Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Antrag zur Zulassung der Klage gegen den BUND

Stadtgemeinde Cottbus
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[03046] Cottbus

Council of Europe
Präsident Guido Raimondi
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Frankreich
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22. März 2020

Antrag zur Zulassung einer Klage gegen den BUND, in Form der Weimarer Republik und seiner Verwaltung BRD, in der Deutschen Land

Sehr geehrter Präsident des europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Guido Raimondi, sehr geehrte Richter,

zum besseren Verständnis unserer Forderung zur Zulassung einer Klage gegen den BUND, in Form der Weimarer Republik und die Regierung des BUND, in Form der BRD als Verwaltung der Deutschen in der Deutschen Land, ist es erforderlich Ihnen nachfolgende Zusammenhänge offen zu legen.

Zu unserem Personenstand geben wir nochmals nachfolgende Willenserklärung als natürliche Person, zugehörig durch Meldebestätigung zum Rechtekreis der K.d.ö.R. Stadtgemeinde Cottbus, als Gebietskörperschaft handelnd und damit Fragment des Volksverfassungsstaat Preußen mit seiner Verfassung vom 30. November 1920 ab. Ein König steht nicht zur Verfügung die Interessen eines preußischen Volkes zu vertreten.

Die durch die Angelegenheit beschwerten natürlichen Personen, Angehörige der K.d.ö.R., Staatsangehörigkeit Preußen, nach Art. 116/2 Grundgesetz für die BRD, lebend nicht verschollen, erklären hiermit nochmals ihren Willen zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit und somit Deutsche nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD zu sein, noch als Kaufmann für die juristische Person zu handeln und die Unterschrift abzugeben, nach § 17 HGB.
Zu diesem Zweck und dessen Rechtgültigkeit haben wir alle BRD Dokumente, welche uns zur juristischen Person im Recht(s)kreis des Nationalsozialismus zuordnen, weil die BRD nachweislich des Urteil aus Ihrem Haus vom 3. Februar 2012 der erklärte Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist abgegeben, oder tragen diese unter Nötigung und Zwang, um lebensfähig zu sein, aber nicht zum Nachweis der Person und haben uns von dieser Verwaltungsform distanziert, aus moralischen sittlichen Gewissensgründen.
Zur Erfüllung des StAG der BRD sind wir Angehörige der K.d.ö.R. Stadtgemeinde Cottbus als unsere Weltanschauungsgemeinschaft, nach Art. 140, in Verbindung mit Art 137, Abs. 5 der Weimarer Reichsverfassung, im Rechtskreis der BRD.

Wir sind melderechtlich in dieser Verwaltung erfaßt.

Nach dem Vorbild der jüdischen Gemeinden, welche hier im Territorium Anerkennung als K.d.ö.R. erhalten, stehen uns nach dem Rechtsatz der Gleichbehandlung, gleiche Rechte zu.

Auf Grund der Propaganda des BUND, in der Verwaltungsform der BRD und in Ermangelung einer Verfassung, muß das Grundgesetz für die BRD auch ohne Geltungsbereich noch gültiges und anwendbares Recht darstellen.

Das Grundgesetz für die BRD erkennt über den Art. 116/1 und 2 unterschiedliche Arten von Deutschen. Die nach 116/1 mit deutscher Staatsangehörigkeit, mit Ursprung im Gesetz zur Neuordnung des Reich vom 5. Februar 1934. Wobei die deutsche Staatsangehörigkeit keine echte ist, weil das 3. Reich illegal zu Stande gekommen ist und diese Art der Deutschen deshalb auf Grund des Übereinkommens zur Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 einen Personalausweis besitzen müssen und vom BUND fremd verwaltet werden.

In Kenntnis des Urteil vom 6. Januar 1947 von Rastatt, ist die deutsche Staatsangehörigkeit keine legale echte Staatsangehörigkeit.

Die zweite Art Deutsche, sind die nach Art. 116/2, deren Vorfahren im 3. Reich aus politischen Gründen die echte Staatsangehörigkeit entzogen worden ist und wenn sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, die ihrer Vorfahren wieder erlangen.

Um die kausale Beweiskette und die Wahrheit der detailliert und schlüssig vorgetragenen Fakten für Sie als juristisch geschulte Person offen zu legen, führen wir noch die Brandenburger Verfassung an, welche die zwei Arten von Deutschen auch klar als Bürger für das Land und andere trennt, Art.3 (1-3) Landesverfassung Brandenburg und das Aufenthaltsgesetz Kapitel 1 § 2 zur Kenntnis, welches explizit nur Deutsche nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD kennt. Jeder andere Einwohner des Territoriums ist Ausländer. Demzufolge in Herleitung der preußischen Staatsangehörigkeit auch wir nach Art. 116/2 Grundgesetz für die BRD.

Wir sind Angehörige einer offenkundigen ethnischen Minderheit, welche ein Recht hat, im Territorium der Fremdverwaltung BRD zu leben, nach dem Vorbild der jüdischen Gemeinden im Status der K.d.ö.R..
Unsere K.d.ö.R. haben wir gegründet, um unsere politischen Interessen durchzusetzen und unsere Weltanschauung zu vertreten. Durch die hoheitlichen Rechte, welche uns die K.d.ö.R., als Gebietskörperschaft handelnd, verleiht, tragen wir den Status eines Völkerrechtsubjektes und rufen Ihr Gericht als solches an.

Für uns gelten die internationalen Rechte, weil wir durch die K.d.ö.R. und unsere Staatsangehörigkeit Preußen, in einem anderen Rechtekreis sind, als die Deutschen mit der deutschen Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934, welche vom BUND weiter geführt wird.

Jeder hat das Recht überall als rechtfähig anerkannt zu werden. Charta der Grundrechte der EU Art 47(3), EMRK Art.6 (3), ICCPR Art.14 (3) Buchstabe d. folgl. BGBl. 1973 II 1553, UN Resolution 217 A (III).

Wir haben erhebliche Zweifel, ob die Deutschen in der internationalen Gemeinschaft überhaupt als Menschen formaljuristisch anerkannt sind. Durch die Propaganda vor dem 2. Weltkrieg und die Handlungen gegen die Deutschen im und nach dem 2. Weltkrieg, die Verweigerung der Anwendung der Genfer Konventionen und die Haltung der Deutschen in einer Zwangssachenrechtsfiktion durch den BUND, sehen wir es als notwendig an, daß in dieser Frage eine richterliche Grundsatzentscheidung erforderlich ist.

Denn ohne Menschenrechte, können wir keinen Menschenrechtgerichtshof, wegen Verletzungen von Menschenrechten anrufen.

Wir müssen feststellen, daß seit Anfang des 19. Jahrhunderts durch eine große Anzahl von einflußreichen Personen die Auffassung verbreitet wird, daß Deutsche keine Menschen sind.

Es wurde sehr viel publiziert, daß Deutsche, Bestien, Kreaturen, Monster militant gewalttätig unmenschlich und dadurch nicht als Menschen zu behandeln sind.

Das sind nur einige von unzähligen Aussagen. Vertreter dieser Auffassungen sind unter vielen Churchill, Ehrenburg, Hooton, Morgenthau, Kaufmann, Benes.

Besonders aufschlußreich sind die Benes Dekrete, welche sinngemäß dazu aufrufen, alle Deutschen, bis zum Kleinkind umzubringen, um sich dann deren Eigentums zu bemächtigen und damit auszuschließen, daß Rückforderungen geltend gemacht werden können. Bis heute sind sie gültig.

Entgegen allen anderen Staaten haben die Deutschen keinen Wert auf Kolonien gelegt, in denen die Völker ausgebeutet und unterdrückt wurden. Die Deutschen haben mit, neben und unter diesen Völkern gleichberechtigt gelebt. Es gab viele derartige Gebiete auf der ganzen Welt. Spätestens mit dem 2. Weltkrieg wurden diese Gebiete ethnisch gesäubert und jegliches deutsche Leben ausgerottet.

Der Schöpfer unserer aller Welt hat alle Menschen nach seinem Ebenbild geschaffen. Wir sind alle gleichartig, auch wir Preußen.

Diese Grundsatzentscheidung haben wir als Normenfeststellung und Rechtgutachten dem Strafgerichtshof in Den Haag auferlegt. Der Präsident Chile Eboe-Osuji des Gerichtshof weigert sich bis zum heutigen Tag in dieser Frage eine Entscheidung zu erlassen.

Ein weiteres Indiz an unserem oben erwähnten Verdacht und der Erfordernis dieser Grundsatzentscheidung.

Offenkundig des Urteils aus Ihrem Haus, vom 3. Februar 2012, haben die Alliierten den Faschismus in Deutschland nicht beseitigt, noch hatten sie die Absicht und dulden diesen in Form der BRD der Verwaltung der Deutschen durch den BUND bis zum heutigen Tag.

Das Preußische Volk und dessen Staat wurde völkerechtwidrig durch die Weimarer Republik am 20. Juli 1932 aufgelößt und beseitigt. Durch diesen Akt unter Leitung des Vatikan, konnte der Nationalsozialismus in der Deutschen Land erst eingesetzt werden, welchen der Vatikan nachweislich, trotz des illegalen zu Stande kommen, als erster anerkannt hat.

Die Lebenderklärung als Mensch nach vatikanischem Recht und deren Übersendung an den Vatikan, um sich nicht mehr in der Registratur der Verschollenen zu befinden und die damit verbundene Rückgabe unseres Eigentum, wird ignoriert.

Preußen war schon immer ein unverzichtbarer Teil der Weltgemeinschaft. Die Geschichte zeigt, daß Preußen von Beginn an durch seinen Schutz Verfolgter, seine protestantische Religion und den unauslöschbaren Freiheitsgedanken seiner Bevölkerung, in ständigen Anfeindungen anderer Institutionen, Staaten und Völkern leben mußte.

Nach der angeblichen Beseitigung des Nationalsozialismus durch die Alliierten, wurde das preußische Volk nicht befreit und ihm die Rechte erteilt, seinen Staat wieder aufzubauen.

Die Deutschen wurden durch die zwangsweise auferlegte deutsche Staatsangehörigkeit mit Ursprung im Gesetz zur Neuordnung des Reich vom 5. Februar 1934, durch den BUND und seine Verwaltung die BRD im Nationalsozialismus verhaftet.

Wir werden entgegen unserer Willenserklärung unter Zwang und Nötigung in einer sittenwidrigen Sachenrechtsfiktion gehalten. Denn alle BRD Ausweisdokumente klassifizieren entgegen dem § 5 PAuswG und § 4 PassG die Person nicht mit Familienname, sondern mit NAME und degradieren den Mensch zur Sache=Juristische Person=Wirtschaftsgut nach Art. 133 Grundgesetz für die BRD. Der § 28 PAuswV zeigt den formaljuristischen Unterschied der Personen.

Unsere Großeltern und Eltern wurden durch die Russen in Mitteldeutschland entnazifiziert. Die Regierung des BUND, versprach uns, wenn wir unseren antifaschistischen Schutzwall (Mauer) nieder reißen würden, den Verfassungsstaat DDR und das Staatskonstrukt BRD zu einem Verfassungsstaat Wiedervereintes Deutschland nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD, zu vereinen.

Unter Betrug und Täuschung wurde dieses Versprechen nicht erfüllt, sondern nur das Territorium nach Art. 133 Grundgesetz für die BRD vereinigt, um es maximal zu plündern.

Uns wurde die Staatsangehörigkeit der DDR entzogen und wurden über die deutsche Staatsangehörigkeit, welche keine echte ist, unter Täuschung im Recht(s)verkehr, zu Nationalsozialisten gemacht.

Nach der Erkenntnis dieser Zusammenhänge haben wir nach einem Ausweg gesucht, uns zu entnazifizieren und eine echte Staatsangehörigkeit zu haben, auf deren Grundlage der Mensch Rechte einfordern kann.

Die Alliierten haben im Grundgesetz für die BRD die Möglichkeit offen gelassen, sich vom Nationalsozialismus zu trennen und die Staatsangehörigkeit und die Rechte seiner Großeltern wieder zu erlangen, über den Art. 116 /2 Grundgesetz für die BRD.

Die dafür zuständigen Verwaltungen des BUND in Form der BRD, verweigern uns den Personenstand zu ändern. Mit Bußgeldern und Haftstrafen werden wir unter Zwang genötigt einen Personalausweis zu besitzen.

Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht verweigern uns die Klagen dazu. Der Zutritt ohne Personalausweis in ein Gericht wurde uns mehrfach verwehrt. Zwang Prozesse gegen uns werden ohne unsere Zulassung geführt, entgegen dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Gehör und unter Entzug des staatlichen Richters. Wenn es einer unserer Betroffener dann doch einmal schafft, alle Barrieren und Schranken zu überwinden, um den Richter die Wahrheit vorzutragen, dann wird die Verhandlung geschlossen durch ein Versäumnisurteil, weil angeblich die beklagte Person nicht anwesend war, obwohl die natürliche Person die juristische Person, welche betroffen war vorgelegt hatte. Die Folge sind Bußgelder über 1000 Euro oder Inhaftierung (87 Cs 4132 Js 37128/16), ein Gefälligkeitsbeschluß für den Staatsanwalt zur Disziplinierung unseres Verwaltungsangehörigen. Widersprüche bis zum Verfassungsgericht werden ignoriert oder abgewehrt. Feststellungsklagen über Rechtnormen zur Pflege des Recht, werden ignoriert.
Beschwerden bis zum Innenminister werden ignoriert.
Der Rechteweg in der Verwaltung BRD wurde von uns ausgeschöpft.

Es gibt im Recht(s)kreis der BRD kein Gericht, welches die Normen des Grundgesetz für die BRD Art. 101 erfüllt und es gibt keinen Richter der den Art. 97 Grundgesetz für die BRD gewährleisten kann.
Der Justizminister vereinigt die Legislative, Exekutive und Judikative in einer Person und ist der Beweis der Beseitigung des freiheitlich demokratischen Rechtestaatsprinzip.

Es gibt keinen Anwalt im Territorium, welcher unsere preußischen Interessen vertritt. Anfragen bei der Anwaltskammer Brandenburg wurden negativ beschieden.

Über diese Fakten existieren mehrere Hefter mit Schriftsätzen und ein Video über den vergeblichen Versuch zu einer Strafsache in Bezug auf die Personendokumente in das Gerichtsgebäude gelassen zu werden oder Videos von Mißhandlungen und Nötigungen unserer Angehörigen durch die Bediensteten der Firma POLIZEI.

Seit unserer Willenserklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit unserer Vereinigung in der K.d.ö.R. Stadtgemeinde Cottbus zur Erzeugung hoheitlicher Rechte und unserer Forderung nach einem Friedensvertrag und Verfassung werden wir von den Institutionen des BUND in Form seiner Verwaltung BRD, politisch verfolgt, verhetzt, verleumdet, schikaniert, verhaftet, geschädigt, in jedweder Form und Möglichkeit. Es ist eine Form der Kriegführung gegen uns als ethnische Minderheit.

Ein Beispiel von vielen ist der Entzug der Fahrerlaubnis, um unsere Freiheit erheblich einzuschränken. Die Verwaltung entzieht diese unrechtmäßig (86 Ds 1360 Js 8113/17), die Polizei weigert sich Anzeigen dazu aufzunehmen und verfolgt und lauert unseren Angehörigen auf, die Staatsanwaltschaft, Richter und Bürgermeister sehen keine Straftat in dieser Entscheidung.

Unser Büro in Cottbus wurde Zwang geschlossen. Der Besitzerin der Immobilie wurde die Geschäftslizenz entzogen, die kompletten finanziellen Mittel beschlagnahmt, mit dem Ziel des Zwangsverkauf der Immobilie.
Einer unserer Angehörigen hat 3 Berufsverbote, um ihm die Teilhabe am sozialen Leben zu entziehen. Er hat kein Konto, weil dieses nur mit einem Personalausweis gestattet wird.
Die Medien, besonders der RBB verhetzen uns in der Öffentlichkeit, um eine Distanz zur Bevölkerung herzustellen.
Die Verwaltung der BRD hat unsere Angehörigen mit Maschinenpistolen auf offener Straße in ihrem PKW durch Zivilpersonen überfallen, bedroht, inhaftiert und danach Haus und Geschäftsdurchsuchungen gemacht. Protokolle der entwendeten Dinge wurden nicht übergeben.
Wenn man inhaftiert wird und sich als Preuße zu erkennen gibt, dann bekommt man 24h keine Nahrung und Trinkwasser..
Angehörige von uns haben den Tod erlitten, weil sie die Ständigen Überfälle und Schikanen und Rechtlosigkeit nicht mehr ertragen konnten.

Im Verhältnis der Anerkennung und Förderung der jüdischen Gemeinden in Brandenburg haben wir der Regierung des Land Brandenburg einen Staatsvertrag zugeschickt, um unsere Rechte in gleichem Maß zu gewährleisten. Dieser wird trotz Mahnung bis heute verweigert.

Unsere Anzeige wegen dem Wahlbetrug in Brandenburg werden trotz Erinnerung nicht bearbeitet.

Um hier nur einen Teil der Verbrechen zu nennen. Alle diese Verbrechen werden durch das gemeinsame kriminelle Netzwerk aus Legislative Exekutive und Judikative untereinander gedeckt. Ein Vergleich zum Faschismus und seiner Handlungsweise, ist mehr als gerechtfertigt.

Der Generalbundesanwalt ist in der BRD nicht an das Gesetz gebunden.
Zitat von der Internetseite, die Aufgabenstellung des Generalbundesanwalt zum Beweis:
„Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet. Er kann jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. „
Dieser im Aufgabenfeld veröffentlichter Text im Internet, wurde jetzt auf Grund unserer Anzeigen geändert und verschleiert.

Der Staats und Verfassungsschutz, welcher hinter den Kulissen seine Fäden zieht und die Deutschen seit 70 Jahren vor einem Staat und Verfassung schützt ist eine terroristische Vereinigung, welche die Behörden anstiftet, das von ihnen angefertigte Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern, vor anderen Gesetzen zur Anwendung zu bringen.

Dabei sei hier nochmals vorgetragen, daß es Reichsbürger per Gesetz seit dem 15. September 1935 tatsächlich gibt. Diese zu ihrem Status, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen, auf welche wir verzichtet haben.

Die BRD wurde vom BUND mit 2 Billionen Euro verschuldet, zu dessen Bürgen wir unter Zwang und Nötigung in einen Besitz des Personalausweis, gezwungen werden.

Hinzu kommt Treuhandbetrug, denn die Treuhand ist im Zuge der feindlichen Übernahme der DDR an den BUND gefallen, durch das Versprechen, man wolle einen Verfassungsstaat Wiedervereintes Deutschland gründen.

Die Verpflichtungen gegenüber der UN, zum Beispiel, UN Resolution, Art. 73 Kapitel XII, werden nicht erfüllt.

Die Mitglieder des BUND seine Regierung und die Verwaltungsinstitutionen sind in Ihrem ständigen Streben nach Anpassung zur persönlichen Vorteilsname eine moralisch und sittlich verkommene kriminelle Individuumvereinigung.

Die Post AG, hat unsere Briefe an den Strafgerichtshof und den NATO Oberbefehlshaber in der Deutschen Land nicht zugestellt, Briefe und Zustellungsnachweise an das oberste Gericht der USA sind auf dem Postweg verschollen. Beschwerden beim Weltpostverein werden ignoriert.

Die oben genannten Fakten, welche durch Beweise belegt werden können erfüllen den Tatbestand des Verstoß gegen internationales Recht, welches über den Art. 25 Grundgesetz für die BRD Anwendung finden muß.

AEMR Art.15 Satz 1 und 2 zur Staatsangehörigkeit wird nicht gewährt.
AEMR Art. 20 Nötigung durch den Personalausweis in eine Vereinigung
Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte v.19.12.1966, nicht gewährt

Die Staatsangehörigkeit ist eins der unveräußerlichen Menschenrechte, welche einem nicht entzogen werden darf und jegliche Zwangsmitgliedschaft, zum Beispiel als Personal der BRD, ist unzulässig.

Wir möchten vor Ihrem Gericht den Genozid an unserem preußischen Volk in Form der täglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, den Völkermord, die Aggression, Terror der Fremdverwaltung, systematisch organisierte Gewalt, Vergewaltigung, Schädigung, durch die Fremdverwaltung des BUND, in Form des Staats und Verfassungsschutz und der Staatsanwaltschaften des BUND zur Anzeige bringen.

Diese Übergriffe sind dokumentiert, teilweise wurden sie bei Haus und Geschäftsdurchsuchungen vom Staats und Verfassungsschutz beschlagnahmt, um die Verbrechen zu verschleiern.
Es ist damit der Zustand der Gefahr in Verzug erfüllt.

Der BUND befindet sich nachweislich als Fremdverwaltung auf preußischem Territorium, aus dieser Rechtlage können wir die Untersuchung der Verbrechen fordern.

Wir beantragen das Verfahren in deutscher Sprache zu führen.

Nach der Charaktereinschätzung Napoleons ist das deutsche Volk das dümmste auf der ganzen Welt. Dieser Zustand hat sich in den letzten 200 Jahren durch die geheime und offene Verblödung der Deutschen durch Medien und Schule, der Fremdverwaltung, noch verschlimmert. Aus diesem Grund ist die Transparenz und Zugänglichkeit zu dem Ergebnis Ihrer Untersuchung durch die Deutschen so einfach wie möglich zu gestalten

Nachweislich der schlüssig und detailliert vorgetragenen Fakten der Wahrheit, trägt der BUND über den Art. 120 Grundgesetz für die BRD die Kosten der Besatzung.
Ausdrücklich wurde von den Machern des Grundgesetz nicht der Begriff Besatzer gewählt. Preußen steht seit dem 20. Juli 1932 unter Besatzung des BUND.
Zuerst in Form der Weimarer Republik, deren Institutionen als BUNDesministerien heute noch die oberste Gewalt im Territorium darstellen. Seit 1949 über das Grundgesetz.
Aus dieser Wahrheit trägt der BUND die Kosten des Verfahrens.

Die Stadtgemeinde Cottbus hat wegen der ständigen Verfolgung und Bußgelder gegen deren Mitglieder keine eigenen Mittel.

Wir bekunden unseren Willen mit allen Völkern in gegenseitigen Frieden durch Vertrag, Harmonie, Völkerverständigung, gegenseitigem Respekt und Hilfe leben zu wollen.

Die Schöpfung hat jedem Volk ein Territorium auf diesem Planeten zugeordnet, in dem dieses nach seiner Art leben kann und hat diese durch geologische Barrieren getrennt, um den Frieden zu sichern. Jeder der diese göttliche Ordnung zerstört, stört den Frieden der Weltgemeinschaft.

Dieser Grundsatz gewährleistet, daß jedes Volk dafür Sorge trägt, daß sein Territorium für die nächste Generation, Zukunft und Existenz sichert. Der Heuschrecken Effekt ist der Anfang vom Ende unserer Existenz als Weltgemeinschaft. Keiner wird sich der daraus resultierenden Gewaltspirale entziehen können. Die Regeln unseres globalen Zusammenlebens müssen durch Vertrag festgeschrieben sein. Globale Sanktionen werden einen Vertragsbruch verhindern.

Durch die Flutung unseres Territoriums, mit Neusiedlern, durch den BUND, wurde die Endlösung für uns Preußen und die Deutschen eingeleitet. Wir müssen die Mittel erwirtschaften, daß die Neusiedler hier leben können. Die Geschichte zeigt, daß Schwache von Starken und Minderheiten von Mehrheiten schon immer verdrängt wurden.
In der Tierwelt greift der Mensch durch Schutzmaßnahmen ein, in der Weltgemeinschaft wird absichtlich jedes individuelle streben nach Identität ausgelöscht.

Diese unsere Auffassung von der göttlichen Weltordnung trägt keine Spur von Rassismus, wenn man den juristischen Grundsatz der Gleichstellung der Menschen anwendet. Denn das Beispiel der Sentinelesen hat gezeigt, daß sie die Geschenke der Zivilisation, Tripper, Syphilis, Jesus, Handy und Fernsehen kategorisch ablehnen und die Weltöffentlichkeit an dieser Stelle, volles Verständnis und Akzeptanz gelten läßt.

In der Gewißheit das jedes Recht Vertrag ist und Recht nur der bekommt, welcher es durchsetzen kann, wenden wir uns an Ihre Richter.

Nur durch einen Vertrag kann man Vertragsbruch strafrechtlich verfolgen.

Wir erlauben uns, Ihnen zum ersten Beweis der Anschuldigungen, unsere Anzeigen wegen Wahlbetrug und unrechtmäßigen Entzug der Fahrerlaubnis im Anhang, mitzusenden.

Zur Übermittlung des Antrag zur Zulassung der Klage, wählen wir aus den geschilderten Gründen den sicheren Weg, über die E-Mail.

Mit freundlichem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
handelnd unter der K.d.ö.R Stadtgemeinde Cottbus

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