preußische Verfassungsgrundsätze

Beschluß 01/2018 vom 30.01.2018

Zu den Verfassungsgrundsätzen der zukünftigen preußischen Verfassung aus den Lehren der Geschichte in dem Willen eine gesicherte und glückliche Zukunft für das preußische Volk zu gewährleisten.

Auf Grund der durch die Feinde der deutschen Völker äußerst schwer durchschaubaren, rechtlichen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge, in welchen wir uns heute befinden, ist es erforderlich, nachfolgende Erklärungen vorzunehmen, um das allgemeine Verständnis zu erreichen.

Der Beginn des roten Fadens liegt in der Staatsangehörigkeit. Diese kann man sich normaler Weise (Deutschland wieder besonders) nicht aussuchen, sondern man bekommt sie hier im deutschen Rechtkreis über den Vater, wenn die Eltern verheiratet waren. Deshalb heiß es nicht umsonst Vaterland, weil man das Recht auf dieses Land vom Vater übergeben bekommt. Im Vergleich dazu, leiten die Juden von der Mutter die Nachfolge ab, da sie kein Land ihr eigen nennen konnten, denn sie haben größere Pläne.

Natürlich ist auch noch die Heirat möglich diese zu bekommen. Als Ausländer kann man sie unter Auflagen erhalten.

Im RuStAG § 1 heißt es dazu, Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat hat.

Nicht zu verwechseln mit den Ländern, welche es heute gibt und natürlich haben die Einwohner dieser Länder keine Staatsangehörigkeit der Länder, demzufolge die Länder keine Staaten sein können.

Die Besonderheit, auf welche oben hingewiesen wurde, ist die Möglichkeit der deutschen Staatsangehörigkeit, welche derzeitig bei jedem deutschen VERMUTET wird. Diese stammt aus dem 3. Reich aus einer Verordnung zum Gesetz zur Neuordnung des Reiches vom 05.02.1934 und ist, weil das 3. Reich nicht legitim zu Stande gekommen ist. (Bei Hitlers Wahl wurden unliebsame Abgeordnete vorher aus dem Parlament entfernt) ungültig. Man stellt hier auf den angeblich freien Willen der Deutschen ab, welche die BRD Ausweispapiere freiwillig beantragen. Eine Staatsangehörigkeit der BRD, so wie es der nicht souveräne Verfassungsstaat DDR hatte, gibt es nicht.
Das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der DDR, sagt: Die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik ist die Zugehörigkeit ihrer Bürger zum ersten friedliebenden, demokratischen und sozialistischen deutschen Staat, in dem die Arbeiterklasse die politische Macht im Bündnis mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, der sozialistischen Intelligenz und den anderen werktätigen Schichten ausübt.

Die international allgemein anerkannte 3 Elemente Lehre, des nicht zum deutschen Volk zugehörigen Georg Jellinek besagt, daß ein Staat zu dessen völkerrechtlichen Existenz, ein klar definiertes Territorium benötigt, ein Volk, welches Willens ist auf diesem Territorium miteinander zu leben, unter einem von ihm beschlossenem obersten Gesetz, welches das Zusammenleben regelt (Staatsgewalt).

Die BRD/BUND erfüllt keines dieser 3 Elemente und hat auch nicht die Absicht dazu, was uns das völkerrechtlich legitime Recht gibt, selbst zu handeln. Denn solange wir das nicht erfüllen, hat die BRD/BUND das legitime Recht uns zu verwalten.

Die Staatsangehörigkeit ist frei von jeder Bindung an eine mögliche Staatsform, unter der das preußische Volk beabsichtigt zusammen zu leben. Die Entscheidung trifft letztendlich das Volk, welches diese Zusammenhänge erkannt hat.

Wir Preußen distanzieren uns von jeglicher beeinflußbaren Einzelführung, oder der Abgabe unserer Rechte an andere. Wir haben uns für die Dezentralisierung der Machtausübung entschieden, aus den Lehren der Geschichte.

Der Rechtstand unseres Handelns ist deshalb die preußische Volksverfassung vom 30. November 1920, unter der wir als Volkssouverän überhaupt das Recht haben, hier etwas ändern zu können. Denn die genannte Verfassung konnte den Erhalt unseres preußischen Staates 1932 nicht gewährleisten, weil das deutsche Reich Zugriff darauf hatte und durch Austausch einiger Führungsspitzen, den letzten verbliebenen deutschen Verfassungsstaat durch dessen Regierungsbeseitigung handlungsunfähig stellen konnte, so daß Hitler dann das Staats und völkerrechtlose Parteienkonstrukt (Weimarer Republik) übernehmen konnte.

Aus den genannten Gründen ist es erforderlich, nachfolgende Verfassungsgrundlagen, welche die Preußen hiermit beschlossen, anerkannt und nach denen sie ab heute leben wollen, in einer späteren Verfassung verankert werden.
Wir wollen damit, den Suchenden in diesem Land die Möglichkeit geben, sich zur preußischen Staatsangehörigkeit zu bekennen und mit uns gemeinsam, unseren Staat weiter handlungsfähig zu machen. In dem Prinzip, der Machtverteilung, durch Rechtübertragung, von unten nach oben.

Zu jedem Verfassungsgrundsatz wird es eine Erläuterung geben, um Mißverständnisse auszuschließen, die Notwendigkeit plausibel zu machen und alle auf den gleichen Hintergrundwissenstand zu bringen.

Das Leben und die Gesundheit eines preußischen Staatsangehörigen ist unantastbar. Das preußische Volk übernimmt durch die direkte Ausübung der Staatsmacht, die Fürsorgepflicht über seine Staatsangehörigen. Der bürgerliche Tod ist damit ausgeschlossen.

Erläuterung: Angelehnt an das Grundgesetz für die BRD, haben wir erkannt, daß die frm. Floskel Würde, keinen Schutz für Leib, Leben und Sicherheit des Individuums im gesellschaftlichen Zusammenleben garantieren kann. Der Staatsangehörige kann auch nicht nur der Büge(er) für die Schulden des Staates sein, sondern eine Pflicht setzt gleichzeitig auch ein Recht voraus. Der Ausschluß des bürgerlichen Todes, ist eine der wichtigen Elemente, zur Distanzierung von anderen Rechtkreisen, welche sich anmaßen über denen unserer Verfassung zu stehen und damit unsere unveräußerlichen Geburts- Völker- und Menschenrechte verletzen.

Alles Recht ist Vertrag. Eine staatliche Behörde kann keine Rechte ausüben, welche sie nicht vom gesamten Volk übergeben bekommen hat. Wer Rechte hat, hat auch Pflichten und umgekehrt.

Hiermit soll der Machtmißbrauch und die Selbstermächtigung verhindert werden und die Dezentralisierung der Verwaltungsbefugnis gewährleisten.

Alle gesetzlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen gehen vom preußischen Volk aus und werden von diesem direkt in den Gemeinden, durch Volksentscheide umgesetzt. Eine Übertragung dieses Recht an Vereine, Organisationen ect. ist ausgeschlossen. Den Gemeinden wird damit die Selbstverwaltung gewährleistet. Die Kosten der Verwaltung des Staates, tragen die preußischen Gemeinden gesamtverantwortlich, entsprechend dem nachgewiesenen Bedarf.

Derzeitig geht die macht vom Volk aus, durch Wahlen wird diese an die Parteien/Vereine übertragen und diese nutzen diese um ganz legitim ihre eigenen Interessen, welche nicht die des Volkes sind umzusetzen. Der 1. Weltkrieg wurde auf diese Weise umgesetzt und derzeitig sind es die ständigen Diätenerhöhungen, um nur ein Beispiel von heute zu nennen. Ob Vatikan, eine Weltregierung, EU, Karl der Große, Napoleon oder Hitler, alle hatten oder haben die Aufgabe, sich einer maximalen Anzahl von Bevölkerungsgruppen zu ermächtigen, um diese finanziell auszubeuten. Direkt oder durch Nötigung oder Bezahlung der Landesführer oder Regierungen. Durch die Selbstverwaltung und Selbstentscheidung in den Gemeinden, soll ausgeschlossen werden, daß wieder einschneidende Entscheidungen gegen das Volk und dessen Willen, von oben gedrückt werden, um diesem zu schaden. Die ungehinderte Steuerermächtigung, nach dem Prinzip der Pyramide, ist damit ausgeschlossen.

Die nachgewiesenen preußischen Staatsangehörigen wählen in direkter Wahl aus ihrer Mitte Preußen, zur Vertretung ihrer Interessen in der Gemeinde. Diese müssen von jedweden politisch motivierten oder und anderen Institutionen, Vereinen, Logen, Verbänden ect., die dessen Meinung und Handeln beeinflussen könnten, frei sein.

Die Geschichte hat gezeigt, daß nur Angehörige des eigenen Volkes, in der Lage sind die Interessen dieses Volkes zu vertreten.

Wahl berechtigt und wählbar sind nachgewiesene Preußen ab dem 21. Lebensjahr. Von der Wahl sind Preußen ausgeschlossen, welche derzeitig keine Steuern zur Erhaltung der Verwaltung des Staates zahlen. Altersrentner sind davon nicht betroffen.
Gleiches gilt für alle Entscheidungen, welche in den Gemeinden zu deren Verwaltung und Erhalt, von der Gesamtheit der bezeichneten preußischen Angehörigen der Gemeinden durchgeführt werden und die welche die Preußen als Ganzes betreffen.

Durch diese Regelung, soll gewährleistet werden, daß nur diejenigen über die Zukunft Preußens entscheiden, die auch die Lasten der Verwaltung tragen. Es soll Ansporn sein, sich in die Gesellschaft einzubringen und darin mit entscheiden zu können.
Im heutigen Zeitalter der Digitalisierung ist es möglich in kürzester Zeit den preußischen Angehörigen einer Gemeinde die Möglichkeit zu geben, über jegliche Angelegenheit selbst abzustimmen. Dazu ist es erforderlich, daß zuvor durch die gewählten Vertreter der Gemeinde ein Gremium gebildet wird, welches auszuarbeiten hat, welches Ergebnis, welche Abstimmung erzeugen wird. Damit ist gewährleistet, daß jeder Wahlberechtigte genaue Kenntnis davon hat, welche Wirkung seine Abstimmung auf seine Gemeinde erzeugen wird.
Die derzeitige Praxis bei den Stadtverordneten zeigt, daß nur Partei- und Privatinteressen vertreten werden, welche den derzeitigen Bürger jedes Interesse an der Politik, Sprich unserer Zukunft, verleiden lassen.
Durch die direkte Entscheidung des preußischen Volkes in den Gemeinden, entfällt jegliche Entscheidungshierarchie nach oben, welche unterwandert und fremd beeinflußt werden könnte. Die Verwaltung des Staates, trägt keine Entscheidungen und hat ausschließlich zu verwalten.

Ethnische Minderheiten, welche zur Urbevölkerung dieses Territoriums gehören, sind den Preußen gleich gestellt und haben bei der Selbstverwaltung ihrer Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten wie die Preußen.

Preußen hat in seiner Geschichte jede Minderheit gefördert, solange diese sich für den Erhalt und die Sicherung der Zukunft Preußens verschrieben hat. Diese gute Tradition wollen wir fortsetzen, als Beispiel für einen stabilen Frieden in der Welt.

Die Angehörigen der Gemeinden Preußens verpflichten sich, als oberstes Gebot den Staat Preußen die uneingeschränkte Treue zu halten, seine Funktion als Volksverfassungsstaat zu erhalten und seinen Fortbestand und Zukunft in alle Ewigkeit zu sichern und zu schützen.

Die Geschichte hat gezeigt, daß die Selbstverwaltung ohne Machtausübung von oben, die sich selbstverwaltenden Gemeinden dazu verleiten läßt, Egoismus vor Gemeinwohl zu stellen. Damit ist der Zusammenhalt Preußen als Schutz der Interessen des preußischen Volkes gefährdet.

Der Sport dient ausschließlich der körperlichen Gesunderhaltung und dem fairen Wettstreit unter den verschiedenen Mannschaften und Einzelwettkämpfern. Der Mißbrauch zum Erwerb von Gewinn und Profit ist ausgeschlossen. Vergütungen von Aufwendungen orientieren sich an den gesellschaftlichen Normen. Sportliche Großveranstaltungen werden ausgesetzt, wenn es auf dieser Erde Kriege gibt, um das allgemeine Interesse für die leidenden Menschen zu erzeugen und Taten zur schnellen Beendigung der Kriege zu erzeugen oder diese damit ganz auszuschließen.

Wir wissen, daß der Urgedanke des sportlichen Wettstreites, der Unterhaltung, dem Messen der Kräfte und der Völkerverständigung gegolten haben. Heute entscheidet die Menge des Geldes, welche eine Mannschaft hat, über deren Erfolg oder Niederlage. Die dadurch gezahlten Gehälter stehen in keinem Verhältnis zur gesellschaftlichen Situation und entsprechen nicht dem Sinn des Sports. Der Sportliche Wettstreit wird durch Teile der Bevölkerung allgemein als Aufruf zur tätlichen Auseinandersetzung mit dem durch das Tragen der anderen Farben zum Feind erklärten Gegner gemacht. Das Schicksal anderer Menschen, wird den Einzelnen nur berühren, wenn er davon selbst betroffen ist. Die Erkenntnis, das die Weltbevölkerung eine Schicksalsgemeinschaft ist, weil wir alle in einem „Boot“ sitzen, nur diese eine Welt haben, die es zu erhalten gilt, macht es erforderlich in dieser Weise zu handeln.

Wer einen Schaden verursacht, hat diesen dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen zu ersetzen. Hat er dazu keine Vorsorge getroffen, dann haftet seine Sippe für ihn. Der respektvolle Umgang mit anderen Personen und die Akzeptanz deren Willenserklärung ist die Grundvoraussetzung eines preußischen gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Die derzeitige gesellschaftliche Entwicklung zeigt, daß Kinder gezeugt werden und die Eltern keine Verantwortung für deren Handeln durch die familiäre Erziehung übernehmen und diese letztendlich der Allgemeinheit Schaden zufügen.
Die derzeitige Rechtsordnung erläßt Verhaltensregeln, bei deren Nichtbeachtung Bußen in Form finanzieller Mittel abkassiert werden. Diese schränken die Freiheit der Staatsangehörigen ein und sind kein Mittel zur Aufrechterhaltung einer Ordnung.
Ein Beispiel: Auf einem Landstraßenabschnitt wird die Geschwindigkeit von 100 km/h auf 80 reduziert. Jeder der zu schnell fährt wird abkassiert. Einer fährt die 80 und kollidiert trotzdem mit dem Gegenverkehr. Der Fahrer im Gegenverkehr ist Familienvater von 2 Kindern und verstirbt. Mit einem „guten“ Anwalt und genügend Geld, zahlt er einen Betrag an die Verwaltung und wird nach maximal einem Jahr wieder Auto fahren dürfen. Die Familie des Verstorbenen hat einen Schaden erlitten, welcher nicht reguliert wird. Die derzeitige Rechtsordnung hat nichts mit dem Recht zu tun.
Die Fakten zeigen, Verbote erfüllen nicht den Anspruch, Verbrechen, Verstöße und Schäden auszuschließen.
Jeder ist für sein handeln oder Unterlassen selbst verantwortlich. Was ich selbst nicht erleiden will, das füge ich keinem anderen zu. Selbst Vorschulkinder haben schon ein gesundes Rechtempfinden und wissen was man darf und was nicht. Bei genügender familiärer Fürsorge, wird es dieses Rechtempfinden auch noch später besitzen und bis ins hohe Alter beibehalten.
Die deutsche Sprache ist eine der exaktesten in dieser Welt, wenn wir von Recht sprechen meinen wir nicht Rechts und umgekehrt, wie es derzeitig erfolgt.z.B. Recht(s)anwalt)
Friedrich nannte es, jeder Möge in seinem Land nach seiner Fasson leben. Wir meinen damit die Gewährleistung der maximalen Freiheitssphäre unter Berücksichtigung keinen anderen damit zu belästigen. Private Vorlieben müssen nicht öffentlich ausgelebt werden, wenn die Mehrheit es als störend empfindet.

Der von jeder äußerlichen Beeinflussung freie Richter wird aus den preußischen Angehörigen der Gemeinde in welcher es zweckmäßig ist ein Gericht zu haben gewählt. Ihm obliegt die Prozeßführung. Die Entscheidung erfolgt durch eine Anzahl von Geschworenen, welche durch die preußischen Angehörigen der Gemeinde gestellt werden. Jede Klage ist im Gericht vorzubringen und wird in diesem geprüft. Ist eine gütliche Einigung mit den Streitparteien nicht zu erzielen, dann wird die Klage zur Vertretung durch einen Anwalt, welcher preußischer Angehöriger der Gemeinde ist, durch das Gericht im Rotationsprinzip, genau wie die Klagevertretung vergeben.

Der Verfall der Juristerei ist nicht mehr zu ertragen. Der Einwohner lebt in ständiger rechtlicher Unsicherheit, weil die Gesetze ausgelegt werden. Man kann der Strafe entgehen, wenn man einen guten Anwalt hat und der Richter lustlos ist. Der wirklich Geschädigte, bekommt heute seinen Schaden meist nicht ersetzt, was einen Dominoeffekt im gesellschaftlichen Umfeld auslößt, wenn dieser Zahlungsunfähig wird. Die Aussage von Anwälten :Vor Gericht ist es wie auf hoher See, alles liegt in Gottes Hand, spricht für eine Änderung des derzeitigen Rechtsystems. Die tatsächliche Gleichheit vor dem Gericht muß erzeugt werden. Schon Friedrich Wilhelm der I..  Der Berufsstand der Advokaten war ihm aus den genannten Gründen suspekt. Erließ am 15.12.1726 eine Kabinettsorder für Gerichte und Juristische Fakultäten, den sog. Spitzbubenerlaß:
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

Die Steuereinnahmen der Gemeinde dienen ausschließlich der wirtschaftlichen Erhaltung der Gemeinde. Aus diesem Grund gehören die Betriebe, welche das Leben der Angehörigen der Gemeinde gewährleisten zum Eigentum der Gemeinde. (Strom, Wasser, Heizung, Straßenbahn, Krankenhaus, Gemeindebank, Gemeindewohnungen, ect) Der Erlöß aus diesen wirtschaftlichen kommunalen Betrieben, soll dazu führen, daß die Steuerlast für den Gemeindeangehörigen ständig gesenkt werden kann.

Durch das Abschöpfen der Steuern durch den BUND werden die Gemeinden in ständiger Mangelwirtschaft gehalten. Die Millionenverschuldungen sind offenkundig. Dubiose Kreditgeschäfte der Gemeinden verschlimmern diese Situation. Beabsichtigt ist damit der Ausverkauf des gesamten kommunalen Eigentums und die totale Abhängigkeit und Ausplünderung der Bevölkerung. Derzeitig werden die Hauptsteuern durch das Finanzamt des BUND eingezogen und die Gemeinden haben darauf keinen Einfluß noch kennen sie die Höhe der Zahlungen. Nach Treue und Glauben erhalten sie dann vom Land davon einen Anteil. Zur Erhaltung ihrer Existenz, wird dann die Bevölkerung nochmal mit diversen Abgaben belegt. Beweis dazu die Brandenburger Verfassung Artikel 99
(Gemeindesteuern)
Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Recht, sich nach Maßgabe der Gesetze eigene Steuerquellen zu erschließen. Das Land sorgt durch einen Finanzausgleich dafür, daß die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Aufgaben erfüllen können. Im Rahmen des Finanzausgleichs sind die Gemeinden und Gemeindeverbände an den Steuereinnahmen des Landes angemessen zu beteiligen.
Krankenhäuser dienen in erster Linie der Gesunderhaltung der Bevölkerung und nicht der kommerziellen Profitgier. Gleiches gilt für Gemeindebanken, welche durch die Einlagen der Einwohner in der Lage waren Kredite zu gewähren, ohne Profitgier. Das Papiergeld/Wechsel muß mit echtem Wert/Gold/Silber gedeckt sein.
Die Arbeitskraft der Einwohner ist die größte Wertschöpfung der Gemeinde. Die Entlohnung muß daher mit einem entsprechendem beständigen Gegenwert erfolgen. Edelmetalle sind dazu bestens geeignet.
Die Geschichte hat gezeigt, daß Krisen und Inflationen immer von Menschen gemacht wurden, zur Ausplünderung der jeweiligen Bevölkerung. Möglich war das immer durch wertloses Papiergeld oder in der heutigen Zeit durch Wertschöpfung aus dem Nichts oder virtuelles Geld (Bitcoin) ohne tatsächlichen Wert. Nicht ohne Grund steht auf dem Dollar „In God we Trust“

Der Mittelstand und das Handwerk ist die Grundlage der Lebensfähigkeit der Gemeinden. Dieser ist in jeder Weise den Konzernen vorzuziehen.

Schon in frühester Geschichte war das Handwerk in der Lage die Bedürfnisse der Gemeinden abzudecken. Das Geld blieb in der Gemeinde und die Vielfalt und Qualität sind gewährleistet. Die Qualität leidet immer unter dem Preisdruck. Durch die Versorgung von außen fehlen der Gemeinde die entsprechenden Arbeitsstellen für ihre Angehörigen.

Das preußische Volk, mit seinem Staat, zu dessen Verwaltung, wird sich zu keinem Zeitpunkt wieder einer Autorität in welcher Form auch immer, welche in deren innere Angelegenheiten eingreifen kann, unterstellen.
Preußen ist ein neutraler souveräner Einzelstaat und wird mit seinen deutschen und ausländischen Nachbarstaaten bilaterale Verträge zum gemeinsamen Nutzen der Völker schließen. Das Indiginatsrecht von nachgewiesenen Deutschen bleibt erhalten.
Das preußische Volk erklärt sich zum Frieden respektvollen Umgang mit allen Völkern, in deren Heimatländern.

Aus den Lehren der Geschichte, wollen wir eine Versklavung unseres Volkes zu dessen Ausplünderung für alle Zeiten verhindern. Das wird nur möglich, wenn das preußische Volk sich keiner Macht oder Autorität in irgendeiner vertraglichen Regelung, welche letztendlich die freie Entscheidung des Volkes beeinflussen kann, unterwirft. Schutzbündnisse haben die Deutschen planmäßig in den 1. Weltkrieg gerissen. Verhindert wurde er dadurch nicht.
Durch die bilateralen Verträge mit den Nachbarstaaten und anderen, soll gewährleistet sein, daß die Angehörigen des preußischen Volkes keine Einschränkungen in ihrer Bewegungsfreiheit erhalten und trotzdem deren maximale Sicherheit gewährleistet wird.
Das Indiginatsrecht von nachgewiesenen Deutschen bedeutet, daß dieser bei einem Wohnungswechsel in einen anderen deutschen Staat auch dort die gleichen Rechte hat wie das jeweilige Staatsvolk.
Jeder Besucher ist in Preußen herzlich willkommen, wenn er sich entsprechend führt. Jeder Mensch hat in der heutigen Zeit einen Staat, welcher dessen Rechte vertritt. Der preußische Staat, in Form seines Volkes, hat sich dazu verpflichtet, zuerst preußische Interessen zu vertreten.

Der Grund und Boden des preußischen Vaterlandes ist Eigentum des preußischen Volkes. Die Besitzrechte werden vererbt, oder können von Preußen erworben werden. Ursiedler auf preußischem Boden haben die gleichen Rechte wie Preußen. Die Veräußerung der preußischen Heimat an nicht nachgewiesene Preußen, wird unterbleiben. Die Möglichkeit einer Nutzung des Grund und Bodens, durch andere Personen, im Sinne des preußischen Volkes, ist nach dessen Prüfung und Genehmigung statthaft.

Die nutzbare Fläche auf unserem Planeten ist endlich. Durch die wachsende Zahl der Bevölkerung in anderen Kontinenten, wird der Pro Kopf Anteil der Fläche immer kleiner. Die Staaten der Welt haben sich darauf geeinigt, daß es Grenzverschiebungen, wie das in der Geschichte, auf Grund der Bevölkerungszunahme erforderlich war, nicht mehr geben wird. Die welche die Macht über diese Welt haben, wollen deshalb die Neuverteilung der Bevölkerungen, zur Gewährleistung ihres ständig wachsenden Profits in allen Regionen dieser Welt, durch Bevölkerungsumsiedlung, garantieren. Das steht im krassen Widerspruch zur Gewährleistung der Lebensfähigkeit unserer nächsten preußischen Generationen und muß ausgeschlossen bleiben. Die Zukunftsprognosen zeigen, daß der auf der Welt zur tatsächlichen Nutzung stehende Grund und Boden in absehbarer Zeit, nicht in der Lage sein wird, alle Menschen zu ernähren. Wir haben eine Verpflichtung gegen über unserem Volk, dessen weitere Existenz zu gewährleisten. Die Regierungen der anderen Länder, mögen die gleiche Verantwortung für ihr Volk übernehmen und nicht in aggressiver Weise ihre Bevölkerung zu dessen Erhaltung in andere Länder abgeben. Wissenschaftliche Studien zeigen, daß sich das Bevölkerungswachstum, den begrenzten Möglichkeiten in einem Territorium anpassen muß. Eine angebliche Überbevölkerung wird es nur geben, wenn man die unkontrollierte Ausbreitung weiter mit Mitteln der Fremdvölker, ohne deren Zustimmung, finanziert.

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