Anzeige gegen den BUND bei der CID

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht, Politische Vertretung
W. Külz Str. 49
[03046] Cottbus

Amerikanische Kriminalpolizei
Mannheimer str., Geb. 3212
Kleber Kaserne
67657 Kaiserslautern
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22. März 2020

Anzeige gegen den BUND, in Form der Weimarer Republik und seiner Verwaltung BRD, in der Deutschen Land

Sehr geehrte Damen und Herren der Amerikanischen Kriminalpolizei in der Deutschen Land,

zum besseren Verständnis unserer Forderung zur Bearbeitung der Anzeige gegen den BUND, in Form der Weimarer Republik und die Regierung des BUND, in Form der BRD als Verwaltung der Deutschen in der Deutschen Land, ist es erforderlich Ihnen nachfolgende Zusammenhänge offen zu legen.

Zu unserem Personenstand geben wir nochmals nachfolgende Willenserklärung als natürliche Person, zugehörig durch Meldebestätigung zum Rechtekreis der K.d.ö.R. Stadtgemeinde Cottbus, als Gebietskörperschaft handelnd und damit Fragment des Volksverfassungsstaat Preußen mit seiner Verfassung vom 30. November 1920 ab. Ein König steht nicht zur Verfügung die Interessen eines preußischen Volkes zu vertreten.

Die durch die Angelegenheit beschwerten natürlichen Personen, Angehörige der K.d.ö.R., Staatsangehörigkeit Preußen, nach Art. 116/2 Grundgesetz für die BRD, lebend nicht verschollen, erklären hiermit nochmals ihren Willen zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit und somit Deutsche nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD zu sein, noch als Kaufmann für die juristische Person zu handeln und die Unterschrift abzugeben, nach § 17 HGB.
Zu diesem Zweck und dessen Rechtgültigkeit haben wir alle BRD Dokumente, welche uns zur juristischen Person im Recht(s)kreis des Nationalsozialismus zuordnen, weil die BRD nachweislich des Urteil aus Ihrem Haus vom 3. Februar 2012 der erklärte Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist abgegeben, oder tragen diese unter Nötigung und Zwang, um lebensfähig zu sein, aber nicht zum Nachweis der Person und haben uns von dieser Verwaltungsform distanziert, aus moralischen sittlichen Gewissensgründen.
Zur Erfüllung des StAG der BRD sind wir Angehörige der K.d.ö.R. Stadtgemeinde Cottbus als unsere Weltanschauungsgemeinschaft, nach Art. 140, in Verbindung mit Art 137, Abs. 5 der Weimarer Reichsverfassung, im Rechtskreis der BRD.

Wir sind melderechtlich in dieser Verwaltung erfaßt.

Nach dem Vorbild der jüdischen Gemeinden, welche hier im Territorium Anerkennung als K.d.ö.R. erhalten, stehen uns nach dem Rechtsatz der Gleichbehandlung, gleiche Rechte zu.

Auf Grund der Propaganda des BUND, in der Verwaltungsform der BRD und in Ermangelung einer Verfassung, muß das Grundgesetz für die BRD auch ohne Geltungsbereich noch gültiges und anwendbares Recht darstellen.

Das Grundgesetz für die BRD erkennt über den Art. 116/1 und 2 unterschiedliche Arten von Deutschen. Die nach 116/1 mit deutscher Staatsangehörigkeit, mit Ursprung im Gesetz zur Neuordnung des Reich vom 5. Februar 1934. Wobei die deutsche Staatsangehörigkeit keine echte ist, weil das 3. Reich illegal zu Stande gekommen ist und diese Art der Deutschen deshalb auf Grund des Übereinkommens zur Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 einen Personalausweis besitzen müssen und vom BUND fremd verwaltet werden.

In Kenntnis des Urteil vom 6. Januar 1947 von Rastatt, ist die deutsche Staatsangehörigkeit keine legale echte Staatsangehörigkeit.

Die zweite Art Deutsche, sind die nach Art. 116/2, deren Vorfahren im 3. Reich aus politischen Gründen die echte Staatsangehörigkeit entzogen worden ist und wenn sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, die ihrer Vorfahren wieder erlangen.

Um die kausale Beweiskette und die Wahrheit der detailliert und schlüssig vorgetragenen Fakten für Sie als juristisch geschulte Person offen zu legen, führen wir noch die Brandenburger Verfassung an, welche die zwei Arten von Deutschen auch klar als Bürger für das Land und andere trennt, Art.3 (1-3) Landesverfassung Brandenburg und das Aufenthaltsgesetz Kapitel 1 § 2 zur Kenntnis, welches explizit nur Deutsche nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD kennt. Jeder andere Einwohner des Territoriums ist Ausländer. Demzufolge in Herleitung der preußischen Staatsangehörigkeit auch wir nach Art. 116/2 Grundgesetz für die BRD.

Wir sind Angehörige einer offenkundigen ethnischen Minderheit, welche ein Recht hat, im Territorium der Fremdverwaltung BRD zu leben, nach dem Vorbild der jüdischen Gemeinden im Status der K.d.ö.R..
Unsere K.d.ö.R. haben wir gegründet, um unsere politischen Interessen durchzusetzen und unsere Weltanschauung zu vertreten. Durch die hoheitlichen Rechte, welche uns die K.d.ö.R., als Gebietskörperschaft handelnd, verleiht, tragen wir den Status eines Völkerrechtsubjektes und fordern Ihre Hilfeleistung.

Ihre Regierung hat durch den General Eisenhower 1945, nachweislich der Proklamation Nr. 1 die oberste Regierungsgewalt über die Deutschen übernommen.

Diese Gewalt wurde in Form des Grundgesetz an den imaginären BUND übergeben, welcher sich zur Verwaltung der ahnungslosen Deutschen die BRD gegründet hat.
Unter der BRD werden die Deutschen als Staatenlose Nationalsozialisten verwaltet mit der deutschen Staatsangehörigkeit, mit Ursprung im Nationalsozialismus, welche keine echte ist und dem Zwang zum Personalausweis, auf Grund des Übereinkommen zur Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954, in einer illegalen Sachenrechtsfiktion, entgegen der eigenen Gesetze.

Offenkundig des Urteils des IGH vom 3. Februar 2012, haben die Alliierten den Faschismus in Deutschland nicht beseitigt, noch hatten sie die Absicht und dulden diesen in Form der BRD der Verwaltung der Deutschen durch den BUND bis zum heutigen Tag.

Das Preußische Volk und dessen Staat wurde völkerechtwidrig durch die Weimarer Republik am 20. Juli 1932 aufgelößt und beseitigt. Durch diesen Akt unter Leitung des Vatikan, konnte der Nationalsozialismus in der Deutschen Land erst eingesetzt werden, welchen der Vatikan nachweislich, trotz des illegalen zu Stande kommen, als erster anerkannt hat.

Preußen war schon immer ein unverzichtbarer Teil der Weltgemeinschaft. Die Geschichte zeigt, daß Preußen von Beginn an durch seinen Schutz Verfolgter, seine protestantische Religion und den unauslöschbaren Freiheitsgedanken seiner Bevölkerung, in ständigen Anfeindungen anderer Institutionen, Staaten und Völkern leben mußte.

Nach der angeblichen Beseitigung des Nationalsozialismus durch die Alliierten, wurde das preußische Volk nicht befreit und ihm die Rechte erteilt, seinen Staat wieder aufzubauen.

Wir werden entgegen unserer Willenserklärung unter Zwang und Nötigung in einer sittenwidrigen Sachenrechtsfiktion gehalten. Denn alle BRD Ausweisdokumente klassifizieren entgegen dem § 5 PAuswG und § 4 PassG die Person nicht mit Familienname, sondern mit NAME und degradieren den Mensch zur Sache=Juristische Person=Wirtschaftsgut nach Art. 133 Grundgesetz für die BRD. Der § 28 PAuswV zeigt den formaljuristischen Unterschied der Personen.

Unsere Großeltern und Eltern wurden durch die Russen in Mitteldeutschland entnazifiziert. Die Regierung des BUND, versprach uns, wenn wir unseren antifaschistischen Schutzwall (Mauer) nieder reißen würden, den Verfassungsstaat DDR und das Staatskonstrukt BRD zu einem Verfassungsstaat Wiedervereintes Deutschland nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD, zu vereinen.

Unter Betrug und Täuschung wurde dieses Versprechen nicht erfüllt, sondern nur das Territorium nach Art. 133 Grundgesetz für die BRD vereinigt, um es maximal zu plündern.

Uns wurde die Staatsangehörigkeit der DDR entzogen und wurden über die deutsche Staatsangehörigkeit, welche keine echte ist, unter Täuschung im Recht(s)verkehr, zu Nationalsozialisten gemacht.

Nach der Erkenntnis dieser Zusammenhänge haben wir nach einem Ausweg gesucht, uns zu entnazifizieren und eine echte Staatsangehörigkeit zu haben, auf deren Grundlage der Mensch Rechte einfordern kann.

Die Alliierten haben im Grundgesetz für die BRD die Möglichkeit offen gelassen, sich vom Nationalsozialismus zu trennen und die Staatsangehörigkeit und die Rechte seiner Großeltern wieder zu erlangen, über den Art. 116 /2 Grundgesetz für die BRD.

Die dafür zuständigen Verwaltungen des BUND in Form der BRD, verweigern uns den Personenstand zu ändern. Mit Bußgeldern und Haftstrafen werden wir unter Zwang genötigt einen Personalausweis zu besitzen.

Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht verweigern uns die Klagen dazu. Der Zutritt ohne Personalausweis in ein Gericht wurde uns mehrfach verwehrt. Zwang Prozesse gegen uns werden ohne unsere Zulassung geführt, entgegen dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Gehör und unter Entzug des staatlichen Richters. Wenn es einer unserer Betroffener dann doch einmal schafft, alle Barrieren und Schranken zu überwinden, um den Richter die Wahrheit vorzutragen, dann wird die Verhandlung geschlossen durch ein Versäumnisurteil, weil angeblich die beklagte Person nicht anwesend war, obwohl die natürliche Person die juristische Person, welche betroffen war vorgelegt hatte. Die Folge sind Bußgelder über 1000 Euro oder Inhaftierung (87 Cs 4132 Js 37128/16), ein Gefälligkeitsbeschluß für den Staatsanwalt zur Disziplinierung unseres Verwaltungsangehörigen. Widersprüche bis zum Verfassungsgericht werden ignoriert oder abgewehrt. Feststellungsklagen über Rechtnormen zur Pflege des Recht, werden ignoriert.
Beschwerden bis zum Innenminister werden ignoriert.
Der Rechteweg in der Verwaltung BRD wurde von uns ausgeschöpft.

Es gibt im Recht(s)kreis der BRD kein Gericht, welches die Normen des Grundgesetz für die BRD Art. 101 erfüllt und es gibt keinen Richter der den Art. 97 Grundgesetz für die BRD gewährleisten kann.
Der Justizminister vereinigt die Legislative, Exekutive und Judikative in einer Person und ist der Beweis der Beseitigung des freiheitlich demokratischen Rechtestaatsprinzip.

Es gibt keinen Anwalt im Territorium, welcher unsere preußischen Interessen vertritt. Anfragen bei der Anwaltskammer Brandenburg wurden negativ beschieden.

Über diese Fakten existieren mehrere Hefter mit Schriftsätzen und ein Video über den vergeblichen Versuch zu einer Strafsache in Bezug auf die Personendokumente in das Gerichtsgebäude gelassen zu werden oder Videos von Mißhandlungen und Nötigungen unserer Angehörigen durch die Bediensteten der Firma POLIZEI.

Seit unserer Willenserklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit unserer Vereinigung in der K.d.ö.R. Stadtgemeinde Cottbus zur Erzeugung hoheitlicher Rechte und unserer Forderung nach einem Friedensvertrag und Verfassung werden wir von den Institutionen des BUND in Form seiner Verwaltung BRD, politisch verfolgt, verhetzt, verleumdet, schikaniert, verhaftet, geschädigt, in jedweder Form und Möglichkeit. Es ist eine Form der Kriegführung gegen uns als ethnische Minderheit.

Ein Beispiel von vielen ist der Entzug der Fahrerlaubnis, um unsere Freiheit erheblich einzuschränken. Die Verwaltung entzieht diese unrechtmäßig (86 Ds 1360 Js 8113/17), die Polizei weigert sich Anzeigen dazu aufzunehmen und verfolgt und lauert unseren Angehörigen auf, die Staatsanwaltschaft, Richter und Bürgermeister sehen keine Straftat in dieser Entscheidung.

Unser Büro in Cottbus wurde Zwang geschlossen. Der Besitzerin der Immobilie wurde die Geschäftslizenz entzogen, die kompletten finanziellen Mittel beschlagnahmt, mit dem Ziel des Zwangsverkauf der Immobilie.
Einer unserer Angehörigen hat 3 Berufsverbote, um ihm die Teilhabe am sozialen Leben zu entziehen. Er hat kein Konto, weil dieses nur mit einem Personalausweis gestattet wird.
Die Medien, besonders der RBB verhetzen uns in der Öffentlichkeit, um eine Distanz zur Bevölkerung herzustellen.
Die Verwaltung der BRD hat unsere Angehörigen mit Maschinenpistolen auf offener Straße in ihrem PKW durch Zivilpersonen überfallen, bedroht, inhaftiert und danach Haus und Geschäftsdurchsuchungen gemacht. Protokolle der entwendeten Dinge wurden nicht übergeben.
Wenn man inhaftiert wird und sich als Preuße zu erkennen gibt, dann bekommt man 24h keine Nahrung und Trinkwasser..
Angehörige von uns haben den Tod erlitten, weil sie die Ständigen Überfälle und Schikanen und Rechtlosigkeit nicht mehr ertragen konnten.

Im Verhältnis der Anerkennung und Förderung der jüdischen Gemeinden in Brandenburg haben wir der Regierung des Land Brandenburg einen Staatsvertrag zugeschickt, um unsere Rechte in gleichem Maß zu gewährleisten. Dieser wird trotz Mahnung bis heute verweigert.

Unsere Anzeige wegen dem Wahlbetrug in Brandenburg werden trotz Erinnerung nicht bearbeitet.

Um hier nur einen Teil der Verbrechen zu nennen. Alle diese Verbrechen werden durch das gemeinsame kriminelle Netzwerk aus Legislative Exekutive und Judikative untereinander gedeckt. Ein Vergleich zum Faschismus und seiner Handlungsweise, ist mehr als gerechtfertigt.

Der Generalbundesanwalt ist in der BRD nicht an das Gesetz gebunden.
Zitat von der Internetseite, die Aufgabenstellung des Generalbundesanwalt zum Beweis:
„Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet. Er kann jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. „
Dieser im Aufgabenfeld veröffentlichter Text im Internet, wurde jetzt auf Grund unserer Anzeigen geändert und verschleiert.

Der Staats und Verfassungsschutz, welcher hinter den Kulissen seine Fäden zieht und die Deutschen seit 70 Jahren vor einem Staat und Verfassung schützt ist eine terroristische Vereinigung, welche die Behörden anstiftet, das von ihnen angefertigte Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern, vor anderen Gesetzen zur Anwendung zu bringen.

Die Mitglieder des BUND seine Regierung und die Verwaltungsinstitutionen sind in Ihrem ständigen Streben nach Anpassung zur persönlichen Vorteilsname eine moralisch und sittlich verkommene kriminelle Individuumvereinigung.

Die oben genannten Fakten, welche durch Beweise belegt werden können erfüllen den Tatbestand des Verstoß gegen internationales Recht, welches über den Art. 25 Grundgesetz für die BRD Anwendung finden muß.

AEMR Art.15 Satz 1 und 2 zur Staatsangehörigkeit wird nicht gewährt.
AEMR Art. 20 Nötigung durch den Personalausweis in eine Vereinigung
Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte v.19.12.1966, nicht gewährt

Die Staatsangehörigkeit ist eins der unveräußerlichen Menschenrechte, welche einem nicht entzogen werden darf und jegliche Zwangsmitgliedschaft, zum Beispiel als Personal der BRD, ist unzulässig.

Wir zeigen hiermit an, den Genozid an unserem preußischen Volk in Form der täglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, den Völkermord, die Aggression, Terror der Fremdverwaltung, systematisch organisierte Gewalt, Vergewaltigung, Schädigung, durch die Fremdverwaltung des BUND, in Form des Staats und Verfassungsschutz und der Staatsanwaltschaften des BUND zur Anzeige bringen.

Unsere Anzeige zum Wahlbetrug und der unrechtmäßige Entzug der Fahrerlaubnis sind auf der Seite http://provinz-brandenburg.org veröffentlicht.

Nachweislich der Wahrheiten, fällt unsere Anzeige gegen den BUND in Ihre Zuständigkeit und wir fordern Ihr Handeln zum Schutz unserer Minderheitenrechte vor dem Nationalsozialismus.

In den ersten Nürnberger Prozessen wurden Schuldige durch Amerikaner exekutiert, welche Faschismus und Krieg über die Völker gebracht haben. Wir fordern von Ihnen die Schuldigen zu ermitteln und zu verhaften, welche den Nationalsozialismus fortführen und Krieg gegen uns und die Menschheit führen.

Die deutsche Post AG, weigert sich Briefe an Ihre Behörden zu zu stellen, deshalb wählen wir den sicheren Weg über E-Post.

Mit freundlichem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
handelnd unter der K.d.ö.R Stadtgemeinde Cottbus

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