Strafanzeige gegen Ministerpräsidenten und Landtagsabgeordnete

Stadtgemeinde Cottbus
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[03046] Cottbus

Polizeipräsidium
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31. November 2019

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Zum besseren Verständnis, ist es erforderlich, Ihnen sachlich und schlüssig vorzutragen, wer wir sind, was uns motiviert, das zu sein und warum es erforderlich ist, Sie mit der Angelegenheit zu beschweren.

Wir stellen fest, daß der juristische Ursprung der Staatsangehörigkeiten der deutsch sprachigen Völker gesetzlich geregelt und festgeschrieben, im RuStAG von 1913 ist.

Beweis:
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

Einer dieser Bundesstaaten war Preußen, bis zu dessen völkerechtwidriger Auflösung durch die illegal mit Parteienputsch zu Stande gekommene Weimarer Republik. Siehe Wikipedia, demzufolge auch anerkannt.

Der BUND bezieht sich in Form seiner Republik, in seinem StAG auf das RuStAG von 1913, somit gehört es zur anerkannten Recht(s)norm.

Im illegal zu Stande gekommenem 3. Reich (Urteil vom 6. Januar 1947 in Rastatt) wurden mit dem Gesetz zur Neuordnung des Reichs die Staatsangehörigkeiten der Bundesstaaten aufgehoben (5. Februar 1934) und durch die deutsche Staatsangehörigkeit ersetzt.
In Kenntnis des Urteil vom 6. Januar 1947 von Rastatt, wäre juristisch zu prüfen, ob die deutsche Staatsangehörigkeit überhaupt eine legale Staatsangehörigkeit ist, Denn die Deutschen nach Ar. 116/1 Grundgesetz für die BRD, müssen unter Strafe einen Personalausweis besitzen, auf Grund des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen, vom 28. September 1954.
Die Republik des BUND, sprich BRD, verleiht den auf ihrem Verwaltungsterritorium geborenen diese Staatsangehörigkeit, aus dem 3. Reich. Der Mitteldeutschen Bevölkerung wurde diese Staatsangehörigkeit auf Grund der Annektion (S.112 Handbuch im Umgang mit Reichsbürgern) ihres Territoriums und der Auflösung des Verfassungsstaat DDR, unter Täuschung, aufgezwungen.
Wir wollen nicht vergessen, daß unsere Eltern und Großeltern von den Russen entnazifiziert wurden.
Das Urteil des IGH vom 3. Februar 2012 bestätigt, daß die BRD der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist. Dieses Urteil wurde in den ZDF Nachrichten der Bevölkerung zur Kenntnis gegeben.

Die Siegermächte, welche den BUND in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Territoriums eingesetzt haben (Art. 133 Grundgesetz für die BRD) konnten das Völkerrecht nicht übergehen und haben in dem Art. 116/2 Grundgesetz für die BRD, verankert, daß jeder Deutsche nach Art. 116/1 mit deutscher Staatsangehörigkeit, auf diese, nach Art.116/2, verzichtet und die seiner nachgewiesenen Großeltern wieder annehmen kann, welche diesen im 3. Reich aus politischen Gründen entzogen worden ist.

Auch die Brandenburger Verfassung erkennt nicht nur Deutsche mit deutscher Staatsangehörigkeit, sondern auch Einwohner unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Auch hier konnte man das Völkerrecht nicht übergehen. Deshalb leben wir legitim in unserem Heimatterritorium und haben das Recht Sie zu beschweren.
Deutsche im Sinne des Grundgesetz, demzufolge die nach Art. 116/2, sind denen mit deutscher Staatsangehörigkeit, gleichgestellt und Angehörige anderer Staaten sind ihnen auch gleichgestellt und haben die gleichen Rechte. Art.3 (1-3) Landesverfassung Brandenburg.

Die Staatsangehörigkeit ist eins der unveräußerlichen Menschenrechte, welche einem nicht entzogen werden darf und jegliche Zwangsmitgliedschaft, zum Beispiel als Personal der BRD, ist durch internationales Recht (vgl. AEMR Art. 20 Satz 2) unzulässig und sollte durch Art. 25 Grundgesetz für die BRD, auch hier Anwendung finden.

Vorsorglich verweisen wir auf die international und juristisch anerkannte Staatslehre des Juden Jellinek, welcher einen Staat, als Staat definiert, wenn dieser ein Staatsvolk hat, ein Staatsterritorium und eine Verfassung.

Falls Sie behaupten möchten, die Republik des BUND, wäre ein Staat, so fehlt es der Bevölkerung an der Staatsangehörigkeit BRD, an dem Staatsgebiet, nicht zu verwechseln mit dem Wirtschaftsgebiet. Denn wenn Deutschland definiert wird, spricht man von den Grenzen vom 31. 12. 1937. Diese sind nachweislich nicht mit dem Wirtschaftsgebiet der Republik des BUND identisch und das Grundgesetz, juristische Definition; Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Gebiet, ist keine eigenständige durch das Volk gemachte Verfassung (siehe Ansprache von C. Schmidt zur Einführung des GG).

In Anbetracht des nicht durch Friedensvertrag beendeten 2. Weltkrieg und den erklärten heiligen Krieg der jüdischen Weltgemeinschaft in der NY Times vom 7. August 1933 an alle Nationalsozialisten, welche zu diesem Status die deutsche Staatsangehörigkeit bedürfen, ist der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit und die damit erfolgte Entnazifizierung eine Frage der moralischen Sitte und ethischen Weltanschauung.

Nochmals motiviert zu unserem Handeln, wurden wir durch die Hilferufe nachfolgender Volksvertreter ans Volk,

Herr Gregor Gysi, zu seiner Aussage bei Phönix im August 2013 „Frau Merkel muß sich nach 60 Jahren Besatzungszeit endlich um einen Friedensvertrag bemühen“
Herr Wolfgang Schäuble zu seiner Äußerung „wir sind seit 1945 nie voll souverän gewesen“
Herr Sigmar Gabriel zu seiner Aussage „Merkel ist nur die Geschäftsführerin einer Nicht Regierungs Organisation“
Herr Horst Seehofer mit seiner Äußerung „ die welche entscheiden sind nicht gewählt und die welche gewählt werden haben nichts zu entscheiden“

Die nicht zu Stande gekommene Wiedervereinigung, in Form des durch die Regierung des BUND versprochenen Verfassungsstaat, Wiedervereintes Deutschland, mit einem Friedensvertrag, zur Anerkennung durch die Weltgemeinschaft der derzeitigen Feindstaaten Deutschlands, der UN und der derzeitigen nur erfolgten Annektion des Territorium der DDR (S. 112 Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern) zur Vergrößerung des Wirtschaftsgebietes (Art.133 Grundgesetz für die BRD), müssen wir als getäuschte ehemalige Mitteldeutsche Bevölkerung, selbst die nötigen Handlungen zur Schaffung eines freiheitlich demokratischen Verfassungsstaat unter Selbsthilfe durchführen.

Wir sind Angehörige einer offenkundigen ethnischen Minderheit, welche ein Recht hat, im Territorium der Fremdverwaltung BRD zu leben, nach dem Vorbild der jüdischen Gemeinden im Status der K.d.ö.R.
Unsere K.d.ö.R. haben wir gegründet, um unsere politischen Interessen durchzusetzen und unsere Weltanschauung zu vertreten. Durch die hoheitlichen Rechte, welche uns die K.d.ö.R., als Gebietskörperschaft handelnd, verleiht, tragen wir den Status eines Völkerrechtsubjektes und haben das Recht der Selbstverwaltung. Wir haben alle Auflagen dazu erfüllt.

Damit wurde die nach Ihrem Gesetz geforderte Übernahme der Person in eine hoheitliche Körperschaft erfüllt und der Status der Staatenlosigkeit, auf deren gesetzlicher Grundlage ein Personalausweis auszustellen ist, abgewendet (Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 28. September 1954).

Jeder hat das Recht überall als rechtfähig anerkannt zu werden. Charta der Grundrechte der EU Art 47(3), EMRK Art.6 (3), ICCPR Art.14 (3) Buchstabe d. folgl. BGBl. 1973 II 1553, UN Resolution 217 A (III).

Sie arbeiten als Erfüllungsgehilfe für den BUND, in Form der Verwaltung der Republik des BUND.
Wir bitten Sie daher, sich dieser Angelegenheit mit besonderer Aufmerksamkeit anzunehmen, um hier eine klare Rechtesicherheit für die Bevölkerung von Brandenburg zu schaffen.

Wir bitten um die Zusendung der Registrier- und Bearbeitungsnummer unserer nachfolgenden Anzeige.

Die Bevölkerung in Brandenburg hat gewählt. Ein Drittel eine alte Partei, ein Drittel die AfD und ein Drittel die übrigen 38 Parteien.

Das Votum der Bevölkerung ist damit unumdeutbar klar an die Regierenden gestellt. Man möchte eine Regierung aus der stärksten Altpartei in dem Land und der AfD.

Die AfD und deren Wähler werden in rassistischer Weise von den Regierenden als neofaschistisch u.ä. bezeichnet und die, welche diese Partei gewählt haben, damit aus der demokratischen Mitbestimmung ausgeschlossen.
Im 3. Reich war das der erste Schritt bevor Konzentrationslager gebaut wurden. Denn die anders Denkenden muß man von den Gutgläubigen trennen, sonst verderben sie diese auch noch.

Der Ministerpräsident sucht sich Koalitionspartner bei den Wahlverlierern und diese wählen diesen als Gegenleistung wieder zum Ministerpräsidenten, um bei der nächsten Wahl, in gleicher undemokratischer Weise agieren zu können. § 333 StGB Vorteilsgewährung und § 331 StGB Vorteilsnahme ist erfüllt.

Das Motiv ist Bereicherung und gegenseitige Vorteilsnahme.

Es handelt sich hier bei um klare politische Korruption. Das Wahlrecht (BWG) wurde von einem Drittel der Bevölkerung ausgehebelt, in dem deren Wahlvotum keine Resonanz findet.

Es ist des weiterhin offenkundiger Wahlbetrug. Denn man muß hier nicht erst Wahlzettel fälschen oder vernichten, man vernichtet durch die antidemokratische Handlungsweise gleich den Wahlwillen von einem Drittel der Bevölkerung. Der § 107 Wahldelikt StGB und § 107a StGB, Wahlfälschung ist erfüllt. Auch der § 108 Wahlnötigung und § 108a Wählertäuschung StGB ist hier anzuwenden.

Die Parallelen zum 3. Reich und der DDR Diktatur sind eindeutig. Hier hat man nur eine Partei, um keine Veränderung am System zu ermöglichen. Zur Täuschung sind es heute 4 Hauptparteien, doch diese haben die gleichen Interessen, welche keine Änderung am System dulden. Die Demokratie, sprich Volksherrschaft, in welcher das Volk der Träger der Staatsgewalt ist, existiert nicht mehr. Demzufolge ist die Handlung ein eklatanter Bruch des Grundgesetz für die BRD Art. 20, falls es auch ohne Geltungsbereich noch geltendes, gültiges und anzuwendendes Recht darstellt.

Auf Grund des still Schweigens der AfD muß man davon ausgehen, daß auch diese kein Interesse an einer Veränderung, in Richtung Friedensvertrag und Verfassung hat und die Auslöschung des freiheitlich demokratischen Rechtestaatsprinzip unterstützt. Das Demokratieprinzip, also die Möglichkeit eine Regierung durch eine Opposition abzulösen, wurde vereitelt.

Der § 266 Untreue, § 336 Rechtsbeugung sind nachweislich damit erfüllt.

Alles erfolgte unter Vorsatz und zum eigenen Vorteil. Die Mitglieder des Brandenburger Landtag sind somit als Deliktbesitzer überführt, denn sie haben in unerlaubter Eigenmacht sich in den Besitz der Macht gebracht und damit einem Teil der Brandenburger Bevölkerung nachweislich einen Schaden zugefügt. Nachweislich bezieht sich dieser nicht nur auf den moralischen Schaden der Volksverhetzung (§ 130 StGB), als Neofaschisten.

Wir fordern, die Mitglieder des Landtag aus ihren Geschäftsverhältnissen unter Anwendung des § 45 StGB zu entheben.

Sie handeln nachweislich als Gruppe und bilden nach dem Strafgesetzbuch eine krimineller Vereinigung § 129 StGB (§ 83 Vorbereitung eines verräterischen Unternehmens gegen sein Land).

Nachweislich wurde durch die gemeinschaftliche Handlung der Rechtsfrieden gestört und die Rechtssicherheit der Bevölkerung in erheblichem Maß beeinträchtigt.

Der § 82 StGB Hochverrat gegen sein Land ist erfüllt, weil hier die verfassungsmäßige Ordnung, in unerlaubter Eigenmacht, zum eigenen Vorteil, beseitigt wurde.

Diese Anzeige richtet sich gegen die Mitglieder des Brandenburgischen Landtag und den Brandenburger Ministerpräsidenten.

Vorsorglich verweisen wir auf gleiches Recht für alle unter dem Gleichstellungsgrundsatz. Auf Grund der nachweislichen Verfolgung unserer Verwaltungsangehörigen, können wir keinen der willkürlichen Disziplinierung aussetzen und deshalb haben wir die Handlungsweise der Verwaltung des BUND übernommen und unsere Schreiben werden nicht mehr unterzeichnet.

Falls Sie besonderen Wert legen und bevor Sie den Schriftsatz abweisen, auf einen verschnörkelten Strich mit einem Füllfederhalter, an der Stelle der Unterschrift, welcher keiner Person zuordenbar ist, dann teilen Sie uns das bitte mit, wir werden dann ein derartig beschriftetes letztes Blatt des Schriftsatz nachreichen.
Denn qualitativ anders geartete Schriftsätze bekommen wir aus Ihrer Verwaltung auch nicht.

Mit freundlichem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
handelnd unter der K.d.ö.R Stadtgemeinde Cottbus

Das Schreiben wurde maschinell erstellt und ist im Rechtskreis des BUND auch ohne Unterschrift eine gültige und rechtskräftige Willenserklärung der Mitwirkenden (§ 130 BGB). Nach der Nennung von Personen würde wieder die Strafverfolgung des Systems einsetzen, zur Disziplinierung und Nötigung zur Abkehr der Forderung nach Friedensvertrag und Verfassung nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD.

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