Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht

Diese Beschwerde über die Verletzung der Grundrechte gegenüber Deutschen nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD, wurde in angelehnter Form als Petition an die Volksvertreter des Landtag Brandenburg und die Stadtverordneten der STADT COTTBUS gesendet, um ihnen einen Impuls zu geben, abzuwägen, ob Parteivorgaben und Geld höher stehen, als die Verfassungstreue eines gewählten Vertreter des Volkes.

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht, Politische Vertretung
W. Külz Str. 49
03046 Cottbus

Bundesverfassungsgericht
PF 1771
Karlsruhe
76006

30. Dezember 2020

Verfassungsbeschwerde

Sehr geehrte Richter des Verfassungsgericht des BUND,

wir haben vor einigen Jahren durch Statut eine Weltanschauungsgemeinschaft gegründet, die
Stadtgemeinde Cottbus, K.d.ö.R. als Gebietskörperschaft handelnd, nach Art.140 Grundgesetz für
die BRD, in Verbindung mit Art 137, Abs. 5 der Weimarer Reichsverfassung. Durch unsere
Handlungen haben wir die Voraussetzungen erfüllt, als Deutsche nach Art. 116/2 Grundgesetz für
die BRD anerkannt und behandelt zu werden.

Unser Vorbild sind die jüdischen Gemeinden und deren Angehörige, welche durch die Institutionen
der BRD jegliche Unterstützung in ihrem Gemeindeleben erhalten.

Durch unsere Anerkennung der Volksverfassung des letzten preußischen Staat, sind wir als
Gemeinde ein Fragment dieses Freistaat Preußen mit seiner Verfassung vom 30. November 1920.
Dieser Staat wurde völkerrechtwidrig in der durch Parteienputsch zu Stande gekommenen
Weimarer Republik beseitigt, um das 3. Reich zu installieren, welches als BRD, laut Urteil des IGH
vom 3. Februar 2012, als dessen Recht und Verwaltungsnachfolger, weiter fort besteht.

Beweis dazu ist die Fortführung der 3. Reich Gesetzgebung von AO über Gemeindeordnung bis zur
deutschen Staatsangehörigkeit für alle Deutschen nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD, welche
ihren Ursprung im Gesetz zur Neuordnung des Reich vom 5. Februar 1934 hat.

Das 3. Reich ist illegal zu Stande gekommen und daher formaljuristisch nichtig. Das beinhaltet auch die Gesetze aus dieser Zeit.

Unsere Großeltern und Eltern wurden in Mitteldeutschland auf das schmerzlichste entnazifiziert, während die BRD Kredite aufnahm, welche heute bei einer Verschuldung von 2,25 Billionen Euro stehen, welche die BRD und der BUND nicht zurückzahlen können, noch jemals gewillt waren.

Durch unseren Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, die BRD Dokumente und unsere Distanzierung zur BRD als unsere Verwaltungsform, ist unsere damit verbundene Entnazifizierung ähnlich schmerzhaft.

Die BRD hat keine eigene Staatsangehörigkeit, somit existiert kein Staatsvolk, welches eine BRD als Staat, durch eine Verfassung legitimieren könnte.

Die Definition eines Grundgesetz lautet, Gesetz zur Herstellung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Gebiet.

Das Grundgesetz für die BRD, welches von den Siegermächten übergangsweise gemacht wurde, aus dem wir unsere Rechte herleiten, ist demzufolge keine Verfassung.

Beweis dafür ist die Einführungsrede zum Grundgesetz von Carlo Schmidt.

Durch den Artikel 146 ist die Verwaltungsform für die Deutschen nach Artikel 116/1 Grundgesetz für die BRD nicht für die Ewigkeit vorgesehen, sondern nur für eine kurze Übergangszeit.

Formaljuristisch und völkerrechtlich korrekt hätte die BRD der DDR angegliedert werden müssen, weil diese eine Verfassung und Staatsangehörigkeit hatte, welche den Einwohnern entgegen internationalen Regelungen entzogen worden ist, durch deren Annektion und Überlagerung von der BRD, wie es durch die Nationalsozialisten im 3. Reich gemacht wurde. Denn die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine echte Staatsangehörigkeit.

Beweis ist das Urteil von Rastatt vom 6. Januar 1947.

Die Gebiete der DDR wurden als Länder der BRD angegliedert von einer DDR Ministerin, zu einem Zeitpunkt, an dem die DDR schon aufgelößt war. Demzufolge formaljuristisch nichtig.

Als Gewohnheitsrecht kann man derartige Regelungen fern von Recht und Gesetz nicht werten, denn jeglicher Widerstand wird von der BRD im Keim auf brutalste Art und Weise erstickt.

Die Deutschen nach Artikel 116/1 werden durch die Personaldokumente der BRD, welche nach § 5 PAuswG und § 4 PassG ungültig sind (Klassifizierung der Person mit Name statt Familienname) zu juristischen Personen=Firmen reduziert, ohne Menschen und Grundrechte und stehen formaljuristisch unter Betreuung. Grund ist der Artikel 133 Grundgesetz für die BRD, welcher dem BUND das Recht der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes gibt. Mit der Reduzierung des Humankapitals auf das Niveau von Wirtschaftsgut, kann man dieses mit Verwalten. Alles auf fast freiwilliger Basis, denn jeder Deutsche nach Artikel 116/1 Grundgesetz für die BRD, hat dazu auf dem Personalausweis, sein Einverständnis, durch Unterschrift gegeben.

Beweis ist der Anwaltszwang mit Ursprung im 3. Reich und die Anwaltskammern zur Überwachung und Disziplinierung (Entzug der Lizenz).

Wir sind durch den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit und die Abgabe der BRD Personaldokumente, im Rechtekreis der Staatsangehörigkeit Preußen, natürliche Personen und für uns gelten demzufolge ausnahmslos die Menschen und Grundrechte in Verbindung mit dem Artikel 25 Grundgesetz für die BRD, auch alle internationalen Gesetze. (Pakt über bürgerliche und politische Rechte, AEMR, Rechtfähigkeit vor jedem Gericht, kein Zwang einer Vereinigung anzugehören ect).

Sollten Sie, geehrte Richter zu obigen Fakten andere Wahrheiten vorliegen haben, oder anderen Recht(s)auffassungen anhängen, dann bitten wir im Rahmen der gerichtlichen Hinweispflicht (§ 139 ZPO) durch die materielle Prozeßführung, um entsprechende Erklärungen.

Die Ministerien des BUND, sowie das Bundesverfassungsgericht firmiert mit dem Symbol der Weimarer Republik. Es sind demzufolge Institutionen der Weimarer Republik, deren höchstes Gesetz die Weimarer Reichsverfassung ist. Im Geltungsbereich der Weimarer Reichsverfassung war der Freistaat Preußen mit seiner Volksverfassung vom 30. November 1920 der einzige souveräne Staat und wir befinden uns, durch den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, die Abgabe und den Verzicht auf die Dokumente der BRD und die Gründung der K.d.ö.R. als Gebietskörperschaft handelnd, in Ihrem Recht(s)kreis.

Im Rahmen der gerichtlichen Hinweispflicht und der für uns in dem Verfahren entscheidenden Zusammenhänge zwischen Grundgesetz und Verfassung und Weimarer Republik und BRD, bitten wir um eine Erklärung in welchem formaljuristischen Zusammenhang die jeweiligen Begriffe stehen, um unsere Verfassungsbeschwerde korrekt vortragen zu können und deren Abweisung vorzubeugen.

In unserer Verfassungsbeschwerde beziehen wir uns nicht auf eine bestimmte richterliche Entscheidung von dutzenden Urteilen, durch die Schiedsgerichte der BRD, (die Artikel 97 und 101 Grundgesetz für die BRD können nicht erfüllt werden und Nachfragen wurden ständig ignoriert), weil wir die vorgegebenen Fristen nicht einhalten konnten, um Ihnen heute das ganze Ausmaß der Grundrechteverletzung vorlegen zu können. In nur einer vorgetragenen Angelegenheit hätten Sie auf einen Fehler abstellen können, aber durch die Masse an Grundrechteverletzung ergibt sich ein Bild der vergleichbaren Kriegführung in dritte Weltländer, gegen ethnische Minderheiten, deren Status wir erfüllen. Wir beweisen Ihnen diese Behauptung nachfolgend durch Fakten.

Eine Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde wegen Grundrechteverletzung ist wegen Fristversäumnis nicht gegeben, weil wir uns explizit auf kein Verfahren beziehen, sondern durch die genannten Verfahren ein Gesamtbild projektieren, welches unsere Grundrechteverletzung als Deutsche nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD, untermauert und beweist.

Ihre Vorgabe den Rechteweg auszuschöpfen haben wir erfüllt. Nachweislich wurde keiner unserer Schriftsätze und Klagen vom Brandenburger Verfassungsgericht bearbeitet, obwohl uns die Brandenburger Verfassung Artikel 3 (1) als nicht Deutsche nach Artikel 116/1, als Einwohner anerkennt. Denn wir sind deutsche im Sinne des Grundgesetz und Staatsangehörige, welche ausdrücklich der Brandenburger Verfassung Artikel 3 (2) und (3) gleiche Rechte haben wie die Deutschen nach Artikel 116/1 Grundgesetz für die BRD. Vor den Brandenburger Gerichten wird uns das grundgesetzliche Recht auf Gehör (Artikel 103 Grundgesetz für die BRD) und der faire öffentliche materielle Prozeß (§ 139 ZPO) nicht gewährt. Das Bundesverwaltungsgericht ignoriert unsere Klage. Anhörungsrügen beim OLG oder Brandenburger Ministerin für Justiz, Susanne HOFFMANN, werden ignoriert oder abgewiesen in dem man uns nachweislich als Deutsche nach Artikel 116/1 ohne Grund und Menschenrechte behandelt. Nachweislich der Anschreiben der Person in den Schriftsätzen bzw. durch die Klassifizierung in der deutschen Staatsangehörigkeit.

Die Legislative behauptet in ihrer täglichen Propaganda, daß das Grundgesetz für die BRD gültiges und geltendes Recht darstellt. Wir hoffen, daß Sie gleiche Auffassungen haben, auch wenn der Geltungsbereich durch den US Außenminister gestrichen wurde, in der Annahme es soll ein Verfassungsstaat mit der Vereinigung gegründet werden, was das Grundgesetz nach deutschem Recht unbestimmt in der Anwendung zurück läßt.

Unsere Grundrechte als Weltanschauungsgemeinschaft und Staatsangehörige, welche ihre Staatsangehörigkeit wieder erlangt haben, welche den Vorfahren durch Hitler und den Nationalsozialismus entzogen wurde, ziehen wir aus diesem Grundgesetz Artikel 116/2 und 140, in Verbindung mit Art 137, Abs. 5 der Weimarer Reichsverfassung.

Die Angestellten der Verwaltungsform BRD, für die Deutschen nach Artikel 116/1 mit deutscher Staatsangehörigkeit, in den Institutionen, Landtag, POLIZEI, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Ministerien, Stadtverordnete und Verwaltungen erkennen unsere Grundrechte aus dem Artikel 116/2 und dem Artikel 140 Grundgesetz für die BRD nicht an, ohne Nennung von Fakten welche dagegen sprechen würden.
Es herrscht eine allgemeine Ignoration auf unsere Schriftsätze vor, um uns den Rechteweg abzuschneiden, welcher uns durch einen anfechtbaren ablehnenden Bescheid gegeben wäre. Eine weitere Grundrechteverletzung durch nicht gewährleisten des Artikel 103 Grundgesetz für die BRD.
Ein Beweis ist unser dem Landtag Brandenburg und Ministerpräsident vorgelegter Staatsvertrag zur Gewährleistung unserer Rechte, welchen wir eng an den der jüdischen Gemeinden angelehnt haben, welche im Land Brandenburg maximal in ihrer Gemeindearbeit unterstützt werden und dadurch eine schnelle Unterzeichnung beabsichtigt haben.

Vorsorglich erklären wir, daß unsere Weltanschauungsgemeinschaft, welche als Gebietskörperschaft gegründet wurde, durch ihren Status nicht in der Rechtebene der Verwaltungsform BRD ist und nicht unter dieser stehen kann und deshalb nicht von ihr bestätigt werden kann.
Entsprechend dem Rechtegrundsatz, Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet.

Die Steuern unserer Gemeindeangehörigen zieht der BUND ein, durch die BRD und entzieht sie damit nach den Steuergesetzen unserer Gemeinde, für den Zeitraum der nicht Unterzeichnung des Staatsvertrag.

In Verbindung mit der schlüssig und detailliert vorgetragenen Grundrechteverletzung, begehen die genannten Institutionen täglich Straftaten gegen unsere Verwaltungsangehörigen, welche wir durch die von Ihnen festzustellende Grundrechteverletzung zu beenden suchen.

Verleumdung, Rufmord, Schikane, politischer Verfolgung, Schädigung, bis zum Tod und darüber hinaus.

Beginnend durch den Zwang durch Bußgeld mit Haftandrohung, ein nach § 5 PAuswG ungültigen (Klassifizierung der Person statt Familienname mit Name) Personalausweis zu besitzen.

Die POLIZEIangehörigen beschlagnahmen bei Kontrollen die Ausweisdokumente, mit welchen sich unsere Verwaltungsangehörigen ausweisen und deren Besitz sind, um diese wieder in die Sachenrechtsfiktion der BRD zu nötigen.

Die Weigerung der Verwaltung der BRD uns als Ausländer nach § 2 Aufenthaltsgesetz in der Registrierung zu führen und den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit anzuerkennen, sowie die nicht Anerkennung unserer Weltanschauungsgemeinschaft, im Vergleich zu den jüdischen Gemeinden ist eine Grundrechteverletzung. Der Gleichstellungsgrundsatz wird nicht gewährt.
Im Urteil vom 30. Juni 2010,II R 12/09 hat das Verfassungsgericht sich in Anerkennung des Gleichbehandlungsgrundsatz in Bezug auf die jüdischen Gemeinden, denen wir mit unserer K.d.ö.R. sehr ähnlich sind, eingehend geäußert.

Der Entzug der Staatsangehörigkeit ist ein internationales völkerrechtliches Verbrechen. Die Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit, ist ein Betrug, weil sie keine echte Staatsangehörigkeit ist.
Beweis dazu ist das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954, welches festlegt, daß diesem Personenkreis ein Personalausweis auszustellen ist.
Uns nicht als Deutsche nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD anzuerkennen, erfüllt diesen Straftatbestand.

Der widerrechtliche, durch richterlichen Beschluß des AG Cottbus im Dezember 2019, 86 Ds 1360 Js 8113/17 (116/18) festgestellte Entzug von Fahrerlaubnissen unserer Gemeindeangehörigen durch die Verwaltung der Konzernstadt COTTBUS. Diese Recht widrige Beugung des Recht und Eingriff in die Freiheitssphäre wurde trotz ständiger Beschwerden bis zum Brandenburger Ministerium, bis heute nicht aufgehoben.
Es handelte sich um eine Disziplinierungsmaßnahme, weil wir nach § 27 PAuswG zur Rückgabe der Personendokumente gezwungen waren.
In der Verwaltung eingezogene DDR Führerscheine werden nicht ausgehändigt, um die Personen nicht am öffentlichen Leben als Kraftfahrer teilnehmen zu lassen und damit zu demütigen.

Die daraus resultierende Schadenersatzforderung gegenüber den Schädigern aus den genannten Verwaltungen, wegen ihres Handelns oder Unterlassen, durch die Ausstellung von vollstreckbaren Forderungen, werden von dem zuständigen Gericht verschleppt. Beschwerden werden ignoriert, weil die eine Krähe der anderen kein Auge aushakt.

Unser öffentliches Büro, für Interessierte an dem Status als Deutsche nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD zu leben, war in einem Gewerbeobjekt eingemietet. Dieses Objekt wurde komplett Zwang geschlossen, das Gewerbe zwangsweise entzogen, die Immobilie Zwang verkauft und die Besitzerin damit materiell und gesellschaftlich ruiniert.

Das war noch nicht genug. An dem Tag hat die Polizei jeden Wertgegenstand aus dem Tresor beschlagnahmt, egal wem er gehört hat, auch alles Geld wurde beschlagnahmt, selbst das Wechselgeld aus der Kasse wurde beschlagnahmt. Ganz aus Zufall meldet sich dann ein paar Tage später das Finanzamt und fordert die Umsatzsteuer. Diesem wurde mitgeteilt, daß sich diese bei der POLIZEI oder Staatsanwaltschaft befindet. Das ist uns egal, wir wollen diese von ihnen und wenn sie nicht sofort zahlen können, dann eröffnen wir die Insolvenz mit allen Schikanen und Kosten. Auch das wurde im Zusammenspiel durchgezogen, um zu disziplinieren.

In dieses Zusammenspiel passt auch die Presse, denn diese war vorab über die Aktionen der POLIZEI unterrichtet. Denn schon am Tag X war die erste Meldung veröffentlicht und bei der Durchsuchung der geschäftlichen und privaten Objekte war sie mit vor Ort. Nur leider gab es über die Preußen nichts sensationelles oder verwerfliches zu berichten.

Unsere Angehörigen werden in ihrer persönlichen Ehre in Presse und Rundfunk verletzt, in dem sie als Reichsbürger bezeichnet werden. Welche es erst seit 15. September 1935 per Gesetz gibt und welche zu ihrem Status die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen, auf welche wir verzichtet haben. Richtigstellungen werden ignoriert (LR), angedrohte Klagen verlacht (RBB).
Die Genannten wissen, das Wort Reichsbürger ist für uns Preußen ein Schimpfwort, wie für einen Schwarzafrikaner das Wort Nigger. Keiner von denen würde es wagen Nigger zu sagen, aber wenn wir uns über die Diskriminierung Reichsbürger=Faschist=Nationalsozialist beschweren, werden wir noch ausgelacht.

Gegen unsere Verwaltungsangehörigen werden Berufsverbote ausgesprochen und umgesetzt.

Unsere Verwaltungsangehörigen werden politisch Verdächtigt, obwohl wir nur die Umsetzung des Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD für uns fordern und von den Institutionen verfolgt.
Die POLIZEI-Angehörigen machen Jagd auf unsere Angehörigen. Verfolgen sie außerhalb ihrer Dienstzeit in Zivil, versuchen ihre Fahrt zu stoppen und machen Verkehrskontrollen auf deren Grundstück.
Andere werden verfolgt und wenn sie sich als Deutsche nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD ausweisen, die Zerstörung ihres Auto angedroht, auf das sie aussteigen und man ihnen habhaft werden kann, um sie mit Handschellen traktieren und erniedrigen zu können.
Andere werden von einem Zivilen Überfallkommando mit Maschinenpistolen auf offener Straße gestoppt aus dem Auto gezerrt, auf die Straße geworfen, eine Kapuze über den Kopf gezogen um eine Anzeige ihrer Peiniger zu verhindern und ins Gefängnis verbracht.
Danach wird die Wohnung von ca. 15 POLIZEI-Angehörigen ohne neutrale Zeugen durchsucht, bis heute gibt es kein Protokoll über die entwendeten Gegenstände. Die Geschäftsräume werden total entleert, ohne Zeugen und es werden keine exakten Protokolle gefertigt. Preußische Gesetzessammlungen und Rechtbücher sind bis heute grundlos beschlagnahmt.

Im Gefängnis werden diese nachdem sie sich als Deutsche nach Artikel 116/2 ausweisen, vergessen und erhalten 24 h keine Nahrung und Trinkwasser.

Der Zutritt zu BRD Gerichten, als Deutsche nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD wurde uns verweigert. Das grundgesetzliche Recht auf Gehör, der faire Prozeß, die materielle Prozeßführung, wurde uns abgeschnitten und Verfahren in Abwesenheit durchgepeitscht und von den Institutionen unter Schädigung unserer Angehörigen, umgesetzt.

Das Amtsgericht Potsdam läßt jeden Straftäter unkontrolliert ein und aus gehen. Eine Stunde vor der Verhandlung gegen einen Deutschen nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD, wandelt sich das Szenario. Die Eingänge werden geschlossen, es beginnen Personenkontrollen, die Bediensteten werden mit Schußwesten, Schlaghandschuh und diversen Folterinstrumenten an ihrem Gürtel ausgerüstet, von der POLIZEI erscheinen noch 6 zusätzliche Kräfte zur Unterstützung und vor dem betreffenden Verhandlungssaal stehen plötzlich zwei Wachen.
Die Richterin KARDEGIS, deren Familie im 3. Reich großes Unrecht zugefügt worden ist, erkennt den Status unseres Verwaltungsangehörigen an und verzichtet auf ihre vorherige Anordnung des Personalausweiszwang. Sie spricht sogar unseren Verwaltungsangehörigen durch ein Versäumnisurteil gegen die Angeklagte juristische Person frei, aber die Staatsanwaltschaft fordert die Disziplinierungssumme weiter von der natürlichen Person, welche nicht von ihr angeklagt war und wird. Es handelt sich um eine Personenstandsfälschung, Prozeßbetrug und Nötigung.

POLIZEI-Angehörige foltern einen unsere Verwaltungsangehörigen nachdem er sich als Deutscher nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD ausweist, in dem unter Androhung von Gewalt und Widerstand gegen die „Staatsgewalt“ eine Handschelle an den Unterarm befestigt wird und die Elle und Speiche damit gequetscht, bis er es vor Schmerzen nicht mehr aushält und die geforderten 10 Euro abgibt. Über diesen Vorfall gibt es ein Video.

Einem unserer Verwaltungsangehörigen wird das Jedermann Konto verweigert, weil er sich als Deutscher nach Artikel 116/2 Grundgesetz ausweist. Der Gleichstellungsgrundsatz gegenüber den Neusiedlern, welche ohne Identifizierung ins Land gebracht werden und hier ein Jedermann Konto erhalten wird nicht gewährleistet und unser Angehöriger damit diskriminiert und vom gesellschaftlichen Leben und selbstständiger Lebensweise abgeschnitten.

Eine unserer Verwaltungsangehörigen konnte die Rechtbrüche die Verfolgungen die ständige Angst bei Tag und Nacht, die Schikanen Verbote Disziplinierungen und Schädigungen gesundheitlich nicht verkraften und ihr Herz hat daran versagt.

Alle Anzeigen wegen dieser Straftaten der Angehörigen der genannten Institutionen der BRD werden vertuscht oder ignoriert bis zum POLIZEIpräsident von Brandenburg Hans-Jürgen MÖRKE und dem Generalstaatsanwalt, welcher nach seinem jetzt gelöschten Tätigkeitsfeld, welches wir mehrfach öffentlich angeprangert haben, nicht Recht und Gesetz verpflichtet ist, sondern nur in ständiger Übereinstimmung mit den kriminalpolitischen Ansichten der Bundesregierung sein muß, sonst wird er entlassen.

Vorsorglich und wegen der Unbestimmtheit, welche Verfassung Ihr Verfassungsgericht schützt, bringen wir Ihnen nachfolgende Artikel der Brandenburger Verfassung zur Anerkenntnis in deren Geltungsbereich wir uns befinden und diese von den Institutionen des Land Brandenburg uns nicht gewährt werden.
Artikel 3 (1,2,3) Einwohner und Gleichbehandlungsgrundsatz
Artikel 6 (1 2 3) Unser Rechtsschutz wird von allen Brandenburger Gerichten bis zum Verfassungsgericht ignoriert
Artikel 7 (1 2) Unsere Menschenwürde wird nicht geachtet und geschützt
Artikel 7a das friedliche Zusammenleben mit uns wird provokativ gestört und wir werden rassistisch verhetzt und verfolgt
Artikel 8 (1 3) Unser Recht auf Leben und Unversehrtheit wird nicht gewährt, wir erdulden unter Nötigung und Zwang grausamer unmenschlicher erniedrigender Behandlung und Strafen
Artikel 9 (1 4) Die Freiheit der Person wird verletzt und ungesetzlich eingeschränkt, festgesetzte Personen werden mißhandelt
Artikel 10 die freie Entfaltung der Person wird eingeschränkt
Artikel 11 (1 3) Unsere persönlichen Daten werden manipuliert und an die Institutionen weiter gegeben ohne unsere Einwilligung, der Verfassungsschutz verfolgt uns gesetzwidrig
Artikel 12 (1 2) Die Gleichbehandlung wird Willkürlich gegen uns ausgesetzt, wegen unserer Abstammung und Nationalität werden wir benachteiligt
Artikel 13 (1 2 4) Die Freiheit unserer Weltanschauung wird nicht gewährleistet, wir werden genötigt zu Bürgern/Bürgen/Humankapital nach Artikel 116/1 Grundgesetz für die BRD, unser widersprechendes Gewissen wird gezwungen
Artikel 19 (1) Unsere Meinungsfreiheit zum Artikel 116/2 und 146 Grundgesetz für die BRD werden nicht gewährt
Artikel 20 (1 3) Unser Recht zur Gründung der K.d.ö.R wird nicht gewährt, unsere Arbeit zur politischen Willensbildung wird unterdrückt
Artikel 21 (1 5) Die politische Mitgestaltung ist für uns ausgeschlossen
Artikel 24 Unsere Petitionen an den Brandenburger Landtag werden nicht bearbeitet
Artikel 25 Der Gleichbehandlungsgrundsatz zu den Sorben und Wenden zur Erhaltung der Identität und Kultur wird nicht gewährleistet, die gesetzgeberische Mitwirkung ist ausgeschlossen
Artikel 27 (1) Kinder von Deutschen nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD haben kein Recht auf Achtung ihrer Würde
Artikel 28 Durch Erziehung und Bildung werden die Deutschen nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD als Reichsbürger verhetzt und rassistisch Diskriminiert, ihrer Würde beraubt und ihre Überzeugungen in den Schmutz gezogen, Demokratie , Freiheit soziale Gerechtigkeit wird nicht gewährt, das Zusammenleben der Kulturen wird planmäßig gestört
Artikel 30 (5 6) Das Recht unsere Kinder in kommunaler Selbstverwaltung als freier Träger in eigenen Schulen zu fördern wird nicht gewährt
Artikel 34 (1 2 3) Unsere Kunst ist nicht frei, unser kulturelles Erbe wird nicht gefördert
Artikel 36 ( 2 3 4 5) Unsere Gleichstellung als K.d.ö.R. zu den Religionsgemeinschaften wird nicht gewährt, aber unterdrückt und verfolgt
Artikel 37 (1 2) Das Eigentum und die Staatsleistungen gegenüber unserer K.d.ö.R. werden nicht gewährleistet
Artikel 39, 40 Der Schutz unserer Heimat wird nicht gewährleistet, finanzielle Interessen gehen vor, die Probleme und Kosten werden gleichgültig auf die nächste Generation abgewälzt
Artikel 41 ( 1 2 3 4 5) Eigentum und Erbrecht werden für uns nicht gewährleistet
Artikel 42 ( 1 2) Durch Berufsverbote ist das Recht auf wirtschaftliche Eigeninitiative nicht gewährleistet
Artikel 45 (3) Die Trägerschaft und Förderung von Einrichtungen für unsere pflegebedürftigen Angehörigen wird nicht gewährt
Artikel 46 Die Nothilfe wird uns unter Strafe nicht gewährt
Artikel 48 (3) Der Grundsatz der gleichwertigen Entlohnung bei gleichwertiger Arbeit wird nicht gewährt
Artikel 49 (1) Wird durch die Berufsverbote gegen unsere Angehörigen nicht gewährt
Artikel 52 (1 3 4) Der faire Prozeß und das rechtliche Gehör und der gesetzliche Richter werden uns nicht gewährt
Artikel 53 (2) Wir werden selbst ohne Straftaten vorverurteilt, verfolgt, geschädigt, ausgegrenzt
Artikel 54 (1) Unsere Würde im Strafvollzug wird nicht gewährleistet
Artikel 71 (1) Der Petitionsauschuß des Landtag ignoriert unsere eingereichten Petitionen und informiert den Landtag nicht darüber
Artikel 76 (1) Durch unsere politische Verdächtigung und Verfolgung werden wir daran gehindert Volksinitiativen zur politischen Willensbildung umzusetzen
Artikel 78 (1 2 3) dito
Artikel 88 Der Ministerpräsident und die Minister haben ihren geschworenen Eid gebrochen, ihre Kraft zum Wohl der Menschen, zu denen wir gehören, einzusetzen, unparteiisch zu handeln, die Verfassung zu wahren und Gerechtigkeit gegen Jedermann zu üben
Artikel 96 (3) Die Verwaltungen des Landes verstoßen gegen ihre Unparteilichkeit und werden verfassungswidrig vom Staats und Verfassungsschutz gegen uns, mit dem Buch zum Umgang mit Reichsbürgern aufgestachelt und angeleitet, entgegen ihrer Verpflichtung zur Verfassungstreue, ihrem Eid oder Gelöbnis
Artikel 97 (1 2 4) Das Recht auf Selbstverwaltung ist ausgeschlossen, Gesetze werden gegen die Gemeinden erlassen
Artikel 99 Die Steuern der Angehörigen unserer Gemeinde behält das Land ein
Artikel 100 Unsere Beschwerde über die Verletzung unseres Recht wird beim Landesverfassungsgericht ignoriert
Artikel 108, 109 Die Richter kommen zu 90% aus dem Westteil Deutschlands und werden von der Legislative eingesetzt und enthoben, demzufolge sind sie abhängig.
Artikel 113 Recht kann nicht subjektiv nach Vorgaben ausgelegt werden, es muß bestimmt und für alle gleich sein, das ist nicht der Fall, denn unsere Verfassungsbeschwerden, als Deutsche nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD werden ignoriert
Artikel 115 Eine Verfassungsgebende Versammlung ist praktisch ausgeschlossen, weil der Staats und Verfassungsschutz, welcher die Deutschen nach Artikel 116/1 Grundgesetz für die BRD, nachweislich seit 1949 vor einem Staat und Verfassung schützt und jegliche Initiative durch Verleumdung und Verfolgung der Initiatoren im Keim erstickt

Wir handeln und stellen diese Verfassungsbeschwerde gesamtverantwortlich, weil wir in unserer Weltanschauungsgemeinschaft keinen Vertreter gewählt haben.
Nachweislich der Brandenburger Rechtsanwaltskammer will man unsere Vertretung keinem Anwalt anbieten noch gibt es einen Anwalt welcher es sich ohne Disziplinierung leisten kann Deutsche nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD rechtlich zu vertreten. Sollten Sie eine Selbstvertretung unserer Rechte ablehnen, erwarten wir eine entsprechende Begründung. Denn Deutsche nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD müssen nicht unter Betreuung eines Anwalt stehen, weil sie vor jedem Gericht Rechte fähig sind.

Das Schreiben wurde maschinell erstellt und ist im Rechtskreis des BUND auch ohne Unterschrift eine gültige und rechtskräftige Willenserklärung der Mitwirkenden (§ 130 BGB). Nach der Nennung von Personen würde wieder die Strafverfolgung des Systems einsetzen, zur Disziplinierung und Nötigung zur Abkehr der Forderung nach der Umsetzung des Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD, für uns.
Entsprechend den Verlautbarungen auf Ihrem Internetauftritt können Sie nicht für die Sicherheit und Schutz unserer Angehörigen garantieren, falls einer den Schriftsatz unterzeichnen würde.

In der Vergangenheit hatten wir am Anfang unserer Arbeit schlechte Erfahrungen, denn in dem Moment wo wir eine Person benannt hatten, wurde die Angelegenheit sofort in das Privatrecht und die Sachenrecht(s)fiktion der BRD gezogen. Dem wollen wir vorbeugen.
Unter dem Gleichstellungsgrundsatz stellen wir fest, daß sich in unseren Händen kein einziges von einem Richter nach § 315 ZPO eigenhändig unterschriebenes Urteil oder Beschluß befindet. Uns wurden nur ungültige Entwürfe ohne Haftung der mitwirkenden Richter zugestellt. Im Sinne des Gleichstellungsgrundsatz können Sie von uns keine Handlungen verlangen, welche die Richterschaft im Land nicht selbst erfüllt. Bis heute ist n allen Verfahren unklar, welcher Richter an der Entscheidung mitgewirkt hat und ob diese überhaupt von einem Richter ausging, ohne deren geforderte gesetzliche Unterschrift.

Vorsorglich verweisen wir auf das Beurkundungsgesetz, welches festschreibt, daß ein Urkundsbeamter, auf der Abschrift, die Unterschrift des mitwirkenden Richters beglaubigt, aber keinesfalls den Inhalt, welcher in der heutigen Zeit als Kopie unverändert bleibt. Kein Urteil oder Beschluß trägt in diesem Land, seit mindestens 30 Jahren die gesetzlich geforderte Unterschrift des mitwirkenden Richters.

Auf Grund der verfassungsrechtlichen Bedeutung und den genannten schweren Nachteilen, welche unsere Angehörigen täglich ausgesetzt sind, ist eine Annahme der Verfassungsbeschwerde durch das Gericht geboten.

Das Verfahren ist nachweislich der Fakten nicht mißbräuchlich und somit für unsere K.d.ö.R. als Gebietskörperschaft handelnd, Kostenfrei. Besonders unter dem Aspekt, daß wir auf Grund der Ignoration unseres Staatsvertrag und die Entziehung der Steuergelder unserer Angehörigen durch den BUND noch keine Einnahmen haben.

Wir erwarten die Eintragung des Vorgang in das Verfahrensregister und die entsprechende Mitteilung an die K.d.ö.R, sowie die damit verbundene richterliche Entscheidung über die von uns vorgebrachte Grundrechteverletzung in der BRD als Deutsche nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD gleichberechtigt nach dem Artikel 3 der Brandenburger Verfassung, mit den Deutschen nach Artikel 116/1 Grundgesetz für die BRD leben zu dürfen, im anerkannten und geförderten Gleichstellungsgrundsatz zu den jüdischen Gemeinden in Brandenburg.

Im Rahmen der Datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewähren wir Ihnen Akteneinsicht und erwarten Ihre Aufforderung, falls spezifische Unterlagen zur Beurteilung benötigt werden.

Mit freundlichem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
handelnd unter der K.d.ö.R Stadtgemeinde Cottbus

Erläuterung:
Im Englischen gibt es keine Verwechslung zwischen Law=Recht und Right=Rechts. Im Deutschen wird den Deutschen nach Artikel 116/1 Grundgesetz für die BRD, ständig Recht als Rechts verkauft und diese wundern sich, weshalb sie kein Recht bekommen.

Anlage 1: Staatsvertrag
Anlage 2: Satzung

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