Forderung der Entlassung aus dem Internierungslager

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht, Politische Vertretung
W. Külz Str. 49
03046 Cottbus

Präsident/Premierminister
der sich im Krieg befindlichen Völker

21. Juni 2020

Die Forderung der Angehörigen der Körperschaft des öffentlichen Recht, Stadtgemeinde Cottbus, als Gebietskörperschaft handelnd, Vertretung Preußischer Interessen, zur Entlassung aus dem offenen Arbeitslagerstrafvollzug/Internierungslager/KZ, des BUND, welcher durch die Regierungen der Siegermächte, zur Verwaltung der Deutschen nach Artikel 133 Grundgesetz für die BRD, ermächtigt wurde

Sehr geehrter Präsident der Völker der Russischen Föderation Wladimir W. Putin, sehr geehrter Präsident der Völker der Vereinigten Staaten von Amerika Donald J. Trump, sehr geehrter Premierminister der Völker des Vereinigten Königreichs A. Boris Johnson,

wir die Angehörigen der Körperschaft des öffentlichen Recht, Stadtgemeinde Cottbus, als Gebietskörperschaft handelnd, Vertretung Preußischer Interessen, haben öffentlich nachweislich auf die deutsche Staatsangehörigkeit mit Ursprung im Gesetz zur Neuordnung des Reich vom 5. Februar 1934 verzichtet. Durch unsere daraus resultierende Entnazifizierung, nehmen wir den durch Ihre Regierungen im Grundgesetz, welches Ihre Regierungen für die Verwaltungsform der Deutschen, durch den BUND gemacht hat, den darin verankerten Artikel 116/2 für unsere Rechte der oben genannten Forderung in Anspruch.

Die BRD ist nach Feststellung des IGH durch Urteil vom 3. Februar 2012 der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich.

Um eine 100% ige Entnazifizierung zu erreichen, ist es erforderlich, sich von der Verwaltung des BUND in Form der BRD zu distanzieren.

Die Fremdverwaltung des BUND in Form der Verwaltungsorgane der BRD verweigern uns die Entlassung aus der Zwangsverwaltung der Staatenlosen, entsprechend dem Abkommen zur Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954.
Hintergrund ist das illegale Zustande kommen des Nationalsozialismus, welcher außer in Neu Schwabenland über kein Staatsgebiet verfügt und demzufolge die deutsche Staatsangehörigkeit keine echte Staatsangehörigkeit ist.

Ob es völkerrechtlich unbedenklich ist, die ahnungslosen Deutschen im Status von Nationalsozialisten über 70 Jahre Zwang zu verwalten und dem BUND die Möglichkeit zu geben von deren Arbeitsleistung Kriege und Aktionen gegen die Menschheit zu führen, wollen wir nicht beurteilen.

Schon einmal hat ein Mann den „Tiefen Staat“ bekämpfen wollen, aber im fehlten die Weltmassenmedien und er scheiterte, weil gesellschaftliche Umwälzungen, wie Revolutionen und Kriege nur über die Volksmassen gelenkt werden können.
Die Geschichte zeigt, daß diese Medien dazu geeignet sind, jedes gewünschte Denken und Handeln der Völker zu beeinflussen.

Wir haben große Bedenken, daß der derzeitige Plan zur Rettung der nordamerikanischen Völker umgesetzt werden kann.

Preußen haben schon einmal das amerikanische Volk vor der Versklavung und Fremdherrschaft gerettet, was danach geschah, sollte die Lehre für eine bessere Zukunft der Völker sein.

Wir Preußen bekunden wieder unsere Hilfe für die Befreiung der nordamerikanischen Völker.
Wir benötigen dazu keine Waffen. Allein unsere Befreiung aus dem offenen Arbeitslagerstrafvollzug/Internierungslager/KZ des BUND und unser implizierter Status als Preußen sind ein Garant für einen von uns angestrebten Weltfrieden.

Der BUND verweigert uns mit ignorieren, jegliche Form der Anerkennung der Entnazifizierung und der Distanzierung aus dieser Verwaltung. Der Recht(s)weg zur Feststellung unserer Legitimation wird uns abgeschnitten. Unter Nötigung und Zwang durch Bußgelder und Existenzvernichtung, werden wir als Nationalsozialisten verwaltet. Die Selbstverwaltung in einer Weltanschauungsgemeinschaft, unter dem Gleichstellungsgrundsatz, wird nicht gewährt.

Durch unsere, durch Geburt nachgewiesene Herkunft als Preußen, haben wir ein Recht auf unsere Staatsangehörigkeit und den letzten völkerrechtlichen Verfassungsstaat Preußen mit seiner Verfassung vom 30. November 1920, in dem wir, das Volk, der Souverän ist, welcher uns widerrechtlich durch Intrigen des Vatikan entzogen wurde.
Nur durch die Beseitigung des Preußischen Staates, welcher die NSDAP verboten hatte, konnte der Nationalsozialismus in der Deutschen Land eingesetzt werden, welcher nachweislich vom Vatikan als ersten Staat anerkannt wurde, obwohl Hitler nur gewählt wurde, weil 82 Abgeordnete vor seiner Wahl aus dem Parlament entfernt wurden. Ziel war es über die Konkordatsverträge, welche vom gleichen Mann verhandelt wurden, welcher die Preußische Regierung abgesetzt hatte, wieder die Herrschaft über die Deutschen zu erlangen.

Wenn Jemand das Patent auf ein Virus hat, dann ist er für den Schaden, welches aus diesem entsteht verantwortlich, so wie der Besitzer eines Hundes dafür verantwortlich ist, wenn dieser einen Schaden verursacht.

Die Regierungen Ihrer Völker aus dem Jahr 1949 haben den BUND in seine Aufgaben zur Verwaltung der Staatenlosen deutschen Nationalsozialisten ermächtigt, es obliegt Ihnen allein, in Verantwortung gegenüber Ihren Völkern, uns aus dieser Zwangsverwaltung zu entlassen.

Unser Staat wurde vor der Machtergreifung Hitlers handlungsunfähig gestellt, durch den Zwangsentzug der Staatsangehörigkeit des preußischen Volkes, was bedeutet, daß der Preußische Staat keine Schuld am Nationalsozialismus und dessen Zustande kommen haben kann.

In der Haager Friedenskonferenz und fortführenden Kriegsgesetze und Militärgerichtspraxis ist es möglich, Kriegsgefangene, welche wir nachweislich eines fehlenden Friedensvertrages aus dem 1. und dessen Fortführung des 2. Weltkrieges sein müssen, auf Ehrenwort zu entlassen.
In unserer Gemeinschaft befindet sich ein Offizier, welchem das Recht obliegt, die Soldaten unter uns zu ermächtigen ihr Ehrenwort abzugeben, wie das die amerikanischen Kriegsartikel 126, 127 vorsehen. Wir sind kein Truppenteil für welchen diese Gesetze nicht zutreffen. (Die Haager Friedenskonferenz Band 1 § 27)

Etiam hosti fides servanda

Eine bindende vertragliche Regelung für alle Beteiligten ist notwendig.

Eine Gemeinde mit hoheitlichen Rechten einer K.d.ö.R. obliegt das Recht zur Erklärung des Friedens gegenüber feindlicher Mächte.

Nach über 100 Jahren Waffenstillstand ist es nicht mehr möglich und nach unserer Auffassung gewollt, daß noch ein Verantwortlicher der einstigen Kriegsgegner zur Verfügung steht, um einen Frieden zu schließen.

Bei genauerer Untersuchung der Kriegsgegner des 1. Weltkrieges, stellt man fest, daß die Völker nur benutzt wurden und die eigentlichen Kriegsgegner, die damaligen Souveräne, die Königsfamilien waren. Diese können bei bedarf ihren Frieden unabhängig von den Völkern schließen oder auch nicht.

Mit dem 2. Weltkrieg wurden wieder die Völker mißbraucht sich gegenseitig abzuschlachten und um angeblich den Nationalsozialismus zu vernichten. Nachweislich der Tatsache der Existenz der BRD geführt durch den BUND, existiert der Nationalsozialismus weiter. Dieser Krieg war eine Täuschung der beteiligten Völker.
Wir stellen fest, daß dieser Krieg nachweislich seiner Durchführung zur Vernichtung der Deutschen angelegt war. Nur durch die Existenz Neu Schwabenlands konnte dieses Ziel und die propagierte Zerstückelung unseres Heimatterritoriums, völkerrechtlich nicht umgesetzt werden.

Sie sind die Vertreter der Völker, welche sich mit uns Preußen im Krieg befinden, falls Ihre Völker den Wunsch nach echtem Frieden haben sollten, dann sollten Sie Ihre Funktion als Volksvertreter nutzen und die Gunst der Stunde und als ersten Schritt unsere Freilassung und damit Selbstverwaltung anerkennen durchsetzen unterstützen und propagieren.

Auf Grund des nicht ausschließen könnens, ob Ihnen unsere Forderung tatsächlich zur Kenntnis gelangt, behalten wir uns vor, diese Forderung, als offenen Brief weiter zu geben, auf das die Völker davon erfahren.

Mit freundlichem Gruß

Der Sprecher
der nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen ( Art. 116/2 GG)

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