Beschwerde an die Justizministerin Susanne Hoffmann

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht, Politische Vertretung
W. Külz Str. 49
[03046] Cottbus

Ministerium der Justiz
Frau Susanne HOFFMANN Ministerin
Heinrich Mann Alle 107
Haus 12
14473 Potsdam

24. September 2020

Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen Dienstpersonal Ihrer untergeordneten Institutionen
wegen vorsätzlicher Personenstandsfälschung, Verweigerung der Bearbeitung eines Verwaltungsakt und nicht Anerkennung und Umsetzung des Grundgesetz für die BRD

Sehr geehrte verantwortliche Ministerin für Justiz in Brandenburg, Susanne HOFFMANN, zur Vermeidung von falschem Gedankengut in Ihrer Indoktrination, möchten wir Ihnen nachfolgendes zu unserem Rechtestand zur Kenntnis bringen.

Nachfolgend versuchen wir Ihnen die schwierigen juristischen Zusammenhänge klar und verständlich mit den konkreten gesetzlichen Fakten darzulegen, um Ihnen die Möglichkeit in die Hand zu geben, eine Korrektur in ihrer Denkweise vorzunehmen.

In jeder Meldung zur Person, in den Institutionen des BUND, wurde deutsch eingetragen, bei der Staatsangehörigkeit. Der dazugehörige Nummernschlüssel 000, bedeutet keinem existierenden Staat zu ordnenbar.
Wir denken die Zahl NULL muß nicht definiert werden.

Der formaljuristische Hintergrund dazu ist, daß die angebliche Staatsangehörigkeit deutsch, also die deutsche Staatsangehörigkeit, ihren Ursprung im Gesetz zur Neuordnung des Reich vom 5. Februar 1934 hat.
Das 3. Reich ist nicht legal zu Stande gekommen, weil es nicht durch das Volk legitimiert wurde, sondern durch Gewalt. Denn vor der Wahl Hitlers, wurden 82 Abgeordnete, welche gegen ihn gestimmt hätten, aus dem Parlament entfernt. Das wurde im Urteil von Rastatt vom 6. Januar 1947 festgestellt. Demzufolge ist die deutsche Staatsangehörigkeit keine echte.
Beweis dazu ist das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954, in dem festgelegt wird, daß jedem Staatenlosen ein Personalausweis auszustellen ist.

Deshalb ist es für Ausländer auch möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit als zweite Staatsangehörigkeit zu besitzen, was bei einer echten nicht möglich wäre.

Man möge überlegen, welche Menschen es auf dieser Welt noch geben könnte, die in einer Staatenlosigkeit geboren werden könnten und deren Eltern keinem Staat zu zu ordnen wären?

An dieser Stelle ist es erforderlich auf den Personalausweis und die anderen BRD Dokumente kurz einzugehen, denn der BUND mit seiner Verwaltungsform BRD ist nicht dumm, formaljuristisch arbeitet man korrekt, nur die Betroffenen glauben nur und wissen nichts.

Der § 5 PAuswG und der § 4 PassG regeln klar und unmißverständlich, daß die in den Dokumenten bezeichnete Person, mit dem Begriff Familienname zu klassifizieren ist. Das wäre nach Definition dann die natürliche Person, welche als Mensch in dieser Recht(s)ordnung Rechte und Pflichten hat.

Die in der BRD durch den BUND ausgestellten Dokumente verstoßen aber alle gegen diese genannten §§ und klassifizieren die Person widerrechtlich mit dem Begriff Name.

Der § 28 PAuswV erklärt, daß es zwischen den beiden Begriffen tatsächlich einen eklatanten existenziellen Unterschied gibt. Denn die Person welche mit Name klassifiziert wird ist nicht mehr der Mensch, in Form der natürlichen Person, sondern die Firma, die juristische Person, welche nur noch den gleichen Namen trägt.

Der Hintergrund ist, eine juristische Person=Firma, kann nie allein handeln, sie benötigt immer einen Vertreter oder verständlicher gesagt Betreuer. Anwaltszwang ab dem Landgericht wäre so ein Beispiel, um Prozesse und deren Ausgang steuern zu können, Ursprung 3. Reich.
Natürlich hat eine juristische Person auch keinen Anspruch auf Menschenrechte ect. ect. ect.

Nicht vergessen, jeder Personalausweisträger hat mit seiner Unterschrift diesen Status als rechtmäßig freiwillig anerkannt. Deshalb schlägt die Verwaltung auch unbarmherzig zu, wenn Jemand die Dokumente abgibt. Die werden dann einfach aufgehoben, unter dem Motto, verlegt aber immer noch da. Alles was hier mit den Menschen getrieben wird, ist dem zufolge juristisch sauber, aber sittenwidrig.

Der Internationale Gerichtshof hat am 3. Februar 2012 mit Urteil festgestellt, daß die BRD der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist. Dieser entscheidende Fakt wurde für die Bevölkerung in den ZDF Nachrichten am gleichen Tag veröffentlicht. https://www.youtube.com/watch?v=ws4JuLOH8Ks .

Das ist der Grund, weshalb die BRD jedem neu geborenen oder zugewanderten, nur die deutsche Staatsangehörigkeit ausstellen kann. Beweis dazu ist das StAG der BRD. Das ist nur ein Beispiel. Die Gesetze aus dem 3. Reich sind in jedem Bereich anerkanntes und gültiges Recht, in der BRD.

Das StAG der BRD und internationale Gesetze , welche über den Art. 25 Grundgesetz für die BRD, gültiges und geltendes Recht auch hier sind, erklärt, daß es möglich ist, auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten.

Unsere Weltanschauung, inneren Werte und Einstellungen begründen unsere strickte Ablehnung des 3. Reich und der mit diesem in direkter juristisch offenkundig nachgewiesener Verbindung stehenden BRD.

Die Siegermächte, welche für die BRD das Grundgesetz gemacht haben, was Carlo Schmidt bei der Einführungsrede zum Grundgesetz bestätigt, haben im Artikel 146 festgelegt, daß das Grundgesetz für die BRD seine Gültigkeit verliert, an dem Tag, an dem die Deutschen einen Staat gründen, durch eine Verfassung. Der Staats und Verfassungsschutz schützt die Deutschen erfolgreich seit 1945 vor einem Staat und Verfassung. Wir sind die Opfer und können das beweisen.

Zum Verständnis, die BRD hat keine Staatsangehörigkeit BRD, somit gibt es kein Staatsvolk BRD, welches einen Staat BRD legitimiert haben könnte.

Aus völkerrechtlichen Gründen und Gesetzgebung, AEMR, Pakt über bürgerliche und politische Rechte, ect., kann man keinem Menschen seine Staatsangehörigkeit entziehen oder ihm diese verweigern. Deshalb haben die Siegermächte im Artikel 116 Grundgesetz für die BRD zwei Sorten von Deutschen festgeschrieben.
Im Absatz 1, die mit deutscher Staatsangehörigkeit, welche unter der Verwaltung der BRD stehen, nach Art. 133 Grundgesetz für die BRD und aus den genannten Gründen von dieser verwaltet werden durch das Parteiensystem, an dem in der Grundstruktur keine Änderung möglich ist, auch wenn neue Parteien gegründet werden.
Im Absatz 2, die Deutschen, deren Vorfahren im 3. Reich ihre echte Staatsangehörigkeit, durch das Gesetz zur Neuordnung des Reich widerrechtlich entzogen worden ist.

Das StAG der BRD bezieht sich explizit auf den Ursprung der Staatsangehörigkeiten im RuStAG von 1913, damit ist die preußische Staatsangehörigkeit formell auch von der BRD und deren Institutionen anzuerkennen. Im RuStAG § 1 steht „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt“, z.B. Preußen. Auch hier ist der Beweis impliziert, das die deutsche Staatsangehörigkeit keine echte sein kann, weil das 3. Reich und die BRD kein Bundesstaat waren oder sind.

Die Brandenburger Verfassung kennt beispielsweise nicht nur die Deutschen nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD, sondern noch andere, wobei man natürlich vermeidet, Preußen direkt zu nennen. Auch das Aufenthaltsgesetz § 2 sagt ganz deutlich, daß alle außer den Deutschen nach Art. 116/1 Ausländer sein müssen, demnach nicht zur BRD gehören und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen und nicht von dieser verwaltet werden müssen.

Wir können über unsere Vorfahren nachweisen, daß wir die preußische Staatsangehörigkeit haben und es gibt kein Gesetz, welches es uns verbietet Preußen zu sein, so wie ein Syrer, Afghane, Russe, Bulgare, Iraner, Türke ect. hier unter deren Staatsangehörigkeit in den Institutionen gemeldet sind.
Wir erwarten für uns die gleichen Rechte, nach dem Gleichstellungsgrundsatz, welche wir schlüssig und detailliert vorgetragen haben, wie diese den Genannten durch Ihre Verwaltung zu Teil werden.

Durch die Stadtgemeinde Cottbus K.d.ö.R. als Gebietskörperschaft handelnd, deren Verwaltungsangehörige wir sind, haben wir die Erfordernis erfüllt, hoheitliche, ähnlich staatlichen Rechte zu erzeugen, nach dem Vorbild der jüdischen Gemeinden in Brandenburg, welche mit dem Land Brandenburg sogar Staatsverträge abgeschlossen haben. Als preußische Gemeinde ist es damit ein Fragment des Bundesstaat Preußen. Zum besseren Verständnis sollte man bei Wikipedia den Sinn von K.d.ö.R. nachlesen, welche durch Grundgesetz in Verbindung mit Weimarer Reichsverfassung Anerkennung finden. Man lese und staune, was hier alles noch gültig ist.

Die Institutionen fälschen nachweislich unseren Personenstand und verstoßen gegen § 169 StGB, sowie gegen das Personenstandsgesetz § 1 und 27 (K.d.ö.R).

Bisher wurde unser bei der Landesregierung Brandenburg eingereichter Staatsvertrag widerrechtlich ignoriert und nicht bearbeitet. Möglicherweise aus Haß wegen unserer Anzeige auf Grund des Wahlbetrug 2019 an der Brandenburger Bevölkerung, welcher gleichermaßen von der Brandenburger POLIZEI und Staatsanwaltschaft nicht bearbeitet wird, um die Verbrechen der Legislative zu decken.
Oder unsere Petition zur finanziellen Gleichstellung der Mitteldeutschen Bevölkerung im Vergleich der Westdeutschen nach 30 Jahren angeblicher Einheit, welche nicht dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt wird.

Die Treuhand über die Personen aus der DDR, wurde durch den BUND unter falschen Versprechungen, man wolle einen Verfassungsstaat Wiedervereintes Deutschland gründen, widerrechtlich an sich gebracht und verweigert uns deren Zuständigkeit als rechtmäßige Verwaltung unserer Gemeindeangehörigen.
Die Steuern unserer Gemeindeangehörigen eignet sich das Land Brandenburg widerrechtlich des vorsätzlich nicht abgeschlossenen Staatsvertrages an und stellt uns dadurch handlungsunfähig. Im Wissen dieser Zusammenhänge werden dann durch die Gerichte Kostenrechnungen gestellt, welche eigentlich der BUND übernehmen müßte, weil laut Grundgesetz für die BRD Art. 120, die Kosten unserer nachweislichen Besatzung der BUND tragen muß.

Natürlich ist uns bewußt, daß die BRD als Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich uns nicht als Preußen anerkennen kann, denn dann würde sie das Unrecht des 3. Reich im Entzug der preußischen Staatsangehörigkeit zugeben müssen und die Vernichtung des preußischen Staat in der Weimarer Republik, mal wieder ohne Legitimation durch das Volk, sondern durch Parteienputsch, als direkten Wegbereiter für den Nationalsozialismus und würde sich selbst abschaffen, wenn es wieder ein preußisches Volk geben würde, welches einen rechtmäßigen Anspruch auf seine Heimat fordert.

Damit ist auch der Beweis impliziert, daß wir keine Reichsbürger sein können und deshalb von Ihren Institutionen verfolgt und geschädigt werden, denn diese gibt es erst seit dem 15. September 1935 durch Gesetz und diese müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, auf welche wir nachweislich verzichtet haben.

Wenn Sie neutral, unbefangen und nur den Gesetzen unterworfen sind, dann müssen Sie uns als natürliche Personen anerkennen, welche die gleichen Rechte haben, wie jeder andere Ausländer, welcher hier mit offenen Armen von den Verantwortlichen des Land Brandenburg empfangen wird (§2 Aufenthaltsgesetz).

Ihren geplanten Besuch am 2. Oktober 2020 in Cottbus nehmen wir zum Anlaß, die Bitte zu äußern, daß eine Abordnung unserer K.d.ö.R. die Möglichkeit erhält mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch auf die juristischen Übergriffe, Unzulänglichkeiten und Straftaten im Umgang mit unseren Verwaltungsangehörigen durch Institutionen, welche unter Ihrer Aufsicht stehen, hinzuweisen. Als nachweisliche ethnische Minderheit werden wir rassistisch verfolgt, dazu benötigt man in Brandenburg nicht mal eine andere Hautfarbe.

Wir hoffen auch wenn Sie für den BUND arbeiten, daß Sie nicht wie die anderen politischen Beamten der BRD, nicht Recht und Gesetz unterstehen, sondern sich wie der Generalbundesanwalt nur in ständiger Übereinstimmung mit den politischen Ansichten und Zielen des BUND befinden muß, sonst wird er entlassen. (Siehe Tätigkeitsfeld des Genannten auf der ehemaligen Internetseite, welche gelöscht wurde, nachdem wir dieses Zitat immer wieder öffentlich bei unseren Schreiben an Politik und Justiz angeprangert haben)

Nachweislich gehören Gerichte Polizei und Staatsanwaltschaft in Cottbus, Brandenburg und Potsdam in Ihren Verantwortungsbereich. In diesen Institutionen weigert man sich uns entsprechend dem Grundgesetz für die BRD Art. 116/2 anzuerkennen. Wir werden nicht in die Gerichte gelassen. Das grundgesetzlich garantierte recht auf Gehör wird ausgeschlossen, um der Personenfeststellung und die von uns vorgelegten Dokumente, durch den mitwirkenden Richter nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen (§ 139 ZPO). Beweisführung wird nicht gewährt. Die Öffentlichkeit wird zur Verschleierung der Wahrheit ausgeschlossen, Verstoß gegen § 169 GVG. Danach werden Versäumnisurteile erlassen. Beschwerden werden abgewürgt oder ignoriert. Beschlüsse und Urteile werden von den mitwirkenden Richtern zu ihrer haftungsrelevanten Recht Gültigkeit nach § 315, 317/2 ZPO nicht unterzeichnet. Ein angebliches in der Akte befindliches unterschriebenes Original konnte noch nie vorgelegt werden. Beglaubigungen von Justizangestellten beziehen sich laut Beurkundungsgesetz auf die Unterschrift des mitwirkenden Richter, die ein Außenstehender nicht kennen kann, aber tatsächlich nicht vorhanden ist. Ein klarer vorsätzlicher Betrug. Entschädigungsleistungen werden nicht wie bei anderen Gläubigern gerichtlich vollstreckt, sondern abgewürgt. Wenn dann doch ein Richter unseren echten Personenstand bestätigt werden wir trotzdem durch Justiz und POLIZEI verfolgt, schikaniert, vergewaltigt und geschädigt.

Die Polizei entwendet uns unsere Personendokumente, um die Sachenrecht(s)fiktion der BRD auszuüben.
(Im englischen ist Recht und Rechts durch Law und Right klar unterschieden, nur hier wird den Glaubenden und nicht Wissenden, Rechts als Recht trügerisch verkauft)
Sie verfolgen in zivil und außerhalb ihrer Dienstzeit unter Nötigung unsere Angehörigen bis auf das private Grundstück und führen eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Oder drängen unsere Fahrzeuge unter gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in eine Bushaltestelle und führen allein und eigenmächtig fern ihres Auftrages Verkehrskontrollen durch. Die Angehörigen werden unter Androhung der Zerstörung der Autoscheiben aus dem Fahrzeug genötigt, um sie zu fesseln und zu demütigen. Andere werden auf offener Straße von zivilen Gruppen mit Maschinengewehren überfallen, die Scheiben zerschlagen und auf der Straße liegend mit einer Kapuze über dem Kopf gefesselt, auf das sie ihre Peiniger nicht anzeigen können. Unsere Verwaltungsangehörigen werden gefoltert, durch POLIZEI-Angehörige oder in der Haftanstalt, wenn sie sich als Preußen zu erkennen geben. Trotz richterlichen Bescheid, daß der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Cottbuser Behörde gesetzwidrig ist, wird der Verwaltungsakt nicht rückgängig gemacht, um nur einige der Übergriffe zu nennen. Die Anzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft werden zur Deckung der Straftaten abgewürgt.

Einer unserer Verwaltungsangehörigen hat diesen täglichen körperlichen und psychischen Terror nicht überlebt und ist dieses Jahr an Herzversagen verstorben.

Aus diesem Grund, zur Abwehr weiteren Schaden unserer Gemeindeangehörigen, welche unsere Weltanschauung vertreten, müssen wir uns heute im Namen und Vollmacht unserer Verwaltungsangehörigen an Sie als Dienstherrin der Beschuldigten wenden.

Durch unsere Rückgabe der nachweislich ungültigen Personendokumente des BUND zur juristischen Person mit der Maßgabe diese zu vernichten, weil die juristische Person nicht mehr benutzt und demzufolge nicht mehr existent ist (§ 17 HGB), haben wir auch nach STAG der BRD auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet, um den Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD zu erfüllen. Durch die Aufnahme in unsere K.d.ö.R. haben wir die Maßgabe des StAG der BRD erfüllt, die Staatsangehörigkeit Preußen zu besitzen.

Dem genannten Personenkreis haben wir schriftlich die Änderung seines Personenstand mitgeteilt.

Oft lautet die Begründung der nicht Anerkennung, die deutsche Staatsangehörigkeit wird kraft Gesetz erworben. Unerwähnt bleibt der Recht verbindliche Verweis auf welches Gesetz man sich dazu bezieht. Nachweislich der genannten Fakten kann es sich nur um das Gesetz zur Neuordnung des Reich vom 5. Februar 1934 handeln, dessen Recht(s)kreis wir freiwillig nicht beigetreten sind, sondern ein Irrtum war (§ 119 BGB). Unsere Zustimmung zur Löschung der DDR haben wir nur unter dem Vorwand erteilt, daß der versprochene Verfassungsstaat Wiedervereintes Deutschland gegründet wird. Keinesfalls einer feindlichen Übernahme durch die BRD, welche nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD, formaljuristisch der DDR zugeordnet hätte werden müssen.

Der Zwang zum Besitz eines Personalausweis regelt das Übereinkommen zur Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 und betrifft hier ausschließlich Staatenlose nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD, die wir nicht sein können, auch wenn unser Staat derzeitig durch die Besatzung der BRD überlagert wird.

Es gibt keine legale Möglichkeit des Zwang in einer Vereinigung verwaltet zu werden. Unsere entgegengesetzte Willenserklärung liegt den Institutionen vor.

Als Preußen unterliegen wir nachweislich auch keiner internationalen Doktrin zur Verwaltung der Nationalsozialisten und Reichsbürger aus dem verlorenen 2. Weltkrieg, was die Bundesbürger formaljuristisch darstellen, mit ihrer Staatsangehörigkeit aus dem 3. Reich. Denn wir Mitteldeutschen wurden ab 1945 schmerzlich entnazifiziert.

Durch den Ihnen unterstellten Personenkreis wird auf einen Personalausweis abgestellt, welcher rechtlich vernichtet sein sollte, weil er nachweislich kein gültiges Dokument darstellt, entsprechend der BRD Gesetzgebung und durch den ehemaligen Besitzer zur Vernichtung abgegeben wurde, um gerade Betrugsversuche in seinem Namen auszuschließen, was derzeitig nachweislich ohne unsere Zustimmung erfolgt.

Wobei wir anmerken müssen, daß es nachweislich unserer Anfragen in der brandenburgischen Recht(s)anwaltskammer keinen Anwalt gibt, welcher preußische Interessen vertreten wird, um nicht durch ein Berufsverbot gemaßregelt zu werden.

Um nur ein persönliches Beispiel von vielen unserer Gemeindeangehörigen zu nennen, auf das Sie sich ein nachprüfbares Bild der Recht widrigen Übergriffe machen können.

Unser Verwaltungsangehöriger der Mann Lutz mit dem Familiennamen P r a s t, Staatsangehörigkeit Preußen, hat im Laufe der letzten Jahre 3 Berufsverbote und den Entzug der Fahrerlaubnis bekommen. Bei einer Hausdurchsuchung, welche ohne ihn oder einen Zeugen von ca. 15 Ihres Dienstpersonals gemacht wurde, ist seine Wohnung mit Blut beschmiert worden. Ein Protokoll des beschlagnahmten Inventars hat er nicht erhalten und ist nicht überprüfbar. Unser Büro wurde total entleert und nur Fragmente wurden wieder ausgehändigt. Ein Protokoll über das entwendete Eigentum gibt es nicht.
Die dubiosen Immobiliengeschäfte der Seilschaften in Cottbus sind bekannt. Er hatte vor 15 Jahren ein Grundstück von der STADT COTTBUS kaufen wollen, auf Grund von ungeklärten Grundstücksgrenzen hat er den Vertrag gekündigt. Durch das Zusammenspiel von Stadt, OLG und Finanzamt hat er, obwohl er nur im Grundbuch vorgemerkt war die Besitzergrundsteuer zahlen müssen bis 2020. Zum Hohn hat man ihm dann noch unter Zwang und Nötigung die alten Immobilien des Grundstücks des Stadtbetriebes auf seine Kosten abreißen lassen. Jetzt 2020 hat man das Grundstück verscherbelt und nötigt ihn gerichtlich ohne finanzielle Entschädigung seine Unterschrift zur Löschung der Vormerkung zu geben.
Ein Beispiel der Korruption und gegenseitige Vorteilnahme zum Schaden der Bevölkerung zwischen Legislative Judikative und Exekutive in täglicher Ausführung besonders in Cottbus.
Der Betroffene unterliegt einer maximalen Lohnpfändung durch eine Bank, welche ungeprüft über das Gericht, sich bei ihm ein zweites Mal widerrechtlich bereichert. Dabei zahlt er seit Jahren freiwillig monatlich für einen Schaden, welcher durch sein Festhalten an der Weltanschauung entstanden ist. Zusätzlich wird er von seinem ehemaligen Peiniger, dem POLIZEI-Angestellten genötigt und verfolgt noch weitere Zahlungen z.B. wegen der Abgabe des ungültigen Personalausweis zu zahlen. Dabei interessiert den POLIZEI-Angestellten keine Datenschutzverordnung, denn er informiert die Nachbarn über die Einzelheiten seiner Verfolgung und Verhört diese am Gartenzaun über das Bewegungsprofil unseres Gemeindeangehörigen. Erwartungsgemäß sind solche Informationen in zwei Tagen jedem Nachbarn im weiteren Umkreis bekannt.
Auch die Staatsanwaltschaft über den Erfüllungsgehilfen beim Amtsgericht nötigt in mit Zahlungen, welche er nicht leisten kann z.B. wegen fahren ohne Fahrerlaubnis, was nachweislich des nachfolgenden Urteil unrechtmäßig ist. Die gegenseitigen Verstrickungen zum vorsätzlichen Schaden unserer Verwaltungsangehörigen sind offenkundig.

Grund dafür ist sein Einsatz als Preuße für einen Weltfriedensvertrag und Verfassungen nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD. Nachweislich des Urteil 86 Ds 1360 Js 8113/17 wurde unseren Verwaltungsangehörigen der Entzug der Fahrerlaubnis widerrechtlich durch die Behörde auferlegt, aber auch diese richterliche Entscheidung, wird in Cottbus durch die Behörde ignoriert und der Recht widrige Verwaltungsakt nicht rückgängig gemacht. Die damit verbundene nachweisliche Schädigung wird billigend in Kauf genommen, weil man weiß, das keiner Ihres Dienstpersonals zur Rechenschaft gezogen wird.

Das Ladengeschäft in dem er ein preußisches Büro angemietet hatte, wurde der Besitzerin das Gewerbe Zwang abgemeldet und die Immobilie Zwang verkauft.

Wir stellen fest, daß es sich hier um eine Disziplinierung unserer Verwaltungsangehörigen durch die Institutionen des BUND in Form der BRD handelt, fern von Recht und Gesetz, um durch die finanzielle Ruinierung, deren Abkehr der Forderung nach Frieden und Verfassung zu erzwingen.

Wir stellen fest, daß es sich hierbei um eine Verschwörung der Institutionen des Land Brandenburg handelt, gegen uns Preußen, welche mit einer Kriegführung gegen unser Volk gleich zu setzen ist.

Sehr geehrte Susanne HOFFMANN, Sie sind die Dienstherrin der Beschuldigten, Sie tragen mit dem schlüssig und detailliert vorgetragenen Wissen der Fakten jetzt die Verantwortung, die damit verbundenen Straftaten (Personenstandsfälschung, vorsätzliche nicht Bearbeitung von Anträgen zum Schaden der Betroffenen, nicht Anerkennung des Grundgesetz für die BRD Urkundenunterdrückung) zu beheben.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang nochmals auf die Anerkennung und Umsetzung des Grundgesetz für die BRD, durch den oben genannten Personenkreis. Denn wir fordern, daß von Ihrem Dienstpersonal der Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD entsprechende Anwendung und Umsetzung auf unsere Verwaltungsangehörigen erfährt.
Oder hilfsweise die Erklärung, daß das Grundgesetz für die BRD für Ihr Dienstpersonal keine Gültigkeit hat, weil es 1990 erloschen ist und hier im Territorium das Naturgesetz gilt, das Recht des Stärkeren und die derzeitige Recht(s)ordnung darstellt.

Denn uns ist nicht entgangen, daß die POLIZEI, mit Folterwerkzeugen ausgerüstet wurde, nur Befehlen zu gehorchen hat, demzufolge auch gegen Recht und Gesetz handeln kann und wieder schwarz trägt und nur noch die Runen auf den Kragen fehlen. Wenn wir nicht all dies in der Geschichte schon einmal erlebt hätten, dann könnte man denken, es wäre notwendig und normal, aber die Lehren aus der Geschichte zwingen uns zu gleichem Handeln wie Thälmann, wehrt den Anfängen.

Wir stellen hiermit die öffentliche Forderung als K.d.ö.R. Stadtgemeinde Cottbus, als Gebietskörperschaft handelnd, als Vertretung der Interessen unserer preußischen Verwaltungsangehörigen, bei Ihnen als Justizministerin des Land Brandenburg, in dem wir ein Recht haben zu leben, ohne Deutsche nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD, sein zu müssen, beim Obersten Gerichtshof Beschwerde wegen Recht(s)bruch einzulegen, in den unzähligen Urteilen gegen unsere Gemeindeangehörigen, mit dem Hintergrund zur Überprüfung unserer grundgesetzlich garantierten Rechte als Weltanschauungsgemeinschaft, welche durch Ihr Personal zu gewährleisten sind.

Vorsorglich verweisen wir auf gleiches Recht für alle unter dem Gleichstellungsgrundsatz. Auf Grund der nachweislichen Verfolgung unserer Verwaltungsangehörigen, können wir keinen der willkürlichen Disziplinierung aussetzen und deshalb haben wir die Handlungsweise der Verwaltung des BUND übernommen und unsere Schreiben werden nicht mehr unterzeichnet.

Falls Sie besonderen Wert legen und bevor Sie den Schriftsatz abweisen, auf einen verschnörkelten Strich mit einem Füllfederhalter, an der Stelle der Unterschrift, welcher keiner Person zuordnenbar ist, dann teilen Sie uns das bitte mit, wir werden dann ein derartig beschriftetes letztes Blatt des Schriftsatz nachreichen.
Denn qualitativ anders geartete Schriftsätze bekommen wir aus Ihrer Verwaltung auch nicht.

Mit freundlichem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
handelnd unter der K.d.ö.R Stadtgemeinde Cottbus

Das Schreiben wurde maschinell erstellt und ist im Rechtskreis des BUND auch ohne Unterschrift eine gültige und rechtskräftige Willenserklärung der Mitwirkenden (§ 130 BGB). Nach der Nennung von Personen würde wieder die Strafverfolgung des Systems einsetzen, zur Disziplinierung und Nötigung zur Abkehr der Forderung nach Friedensvertrag und Verfassung nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD

Schreibe einen Kommentar