Petition an die Volksvertreter in Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937

Sehr geehrte, von sich behauptende, Vertreter des deutschen Volkes zu sein.

Wir haben festgestellt, daß es erhebliche Widersprüche und gesetzliche Ungereimtheiten in Ihrer Legitimation, Arbeit und Zielen in Bezug auf das Grundgesetz für die BRD, andere deutsche Gesetze, den Nationalsozialismus und die Interessen und Zukunftsicherung des deutschen Volkes, welches Sie angeblich vertreten, gibt.

Sie vertreten in Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937 das Rechtsstaat Prinzip und die freiheitlich demokratische Grundordnung, welche durch das Grundgesetz für die BRD gewährleistet wird.

Wir nutzen hiermit den Art. 17 des Grundgesetz für die BRD, in Form einer Petition, weil wir durch Ihr Handeln und Ihre Ziele nicht nur beschwert, sondern in unserer Existenz bedroht werden.

Nachfolgend die offenkundigen Rechtbrüche und Ungereimtheiten, welche durch Ihr Handeln erzeugt werden. Mit der Aufforderung zu verifizieren, auf welcher gesetzlichen Grundlage, Sie diese umsetzen oder zulassen. Immer unter dem Grundsatz, daß die Verwaltung ihre Legitimation durch Ihre Wahl erhalten hat, weil das Volk, von dem nach Art. 20 Satz 2, alle Macht ausgeht, mit dem Akt der Wahl, diese an Sie übergeben hat und somit die Verwaltung das Recht erworben hat, diese Macht gegen das Volk anzuwenden. Nachweislich, sind Sie somit Hauptverantwortlich, für die Recht schaffende und gesetzestreue Handlung Ihrer Verwaltung. Das ist der derzeitige Grundsatz des Rechtstaat Prinzip.

Es gibt nachweislich des Geburtenschein lebend geborene Menschen, welche die illegale nationalsozialistische deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 abgelegt haben und demzufolge wieder die Staatsangehörigkeit des Staates haben, welcher vor dem 3. Reich ihre Vorfahren angehört haben, Preußen mit seiner Volksverfassung vom 30.November 1920. Denn unsere formalige Staatsangehörigkeit der DDR wurde von der BRD unter Täuschung (Urteil Bundesverfassungsgericht Einigungsvertrag nicht zustande gekommen) beseitigt und die BRD hat nachweislich keine eigene Staatsangehörigkeit. Deshalb muß sie auch als Verwaltung den staatenlosen Deutschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, entsprechend Abkommen zum Übereinkommen über die Staatenlosen vom 28.09.1954, an diese Personalausweise ausgeben. Wir besitzen nachweislich keine BRD Dokumentation mehr. Oder handeln unter diesen Betriebsausweisen (Ein Staat hat kein Personal) nur unter Nötigung und Zwang und sind kein Dokument zum Nachweis unserer natürlichen Person. Damit haben wir uns diesem Rechtskreis formaljuristisch entzogen.

Dann gibt es nachweislich der Geburtsurkunde die Gründung der Firma mit dem jeweiligen Namen der natürlichen Person. Was auch durch den § 17 HGB begründet ist. Um diese rechtwidrige Fiktion, Mensch ist Firma, aufrecht zu erhalten, werden von der Verwaltung Personaldokumente ausgestellt, welche entgegen dem § 5 PAuswG und § 4 PassG und den entsprechenden Antragsformularen mit Name statt Familienname gekennzeichnet sind. Der § 28 PAuswV legt unumdeutbar den formaljuristischen Unterschied zwischen den bezeichneten Personen fest, welcher erhebliche rechtliche Konsequenzen beinhaltet. Durch die freiwillige Inbesitznahme dieser juristischen Fiktion der juristischen Person, verliert die natürliche Person alle Grund und Menschenrechte und wird im Sachenrecht verwaltet und verhandelt.
Denn beschwerdefähig ist nur wer Träger von Grundrechten ist ( BVerfGE 129.78) Grundrechte dienen der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürliche Person gegen staatliche Gewalt (BVerfGE 15.256.21.262.59.231.61.82).

Die Gründung der genannten Firma haben wir nicht in Auftrag gegeben, wir handeln auch nicht als Kaufmann in deren Namen und befinden uns nicht als zu verwaltende Sachen in diesem Ihrem Rechtskreis. Der Urheber ist offenkundig die Verwaltung und sie ist nach dem Urhebergesetz mit deren Rechten und Pflichten beschwert. Wir stellen einen Bruch der Treuhand fest, denn wir sind die Begünstigten und Ihre Verwaltung der Treuhänder, welche hier unter Betrug die Treuhandpflichten verletzt.

Wir verzichten nicht auf unsere Grund und Menschenrechte, als natürliche Person, welche uns durch das Grundgesetz für die BRD, durch Ihre Angestellten gewährleistet werden müssen, welches wir öffentlich anerkannt haben http://provinz-brandenburg.org

Nach unserem Wissenstand sind nachfolgende Fakten zutreffend als Rechtverstöße belegt, welche Sie gern verifiziert widerlegen können, oder diese beiderseitig als stillschweigend anerkannt sind und dann durch Sie als gewählte Volksvertreter des deutschen Volkes, durch eine souveräne Volksverfassung in Heilung zu bringen sind.

Wir haben erklärt, daß wir die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 abgelegt haben. Denn mit dieser Verordnung wurde der Begriff deutsche Staatsangehörigkeit zum ersten Mal verwendet. Welche laut Urteil des Tribunal General vom 06.01.1947 festgestellt, illegal ist. Die Staatsangehörigkeit der DDR wurde uns durch die BRD widerrechtlich entzogen. Durch Annektion, wie wir im Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern, mit welchem Sie nachweislich geschult wurden, auf Seite 112, lesen konnten. Zugestimmt hatten wir in diesem Zusammenhang der Errichtung eines Verfassungsstaates Wiedervereintes Deutschland, welcher durch Täuschung und Betrug der Bevölkerung, bis heute nicht errichtet wurde. Die BRD hat offenkundig keine eigene Staatsangehörigkeit. Zumindest steht auf dem Personalausweis nur „deutsch“ , was nachweislich nur die deutsche Staatsangehörigkeit vermuten läßt. Wir wären in Ihrem Rechtskreis nachweislich Staatenlos entsprechend dem Abkommen über die Rechtstellung von Staatenlosen vom 28.09.1954, welches dafür vorsieht, daß Staatenlosen ein Personalausweis ausgestellt werden muß.
Die Menschenrechtskonvention sichert jedem Menschen eine Staatsangehörigkeit zu, so daß wir nach dem Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, welche nachweislich illegal ist, automatisch wieder im Rechtskreis der Staatsangehörigkeit unseres Großvaters, RuStAG § 1 von 1913 sind, auf welches sich auch die BRD in Ihrem StAG bezieht, somit eine legitime Rechtsgrundlage auch für Ihr Handeln entfalten muß. Das ist durch den Art. 116/2 des Grundgesetz für die BRD absolut legitim. Denn unser Großvater wurde am 05.02.1934 durch die nationalsozialistische Gesetzgebung aus politischen Gründen, seine vormalige Staatsangehörigkeit von Preußen entzogen. Wir haben offenkundig unseren entgegengesetzten Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit bekundet und fordern die Umsetzung des Grundgesetz für die BRD, in dem wir unter der Staatsangehörigkeit des Art. 116/2 in Ihrer Verwaltung eingebürgert werden müssen.

Die nicht Anerkennung des Grundgesetz durch Sie, bedeutet die nicht Anerkennung der BRD, was nachweislich des Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern impliziert, daß Sie dann Reichsbürger sein müssen.

Können Sie verifizieren, daß die deutsche Staatsangehörigkeit nicht die Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 ist und wie von Ihren Mitarbeitern behauptet, Ihren Ursprung im StAG von Jahr 2000 hat ?
Können Sie verifizieren, daß die BRD ein Staat ist und noch völkerrechtlich existent ist ?
Können Sie verifizieren, daß die BRD eine eigene Staatsangehörigkeit hat, so wie es die DDR hatte ?
Können Sie verifizieren, daß wir mit der deutschen Staatsangehörigkeit und dem Zwang zum Besitz eines Personalausweis nicht den Status eines Staatenlosen nach dem Abkommen vom 28.09.1954 haben ?
Können Sie verifizieren, nach welcher rechtlichen Grundlage Sie uns die Anerkennung der Staatsangehörigkeit nach Art. 116/2 Grundgesetz für die BRD verweigern ?
Können Sie verifizieren, auf welcher gesetzlichen Grundlage wir gezwungen sind Deutsche nach Art. 116/1 zu sein ?

Nachweislich dem Urteil des Internationalem Gerichtshof vom 03.02.2012 ist die BRD der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich, veröffentlicht in den ZDF Nachrichten am gleichen Tag, Deutschland wird definiert in den Grenzen vom 31.12.1937, Sie wollen uns mit der braunen deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934, besudeln und uns mit den BRD Personaldokumenten, welche den 14 federflügligen Wasserzeichenadler des 3. Reich tragen zu offenkundigen Nationalsozialisten machen.

Können Sie verifizieren, daß die BRD für welche Sie nachweislich tätig sind nicht der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist ?
Können Sie verifizieren, daß die deutsche Staatsangehörigkeit nicht die Staatsangehörigkeit des 3. Reiches ist ?
Können Sie verifizieren, daß der 14 federflüglige Wasserzeichenadler auf der BRD Personaldokumentation nicht ein Symbol des 3. Reich ist ?
Können Sie verifizieren, daß wir Deutschen nicht im Nationalsozialismus gefangen gehalten werden, obwohl die ganze Welt Merkel in SA Uniform Hakenkreuzarmbinde und Bart darstellt, um uns endlich zu erwecken ?

Wir distanzieren uns auf das entschiedenste von Ihrer Verwaltung, welche nachweislich den Hitler Faschismus verherrlicht und damit offiziell durch Anwendung deren Gesetze, welche nachweislich illegal zu Stande gekommen sind weiterführt.

Können Sie verifizieren, daß nicht die Gemeindeordnung vom 30.01.1935 die Rechtsgrundlage Ihrer heutigen Gemeindeordnung ist, immer unter dem Aspekt, daß alle Gesetze aus dem 3. Reich illegal sind ?

Die von Ihrer Verwaltung ausgegebenen Personalausweise verstoßen gegen den § 5 PAuswG und sind somit ungültig. Es macht für uns keinen Sinn Ausweise zu beantragen, welche gegen gültige BRD Gesetze verstoßen. Denn den § 1 PauswG wenden Sie gegen uns an, dann sollte auch der § 5 für Sie bindend sein.
Wir würden uns strafbar machen, wenn wir einen ungültigen Ausweis tragen würden.

Können Sie verifizieren, daß es kein Betrug und Täuschung des Antragstellers ist, wenn, die Personaldokumente der BRD, Personalausweis, Pass und Führerschein, entgegen den Antragsformularen und § 5 PAuswG und § 4 PassG mit Name statt Familienname ausgestellt werden ?
Können Sie verifizieren, daß die Personaldokumente der BRD, trotz Verstoß gegen die Dokumentengesetze gültig sind und obwohl die BRD bei der UN abgemeldet worden ist, diese Gültigkeit haben ?
Können Sie verifizieren, daß Falscheintragungen im Personalausweis nicht strafbar nach § 28 PauswG sind ?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil BvR 1341/90 festgestellt, daß der 2+4 Vertrag nicht zustande gekommen ist, demzufolge wurde das Wiedervereinte Deutschland nicht gegründet. Nachweislich der UN Liste der Staaten wurde die BRD abgemeldet, durch Genscher. Von ihm wurde dafür Germany angemeldet. Es handelt sich somit nicht um einen Verfassungsstaat, sondern lediglich um die Zusammenführung eines Wirtschaftsgebietes zur allgemeinen Nutzung, durch die Feindstaaten Deutschlands. Deshalb heißt es auch im Kanzlereid, „den Nutzen des deutschen Volkes mehren“.

Können Sie verifizieren, daß es den Staat BRD gibt, für welchen Sie vorgeben zu arbeiten ?
Können Sie verifizieren, daß es das Besatzungsstatut nicht mehr gibt ?
Können Sie verifizieren, daß es die Feindstaatenklauseln in den UN Statuten nicht mehr gibt ?
Können Sie verifizieren, daß Deutschland einen Friedensvertrag hat und die gleichen Rechte wie jeder andere Staat auf dieser Welt ?

Das Land Brandenburg für welches Sie vorgeben zu arbeiten, wurde von einer DDR Ministerin gegründet, zu einem Zeitpunkt, als die DDR nicht mehr existiert war, demzufolge hatte sie keine Rechte zu diesem Akt. Denn nach der Bildung des Freistaat Bayern und Sachsen, hätte es auch den Freistaat Preußen geben müssen, welcher durch Ihre Verwaltung völkerrechtwidrig unterdrückt wird.

Können Sie verifizieren, daß Sie für ein rechtgültig demokratisch gebildetes Land tätig sind und dieses die rechtgültigen Befugnisse an Sie übergeben kann, um die Bevölkerung zu verwalten ?
Können Sie verifizieren, daß der Freistaat Preußen als Volksverfassungsstaat mit seiner Verfassung vom 30. November 1920, völkerrechtlich untergegangen ist und nicht wie der sächsische und bayrische Staat legitim ist ?

Nachweislich sind Sie als Stadtverordnete mit weniger als 50 % Wahlbeteiligung gewählt worden. Fragt man Sie, dann heißt es, die Einwohner sind selbst schuld, wenn Sie nicht wählen. Möglicherweise kennen die Einwohner die genannten Rechtsbrüche und entziehen Ihnen durch nicht Wahl die Legitimation zu handeln. Nach dem Vorbild von Hitler haben Sie sich selbst ermächtigt, durch die Stimmen Ihrer Parteimitglieder, welche nachweislich Eigeninteressen haben und nicht den Volkswillen repräsentieren, die Macht über die Einwohner von Cottbus zu ergreifen.

Können Sie verifizieren, daß Sie den Volkswillen Ihrer Cottbuser Einwohner kennen und diesen tatsächlich vertreten ?

Das Bundesverfassungsgericht hat mir Urteil 2 BvR 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11 festgestellt, daß alle Wahlen seit 1956 ungültig sind, demzufolge gab es seit diesem Jahr keinen legitimen Gesetzgeber, welcher Gesetze ändern oder neu fassen konnte. Das Bundeswahlgesetz verstößt gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Können Sie verifizieren, daß die seit 1956 geänderten und neu gefassten Gesetze gültiges und geltendes Recht darstellen ?
Können Sie verifizieren, daß entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht Ihre Wahl rechtgültig ist ?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil 2 BvF 1/73 festgestellt, daß das 2. Deutsche Reich nicht unter gegangen ist, auch der Bundestag hat am 30.06.2015 durch eine Anfrage der Linkspartei, festgestellt, das das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung festgestellt hat, daß das 2. deutsche Reich nicht untergegangen ist und die BRD nicht sein Rechtnachfolger ist. Es ist nur mangels Menschen, welche dessen Verwaltung beleben handlungsunfähig. Offenkundig gibt es entsprechend der Rechtsprechung des höchsten hier tagenden Gerichtes auch den Staat Preußen, welcher im 2. Deutschen Reich ein souveräner Einzelstaat mit einer Verfassung war. Mit unserer nachgewiesenen preußischen Abstammung durch unsere Vaterlinie sind wir legitime Nachfahren der preußischen Staatsangehörigkeit. Wir werden durch Sie daran unter Nötigung und Zwang gehindert, diesen Verfassungsstaat zu beleben, das ist ein völkerrechtliches Verbrechen. Denn aus völkerrechtlichen Aspekten konnten diese Rechte (Art.116/2) von den Machern des Grundgesetz für die BRD, den Siegermächten, nicht entzogen werden. Der BUND wurde nachweislich in die Rechte und Pflichten zur Verwaltung der Deutschen, mit deutscher Staatsangehörigkeit, eingesetzt, weil diese Ihre legitime Verwaltung, vor dem Nationalsozialismus nicht wieder aufnehmen. Sie diskriminieren uns rassistisch und verweigern uns ohne Angabe von anders lautenden Gesetzen, entgegen den hier ausgeführten Gesetzen, diese Rechte.

Können Sie verifizieren, daß uns die genannten Rechte als ethnische Minderheit in diesem Land nicht zustehen und auf welcher anders lautenden Gesetze berufen Sie sich dabei, immer unter dem Aspekt der Illegalität der 3. Reich Gesetzgebung ?

Wir haben es nicht zu vertreten, daß Sie als Legislative, kein Interesse daran haben, gültige Gesetze zu beschließen, das Sie die Legislative, gegen die Urteile des höchsten Gerichts im Territorium verstoßen, das Sie als Legislative, entgegen dem Grundgesetz die Wahlen manipulieren, Verstoß gegen Art. 38 Satz 1 Grundgesetz für die BRD, keine freien, sondern Listenwahlen mit voraus gesuchten Bewerbern, das Sie als Legislative entgegen dem Grundgesetz die Richter, Staatsanwälte und Polizisten personell einsetzen oder absetzen. Damit wird jegliches Vorgehen dieser Institutionen gegen Sie die Legislative, welche durch ihr Handeln die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigt, verhindert. Eine Gewaltenteilung, wie sie der Rechtstaat fordert, wurde nachweislich der offenkundigen Fakten ausgehebelt.

Im derzeitigem Regierungsprogramm Seite 63 wurde von allen Parteien verankert, daß humanitäre Hilfe nur noch durch Wiederansiedlung und Umzug erfolgen wird. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Interessen der deutschen Völker und ein Verstoß gegen Art. 21 Satz 1 und 2 Grundgesetz für die BRD. Ein Beweis dafür ist der veröffentlichte Aufgabenbereich des Generalbundesanwalt. Er hat nicht Recht und Ordnung zu gewährleisten, sondern: „Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor , daß er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet“. Verstößt er dagegen wird er entlassen. Zu klären in diesem Zusammenhang wäre, was ist ein politischer Beamter ? Ein staatlicher Beamter kann es nachweislich nicht sein, denn das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil 1BvR 147/52 vom 17.12.1952, festgestellt, daß die BRD derartige Beamte nicht hat.

Können Sie verifizieren, daß Ihre Wahlen und die der Landesverordneten entsprechend dem Grundgesetz durchgeführt wurden und Sie damit legitim Handeln dürfen ?

Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937, hat nachweislich über 2 Billionen Euro Schulden, demnach werden diese Schulden den Deutschen mit deutscher Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 zur Last gelegt. Man beachte die Begrifflichkeiten, daß Deutschland diese Schulden hat, nicht der BUND und nicht die BRD. Die Parteien haben kein Interesse diese Schulden zu bezahlen, aber sie holen Horden von Hilfsbedürftigen nach Deutschland in den Grenzen vom 31. 12.1937. Jeder Deutsche weiß, wenn er Pleite ist, kann er sich keine Gäste einladen.

Können Sie verifizieren, daß Sie oder Ihre Partei sich dafür einsetzt, daß diese Schulden von den Steuergeldern, welche derzeitig im Überfluß vorhanden sind abgebaut werden ?

Fragt man Volksvertreter, weshalb die Demonstranten, welche diese Zusammenhänge erkannt haben , auf die Straße gehen und gegen die weitere Umsiedlung von Hilfsbedürftigen demonstrieren, deren Wünsche nicht respektiert werden, dann wird behauptet es wäre nur eine irregeführte Minderheit, welche für politische Entscheidungen nicht maßgebend wären. Dabei möge man nicht vergessen, daß von Ihnen zu jeder Demonstration zur Wahrung der Interessen der deutschen Bevölkerung, deren Volksvertreter Sie angeblich sind, Gegendemonstrationen der Antifa organisiert werden und diese dann unter erheblichen steuerfinanzierten Polizeieinsatz davon abgehalten werden muß, mit brachialer Gewalt gegen die anderen Demonstranten vorzugehen. Mit anderen Worten, Sie organisieren die Angst in der Bevölkerung nicht für Ihre Rechte auf der Straße zu demonstrieren, weil sie um ihr Leben und Gesundheit fürchten müssen. Das die Polizei die deutschen Demonstranten durch Filmaufnahmen erkennungsdienstlich bearbeitet und verschiedene Betriebe ihr Personal mit Entlassung bedroht haben, wenn sie auf deutscher Interessenseite demonstrieren ist für eine demokratische Meinungsbildung in einem Rechtstaat undenkbar. Denn eine Gegendemonstration kann auch einen Tag später organisiert werden, wenn es nur um das öffentliche zur Schau stellen einer Ansicht geht und nicht um die organisierte Behinderung dieser Ansicht, des Volkswillens.

Können Sie verifizieren, daß Sie durch Ihre Maßnahmen nicht die grundgesetzlich garantierte Meinungsäußerung behindern und damit erheblich den gesellschaftlichen Frieden stören ?

Durch die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, dem Rechtstaatprinzip und der Tatsache, daß es die BRD nicht mehr gibt und diese kein Staat ist, kann es auch keine Staatsgerichte nach Art. 101 Grundgesetz für die BRD geben und demzufolge auch keine staatlichen Richter nach Art. 97 dieses Gesetzes. Es ist eine Straftat, uns unseren grundgesetzlich garantierten gesetzlichen Richter zu entziehen und damit Standgerichte zu betreiben.
Definition: „Ein Standgericht ist ein Ausnahmegericht bei Unterdrückung von Aufständen und Unruhen. Die Urteile kann der in einem Ort oder Lager anwesende oberste Befehlshaber sofort bestätigen und vollziehen lassen. Das Standrecht proklamieren heißt, der Einwohnerschaft und den Soldaten kundgeben, daß solche Ausnahmegerichte eingesetzt sind. Die Gerichtsbarkeit bezieht sich auf alle, Militärs und Zivilisten. Die Rechtmäßigkeit von Standgerichtsurteilen die im Nationalsozialismus ergingen sind seit 1998 umstritten. In Deutschland sind Ausnahmegerichte , also auch Standgerichte seit 1949 verfassungswidrig.“
Nach der Definition und den Tatsachen, Fortführung des 3. Reich, nicht Anerkennung des Grundgesetz für die BRD und der Urteile des Bundesverfassungsgericht, ist offenkundig, daß die Gerichte im Territorium verfassungswidrig sind, aber das es diese deshalb nicht mehr gibt, ist nicht erklärt.

Können Sie verifizieren, daß Ihr Gericht ein staatliches Gericht, entsprechend der Forderung des höchsten Gesetzes für das Territorium, dem Grundgesetz ist, welches Ihre Einwohner richtet ?
Können Sie verifizieren, daß Ihre Richter staatliche Richter, entsprechend der Forderung des höchsten Gesetzes für das Territorium, dem Grundgesetz sind, welche Ihre Einwohner richten ?
Können Sie verifizieren, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie den Holocaust Faschismus des 3. Reich offenkundig (u.a. Justizbeireibungsgesetz vom 11.03.1937) weiterführen und ein verfassungswidriges Standgericht im Ort führen lassen?

Wir distanzieren uns davon von Ihnen genötigt und gezwungen zu werden, staatenlose mit der braunen deutschen Staatsangehörigkeit besudelte rechtlose Sachen sein zu müssen, nur weil Sie um Ihre Position fürchten, wenn Sie Ihrer als Volksvertreter gesetzlich geforderten Garantenpflicht nachkommen und damit die gesetzlich garantierte Rechtsicherheit der Wähler gewährleisten. Die vorgebrachten Fakten, welche Sie dazu zwingen, um Ihrer Gewährleistungspflicht gegenüber den Einwohnern nachzukommen ist erdrückend und offenkundig. Wenn Sie sich einschüchtern lassen, von den Schicksalen Recht schaffender Volksvertreter, welche in der Wanne ertrinken, aus dem Flugzeug springen ohne den Fallschirm zu öffnen, auf 1 km Entfernung von einem Killerkommando im Bad erschossen werden, einen Autounfall haben, einen Herzinfarkt oder an einer seltsamen plötzlichen Krankheit versterben, dann sind Sie für die Tätigkeit als deutscher Volksvertreter ungeeignet. Jede Tätigkeit birgt ihre Risiken und Sie haben diese freiwillig übernommen.

Es gibt unzählige Urteile, auch vom Bundesverfassungsgericht, welche festlegen, daß Schreiben zu Ihrer Rechtgültigkeit der Unterschrift bedürfen, um eine Rechtsicherheit für den Empfänger, gegenüber der Verwaltung zu gewährleisten. Ihre Verwaltungsangestellten und vorgebenden staatlichen „Richter“ weigern sich, mit ihrer Unterschrift die Haftung für den Inhalt und Rechtmäßigkeit der Forderungen zu übernehmen. Demzufolge kennen Ihre „Richter“ und Verwaltungsangestellten, die oben aufgeführten Rechtsbrüche und auch die weggefallene Staatshaftung und begehen diese Rechtsbrüche unter Vorsatz zum eigenen Vorteil, zum Erhalt Ihres monatlichen Schweigegeldes. Entgegen der schriftlichen Behauptung handelt es sich demzufolge formaljuristisch nicht um rechtgültige Urteile und Verwaltungsakte, sondern lediglich um Entwürfe, ohne Rechtkraft. Ihre derartig arbeitende Verwaltung arbeitet Fiktiv, ohne Rechtgrundlage, weil sie die Gesetze der BRD und Urteile des Bundesverfassungsgericht ignoriert und auslegt.

Können Sie verifizieren, durch welches Gesetz Ihre Verwaltungsangestellten und „Richter“, entgegen dem § 31 BverfGG, nicht gezwungen sind Ihre Schreiben durch deren Unterschrift haftungs und rechtgültig zu machen ?
Können Sie verifizieren, in welchem Gesetz begründet wird, daß eine Urkundsbeamtin die gesetzlich geforderte Unterschrift des Richters, mit „gez. Name“, ausfüllt, oder ohne Unteschrift des „Richters“ beglaubigt und der Streitpartei zustellt?
Können Sie verifizieren, daß entgegen dem Urteil des Bundesverfassungsgericht Bverf.GE 1BvR 147/52 vom 17.12.1953, in Ihren Gerichten eine bestallte staatliche Urkundsbeamtin tätig ist, welche befugt ist Urteile auszufertigen ?

Das letzte Einkommenssteuergesetz wurde im 3. Reich gemacht und ist demzufolge nicht legitim zu Stande gekommen und nichtig. Die AO der BRD wurde zu keinem Zeitpunkt rechtgültig und haftungsrelevant unterschrieben, weil es dazu im Grundgesetz für die BRD keine Grundlage gibt. Sie wurden durch Ihre Einwohner gewählt, deren Interessen und Rechtsicherheit zu gewährleisten. Die Steuern, welche der BUND in Form der Einkommenssteuer durch die „Finanzämter“ direkt von den Einwohnern entnimmt, sind Ihnen nicht bekannt und Sie zeigen trotz Aufforderung kein Interesse zu erfahren, ob die Summe der Entnahme in irgendeinem rechtlichem Zusammenhang mit der Pro Kopf Rückzahlung durch das Land steht. Das stellt einen offenkundigen Vertrauensbruch zu Ihrem schutzbefohlenen Wahlvolk dar, welche in dem Glauben sind, daß Sie deren Rechte vertreten.

Können Sie verifizieren, daß die Steuerforderungen und deren gewaltsame Entnahmen aus den Einwohnern der STADT COTTBUS, begründet durch die AO gültiges und geltendes Recht darstellen ?
Können Sie verifizieren, daß diese Gelder nicht für Waffenkäufe und Unterstützung von Kriegshandlungen zur Aufrechterhaltung von Hass, Not und Elend in der Welt zur Umsetzung der Doktrin der Guide Stones Georgia USA, „die Weltbevölkerung muß dringend auf 500 Millionen reduziert werden“, genutzt wird ?

Damit ist nachgewiesen, daß Sie als Volksvertreter Ihrer Aufsichtspflicht über das Vermögen Ihrer Einwohner nicht nachgekommen sind. Sie begünstigen damit die ständige Mangelwirtschaft in Ihrer Kommune, leere Kassen und fragwürdige Kreditgeschäfte in persönlicher Entscheidung. Sie begünstigen den Ausverkauf des kommunalen Eigentums und die Privatisierung des kommunalen Eigentums, mit dem Ergebnis, daß die Steuerlast der Einwohner um ein vielfaches erhöht wird. So wie das die Brandenburger Verfassung vorsieht. Denn kommunale Betriebe müssen keinen Gewinn erwirtschaften und Wachstum erzeugen, wie das bei einem Konzern erforderlich ist.

Können Sie verifizieren, daß Sie ohne Ihr Wahlvolk zu befragen in eigener Entscheidung das Recht haben kommunales Eigentum, den Einwohnern zu entziehen, sprich diese stillschweigend (nicht öffentlich laut „Amtsblatt“) zu enteignen ?

Der § 31 BverfGG, bindet Sie und Ihre Verwaltung an die Umsetzung der Urteile des Bundesgerichtshof. Ihre Weigerung die Urteile des Bundesgerichtshof anzuerkennen und umzusetzen, ermöglicht Ihnen der Legislative die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Vernichtung des Rechtstaatprinzip. Durch Ihre willenlose Anpassung an jegliche gesellschaftliche Grundordnung und der bedingungslosen Erfüllung der Doktrin Ihrer Parteien, welche ihre Eigeninteressen verfassungswidrig durch Fraktionszwang und Ausschluß unbeugsamer Mitglieder durchsetzen, erfüllen Sie nicht die verfassungsmäßigen Grundsätze eines Volksvertreters, dessen Sinninhalt der Schutz der Interessen der Einwohner darstellt und machen sich mit Schuldig, daß es auf deutschem Boden seit 1932 keinen souveränen Volksverfassungsstaat, welcher die Interessen der deutschen Völker vertritt, mehr gibt. Diese Vorgehensweise verstößt offenkundig gegen Art. 21 Satz 1 des Grundgesetz für die BRD, in welchem festgeschrieben ist, daß die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und diese nicht diktatorisch vorgeben. Es ist Ihre tägliche Praxis, den Willen des Volkes nach der erfolgten Wahl auszublenden. Kein Volksvertreter befragt sein Wahlvolk zu einer von Ihm zu treffenden politischen oder Verwaltungsentscheidung. Diese wird durch die Partei vorgegeben oder in privater Selbstermächtigung getroffen. Das beste Beispiel für die Diktatur ist die uneingeschränkte Vorgabe von verwaltungstechnischen Hürden, um Volksentscheidungen unmöglich zu machen, siehe BTU Zusammenschluß in Cottbus. Die wahre Demokratie, stirbt nach 12 Stunden an jedem Wahltag.

Können Sie verifizieren, auf welcher rechtlichen Grundlage die Urteile des höchsten deutschen Gerichts, das Bundesverfassungsgericht, für Sie nicht bindend sind, obwohl Sie vorgeben deutscher Volksvertreter zu sein ?
Können Sie verifizieren, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie jeden Einwohner von Brandenburg politisch durch Ihre Verwaltung verfolgen lassen mit Nötigung, Zwang und Schadenzufügung, welcher einen Verfassungsstaat und damit die Rückkehr zum Rechtstaatprinzip und freiheitlich demokratischer Grundordnung fordert, in dem er Ihre offenkundigen Rechtsbrüche und die Ihrer Verwaltung anprangert ?
Können Sie verifizieren, daß Ihr Wahlvolk aktiv in jede Ihrer zu treffenden Entscheidungen, als deren Vertreter in Ihrem gewählten Gremium beteiligt ist, um tatsächlich den Volkswillen umzusetzen ?

Offenkundig wurde durch die Verwaltung des BUNDes Art 133 Grundgesetz für die BRD, welchem Sie angehören, die freiheitlich demokratische Grundordnung, das Grundgesetz und damit das Rechtstaatprinzip beseitigt. Der Art. 20 Satz 4 und Art. 21 Satz 2, gibt uns das Recht als natürliche Personen unter dem Schutz des hier geltenden obersten Gesetz, das Grundgesetz für die BRD, welches Sie nötigt unsere Rechte zu gewährleisten, in dieser Art und Weise, zu handeln. Wenn wir die BUNDesrepublik Deutschland hier als Staat haben, warum wird dann vom BUND und den Ländern gesprochen ? Gehören die Länder zum BUND oder zum Staat BRD ? Gehört der Freistaat Bayern und Sachsen zum Staat BRD oder zu den Ländern des BUNDes ? Ist der Staat bayern und Sachsen, das Gleiche wie der Staat BRD ? Ist das Bundesverfassungsgericht ein Gericht der BRD oder gehört es dem BUND ? Ist die BUNDesregierung die Regierung der BRD oder die des BUNDes ? Diese Fragen ließen sich unendlich weiterführen. Sie als Volksvertreter müssen diese Fragen beantworten können.

Können Sie verifizieren, wer oder was der BUND ist, welcher von den Siegermächten in die Rechte und Pflichten des vereinigten Wirtschaftsgebietes eingesetzt wurde und allmächtig in diesem Territorium wirkt ?

Wir sind dokumentarisch nachgewiesene Staatsangehörige des preußischen Volkes unter seiner Volksverfassung vom 30. November 1920 und wir haben damit die Pflicht übernommen unseren Staat neu zu beleben und unsere Verwaltung handlungsfähig zu machen und unsere Staatsangehörigen vor den völkerrechtwidrigen Übergriffen und rassistischen ethnischen Minderheiten Diskriminierung, durch Ihre Verwaltung zu schützen. Die international anerkannte Staatslehre von dem nicht zum deutschen Volk gehörenden Georg Jellinek haben wir damit erfüllt.
Deshalb haben wir in Cottbus offiziell die preußische Stadtgemeinde Cottbus gegründet, Sie darüber informiert und bis um heutigen Tag kam von Ihnen dazu kein formaljuristischer Einspruch.

Beseitigen Sie die Recht-, Grundgesetz- und Verfassungsbrüche, welche die Deutschen nach Art 116/1 und auch uns beschweren und unsere gemeinsame Zukunft gefährden, verifizieren Sie Ihre Rechte, denn wer Rechte ausübt muß diese vom Volk, von dem alle Macht ausgeht (Art. 20 Satz 2) rechtschaffen und nicht unter Betrug und Täuschung übergeben bekommen haben. Falls nicht ist Ihr Handeln eine nationalsozialistische Machtergreifung, auf die in den Nürnberger Prozessen die Todesstrafe verhängt wurde.

Durch dieses Schreiben ist Ihre grundgesetzlich geschützte Würde nicht angegriffen worden.
Es stellt auch keine Nötigung dar. Denn die Nötigung ging allein von Ihrer Verwaltung aus, zu Lasten des Menschen, natürliche Personen.
Durch den juristischen Grundsatz, wer nicht widerspricht, erkennt an, stillschweigendes Anerkenntnis, ist dieses Schreiben juristisch legitimiert, als Abwehrmaßnahme gegen „staatliche“ Verwaltungsgewalt und zur Dokumentation der Beseitigung des Rechtstaatprinzip, sowie der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetz, für ein internationales Tribunal.
Wir ziehen das Recht für die Feststellung der oben genannten Tatsachen aus dem Art. 20 Satz 4 des Grundgesetz für die BRD.
Ihre Entehrung haben wir nicht zu vertreten.
Es obliegt Ihnen allein die Wiederherstellung Ihrer Ehre zu vollziehen und die Heilung einzuleiten.

Mit angemessenem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen

Schreibe einen Kommentar