Schreiben an den deutschen Presserat

Deutscher Presserat
Beschwerdeausschuß
Ralph BAUER
Fritschestr. 27/28
10585 Berlin

30. September 2022

In der Angelegenheit P r a s t Lutz / Heike REIß, Lausitzer Rundschau wegen Verleumdung, Rufschädigung, Rassismus, Volksverhetzung

Sehr geehrter Herr Ralph BAUER,

ich habe Ihr Ablehnungsschreiben zu meiner Aufforderung der Überprüfung meiner Vorwürfe der öffentlichen Verleumdung, Rufschädigung, Rassismus und Volksverhetzung, durch die Heike REIß und die Redaktion der Lausitzer Rundschau zur Kenntnis genommen.

Diese Ablehnung, durch den Presserat ist gleichbedeutend mit der Unterlassung gegen die öffentliche Verleumdung, Rufschädigung, Rassismus und Volksverhetzung in den Medien in Brandenburg vorzugehen, nehme ich zum Anlaß auf Ihr Schreiben zu erwidern und möglicherweise, für mein persönliches Interesse die Motivation dazu in Erfahrung zu bringen.

Ich habe Ihnen eine Beschwerde zu dem Artikel von Heike REIß und der Redaktion der Lausitzer Rundschau übermittelt. Von einer zweiten Beschwerde von A.K. Ist mir nichts bekannt und in meinem Verfahren in Ihrer Institution auch nicht von Belang, denn in dem Artikel von vor 5 Jahren wurde davon berichtet, daß wir in einer Beziehung leben würden, was schlicht erfunden war und keiner dichterischen Freiheit unterliegt. An dieser Kleinigkeit beginnt schon die schludrige Recherche der Akteure um Heike REIß, bis man sich in politisch motivierten Hass geprägten Rassismus versteigt.

Sie geben meine Erklärung zu meiner Staatsangehörigkeit Preußen wieder und den Ursprung des Begriffs Reichsbürger im 3. Reich.
Was haben Sie an den völlig gegensätzlichen Ausgangspunkten nicht verstanden? Fehlt Ihnen das geschichtliche Wissen oder stehen Sie unter einer politisch indoktrinierten Korrektheitspsychose?

Sie besitzen möglicherweise, falls Sie deutscher Herkunft sein sollten, die deutsche Staatsangehörigkeit, welche ihren Ursprung im 3. Reich hat. Die BRD welche keine eigene Staatsangehörigkeit hat, die sie an die Einwohner vergeben könnte, vergibt hilfsweise die aus dem 3. Reich und ist laut Urteil des Internationalen Gerichtshof vom 3. Februar 2012 der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich. Unschwer zu erkennen an den unzähligen anderen Gesetzen aus dem 3. Reich, welche alle noch geltend sind.
Reichsbürger gibt es durch Gesetz seit dem 15. September 1935 und diese benötigen für ihren Existenzstatus die deutsche Staatsangehörigkeit. Das belegt klar wer von uns Reichsbürger ist.

Bei Ihnen scheinen diese Zusammenhänge keine moralischen Konsequenzen zu erzeugen. Mir war es ein inneres Bedürfnis nach der Erlangung dieses Wissens, nach einem Weg zu suchen, um mich von dem braunen Dreck der Geschichte, zu entnazifizieren. Diesen habe ich über den Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD ganz legal nach den Vorgaben der Siegermächte gefunden.

Diese Wahrheit ist von erheblichem öffentlichen Interesse und muß der breiten Masse zugänglich gemacht werden, falls Sie ein unabhängiger Medienvertreter wären.

Als Preuße, nicht ausgesucht oder geistig verwirrt, sondern durch Geburt als Wurzel oder Quelle meiner Herkunft, fordere ich, unter anderem auch als Sprecher der preußischen Stadtgemeinde Cottbus, seit 10 Jahren einen Weltfriedensvertrag zur Beendigung aller kriegerischen Handlungen, welche durch den nicht durch Friedensvertrag beendeten 1. und 2.Weltkrieg, geführt werden.
Weiterhin fordere ich die Souveränität und die Freiheit der 26 deutschen Völker und die Anerkennung deren echten Staatsangehörigkeiten, sowie die damit verbundene Aussöhnung der Völker. Durch die Weimarer Republik wurden diese echten Staatsangehörigkeiten, sowie die echten Staaten auf deutschen Territorium beseitigt und noch heute trägt der Pass der BRD, den Hoheitsadler dieser Weimarer Republik und will man Wikipedia Glauben schenken, dann ist die Flagge schwarz rot gold, nach Artikel 22 Grundgesetz für die BRD, die Flagge der Weimarer Republik.

Genau das scheint den politischen Systemparteien, welche die BRD trotz Ablaufdatum im Artikel 146 Grundgesetz für die BRD, Recht widrig weiterführen, Urteil Bundesverfassungsgericht 2 BvF 3/11, alle Wahlen sind ungültig seit 1956 bis heute, nicht zu gefallen und sie stiften die Redaktionen ihrer Medien dazu an, Menschen die Kritik und Wahrheit äußern, wie mich, öffentlich zu Verleumden den Ruf zu ruinieren und rassistisch zu verhetzen.

Wenn Sie einen schwarzen Menschen als Nigger bezeichnen, dann führt das zu allumfassenden Konsequenzen. Wenn Sie einen Preußen als Reichsbürger, also als Nationalsozialist und Faschist verleumden, dann ist das für Sie nach Ihren Ausführungen völlig normal und gerechtfertigt.

Aber genau das ist es nicht und ich werde mich von Ihnen keinesfalls in dieser Art und Weise verleumden und rassistisch verhetzen lassen. Denn genau das erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB. Alle Beteiligten einschließlich Ihnen und dem Presserat verhetzen damit unsere Menschenwürde und lassen den öffentlichen Frieden stören, in dem wir der öffentlichen Mißbilligung ausgesetzt werden, weil man entgegen unserer Weltanschauung in übler Nachrede über uns berichtet. Das erfüllt den Tatbestand des § 186 StGB.
Und ich gehe davon aus, daß Ihnen diese Zusammenhänge bekannt sind und Sie sich darauf verlassen, daß Sie durch das Konstrukt der Systemparteien geschützt werden, egal welche Handlungen Sie vornehmen. In gleicher Weise agiert die Redaktion des RBB und der Lausitzer Rundschau.

Mit dem Wissen, daß der § 15 GVZ weggefallen wurde, existieren auch keine staatlichen Gerichte mehr in diesem Land, ob es nach Artikel 101 Grundgesetz für die BRD verbotene Ausnahmegerichte sind, welche hier agieren, kann ich nicht einschätzen, aber die Richter wissen es und keiner von denen unterschreibt irgend ein Schriftstück, welches die Gebäude verlassen und haben bisher unsere Nachfragen ignoriert.

Ein weiterer Grund sich für die Gewährleistung von Recht und Gesetz einzusetzen und dem Treiben der Journalisten, welche vom System bezahlt werden und straffrei gehalten werden, Einhalt zu gebieten.

Wenn also die Heike REIß und die Redaktion der Lausitzer Rundschau über die Reichsbürgerszene berichtet, ist es durchaus möglich, daß Personen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und somit Reichsbürger sein können, aber wenn man nachweislich von uns Preußen spricht und wir haben diesen Zusammenhang immer wieder öffentlich erklärt, öffentlich auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet, genau aus diesem Grund, dann ist es sehr wohl offenkundig ein eklatanter Verstoß gegen den Pressecodex, der von allen Medienvertretern als bindend anerkannt wurde.

Berichterstattungen, welche Menschen die sich für Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung für die Völker dieser Welt einsetzen, zu verleumden, den Ruf zu schädigen und rassistisch zu verhetzen, weil sie sich von dem braunen Brei der Geschichte distanziert haben, kann nicht presseethisch sein, wie Sie es versuchen in ein günstiges Licht stellen zu wollen.
Denn es erfüllt den Straftatbestand § 187 StGB Verleumdung.
Es ist eindeutig eine politisch ideologisch verseuchte Berichterstattung mit dem Ziel Menschen zu diskreditieren und in der Öffentlichkeit Mundtod zu machen. Die Fakten der letzten Jahre im Umgang mit Menschen, wie uns Preußen, welche unliebsame Fragen zur Legitimität der BRD stellen und allen anderen mißliebigen Personenkreisen sind nachweislich.

Ich muß entgegengesetzt zu Ihren Ausführungen feststellen, daß Sie und Ihre Medienvertreter gerade kein Interesse an einer neutralen allumfassenden korrekten Berichterstattung haben, welche der breiten Öffentlichkeit eigentlich durch den Journalismus zusteht.
Der Prozentsatz der Medien, welche in engstem Zusammenhang und Abhängigkeit zu den Parteien stehen ist jedem bekannt, wer sich mit dieser Materie beschäftigt.

Bitte nennen Sie mir die von Ihnen angeführte Expertin, welche die Zugehörigkeit zu einer Körperschaft des öffentlichen Recht als Gebietskörperschaft handelnd, die preußische Stadtgemeinde Cottbus, als antisemitische Äußerung ansieht. Nachweislich der preußischen Geschichte, waren es gerade die verfolgten Juden Europas, genau wie Salzburger und Hugenotten, welche auf Grund Ihres Glaubens, alle in Preußen eine neue Heimat fanden und den Schutz des Staates zur Garantie ihrer Existenz hatten.

Sie betreiben Geschichtsrevanchismus, das ist gleichbedeutend mit der Holocaustleugnung.

In welchem Bezug wollen Sie die Internetseite Stadtgemeinde Cottbus und Provinz Brandenburg und den Freistaat Preußen stellen in Ihrer „Anmerkung“?

Wenn wir einen Weltfriedensvertrag fordern, dann ist damit die Aussöhnung mit allen Völkern, auch dem jüdischen Volk implementiert. Bisher können wir von den Medien der BRD, dem Parteisystem der BRD, oder der Bundesregierung der BRD, oder BUND nichts in gleicher Weise nach 70 Jahren Waffenstillstand erkennen.

Im Gegenteil es wird der nicht beendete 2. Weltkrieg mit Russland wieder durch den BUND und seine Regierung nach den Vorgaben der USA aufgenommen.

Der Pressecodex verlangt von jedem Journalisten bei seiner persönlichen Ehre, falls es so etwas überhaupt noch in diesem Tätigkeitsfeld gibt, daß er alles was er veröffentlicht genauestens recherchiert, um Verleumdungen, Rufmord und rassistische Verhetzung und andere Straftatbestände auszuschließen.

Sie schreiben, daß ich “in der Vergangenheit unter ausdrücklicher Namensnennung der Reichsbürger Szene zugeordnet worden bin“.
Das bedeutet demzufolge, daß obwohl ich nachweislich andere Angaben öffentlich mache, diese einmal ausgesprochene Verleumdung, unrecherchiert von jedem nachfolgenden Redakteur übernommen werden muß?

Wieder ein Beweis, daß die Medien Erfüllungsgehilfen des Parteisystems sind und wie 1939 die Deutschen in einen 3. Krieg mit Russland, durch die Massenmeinungsbildung geführt haben. Denn die Russen werden wie die beiden Male davor nicht vergessen das durch unsere Waffen, Geld und Ausbilder ihre Väter und Söhne ermordet wurden und eine nochmalige Kollektivschuld inszenieren.
Die Einhaltung eines von Ihnen verteidigten Handeln im Sinne eines Pressekodex ist offenkundig nicht vorhanden.

Wir Preußen distanzieren uns aus den Lehren der Geschichte entschieden von Ihren Machenschaften, Duldungen und Unterlassungen.

In Ihren Ausführungen beziehen Sie sich auf den vom RBB in Auftrag gegebene und am 9. Juni 2016 und anderen Medien ausgestrahlten Beitrag über mich, welcher mit versteckter Kamera auf meiner Arbeitsstelle, ohne mein Wissen angefertigt wurde.
Die angeblichen Journalisten, welche sich entgegen dem Pressecodex Recht widrig dieses Bildmaterial beschafft hatten, mußten bei deren Auswertung feststellen, daß ich nichts brauchbares entsprechend der Auftragserteilung gesprochen hatte. Deshalb konnte man den Ton nicht verwenden und die Frau welche mich befragte, hat dann frei erfunden, erklärt ich hätte ihr gegenüber den Holocaust verleugnet, was natürlich wieder in die von ihr für den Artikel über Reichsbürger zu bringende vorgefertigte politische Medienlandschaft für die Bevölkerung als Exempel und Beweis gewünscht war.
Auf weitere Lügen in dem Zusammenhang, welche mich nicht betreffen will ich nicht eingehen.

Auch ein Verstoß gegen den Pressecodex, welchen ich damals beim RBB moniert habe und man mich auslachte mit dem Verweis, ich könnte jederzeit dagegen klagen.
Natürlich an einem oben beschriebenem Systemgericht.
Auch ein Grund, weshalb wir Preußen ein zweites Nürnberger Tribunal fordern, um die Weiterführung des 3. Reich zu beenden und die Verantwortlichen und Mittäter einer Bestrafung zuzuführen.

Man möge nicht vergessen, daß damals der Verantwortliche der Wochenschau auch als ein Kriegsverbrecher betrachtet und verurteilt wurde, weil er entscheidend durch die Propaganda den Kriegswillen der Deutschen geprägt hat.

Nur auf Grund der persönlichen Aussage der Journalistin des RBB, welche unter Erfolgsdruck ihrer Arbeitsstelle, die Antisemitismuslügen über mich veröffentlicht hat, wurde ich namentlich im Antisemitismusbericht der Bundesregierung erwähnt.
Kein finanziell Abhängiger von der Bundesregierung hat ein Interesse an Menschen, welche ihre Wurzeln Preußen erkannt haben und die durch die Siegermächte im Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD verbrieften Rechte einfordern. Im Gegenteil er wird sie verfolgen aus eigener Existenzangst.

Es entzieht sich meiner Kenntnis von welcher Stelle der Auftrag für diesen Beitrag durch den RBB kam, doch die damit zu erreichenden Ziele bis zum Beitrag durch die Heike REIß und Redaktion der LR sind eindeutig.

Auch der Verfassungsschutz des Land Brandenburg, welches durch eine DDR Ministerin gegründet wurde, zu einem Zeitpunkt, an dem die DDR schon erloschen war und der offizielle Beitritt zur BRD trotz Streichung der Beitrittsmöglichkeit, den Artikel 23 Grundgesetz für die BRD, durch den Außenminister der USA Baker, schon vollzogen war, weil mit den Russen ausgemacht war, daß ein deutscher Verfassungsstaat nach Artikel 146 gegründet werden sollte, hat natürlich kein Interesse, daß wir Preußen immer wieder diese formaljuristischen Unmöglichkeiten der Legitimität von Brandenburg und seinem Parteiensystem öffentlich erörtern.

Um Ihr Geschichtswissen zu vervollständigen und als Anregung für einen Bericht für die breite Öffentlichkeit, welche ein Recht auf Information hat, sei erwähnt, daß formaljuristisch die BRD nach Artikel 146 der DDR angegliedert hätte werden müssen, weil diese im Besitz einer Verfassung war. Somit ein Staat mit einer eigenen Staatsangehörigkeit.

Würden wir in einer tatsächlichen freiheitlich demokratischen Rechteordnung leben, dann würde es den Medien obliegen, solche Unmöglichkeiten den Bürgern so lange nahe zu bringen, bis diese Recht und Gesetz wieder herstellen, weil das Parteisystem nicht daran interessiert ist.

Unabhängige Medien sind das Rückgrat einer demokratischen Gesellschaft, deren Ziel nur Frieden und Wohlstand aller Völker, zum Allgemeinwohl aller in ihren vom Schöpfer zugeteilten Territorien sein kann, fern von unendbarem Wachstum der Konzerne, welche heute unsere Zukunft bestimmen.

Ihre aufgeführten Anmerkungen und Beweise dafür, daß ich angeblich Reichsbürger wäre und deren politisch vorgegebene Weltanschauung besitzen müßte geht hier wieder ins Leere. Denn alles beruht auf Hörensagen und irgendwelchen vorgegebenen Kategorien, in welche ich aus politischen Gründen eingeordnet wurde, in gleicher Weise wie man es im 3. Reich mit Kritikern und unliebsamen Rassenangehörigen gemacht hat, um sie vor den übrigen Deutschen auszugrenzen und letztlich in Lagern zu konzentrieren.

Ihre Äußerung das es sich um eine freie Meinungsäußerung handelt, wenn man einen Preußen, welcher unter dem 3. Reich seine Heimat, Freiheit, Staatsangehörigkeit und Selbstbestimmung verloren und damit sein gesamtes Volk vernichtet wurde, als Reichsbürger verleumdet, verbietet sich von selbst, durch das Beispiel des oben beschriebenen Niggers.

Wenn Ihre getätigte Verleumdung des preußischen Volkes, die gleichen rechtlichen Konsequenzen hätte, im § 130 StGB und durch Richter umgesetzt würden, dann würden Sie sich nicht zu einer derartig absurden Äußerung leichtfertig vorsätzlich hinreißen lassen.

Ich erinnere an den Artikel 1 Grundgesetz für die BRD, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Wir Preußen sind auch Menschen und mit Ihrer Meinungsäußerung, sprechen Sie uns und hier mir persönlich, dieses Recht ab.

Vergessen Sie in diesem Zusammenhang nicht, daß wir auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet haben und unter anderen unsere BRD Dokumente abgegeben haben. In diesen werden die Deutschen entgegen dem § 5 PAuswG und § 4 PassG durch die vorsätzlich falsche Klassifizierung der Person, zu juristischen Personen gemacht, welche demzufolge nach § 28 PAuwV keine natürlichen Personen, sprich Menschen formaljuristisch sein können und damit auch keine Menschenrechte geltend machen können.

Wir Preußen haben diese Rechte wiedererlangt, welche uns das Grundgesetz für die BRD gewährt.

Ihre vorgebrachte Berichterstattung durch die Lausitzer Rundschau 2016 gegen mich wegen angeblich unerlaubten Handeln mit Schreckschußwaffen bereitet dem Gericht erhebliches Unbehagen, denn bis zum heutigen Tag wurde ich nicht verurteilt und Beteiligte unterdessen frei gesprochen. Denn dadurch ist eine öffentliche Vorverurteilung meiner Person erfolgt, welche ein neutrales Urteil ausschließt.
Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist, daß die Lausitzer Rundschau und der RBB, bei dem polizeilichen Überfall auf meine damalige Arbeitsstelle schon vor Ort war, um zeitgleich mit der POLIZEI zu arbeiten.

Das war offenkundig kein Zufall und auch kein Informationsleck bei der PÖLIZEI, sondern nachweislich der genannten Fakten, politische Praxis bei der rassistischen Verfolgung von Kritikern des Systems, durch Institutionen und gleich handelnden systemabhängigen Medien in Brandenburg.

Nach den von mir nochmals dargelegten detailliert und schlüssig vorgelegten Fakten, geht Ihre Behauptung die Heike REIß und Redaktion der Lausitzer Rundschau hätte die Wahrheit berichtet, hätte die journalistischen Sorgfaltspflichten erfüllt, keine Lügen weiter verbreitet und in der Öffentlichkeit durch Wiederholung zementiert, die Berichterstattung wäre angemessen entsprechend den Vorgaben von oben, und die volle Namensnennung sei auf Grund meiner öffentlichen Auftritte für Weltfriedensvertrag, Freiheit und Völkerverständigung von „einem überwiegenden Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedeckt“.

Ein Anonymisierungsrecht verweigern Sie mir, nach Ihrer Darstellung, weil ich für die oben genannte Weltanschauung und die Verhinderung eines Krieges mit den Russen aufstehe und öffentlich eintrete.

Es würde mich interessieren worauf Sie Ihre Meinung begründen, warum bei einem Verbrecher, Kinderschänder oder sonstigem Straftäter dieses Interesse der Öffentlichkeit, welche täglich danach giert, welcher Promi, welches Höschen trägt oder auch nicht, der komplette Namen und sein Wirkungsfeld, im Gegensatz zu meinen Persönlichkeitsrechten, nicht von Interesse sein könnte.

Ihr Presseausschuß für Beschwerden und der Vorsitzende, welchen Sie nicht genannt haben und deren aller Identität ich von Ihnen fordere, sieht nachweislich Ihrer Einlassung in Ihrem Schreiben keinen Verstoß der Heike REIß und der Redaktion der Lausitzer Rundschau in Bezug auf den Pressekodex.
Wobei ich nachweislich die Beweise erbracht habe, daß hier durch die Verantwortlichen Ihrer Firma, die Straftaten und Verstöße der Heike REIß und der Redaktion der Lausitzer Rundschau gedeckt werden, in dem man sich nicht nur auf dem linken Auge blind stellt.

Ihr Hinweis das die Heike Reiß und die Redaktion den von mir bestrittenen Beitrag sorgfältig recherchiert hätte und er inhaltlich korrekt wäre, ist eine Farce und zeigt die Methode der unterlassenen Hilfeleistung gegenüber meiner Person.

Verleumdung, üble Nachrede, Rufmord, verhetzende Beleidigung und rassistische Verhetzung sind keine freie Meinungsäußerung, wie Sie es begründen wollen, sondern erfüllen den § 130 StGB, der Volksverhetzung. Denn nach dem Gleichstellungsgrundsatz, sollten Preußen die gleichen Rechte zugesprochen werden, wie sie Israeliten und andere Volksgruppen und Minderheiten, in diesem Land genießen.

In Ihrer Auswertung führen Sie an, daß vorgeworfenes Fehlverhalten in der Öffentlichkeit diskutierbar wäre, durch die Medien, nur sehen die Fakten anders aus. Es findet gerade keine Diskussion statt, denn diese würde auf einer Gegendarstellung beruhen, die ich gefordert habe und mir verweigert wird.
Die Systemmedien des BUND benutzen wie im Mittelalter die Form der Hexenverbrennung. Die dem System unbequeme Person wird in die Öffentlichkeit gezerrt, stigmatisiert und dann öffentlich verbal verbrannt.

Die publizistischen Grundsätze erfordern ein hohes Maß an Sorgfaltspflicht in Bezug auf eine sorgfältige Recherche, sowie das Abwägen zwischen öffentlichem Interesse, gegen die Wahrung der Persönlichkeitsrechte aus dem Artikel 1 Grundgesetz für die BRD und nicht wie in meinem Beispiel das Nacherzählen von Lügen und politisch tendenziösen vorgegebenen Hetzumkehrungen.

Ich stehe in der Öffentlichkeit für einen preußischen Verfassungsstaat und für einen Weltfriedensvertrag zur Aussöhnung der Völker, aber genau über diese Fakten wird in den Systemmedien nicht berichtet. Man verdreht diese Fakten und zerrt mich in Ihren angeschlossenen Medien an die Öffentlichkeit unter Nennung meines vollständigen Namen in dem man mich als Reichsbürger bezeichnet und mich damit nachweislich mit dem braunen Brei der Geschichte besudelt und weil das nicht ausreichend ist auch noch den blutigen Eimer des antisemitischen Holocaust über meiner Person ausleert.

Holocaustleugnung ist in Deutschland ein Straftatbestand, die Berichterstattung erzeugt hier wissentlich den Tatbestand der Vortäuschung einer Straftat nach § 145d StGB.

Das ist ganz klar eine Prangerwirkung in den öffentlichen Medien, welche immer dann wiederholt wird, wenn ich als Sprecher der preußischen Stadtgemeinde Cottbus, Körperschaft des öffentlichen Recht, als Gebietskörperschaft handelnd, mit deren Forderungen an die Öffentlichkeit trete, mit dem Ziel, daß sich die Bürger von Brandenburg von mir und den preußischen Grundsätzen und unserer Weltanschauung von Frieden, Selbstbestimmung und der Wiederherstellung der schöpferischen Ordnung, für alle Völker, angewidert abwenden sollen.

Diese Prangerwirkung durch Nennung des vollständigen Namens in der breiten Öffentlichkeit mit dem Ziel durch offenkundige falsch Information trägt nachweislich zur Zerstörung des Rufs der Ehre und des Ansehens der Person bei und ist nicht von Informations- und Meinungsfreiheit gedeckt, wie Sie es versuchen darzustellen. Eine derartige Berichterstattung ist verboten, nachweislich des BGH Urteil vom 13.1.2015-VI ZR 386/13 (KG); BVerfG GRUR 2010, 544 Rn. 25.

In Ihrem Schreiben, welches sich auf Ihre Meinung, die des Beschwerdeausschuß und des gesamten Presserat stützen muß, kommen zu dem Schluß nach eingehender und sorgfältiger Prüfung der Tatsachen, welche ich in meiner detailliert und schlüssig vorgetragenen Beschwerde vorgebracht habe, daß meine Beschwerde unbegründet wäre und von der Heike REIß und der Redaktion der Lausitzer Rundschau publizistische Grundsätze nicht verletzt wurden.

In Ihrem Schreiben vom 16.September 2022 haben Sie nochmals alle von mir in meiner Beschwerde vorgelegten Verstöße der Ziffern anhand des Pressecodex, versucht zu widerlegen, was anhand meiner vorgelegten Beweise, ad absurdum geführt wurde.

Der Vollständigkeit wegen werde ich in diesem Schriftsatz nochmals die Verstöße anhand der Ziffern des Pressecodex anführen.

Ziffer 1, Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Statt Wahrheit wurden Lügen in dem Artikel der Lausitzer Rundschau der breiten Öffentlichkeit durch die Heike Reiß und Redaktion vorgebracht, denn ein bekennender Preuße kann kein nationalsozialistischer Reichsbürger sein, nach Gesetz vom 15.September 1935. Das schließt sich formaljuristisch aus.
Die Menschenwürde, das Ansehen, der Ruf, die Ehre, das Persönlichkeitsrecht wurden durch diese vorsätzliche Beleidigung, noch erschwert durch die volle Namensnennung auf das schwerste verletzt, denn ich werde in der Öffentlichkeit seit dieser Veröffentlichung damit verfolgt und ausgegrenzt. Das betrifft das gesellschaftliche Leben, wie Anspucken, Beleidigungen, Drohungen, Berufsverbote, Einstellungsverweigerung, sowie die Behörden, welche von Polizei, Gerichten, Stadtverordnete, Bürgermeister bis Verwaltung, mit dem Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern geschult wurden und nach diesem mir meine Persönlichkeitsrechte entziehen und jetzt durch die nochmalige Stigmatisierung durch die Presse, sich in ihrem angeblich gerechtfertigten Handeln bestätigt sehen.

Ein klarer Verstoß gegen den § 185 StGB Beleidigung, welcher die Ehrverletzung impliziert.

Ziffer 2 Sorgfaltspflicht
Dieser Pflicht ist die Heike Reiß und die Redaktion der Lausitzer Rundschau und auch der Beschwerdeausschuß des Presserat und der Selbige als angeblicher Verantwortungsträger und Aufsicht, nicht nachgekommen.

Falsche Berichterstattung erlangt durch Betrug, BGB § 263, und Täuschung, BGB §123, wurde ohne Prüfung des Wahrheitsgehalt nochmals veröffentlicht. Entgegen den vorliegenden öffentlichen Bekenntnissen des Beschwerdeführers und den Tatsachen sowie vorgelegten Wahrheiten.

Ein klarer Verstoß gegen den § 6 Pressegesetz Brandenburg in welchem der Wahrheitsgehalt gefordert wird.

Ziffer 3 Richtigstellung
Eine Richtigstellung und damit die Veröffentlichung der Wahrheit für die breite Öffentlichkeit wird mir und der Öffentlichkeit, durch alle Institutionen bis heute verweigert.

Ein klarer Verstoß gegen den § 12 Pressegesetz Brandenburg, in welchem die Gegendarstellung bei Falschberichterstattung, welche hier offenkundig, durch Beweis erbracht vorliegt, gefordert wird.

Ziffer 4 Die Grenzen der Recherche
Die Grenzen der Recherche wurden überschritten, weil sich alle Redakteure nicht als solche zu erkennen geben, noch ein Interesse daran haben die Person direkt zu ihrer Weltanschauung zu befragen und in diesem Wahrheitsgehalt die breite Öffentlichkeit zu unterrichten. Es gibt nachweislich politisch motivierte Vorgaben, welche unter Existenzdruck und dem Streben nach oben erfüllt werden müssen und für deren Erfüllung jeglicher Codex, Ethik, Moral und Ehre, nur störende Floskeln darstellen.

Ein klarer Verstoß gegen § 14 Pressegesetz Brandenburg in dem die strafrechtliche Verantwortung der Redaktion und somit auch des Presserat geboten ist.

Ziffer 8 Persönlichkeitsrechte
Meine Persönlichkeitsrechte in Bezug auf eine wahrheitsgetreue Berichterstattung wurden geopfert für eine politisch motivierte rassistisch begründete Hetzkampagne gegen Vertreter des preußischen Volkes, welche für einen Weltfriedensvertrag und Völkeraussöhnung, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit eintreten und den Frieden mit Russland erhalten wollen, was den Vorgaben der BRD, welche auf einen Krieg mit Russland im Sinne der Vorgaben der USA zustrebt, zu wider laufen, um die Deutschen wie 1939 nochmal gegen das Brudervolk zu führen.

Ein klarer Verstoß gegen § 192a StGB Verhetzende Beleidigung

Ziffer 9 Schutz der Ehre
Durch das vorsätzliche besudeln meiner Person als bekennender Preuße zu Recht, Gesetz Verfassung, Freiheit und Friedensvertrag, mit dem braunen nationalsozialistischen Brei des 3. Reich in seiner Fortführung durch die BRD, laut IGH Urteil vom 3. Februar 2012, von welcher ich mich öffentlich distanziert habe, wurde meine Ehre zerstört. Was zugleich das Motiv der Systempresse enthüllt, denn die BRD und das Personal, welches sich diesem System verpflichtet fühlt, durch das Geld, welches sie für die Aufrechterhaltung dieses Systems erhalten, entspricht genau den Gegensetzen der preußischen Weltanschauung und eröffnet sich in der Kriegsunterstützung und Ermordung von Russen und Ukrainern, durch deutsche Waffen und Geld, für welche die Deutschen wieder die Kollektivschuld bekommen werden.

Ziffer 10 Weltanschauung
Die preußischen Weltanschauungsgrundsätze, wie oben beschrieben, wurden durch die nationalsozialistische Verhetzung der Person und dessen Zugehörigkeit zum preußischen Volk, begründet durch die Geburt, geschmäht und öffentlich in den Dreck gezogen.

Ziffer 11 Sensationsberichterstattung
Berichte über gewaltbereite Reichsbürger zu denen nach der Veröffentlichung auch Preußen gehören sollen, gehören in diese Kategorie und sind nicht vom Pressecodex gedeckt.

Ziffer 12 Diskriminierung
Die Voraussetzungen der öffentlichen Diskriminierung durch den Artikel in der Lausitzer Rundschau und durch die unterlassene Hilfeleistung des Presserat durch Deckung der Straftaten der Heike REIß und die Redaktion der Lausitzer Rundschau sind erfüllt.
Die Schürung von öffentlicher Mißbilligung und Vorurteilen gegenüber unserer Minderheit der Preußen, als Volk, wurde entgegen dem Pressecodex geführt, in dem ich als Reichsbürger bezeichnet werde und damit in der diskriminierenden Verallgemeinerung des Fehlverhaltens des Personenkreis der Reichsbürger, genannt werde.
Das in diesem Zusammenhang bestehende mögliche Interesse der Medien an der Nennung meiner Zugehörigkeit zur Minderheit der Preußen, durch meine Geburt und Herkunft als Quelle und Wurzel meiner Existenz, kann berechtigt sein, muß aber in seiner weltanschaulichen Ausprägung der Preußen, entsprechend der Wahrheit, durch die Medien wiedergegeben werden.

Ein klarer Verstoß gegen den § 3 Pressegesetz Brandenburg, welcher eine freie individuelle öffentliche Meinungsbildung fordert.

Ziffer 13 Unschuldsvermutung
Ich wurde seit der Anklage 2016, wegen der angeblichen Straftat des Verkaufs von Schreckschußwaffen, welche jeder ab 18 Jahren kaufen und verkaufen kann, nicht verurteilt. Ich unterliege demzufolge nach dem Pressecodex bis zur möglichen Verurteilung der Unschuldsvermutung. Gegen diesen Codex wurde verstoßen um meine Ehre zu verletzen.

w.z.b.w.

Ergebnis
Es liegen nachweislich mehrere eklatante Straftaten durch die Heike REIß und die Redaktion der Lausitzer Rundschau vor. Die Forderung zur Richtigstellung der Wahrheit für die breite Öffentlichkeit wurde ignoriert.

Der Beschwerdeausschuß und der Presserat sind befangen und als Institution nicht geeignet einen Pressecodex, noch das Pressegesetz Brandenburg, gegenüber ihren vereinigten Medien um oder auch nur ansatzweise durchzusetzen.

Die Medien werden als 4. Gewalt im System bezeichnet und haben durch ihre Mediengewalt und die finanziellen Mittel, welche dem Bürger durch Zwang entzogen werden, entscheidenden Einfluß auf die Meinungsbildung. Dieser Verantwortung werden die Medien gegenüber dem Bürger nicht gerecht.
Es kann davon ausgegangen werden, daß es keine größeren Medienbereiche gibt, welche nicht durch die Systemparteien installiert oder kontrolliert werden, um die gewünschten Meinungen in der breiten Öffentlichkeit zu führen.
Der Wahlkampf in Cottbus zur Oberbürgermeisterwahl zeigt deutlich, daß es keine unterschiedlichen Interessen in der Systemparteienlandschaft gibt, wenn letztlich alle ihre angeblich individuellen Grundsätze leugnen und durch innerparteiliche Vorgaben in eine Richtung steuern und letztlich als eine Partei fungieren zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels, wie das 1933 von nur einer Partei erfolgte, welche die Deutschen planmäßig in den Krieg mit Russland brachte.

Ich fordere von Ihnen Herr Ralph BAUER die Nennung der Personen des Beschwerdeausschuß, um meine individuellen Persönlichkeitsrechte haftbar machen zu können und gebe diesem eine Frist von 14 Tagen, sein Ergebnis des Beschwerdebeschluß nochmal zu erörtern, in Bezug auf die von mir genannten Straftatbestände.

Mit freundlichem Gruß

lutz