Einwohneranfrage an die Volksvertreter von Cottbus

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht, Politische Vertretung
W. Külz Str. 49
[03046] Cottbus

An die Stadtverordneten Volksvertreter von Cottbus
Büro für Stadtverordnetenangelegenheiten
E. Kästnerplatz 1
03046 Cottbus
karen.below@cottbus.de

12. April 2021

Einwohneranfrage

Sehr geehrte von Cottbuser Einwohnern gewählte Volksvertreter und Stadtverordnete von Cottbus,

im Rahmen der Möglichkeit der Einwohneranfrage an Sie, in einer Stadtverordnetenversammlung, möchten wir als Einwohner von Cottbus und Deutsche nach Art. 116/2 Grundgesetz für die BRD, mit der wiedererlangten Staatsangehörigkeit Preußen, welche unseren Großeltern im 3. Reich durch das Gesetz zur Neuordnung des Reich, vom 5. Februar 1934 widerrechtlich entzogen wurde, organisiert in unserer zuständigen Verwaltung, Körperschaft des öffentlichen Recht, Stadtgemeinde Cottbus, als Gebietskörperschaft handelnd, Weltanschauungsgemeinschaft nach Artikel 140 Grundgesetz für die BRD in Verbindung mit Artikel 137(7)Weimarer Reichsverfassung und Fragment des Freistaat Preußen mit seiner Verfassung vom 30. November 1920 und somit Person des öffentlichen Recht und Souverän,
unsere Grundrechte wahr nehmen und nachfolgende Frage an Sie stellen, mit der Bitte um deren Beantwortung.

Wir greifen dazu eine Frage auf, welche schon vor Jahren an Sie herangetragen wurde und welche der Oberbürgermeister Holger KELCH nur ansatzweise beantworten konnte und keinen Sinn darin fand, noch den Antrieb, als persönlich verantwortlichen Einwohnervertreter, die Frage abschließend zu beantworten.

Unter der Tatsache das die KONZERNSTADT COTTBUS immer in finanziellen Nöten ist und verschuldet, was letztlich den Einwohnern zur Last fällt, weil diese für Mißwirtschaft und Kontrollverlust zur Kasse gebeten werden, erscheint eine Erörterung dringend erforderlich.

Dieser nicht mehr hinnehmbare Zustand, welcher sich wie ein roter Faden durch die jüngste Stadtgeschichte zieht, kann nach unserer Einschätzung nicht in der Ursache von faulen nichtsnutzigen und über ihre Verhältnisse lebenden Einwohnern gesucht werden.

Wir haben den Eindruck das die Mehrheit der Einwohner dieser Stadt fleißige, innovative Menschen sind, welche jede Menge an Steuern entrichten müssen.

Ohne Nennung von Zahlen hatte der Oberbürgermeister damals eingeräumt, daß er nur in der Lage wäre die eingenommenen städtischen Steuern benennen zu können. Die Steuern, welche von den Einwohnern der Stadt an den Kassen der Stadt vorbei, sofort dem Land oder dem BUND zufließen sind ihm nicht bekannt.

Nachweislich hat er und keiner von Ihnen ein Interesse zu wissen, wieviel Steuern zahlen die Einwohner von Cottbus zum Beispiel im Jahr 2019?

Die KONZERNSTADT COTTBUS erhält vom Land und BUND jährliche Unterstützungen prozentual aus den Steuereinnahmen der Einwohner zurück.

Für uns und rein menschlich, ist nicht nachzuvollziehen, wie verantwortungsbewußte Volksvertreter absolut kein Interesse haben können zu erfahren, ob denn der prozentuale Anteil der Steuerabgaben, welcher an die Stadt zurückgeführt wird, überhaupt realistisch und korrekt ist.

Der Grundsatz heißt Vertrauen ist gut, Kontrolle besser.

Unter dem Eindruck der ständig leeren Kassen und der Tatsachen das die BRD 2 Billionen Euro Schulden hat, welche nicht durch Sachwerte gedeckt sind und nicht zurück gezahlt werden und können, sondern den Einwohnern zur Last gelegt, sollte man seiner Verantwortung der Kontrolle, nachkommen.

Unsere Frage nochmals, wieviel Steuern insgesamt, haben die Einwohner von Cottbus im Jahr 2019 gezahlt und wieviel Gelder kamen vom Land und BUND zurück?

In diesem Zusammenhang erlauben wir uns die zweite uns zustehende Frage zu stellen, welchein engem Zusammenhang steht.

Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die ehemals volkseigenen Betriebe der Stadt, deren Sinn darin bestand kostendeckend die Belange der Einwohner zu erfüllen, in eigenständig agierende private Betriebe umgewandelt, welche ohne echte Kontrolle der verwendeten Gelder und deren Ziel jetzt darin besteht Profit zu erzeugen und damit die Geschäftsführung finanziell abzusichern und im Bedarfsfall jederzeit Fehlbeträge von den Einwohnern durch Gebührenerhöhungen ausgeglichen werden müssen?

Sehr gern möchten wir die Fragen zur Stadtverordnetenversammlung selbst verlesen, wie uns das nach Ihrem Statut gewährleistet wird, um zu verhindern, daß den Stadtverordneten durch weglassen der Sinn und Zweck unserer Fragen entzogen werden soll.

Vorsorglich verweisen wir auf gleiches Recht für alle unter dem Gleichstellungsgrundsatz. Auf Grund der nachweislichen Verfolgung unserer Verwaltungsangehörigen, können wir keinen der willkürlichen Disziplinierung aussetzen und deshalb haben wir die Handlungsweise der Verwaltung des BUND übernommen und unsere Schreiben werden nicht mehr unterzeichnet.

Falls Sie besonderen Wert legen und bevor Sie den Schriftsatz abweisen, auf einen verschnörkelten Strich mit einem Füllfederhalter, an der Stelle der Unterschrift, welcher keiner Person zuordnenbar ist, dann teilen Sie uns das bitte mit, wir werden dann ein derartig beschriftetes letztes Blatt des Schriftsatz nachreichen.
Denn qualitativ anders geartete Schriftsätze bekommen wir aus Ihrer Verwaltung auch nicht.

Mit freundlichem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
handelnd unter der K.d.ö.R Stadtgemeinde Cottbus

Das Schreiben wurde maschinell erstellt und ist im Rechtskreis des BUND auch ohne Unterschrift eine gültige und rechtskräftige Willenserklärung der Mitwirkenden (§ 130 BGB). Nach der Nennung von Personen würde wieder die Strafverfolgung des Systems einsetzen, zur Disziplinierung und Nötigung zur Abkehr der Forderung nach Friedensvertrag und Verfassung nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD