impliziert, daß auch wir Nachfahren der Ureinwohner dieses Territoriums unsere Rechte jetzt geltend machen müssen, um nicht ausgelöscht zu werden, was seit dem 05.02.1934 mit unserem Volk durch den illegalen Entzug unserer Staatsangehörigkeit getan wurde.

Wir beantragen eine Entscheidung über unsere Kosten, Auslagen und finanziellen Schädigungen, welche uns nachweislich durch die Verwaltung des BUND in Cottbus zugefügt wurden, diese von dieser entschädigt zu erhalten. Weiterhin erwarten wir eine Entscheidung über den mit uns zu schließenden Staatsvertrag mit dem Land Brandenburg, nach dem Muster des Staatsvertrages mit der jüdischen Gemeinde Land Brandenburg, auf Grund gleicher rechtlicher Grundlagen.

Durch dieses Schreiben ist Ihre grundgesetzlich geschützte Würde nicht angegriffen worden.
Es stellt auch keine Nötigung dar. Denn die Nötigung ging allein von der Cottbuser Verwaltung aus, zu Lasten des Menschen, natürliche Person
Durch den juristischen Grundsatz, wer nicht widerspricht, erkennt an, ist dieses Schreiben juristisch legitimiert, als Abwehrmaßnahme gegen „staatliche“ Verwaltungsgewalt.
Wir ziehen das Recht für die Feststellung der oben genannten Tatsachen aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die BRD.

Mit freundlichem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen

Anlage 01: Nachweis unserer Lebenderklärungen durch ein Beispiel in der Lebenderklärung unseres Sprechers
Anlage 02: Weltpass zum Nachweis unseres anerkannten Status als Menschen, als Beispiel der unseres Sprechers
Anlage 03: Nachweis unserer Staatsangehörigkeit und Nachweis der Aufnahme in einem Staat, entsprechend der Forderung des StAG, durch den preußischen Staatsangehörigkeitsausweis unseres Sprechers
Anlage 04: Petitionen an die Stadtverordneten von Cottbus und den Brandenburger Landtag, einzusehen auf http://provinz-brandenburg.org/

Die von uns angeführten Beweise sind öffentlich und oder liegen der Verwaltung des BUND vor oder befinden sich bei den Unterlagen der Totalentleerung unseres Provinzbüros, in den Händen der beiden Institutionen, welche die Deutschen seit Jahrzehnten vor einem Staat und Verfassung schützen.

Wir bitten um Verständnis, daß wir hier nicht alle unsere Angehörigen der Stadtgemeinde benennen werden, solange wir von der Verwaltung des BUND nachweislich politisch, rassistisch und weltanschaulich verfolgt werden, in jeder Form schikaniert, mit Bußgeldern belegt, Fahrerlaubnisse nach der Forderung des Handbuch zum Umgang mir Reichsbürgern entzogen werden, inhaftiert gefoltert, finanziell ruiniert, die Lebensgrundlage entzogen, mit Berufsverboten belegt, Gewerbe entzogen, ect.

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