Schreiben an die Gleichstellungsbeauftragte des Land Brandenburg

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht
Politische Vertretung
Die Nachfahren der Angehörigen
der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
W. Külz Str. 49
03046 Cottbus

9. Januar 2019

Monika von der Lippe
Landesbeauftragte für die Gleichstellung von Männern und Frauen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Haus S
14467 Potsdam
landesgleichstellungsbeauftragte@masgf.brandenburg.de

Sehr geehrte Monika von der Lippe,

auf Ihrer Internetseite haben wir gelesen, daß Sie sich hauptsächlich um die Gleichstellung von Frauen und Männern in Brandenburg bemühen.

Wir konnten keinen Beauftragten des Landes finden, welcher sich um die Gleichstellung zwischen ethnischen Minderheiten und der übrigen hier lebenden Bevölkerung bemüht. Aus diesem Grund wenden wir uns heute Hilfe suchend an Sie, in der Hoffnung, daß es auf Grund des Gleichstellungsgebotes auch für uns das Recht gibt gleich gestellt zu sein und nicht diskriminiert zu werden, oder Sie uns an die für uns zuständige Stelle des Land Brandenburg vermitteln können.

Auf den ersten Blick, ohne Kenntnis der Geschichte und des Grundgesetz für die BRD, erscheint unser Anliegen befremdlich, aber wenn man unvoreingenommen ist, nicht diskriminierend denkt und sich strickt an das Grundgesetz für die BRD und die Brandenburgische Verfassung hält, dann kann man unsere Forderungen nach Gleichstellung verstehen. Sie haben auf Ihrer Internetseite die Brandenburger Verfassung benannt, wir nehmen an, daß Sie diese demzufolge kennen und für Ihr handeln bindend ist.

Die Botschaft des Präsident des BUND, zu Weihnachten, man müsse wieder miteinander reden, auch wenn man unterschiedliche Meinungen hat, hat uns zu diesem Schreiben veranlaßt.

Wir sind Deutsche nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD, unseren Vorfahren wurde die legitime preußische Staatsangehörigkeit des Freistaat Preußen am 5. Februar 1934 durch das illegal zustande gekommene 3. Reich rechtwidrig entzogen.

Durch die Hilferufe nachfolgender Volksvertreter ans Volk,

Herr Gregor Gysi, zu seiner Aussage bei Phönix im August 2013 „Frau Merkel muß sich nach 60 Jahren Besatzungszeit endlich um einen Friedensvertrag bemühen“
Herr Wolfgang Schäuble zu seiner Äußerung „wir sind seit 1945 nie voll souverän gewesen“
Herr Sigmar Gabriel zu seiner Aussage „Merkel ist nur die Geschäftsführerin einer Nicht Regierungs Organisation“
Herr Horst Seehofer mit seiner Äußerung „ die welche entscheiden sind nicht gewählt und die welche gewählt werden haben nichts zu entscheiden“

und die Erkenntnis des Urteils des internationalen Gerichtshof vom 3. Februar 2012, daß die BRD der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist, haben wir uns durch Abgabe der BRD Personaldokumente, welche übrigens nach § 5 PAuswG und § 4 PassG ungültig ausgestellt werden und den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934, nach § 18, 26 StAG der BRD, entnazifiziert.

Die Brandenburger Verfassung kennt demzufolge nicht nur Deutsche mit deutscher Staatsangehörigkeit, sondern auch Einwohner, wie uns.

Es kann demzufolge keinen juristischen Zweifel geben, daß wir hier im Land Brandenburg nach der Verfassung und dem Grundgesetz legitim leben können.

Die Sorben sind bei der Betrachtung der Gleichstellung auch ein sehr gutes Beispiel, denn diese sind eine ethnische Minderheit wie wir und werden vom Land anerkannt und gefördert.

Eine Petition an den Brandenburger Landtag zur Feststellung unserer Rechte, sowie an die Cottbuser Stadtverordneten, wurde abgewiesen, bzw. nicht bearbeitet, Nachfragen werden nicht beantwortet.

Seit unserem Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, ganz legitim nach § 18, 26 StAG der BRD, werden wir von der Verwaltung genötigt und vergewaltigt. Von den Medien verhetzt und rassistisch diskriminiert als Reichsbürger.

Reichsbürger gibt es offiziell durch Gesetz seit dem 15. September 1935. Um Reichsbürger sein zu können, bedarf man unbedingt der deutschen Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934, auf welche wir nachweislich verzichtet haben.
Das Recht auf Gegendarstellung nach Pressegesetz wurde uns verweigert.

Gerichtliche Feststellung unserer Rechte wird uns verweigert, denn wir erhalten keinen Zugang zu den Brandenburger Gerichten. Verhandlungen werden ohne das grundgesetzlich garantierte Recht auf Gehör geführt. Ein fairer Prozeß nach Grundgesetz für die BRD ist nicht gewährleistet.

Mitgliedern unserer Körperschaft wurden Berufsverbote ausgesprochen und die Fahrerlaubnis entzogen, nach der Forderung entsprechend dem Handbuch im Umgang mit Reichsbürgern, um deren Bewegungsfreiheit stark einzuschränken.

Dieses Handbuch im Umgang mit Reichsbürgern, mit welchem die Verwaltung geschult wurde, übrigens verfaßt von einem Verein Demos in Zusammenarbeit mit der ANTIFA, steht vor der Anwendung von Recht und Gesetz, wenn man als Reichsbürger durch die Verwaltung klassifiziert wurde und impliziert in sich, Antigleichstellung in der Bevölkerung.

Vermieter von Räumen unserer Körperschaft des öffentlichen Recht, handelnd als Gebietskörperschaft, wurde das Gewerbe entzogen und die Gewerberäume zwangsgeschlossen.

Wir könnten die Beispiele der nicht Gewährleistung unserer Gleichstellung zu Deuschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und selbst zu Migranten noch unendlich weiter führen. Anhand der nachgewiesenen Beispiele unserer rassistischen Diskriminierung, ist das Ausmaß erkennbar und wir hoffen, daß Sie unser Hilfeersuchen unterstützen.

Hochachtungsvoll

Lutz

Der Sprecher
der nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen

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