Schreiben an die 4 Europäischen Kriegsministerinnen

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht
Politische Vertretung
Die Nachfahren der Angehörigen
der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
W. Külz Str. 49
03046 Cottbus

Die Norwegische Botschaft in Berlin
Herr Sven Erik Svedman
Rauchstr. 1
10787 Berlin

Die Schwedische Botschaft in Berlin
Herr Sven Staffan Carlsson
Rauchstr.1
10787 Berlin

Die Niederländische Botschaft in Berlin
Herr Marnix Krop
Klosterstr. 50
10179 Berlin

BUNDESministerium der Verteidigung
Frau Ursula von der Leyen
Stauffenbergstr. 18
10785 Berlin

12.01.2018

Sehr geehrter Botschafter,
wir bitten um entsprechende Weiterleitung des offiziellen Schreibens, an Ihre Ministerin.

Sehr geehrte Kriegsministerinnen, von Norwegen, Schweden, Niederlande und der Deutschen Land,

wir die Nachfahren der ethnischen Minderheit aus dem Volke der Preußen, beehren uns Ihnen, nachfolgendes zur Kenntnis zu reichen.

Um Irritationen zu vermeiden vorab unseren legitimen Rechtsstand. Denn in Gegensatz zu uns hat sich die Mehrheit der Deutschen aus Unkenntnis und unter Nötigung zur nationalsozialistischen deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934, nachweislich ihrer Ausweisdokumente bekannt und fällt demzufolge unter die Vorbehalte zu den Regelungen des 2. Weltkrieges, das Besatzungsrecht und die Rechte des BUND. Dieser hat nachweislich seine vertraglichen Pflichten gegenüber Gott und den Menschen gebrochen. Wir in Person, noch unser Verfassungsstaat Preußen haben am 2. Weltkrieg teilgenommen und können somit völkerrechtlich nicht unter die oben genannte Doktrin fallen.

Unser Rechtstand:

Sollten Sie der Recht(s)vermutung unterliegen, daß wir in der juristischen Person=tote Sache=Firma (§ 28 PAuswV) handeln möchten und Deutsche nach Art.116/1 mit deutscher Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934, und Staatenlose (Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen vom 28.9.1954) sind, dann widersprechen wir dieser diskriminierenden Annahme auf das entschiedenste.

Wir haben nachweislich dokumentarisch unseren Austritt aus der faschistischen deutschen Staatsangehörigkeit (5.2.1934) nach § 18 u.ff. StAG beantragt, doch diese Entnazifizierung und die Ausstellung der Urkunde (Urkundenunterdrückung, StGB), wird uns bis heute von der Verwaltung des BUNDes verweigert.

Denn das StAG der BRD beruft sich unter Täuschung auf das RuStAG von 1913, in welchem steht: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem BUNDESSTAAT besitzt“. Demzufolge z.B. Preußen. Dem entgegen bezieht sich die Staatsangehörigkeit der BRD aber auf die illegale (Urteil des Tribunal General in Rastatt vom 06.01.1947) deutsche Staatsangehörigkeit des 3. Reich vom 05.02.1934 aus der Verordnung zum Gesetz zur Neuordnung des Reiches.

Durch die Reorganisation des Rechteträger Freistaat Preußen (1) mit seiner Volksverfassung vom 30. November 1920 wurde die Körperschaft des öffentlichen Rechtes wieder aktiviert, demzufolge die dazugehörige Provinz Brandenburg und die sich in diesem Rechtkreis befindliche Stadtgemeinde Cottbus, als selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Die entsprechenden Reorganisationen wurden veröffentlicht und den zuständigen Verwaltungen des BUNDes und der UN mitgeteilt. Richterlich legitimierte Widersprüche, zu diesen Reorganisationen mit dem Ziel eines souveränen preußischem Verfassungsstaat mit der Gewährleistung der tatsächlichen Selbstbestimmung der Gemeinden zu errichten, wurden vom BUND oder international, nicht geltend gemacht.

Wir widersprechen der biblischen Auslegung in Römer 13, 1 , denn die Obrigkeit lebt nicht in Gott, das was sie von den Untertanen verlangt.

Ein echter Staat, ist die von seinem Volk direkt kontrollierte Selbstverwaltung, welcher seine Existenz und höchste Aufgabe in der Fürsorgepflicht für dieses Volk schöpft.

Nach Cestui Que Vie Act von 1666 haben wir uns nach kanonischem Recht, welches die Grundlage jeglichem europäischen Rechts darstellt, beim Vatikan unter Zeugen lebend gemeldet und deshalb wird unser Familienname in Sperrschrift geschrieben, um diese Unterscheidung klar zu dokumentieren.

Aus dieser Erkenntnis ist unumdeutbar herzuleiten, daß wir nicht mehr zum Eigentum des BUNDes (Artikel 133 Grundgesetz für die BRD) gehören, denn wir haben auf die Rechte und Pflichten der juristischen Person=Sache nach § 28 PAuswV, verzichtet.

Denn beschwerdefähig ist nur wer Träger von Grundrechten ist ( BVerfGE 129.78) Grundrechte dienen der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürliche Person gegen staatliche Gewalt (BVerfGE 15.256.21.262.59.231.61.82).

Zwangsmitgliedschaften sind in jedweden Vereinigungen unzulässig, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR Art.20 Satz 2, Anerkenntnis der BRD durch Art. 25 Grundgesetz für die BRD.

Als Minderheit stehen wir unter dem Schutz der UN Resolutionen 56/162 und Pakt über bürgerliche und politische Rechte, welche durch den Art. 25 Grundgesetz für die BRD, von der Verwaltung des BUNDes, verpflichtet, anerkannt werden müssen.

Die öffentlich gewordenen 12 BAR Vermutungen, welche Sie möglicherweise auf uns als natürliche Personen in Anwendung bringen wollen, weisen wir entschieden und widerlegt zurück.

Das ist ein öffentliches Schreiben mit entsprechend öffentlicher Erklärung und unterliegt keinem Privatrecht.

Wir haben eine Willenserklärung zur Anerkenntnis des Grundgesetz für die BRD geleistet und ziehen unsere Legitimation aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die BRD (Juristische Definition: Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet).

Wenn wir das Grundgesetz der BRD nennen, definieren wir damit immer, das letzte für dieses Territorium gültige oberste Gesetz in seiner legitimen von den Siegermächten gemachten Fassung von 1949. Welches wir durch unsere veröffentlichte Willenserklärung, auf Grund der darin enthaltenen Gewährleistung unserer unveräußerlichen Geburts-, Grund-, und Menschenrechte anerkennen.(http://provinz-brandenburg.org/)

Durch unsere Geburtsrechte haben wir entsprechend § 1 RuStaG von 1913, und Grundgesetz für die BRD, Art. 116/2 mit entgegengesetztem Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 und Art.146 das Recht auf einen Verfassungsstaat, die preußische Staatsangehörigkeit des letzten legitimen preußischen Staates mit seiner Verfassung vom 30. November 1920. Aus dieser Rechtebene ziehen wir unsere Rechte und Pflichten als natürliche Person. Dieser Verfassungsstaat wurde rechtwidrig zerstört, um das 3. Reich zu installieren, welches dokumentarisch nachweislich, bis heute fortgeführt wird (Urteil des europäischen Gerichtshof veröffentlicht in ZDF Nachrichten vom 03.02.2012, BRD Dokumente mit Wasserzeichenadler des 3. Reich, deutsche Staatsangehörigkeit Ursprung 3. Reich).

Deutschland wird derzeitig definiert: In den Grenzen von 1937, weil ab 1938 Neu Schwabenland zum 3. Reich gehörte und von den US Truppen 1947 nicht besetzt werden konnte. Der angebliche kalte Krieg war ein Weltkasperletheaterstück zur Verschleierung dieser Tatsachen.

Der BUND hat neben dem Bruch, seiner heiligen Verpflichtung als Fremdverwaltung, unter Täuschung und Betrug den Vertrag mit der Bevölkerung zur Gründung des Verfassungsstaates Wiedervereintes Deutschland, nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD, gebrochen.

Zur Angelegenheit:

Wir die Nachfahren der ethnischen Minderheit aus dem Volke der Preußen, haben Ihren Regierungsvertretern in freundschaftlichem Ansinnen mitgeteilt, daß wir durch unsere Willensbekundung das preußische Staatsvolk zu sein, den letzten legitimen Verfassungsstaat auf einem Teil des deutschem Territoriums, den Freistaat Preußen unter Anerkennung seiner Volksverfassung vom 30. November, wieder reorganisieren und damit die Handlungsfähigkeit herstellen. Entsprechend der allgemein anerkannten Staatslehre des Juden Georg Jellinek.

Ihr Volk wurde durch dessen Regierung, in einen barbarischen Krieg geführt, mit dem Ziel den Faschismus auf deutschem Boden zu beseitigen.

Einen Friedensvertrag und die Wiederherstellung der 26 souveränen Einzelstaaten der deutschen Völker, welche der Selbstermächtigung der Parteien und die durch diese organisierte Überführung in den Nationalsozialismus zum Opfer gefallen sind, war zu keinem Zeitpunkt Ihr Ziel und Wille und damit ein Völkerrechtsbruch, auch unter dem Gesichtspunkt des derzeitig geltenden Kriegsvölkerrecht.

Der internationale Gerichtshof hat mit Urteil vom 03.02.2012 festgestellt, daß die BRD, also die vom BUND gegründete Republik, der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist. Die unwissenden Deutschen, werden unter Nötigung des BUND, als staatenlose, rechtlose, nachweislich der BRD Dokumente, Nationalsozialisten, in einer Juristiktion des Sachenrechts gehalten und wirtschaftlich ausgeplündert.

Wir stellen fest, daß Ihnen das Schicksal der Deutschen bekannt ist und Sie davon nicht betroffen sind.

Wir müssen feststellen, daß unsere Hoffnung auf eine Beendigung des derzeitig territorial begrenzten Waffenstillstandes des 1. und 2. Weltkrieges mit einem Weltfriedensvertrag und die damit verbundene Herstellung des Völkerrechts durch Sie nicht erfüllt wurde.

Gerade von einer Frau, in einer derartig verantwortungsvollen Tätigkeit, haben wir Mitgefühl, Achtung, Respekt, Fürsorge und Friedenswillen erwartet.

Früher mußte eine kriegerische Handlung erklärt werden. Wir verweisen dazu auf die in der NY Times am 07.08.1933 veröffentlichte Kriegserklärung des jüdischen Volkes an das deutsche Volk. Auf Grund des andauernden Kriegsrechtes, aus der Weiterführung des 1. Weltkrieges durch den 2. Weltkrieg und dem derzeitigen territorial bedingten Waffenstillstand, werden heute Länder ohne Vorwarnung überfallen.

Es stellt eine nicht hinnehmbare Situation dar, daß die Weltmedien täglich davon sprechen, daß ein 3. Weltkrieg zur Realisierung der Doktrin der Guidestones Georgia USA, die Menschheit muß dringend auf 500 Millionen reduziert werden, nicht verhinderbar ist.

Wir haben diese menschenunwürdige Situation, welche gegen jegliche UN Resolutionen verstößt angeprangert und Ihre Regierung hat diese mit eisigem Schweigen ignoriert.

In Ihrer Funktion tragen Sie eine entscheidende Rolle, zur Herstellung des Weltfriedens durch einen entsprechenden Weltfriedensvertrag.

Wir appellieren an Sie als Frau und Bewahrer der nächsten Generation, sich für die Beendigung der Kriegshandlungen mit allen Mitteln einzusetzen und der Menschheit den lang ersehnten Frieden zurück zugeben.

Hochachtungsvoll

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen

UN und Botschaften Appell zur Abschaffung des Nationalsozialismus

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