Anfrage an die Botschaften in Berlin

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht, Politische Vertretung
W. Külz Str. 49
[03046] Cottbus

An die Botschaften in Berlin
Die zuständigen Bearbeiter für VISA
Berlin

8. Januar 2022

Anfrage zu den Formalitäten zur Einreise in Ihr wunderschönes Land als Deutsche nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD

Sehr geehrte Botschaftsangestellte,

welche für Ihr Land die Formalitäten für die Einreise Fremder in Ihr wunderschönes Land bearbeiten. Sie arbeiten in der Deutschen Länder, bezeichnet als BRD und aus diesem Grund setzen wir voraus, daß Sie im besonderen Kenntnis über die Personendokumente der Deutschen nach Artikel 116/1 Grundgesetz für die BRD haben müssen, wenn Sie diese kontrollieren, mit dem Ziel die Person in Ihr Land einreisen zu lassen oder zu verwehren.

Wir mußten bedauerlicher Weise feststellen, daß die Pässe der BRD alle gegen den § 4 des Passgesetz der BRD verstoßen. Denn in dem § 4 Passgesetz ist festgeschrieben, daß die Person mit Familiennamen klassifiziert werden muß. In allen Pässen der BRD wird aber die Person mit dem Begriff Name klassifiziert.

Die Ihnen damit vorgelegten Pässe sind somit insgesamt ungültig, weil sie gegen das Gesetz der BRD verstoßen.

In der deutschen Sprache besteht zwischen den beiden Begriffen Familienname und Name, ein erheblicher Unterschied, zwischen natürlicher und juristischer Person, was formaljuristisch auch der § 28 PAuswV nochmals bestätigt.

Auf Grund unserem Rechtschutzbedürfnisses bitten wir Sie uns Auskunft darüber zu geben, weshalb man mit einem ungültigen Reisedokument in Ihr Land einreisen kann.

Unsere zweite Frage betrifft unseren Status, welchen wir aus den für die BRD von der Hauptsiegermacht USA auferlegten Grundgesetz ableiten.
Falls Sie in dem Glauben verhaftet sein sollten, daß das Grundgesetz für die BRD eine Volksverfassung sein könnte, erinnern wir an die beabsichtigte Staatsgründung 1989, zu welcher der US Außenminister Baker den Artikel 23 des Grundgesetz für die BRD aufgehoben hatte, welche dann in der Annektion der DDR durch die BRD endete.

Wir die Einwohner von Cottbus und Deutsche nach Art. 116/2 Grundgesetz für die BRD, mit der wiedererlangten Staatsangehörigkeit Preußen, welche unseren Großeltern im 3. Reich durch das Gesetz zum Neuaufbau des Reich, und dessen Verordnung zur Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 widerrechtlich aus politischen Gründen entzogen wurde, organisiert in unserer zuständigen Verwaltung, Körperschaft des öffentlichen Recht, Stadtgemeinde Cottbus, als Gebietskörperschaft handelnd, Weltanschauungsgemeinschaft nach Artikel 140 Grundgesetz für die BRD in Verbindung mit Artikel 137(7)Weimarer Reichsverfassung und Fragment des Freistaat Preußen mit seiner Verfassung vom 30. November 1920, würden sehr gern in diesem Status Ihr wunderschönes Land bereisen.
Leider wurden unsere Angehörigen bisher bei jeder Anfrage in Ihren Botschaften immer genötigt, ausschließlich mit den ungültigen Pass der BRD und unter der nationalsozialistisch geprägten deutschen Staatsangehörigkeit, welche die BRD nur vergeben kann, aus Ermangelung einer eigenen Staatsangehörigkeit, in Ihr wunderschönes Land einreisen zu dürfen.

Die Gründe dafür könnten unterschiedlicher Natur sein.

Es könnte damit zusammen hängen, daß die BRD nur der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist, was am 3. Februar 2012 vom internationalen Gerichtshof durch Urteil bestätigt wurde.
Das wäre plausibel durch das Übereinkommen zur Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954, das die Deutschen nach Artikel 116/1 Grundgesetz für die BRD international als Staatenlose gelten, weil das 3. Reich illegal zu Stande gekommen ist.
Denn Deutschland und die Deutschen werden immer noch in der UN, der Organisation deren Ursprung in dem Kampf gegen die Deutschen begründet liegt, welchem Ihr Land angehört, als Feindstaat geführt, mit allen daraus resultierenden Nachteilen für alle Menschen auf dieser Welt.

Gerade der Pass der BRD bestätigt diese Wahrheit auf das Deutlichste. Denn auf dem Umschlag befindet sich der Adler der Weimarer Republik und auf den Innenseiten der 14 federflüglige Adler des 3. Reich.

Beide Institutionen existieren nach öffentlicher Meinung nicht mehr, werden aber durch Sie und Ihre Regierung anerkannt, weil Sie die Pässe akzeptieren.

Ihre Angehörigen wurden damals in den Krieg gegen die Deutschen geführt, mit dem Ziel den Faschismus zu beseitigen, aber bis zum heutigen Tag existiert der Faschismus augenscheinlich weiter und wird von der BRD, durch die von ihr ausgestellten Dokumente, aufrecht erhalten.

Wir haben uns aus genannten Gründen von der BRD durch unseren entgegen gesetzten Willen zur Zwang Einbürgerung in diese, unter der deutschen Staatsangehörigkeit in diese, distanziert.

Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Grundlage wir nicht als durch unsere Geburt nachgewiesene Preußen Ihr wunderschönes Land bereisen dürfen und statt dessen als Nationalsozialisten einreisen müssen.

Denn aus nachweislicher Ermangelung eines Staates, haben wir durch öffentlichen Recht-Akt das Rechtsubjekt Stadtgemeinde Cottbus, Körperschaft des öffentlichen Recht, als Gebietskörperschaft handelnd gegründet, welche unsere Interessen gegenüber Ihrem Land auf Augenhöhe vertritt.

Um keinen falschen Eindruck zu Erwecken möchten wir in aller Höflichkeit darauf hinweisen, daß Preußen so lange es existiert hat, immer der Zufluchtsort aller vom Vatikan verfolgter Menschen in Europa war. Es war ein Garant für Frieden und Freiheit, denn durch Preußen wurden ungerechtfertigte kriegerische Machtbestrebungen über die Kontrolle Europas mehrfach beendet.

Wir erwarten Ihre Erklärung.

Hochachtungsvoll

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
handelnd unter der K.d.ö.R Stadtgemeinde Cottbus