Protestschreiben an die Sächsische Regierung in Bezug auf Chemnitz

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht
Politische Vertretung
Die Nachfahren der Angehörigen
der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
W. Külz Str. 49
03046 Cottbus

Sächsische Staatskanzlei
Die Mitglieder der sächsischen Regierung
Archivstraße 1
01097 Dresden

09. September 2018

Unser öffentlicher Protest zum Umgang mit dem Tod und Andenken der sächsischen Opfer von Chemnitz

Frau Petra Köpping, Dr. Eva-Maria Stange, Barbara Klepsch, Dr. Mattias Haß, Thomas Schmidt, Christian Piwarz, Prof. Dr. Roland Wöller, Oliver Schenk, Sebastian Gemkow, Martin Dulig, Michael Kretschmer,

wir sind bestürzt zu sehen, zu hören und zu lesen, in welcher infamen Art und Weise Sie die ermordeten Chemnitzer Menschen mit einer Gedenkkonzertparty verhöhnen. Wenn Sie eine Regierung wären, welche sächsische Interessen vertritt, dann hätten Sie eine Staatstrauer beschlossen, um den Menschen in Ihrem Staat die Möglichkeit zu geben, ihre Gefühle zeigen zu können.
Der Werteverfall in Ihrer Gesellschaft beginnt bei Ihnen, nachweislich sind Sie Herzlos, Pietätlos, Gewissenlos, Gefühllos, Anstandslos.

Um Irritationen Ihrerseits zu vermeiden, in der Annahme wir schreiben Ihnen als unter Sachenrecht stehendes, staatenloses, mit nationalsozialistischer deutscher Staatsangehörigkeit besudeltes Grund- und Menschenrechtloses Personal des BUND, in seiner durch das Grundgesetz legitimen von den Siegermächten eingesetzten Verwaltung dieser Personen, widersprechen wir dieser Fiktion und der damit verbundenen ethnischen und rassistischen Diskriminierung unserer preußischen Staatsangehörigkeitsrechte auf das entschiedenste.

Wir Preußen sind Menschen, welche Gott nach seinem Ebenbild geschaffen hat, wie alle anderen Menschen in seinem Paradies, Erde, das Recht gegeben hat frei und souverän, in ihrem Heimatterritorium zu leben. Durch den göttlichen Funken hat er uns beseelt, mit unseren sieben Sinnen, dieses Paradies zu genießen, welches derzeitig zur Hölle für die Menschheit gemacht wurde und die Pflicht und damit das göttliche Recht dieses Paradies für unsere nächsten gottgewollten Generationen zu sichern.

Unser Rechtstand:

Sollten Sie der Recht(s)vermutung unterliegen, daß wir in der juristischen Person=tote Sache=Firma (§ 28 PAuswV) handeln möchten und Deutsche nach Art.116/1 mit deutscher Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934, und Staatenlose (Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen vom 28.9.1954) sind, dann widersprechen wir dieser diskriminierenden Annahme auf das entschiedenste.

Wir haben nachweislich dokumentarisch unseren Austritt aus der faschistischen deutschen Staatsangehörigkeit (5.2.1934) nach § 18 u.ff. StAG beantragt, doch diese Entnazifizierung und die Ausstellung der Urkunde (Urkundenunterdrückung, StGB), wird uns bis heute von der Verwaltung des BUND verweigert.

Denn das StAG der BRD beruft sich unter Täuschung auf das RuStAG von 1913, in welchem steht: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem BUNDESSTAAT besitzt“. Demzufolge z.B. Preußen. Dem entgegen bezieht sich die Staatsangehörigkeit der BRD aber auf die illegale (Urteil des Tribunal General in Rastatt vom 06.01.1947) deutsche Staatsangehörigkeit des 3. Reich vom 05.02.1934 aus der Verordnung zum Gesetz zur Neuordnung des Reiches.

Durch die Reorganisation des Rechteträger Freistaat Preußen (1) mit seiner Volksverfassung vom 30. November 1920 wurde die Körperschaft des öffentlichen Rechtes wieder aktiviert, demzufolge die dazugehörige Provinz Brandenburg und die sich in diesem Rechtkreis befindliche Stadtgemeinde Cottbus, als selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Die entsprechenden Reorganisationen wurden veröffentlicht und den zuständigen Verwaltungen des BUND und der UN mitgeteilt. Richterlich legitimierte Widersprüche, zu diesen Reorganisationen mit dem Ziel eines souveränen preußischem Verfassungsstaat mit der Gewährleistung der tatsächlichen Selbstbestimmung der Gemeinden zu errichten, wurden vom BUND oder international, nicht geltend gemacht.

Wir widersprechen der biblischen Auslegung in Römer 13, 1 , denn die Obrigkeit lebt nicht in Gott, das was sie von den Untertanen verlangt.

Ein echter Staat, ist die von seinem Volk direkt kontrollierte Selbstverwaltung, welcher seine Existenz und höchste Aufgabe in der Fürsorgepflicht für dieses Volk schöpft.

Nach Cestui Que Vie Act von 1666 haben wir uns nach kanonischem Recht, welches die Grundlage jeglichem europäischen Rechts darstellt, beim Vatikan unter Zeugen lebend gemeldet und deshalb wird unser Familienname in Sperrschrift geschrieben, um diese Unterscheidung klar zu dokumentieren.

Aus dieser Erkenntnis ist unumdeutbar herzuleiten, daß wir nicht mehr zum Eigentum des BUND (Artikel 133 Grundgesetz für die BRD) gehören, denn wir haben auf die Rechte und Pflichten der juristischen Person=Sache nach § 28 PAuswV, verzichtet.

Denn beschwerdefähig ist nur wer Träger von Grundrechten ist ( BVerfGE 129.78) Grundrechte dienen der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürliche Person gegen staatliche Gewalt (BVerfGE 15.256.21.262.59.231.61.82).

Zwangsmitgliedschaften (BRD Personal) sind in jedweden Vereinigungen unzulässig, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR Art.20 Satz 2, Anerkenntnis der BRD durch Art. 25 Grundgesetz für die BRD.

Als Minderheit stehen wir unter dem Schutz der UN Resolutionen 56/162 und Pakt über bürgerliche und politische Rechte, welche durch den Art. 25 Grundgesetz für die BRD, von der Verwaltung des BUND, verpflichtet, anerkannt werden müssen.

Die öffentlich gewordenen 12 BAR Vermutungen, welche Sie möglicherweise auf uns als natürliche Personen in Anwendung bringen wollen, weisen wir entschieden und widerlegt zurück.

Das ist ein öffentliches Schreiben mit entsprechend öffentlicher Erklärung und unterliegt keinem Privatrecht.

Wir haben eine öffentliche Willenserklärung zur Anerkenntnis des Grundgesetz für die BRD geleistet und ziehen unsere Legitimation aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die BRD (Juristische Definition: Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet).

Wenn wir das Grundgesetz der BRD nennen, definieren wir damit immer, das letzte für dieses Territorium gültige oberste Gesetz in seiner legitimen von den Siegermächten gemachten Fassung von 1949. Welches wir durch unsere veröffentlichte Willenserklärung, auf Grund der darin enthaltenen Gewährleistung unserer unveräußerlichen Geburts-, Grund-, und Menschenrechte anerkennen.(http://provinz-brandenburg.org/)

Durch unsere Geburtsrechte haben wir entsprechend § 1 RuStaG von 1913, und Grundgesetz für die BRD, Art. 116/2 mit entgegengesetztem Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 und Art.146 das Recht auf einen Verfassungsstaat, die preußische Staatsangehörigkeit des letzten legitimen preußischen Staates mit seiner Verfassung vom 30. November 1920. Aus dieser Rechtebene ziehen wir unsere Rechte und Pflichten als natürliche Person. Dieser Verfassungsstaat wurde rechtwidrig zerstört, um das 3. Reich zu installieren, welches dokumentarisch nachweislich, bis heute fortgeführt wird (Urteil des europäischen Gerichtshof veröffentlicht in ZDF Nachrichten vom 03.02.2012, BRD Dokumente mit Wasserzeichenadler des 3. Reich, deutsche Staatsangehörigkeit Ursprung 3. Reich, 05. Februar 1934).

Preußen stehen die gleichen Rechte zu, wie sie der Freistaat Bayern und Sachsen gewährleistet bekommt.

Durch unsere Willenserklärung zur juristischen Person, mit dem Vermerk der Löschung der juristischen Person aus den Registern des BUND, haben wir der Verwaltung des BUND die Namensrechte an unseren Vornamen und Familiennamen, zur Nutzung der Fiktion einer Firma, unmißverständlich entzogen.

Deutschland wird derzeitig definiert: In den Grenzen von 1937, weil ab 1938 Neu Schwabenland zum 3. Reich gehörte und von den US Truppen 1947 nicht besetzt werden konnte. Der angebliche kalte Krieg war ein Weltkasperletheaterstück zur Verschleierung dieser Tatsachen.

Die Verfassung des Landes Brandenburg erkennt unter Artikel 3, Staatsvolk, verschiedene Kategorien an. Es gibt demzufolge nachweislich Deutsche nach 116/1 GG, welche die Bürger (Schuldner) für das Land Brandenburg sind, dann gibt es Einwohner mit Staatsangehörigkeiten, es gibt Staatenlose, Deutsche im Sinne des Grundgesetz, also Deutsche nach Art. 116/2 GG und angehörige anderer Staaten. Die Verwaltung des BUND verweigert uns die legitime Daseinsberechtigung in unserer Heimat Brandenburg, als deutsche Menschen nach Art. 116/2 GG mit einer Staatsangehörigkeit.

Der BUND hat unter Täuschung und Betrug den Vertrag mit der Bevölkerung zur Gründung des Verfassungsstaates Wiedervereintes Deutschland, nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD, gebrochen.

Nochmal zur Angelegenheit:

In Chemnitz werden zwei Deutsche durch eine Ritualschächtung hingerichtet. Denn bei 25 Messerstichen kann man nicht mehr von einer Messerattacke und Todschlag sprechen. Wir vermissen in diesem Zusammenhang den Aufschrei der Menschen, welche gegen die Schächtung von Tieren auftreten. Denn wenn jemand mit 25 Messerstichen attackiert wird und man läßt ihn dann zappelnd liegen bis der Tod eintritt, dann ist das offenkundig eine Schächtung.

Es steht uns in diesem Zusammenhang nicht zu, den Finger gegen die Lebensart anderer Rassen zu erheben. Der Schöpfer hat nicht grundlos natürliche geographische Hindernisse zwischen den Rassen errichtet, daß jede nach ihrer Fasson, in ihrem Territorium leben und glücklich sein möge.

Den Menschen hier im Land steht entsprechend dem Art. 20,2 Grundgesetz für die BRD, das Recht zu, selbst zu entscheiden mit wem sie, wie lange und ob überhaupt zusammenleben wollen. Die Parteien des BUND überschreiten ihre Kompetenzen, welche durch den Art. 21,1 Grundgesetz für die BRD festgeschrieben sind, in dem sie in Selbstermächtigung den Willen des sächsischen Volkes übergehen.

Die Toten von Chemnitz sind nicht die Schuld der Neusiedler, sondern sie gehen nachweislich zu Ihren persönlichen Lasten und Sie allein tragen die Schuld dafür.

An dieser Stelle ist es notwendig, zum allgemeinen Verständnis die Begriffe zu definieren, um Mißverständnissen vorzubeugen.

Sie nennen die Neusiedler, welche Sie in Ihren Staat holen Flüchtlinge, jedoch würden echte Flüchtlinge in Flüchtlingslagern leben. Alle Regierungen dieser Welt, Sie inbegriffen würden die Konten der Kriegstreiber einfrieren, das Kriegsland mit einem Embargo belegen und die Grenzen schließen und nach maximal 8 Wochen, würde der Krieg aus Mangel an Mitteln beendet sein.

Nachweislich der Fakten haben Sie kein Interesse die Kriege dieser Zeit zu beenden noch an einer Beendigung des 2. Weltkrieg durch einen Friedensvertrag (Aussage Gysi 2013 bei Phönix). Noch der Beendigung des erklärten heiligen Krieges der jüdischen Weltgemeinschaft gegen die deutschen Völker in der NY Times vom 07. August 1933, durch eine Aussöhnung der Völker mit einem Friedensvertrag. Denn das sind die Ursachen der Kriege in der Welt und die Einschleusung fremder Kämpfer in unsere Mitte.

Früher wurden Kriege zur Vergrößerung von Territorien geführt, daß ist nicht mehr möglich. Heute werden Relegions-Kriege und Kriege um Absatzmärkte und Rohstoffe geführt, um Wachstum für Konzerne zu sichern. Der Aufbau eines Landes nach einem Krieg ist dazu bestens geeignet.

Konzerne brauchen Wachstum, wir Menschen brauchen echten Frieden, keinen örtlichen Waffenstillstand. Sie haben eine Verantwortung gegenüber Ihrem Staatsvolk und nicht gegenüber von Parteien und Konzernen.

Offenkundig fehlt Ihnen die Zuverlässigkeit eine Fürsorgepflicht über Ihr sächsisches Volk auszuüben. Ihnen fehlt die Würde, die Ehre, das Gewissen, das Gefühl und das Herz mit dem Tod Ihrer Mitmenschen umzugehen.

Ihre indoktrinierte Befehlsempfänger POLIZEI blockiert absichtlich den Trauerzug für die hingerichteten Chemnitzer Opfer. Um Randale zu provozieren wird exakt am gleichen Tag eine Demonstration der Linksfaschisten organisiert und um dem ganzen noch den i-Punkt aufzusetzen, organisieren Sie eine Konzertparty zum Vergessen der Toten.

Das ist gleichzusetzen mit einem Schlag, mit Anlauf, in das Gesicht aller trauernden Sachsen.

Auch hier ist es erforderlich zum allgemeinem Verständnis und um Mißverständnissen vorzubeugen, klarzustellen, daß der Faschismus aus einer sozialistischen Arbeiterpartei hervorgekrochen wurde und diese rote Fahnen hatten. Laut dem Urteil des internationalen Gerichtshof vom 03. Februar 2012 ist die BRD der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich. Sie vertreten die BRD, führen nachweislich das 3. Reich weiter und beschimpfen Ihr eigenes Volk als Faschisten und NAZI und besudeln es damit mit dem braunen Dreck der deutschen Geschichte, obwohl Sie es nachweislich selbst sind und es besser wissen.

Wer in der Schule, auch nur etwas von Grammatik und deutscher Sprache verstanden hat, weiß, daß Faschisten, also NAtionalSOzialisten, keine NAZI sein können.

Sie verhetzen damit einen großen Teil Ihres Volkes und machen sich damit strafbar (§130 StGB). Weiterhin führt Ihre diesbezügliche Politik zur absichtlichen Spaltung der Gesellschaft und damit stören Sie den gesellschaftlichen Frieden in Ihrem Staat.

Die Tatsachen lassen vermuten, daß Sie unter der Doktrin der Feindstaaten des 3. Reich handeln, welche sich derzeitig hinter der Institution Vereinte Nationen verstecken, nach dem Motto: Nur ein toter Deutscher ist ein guter Deutscher. Der Beweis dieser Behauptung liegt in der Tatsache, daß Sie statt eine Trauer anzuordnen, eine Konzertbelustigungsparty organisiert haben. Bezeichnend sind die Protagonisten, welche sich für dieses pietätlose Theater sofort zur Verfügung gestellt haben.

In einer zukünftigen besseren Gesellschaft, wird es kein Recht(s) und kein Link(s) geben, wo der Eine den Anderen erschlagen muß, weil er nicht die gleiche Meinung hat. Früher wurden diese noch ins KZ gebracht, heute wird die Auseinandersetzung, von Ihnen auf der Straße organisiert.
Es kann nur Respekt und gegenseitige Achtung geben, um ein friedliches Miteinander in unserer Gesellschaft zu gewährleisten.

Sie lassen von Ihrem Staats und Verfassungsschutz, welcher eine terroristische Vereinigung ist, Ihre rechtschaffenen Menschen, welche das Herz am rechten Fleck haben und nicht vom rechten Weg abkommen, verfolgen, schikanieren und schädigen. Denn das macht diese Institution mit jedem, der den Art 146 des Grundgesetz für die BRD rechtmäßig umsetzen will und sichert damit weiter den Bestand des 3. Reich. Wir Preußen, welche wir die gleichen Rechte für uns einfordern, einen Staat, zur Gewährleistung unserer preußischen Interessen zu haben, wie Sachsen und Bayern, wissen wovon wir sprechen.

Leider gibt es schon lange kein deutsches Volk, noch eine deutsche Nation, noch 26 souveräne deutsch sprachige Völker mehr. Wir sehen zu 99 % eine Horde von egoistischen Affen, welche nichts sehen, nichts hören und nichts sagen wollen. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die absolut zutreffende Charaktereinschätzung der Deutschen, durch Napoleon, welcher damit unsere Auffassung bestätigt. Das ist der Grund weshalb Sie ungestraft, in beschriebener Weise, mit Ihrem sächsischen Volk verfahren können.

Das ist die Wahrheit, die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit.

Durch dieses Schreiben ist Ihre grundgesetzlich geschützte Würde nicht angegriffen worden.
Es stellt auch keine Nötigung dar. Denn die Nötigung ging allein von Ihnen aus, zu Lasten des Menschen, dem sächsischen Volk und jedem mitfühlenden Menschen.
Durch den juristischen Grundsatz, wer nicht widerspricht, erkennt an, ist dieses Schreiben juristisch legitimiert, als Abwehrmaßnahme gegen „staatliche“ Verwaltungsgewalt.
Wir ziehen das Recht für die Feststellung der oben genannten Tatsachen aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die BRD.
Ihre Entehrung haben wir nicht zu vertreten.
Es obliegt Ihnen allein die Wiederherstellung Ihrer Ehre zu vollziehen und die Heilung einzuleiten.

Mit angemessenem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
i.A. Der Sprecher der Körperschaft des öffentlichen Recht,
politische Vertretung preußischer Interessen
Stadtgemeinde Cottbus

Schreibe einen Kommentar