Schreiben an Innenminister Horst Seehofer

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht
Politische Vertretung
Die Nachfahren der Angehörigen
der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
W. Külz Str. 49
03046 Cottbus

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Horst SEEHOFER
Alt-Moabit 140
10557 Berlin

10. September 2018

Unser öffentlicher Protest zur Weiterführung des 3. Reich durch den BUND, in Form der BRD, unter Ihrer Duldung, die damit verbundene Unterdrückung unserer preußischen Souveränitäts-, Bürger- und Menschenrechte, sowie unserer Menschenwürde und dem Bruch der Treuhand, durch die Plünderung unserer geistigen und körperlichen Wertschöpfungen, durch den BUND

Sehr geehrter Horst SEEHOFER, Innenminister des BUND, wir sehen uns durch die Verwaltung des BUND genötigt, Sie mit nachfolgendem Affidavit zu beschweren,

um Irritationen Ihrerseits zu vermeiden, in der Annahme wir schreiben Ihnen als unter Sachenrecht stehendes, staatenloses, mit nationalsozialistischer deutscher Staatsangehörigkeit besudeltes Grund- und Menschenrechtloses Personal des BUND, in seiner durch das Grundgesetz legitimen von den Siegermächten eingesetzten Verwaltung dieser Personen, widersprechen wir dieser Fiktion und der damit verbundenen ethnischen und rassistischen Diskriminierung unserer preußischen Staatsangehörigkeitsrechte auf das entschiedenste.

Wir Preußen sind Menschen, welche Gott nach seinem Ebenbild geschaffen hat, wie alle anderen Menschen in seinem Paradies, Erde, das Recht gegeben hat frei und souverän, in ihrem Heimatterritorium zu leben. Durch den göttlichen Funken hat er uns beseelt, mit unseren sieben Sinnen, dieses Paradies zu genießen, welches derzeitig zur Hölle für die Menschheit gemacht wurde und die Pflicht und damit das göttliche Recht dieses Paradies für unsere nächsten gottgewollten Generationen zu sichern.

Unser Rechtstand:

Sollten Sie der Recht(s)vermutung unterliegen, daß wir in der juristischen Person=tote Sache=Firma (§ 28 PAuswV) handeln möchten und Deutsche nach Art.116/1 mit deutscher Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934, und Staatenlose (Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen vom 28.9.1954) sind, dann widersprechen wir dieser diskriminierenden Annahme auf das entschiedenste.

Wir haben nachweislich dokumentarisch unseren Austritt aus der faschistischen deutschen Staatsangehörigkeit (5.2.1934) nach § 18 u.ff. StAG beantragt, doch diese Entnazifizierung und die Ausstellung der Urkunde (Urkundenunterdrückung, StGB), wird uns bis heute von der Verwaltung des BUND verweigert.

Denn das StAG der BRD beruft sich unter Täuschung auf das RuStAG von 1913, in welchem steht: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem BUNDESSTAAT besitzt“. Demzufolge z.B. Preußen. Dem entgegen bezieht sich die Staatsangehörigkeit der BRD aber auf die illegale (Urteil des Tribunal General in Rastatt vom 06.01.1947) deutsche Staatsangehörigkeit des 3. Reich vom 05.02.1934 aus der Verordnung zum Gesetz zur Neuordnung des Reiches.

Durch die Reorganisation des Rechteträger Freistaat Preußen (1) mit seiner Volksverfassung vom 30. November 1920 wurde die Körperschaft des öffentlichen Rechtes wieder aktiviert, demzufolge die dazugehörige Provinz Brandenburg und die sich in diesem Rechtkreis befindliche Stadtgemeinde Cottbus, als selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Die entsprechenden Reorganisationen wurden veröffentlicht und den zuständigen Verwaltungen des BUND und der UN mitgeteilt. Richterlich legitimierte Widersprüche, zu diesen Reorganisationen mit dem Ziel eines souveränen preußischem Verfassungsstaat mit der Gewährleistung der tatsächlichen Selbstbestimmung der Gemeinden zu errichten, wurden vom BUND oder international, nicht geltend gemacht.

Wir widersprechen der biblischen Auslegung in Römer 13, 1 , denn die Obrigkeit lebt nicht in Gott, das was sie von den Untertanen verlangt.

Ein echter Staat, ist die von seinem Volk direkt kontrollierte Selbstverwaltung, welcher seine Existenz und höchste Aufgabe in der Fürsorgepflicht für dieses Volk schöpft.

Nach Cestui Que Vie Act von 1666 haben wir uns nach kanonischem Recht, welches die Grundlage jeglichem europäischen Rechts darstellt, beim Vatikan unter Zeugen lebend gemeldet und deshalb wird unser Familienname in Sperrschrift geschrieben, um diese Unterscheidung klar zu dokumentieren.

Aus dieser Erkenntnis ist unumdeutbar herzuleiten, daß wir nicht mehr zum Eigentum des BUND (Artikel 133 Grundgesetz für die BRD) gehören, denn wir haben auf die Rechte und Pflichten der juristischen Person=Sache nach § 28 PAuswV, verzichtet.

Denn beschwerdefähig ist nur wer Träger von Grundrechten ist ( BVerfGE 129.78) Grundrechte dienen der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürliche Person gegen staatliche Gewalt (BVerfGE 15.256.21.262.59.231.61.82).

Zwangsmitgliedschaften (BRD Personal) sind in jedweden Vereinigungen unzulässig, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR Art.20 Satz 2, Anerkenntnis der BRD durch Art. 25 Grundgesetz für die BRD.

Als Minderheit stehen wir unter dem Schutz der UN Resolutionen 56/162 und Pakt über bürgerliche und politische Rechte, welche durch den Art. 25 Grundgesetz für die BRD, von der Verwaltung des BUND, verpflichtet, anerkannt werden müssen.

Die öffentlich gewordenen 12 BAR Vermutungen, welche Sie möglicherweise auf uns als natürliche Personen in Anwendung bringen wollen, weisen wir entschieden und widerlegt zurück.

Das ist ein öffentliches Schreiben mit entsprechend öffentlicher Erklärung und unterliegt keinem Privatrecht.

Wir haben eine öffentliche Willenserklärung zur Anerkenntnis des Grundgesetz für die BRD geleistet und ziehen unsere Legitimation aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die BRD (Juristische Definition: Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet).

Wenn wir das Grundgesetz der BRD nennen, definieren wir damit immer, das letzte für dieses Territorium gültige oberste Gesetz in seiner legitimen von den Siegermächten gemachten Fassung von 1949. Welches wir durch unsere veröffentlichte Willenserklärung, auf Grund der darin enthaltenen Gewährleistung unserer unveräußerlichen Geburts-, Grund-, und Menschenrechte anerkennen.(http://provinz-brandenburg.org/)

Durch unsere Geburtsrechte haben wir entsprechend § 1 RuStaG von 1913, und Grundgesetz für die BRD, Art. 116/2 mit entgegengesetztem Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 und Art.146 das Recht auf einen Verfassungsstaat, die preußische Staatsangehörigkeit des letzten legitimen preußischen Staates mit seiner Verfassung vom 30. November 1920. Aus dieser Rechtebene ziehen wir unsere Rechte und Pflichten als natürliche Person. Dieser Verfassungsstaat wurde rechtwidrig zerstört, um das 3. Reich zu installieren, welches dokumentarisch nachweislich, bis heute fortgeführt wird (Urteil des europäischen Gerichtshof veröffentlicht in ZDF Nachrichten vom 03.02.2012, BRD Dokumente mit Wasserzeichenadler des 3. Reich, deutsche Staatsangehörigkeit Ursprung 3. Reich, 05. Februar 1934).

Preußen stehen die gleichen Rechte zu, wie sie der Freistaat Bayern und Sachsen gewährleistet bekommt.

Durch unsere Willenserklärung zur juristischen Person, mit dem Vermerk der Löschung der juristischen Person aus den Registern des BUND, haben wir der Verwaltung des BUND die Namensrechte an unseren Vornamen und Familiennamen, zur Nutzung der Fiktion einer Firma, unmißverständlich entzogen.

Deutschland wird derzeitig definiert: In den Grenzen von 1937, weil ab 1938 Neu Schwabenland zum 3. Reich gehörte und von den US Truppen 1947 nicht besetzt werden konnte. Der angebliche kalte Krieg war ein Weltkasperletheaterstück zur Verschleierung dieser Tatsachen.

Die Verfassung des Landes Brandenburg erkennt unter Artikel 3, Staatsvolk, verschiedene Kategorien an. Es gibt demzufolge nachweislich Deutsche nach 116/1 GG, welche die Bürger (Schuldner) für das Land Brandenburg sind, dann gibt es Einwohner mit Staatsangehörigkeiten, es gibt Staatenlose, Deutsche im Sinne des Grundgesetz, also Deutsche nach Art. 116/2 GG und Angehörige anderer Staaten. Die Verwaltung des BUND verweigert uns die legitime Daseinsberechtigung in unserer Heimat Brandenburg, als deutsche Menschen nach Art. 116/2 GG mit einer Staatsangehörigkeit.

Der BUND hat unter Täuschung und Betrug den Vertrag mit der Bevölkerung zur Gründung des Verfassungsstaates Wiedervereintes Deutschland, nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD, gebrochen.

Zur Angelegenheit:

Sehr geehrter Horst SEEHOFER, Innenminister des BUND,

wir wenden uns mit unserem öffentlichen völkerrechtlichen Protest als Körperschaft des öffentlichen Recht und politische Vertretung preußischer Interessen an Sie, weil Sie der Innenminister sind und damit entscheidende Machtbefugnisse in der Treuhandverwaltung, des BUND, mit seinem Verwaltungskonstrukt BRD, zur Verwaltung der Deutschen mit deutscher Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934, inne haben. Durch diese Ihre Verwaltung werden wir als ethnische Minderheit, welche durch den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit, außerhalb dieses Rechtekreises steht und wider besserem Wissen, widerrechtlich von dieser beschwert.

Wir erinnern in diesem Zusammenhang an Ihren Satz, um dessen korrekte Formulierung Sie einige Zeit nachdenken mußten. „Die die entscheiden sind nicht gewählt und die die gewählt werden haben nichts zu entscheiden“. Aus diesen Worten ist zu entnehmen, daß Sie genauestens Kenntnis von den Zusammenhängen der Haltung der mit nationalsozialistischer Staatsangehörigkeit besudelten Deutschen in der Verwaltung des Recht und Verwaltungsnachfolgers des 3. Reich der BRD, haben.

99% der Deutschen haben Ihre Formulierung nicht begriffen. Napoleon hat die Deutschen vor 200 Jahren erstklassig charakterlich beschrieben und wir müssen feststellen, daß es noch schlimmer geworden ist. Unsere Feststellung wird bewiesen durch die Fakten, daß die Deutschen zuerst einem König hinterher liefen, der sie in den 1. Weltkrieg schickte, dann einem Führer, welcher sie in einen 2. Weltkrieg trieb und jetzt einer Kanzlerin, welche sie im Kriegsrecht und Fremdherrschaft festhält.

Solange diese Deutschen Licht im Handy, Kühlschrank und Fernseher haben, können Sie auf deren Unterstützung nicht rechnen, falls Sie für Frieden Völkerverständigung und Souveränität der deutsch sprachigen Völker eintreten wollen.

Wir als nicht öffentlich durch Ihre Verwaltung, laut Brandenburgischer Verfassung, anerkannte Einwohner und ethnische Minderheit anerkannte Preußen, haben Ihre Äußerung und die Äußerungen von Schäuble – Souveränität, Gysi – Friedensvertrag, Gabriel – Merkel ist nur Geschäftsführerin, als Hilferuf der Politiker empfunden, den Artikel 146 des Grundgesetz für die BRD umzusetzen, mit dem Ziel die Souveränität der 26 deutsch sprachigen Völkerstaaten wieder herzustellen.

Leider mußten wir feststellen, daß daraufhin Ihr Staats und Verfassungsschutz, welcher die Deutschen nachweislich seit über 60 Jahren erfolgreich vor einem Staat und Verfassung schützt, uns verfolgt, verhaftet, inhaftiert, schikaniert, verhetzt, verleugnet, vergewaltigt und existenziell schädigt, bis zur Agonie des Individuums, was diesen offenkundig seiner Handlungsweise entgegen dem Artikel 146 Grundgesetz für die BRD, zu einer verfassungsmäßig grundgesetzwidrigen terroristischen Organisation abstempelt.
Der Staats und Verfassungsschutz ist eine terroristische Vereinigung, welche entsprechend ihrer Aufgaben, den Bestand des BUND unter allen Mitteln zu gewährleisten hat. Es wird mit 10 Jahren Haft bestraft, wer den BUND ersetzen will, eine Umsetzung des Art. 146 des Grundgesetz der BRD, genehmigt durch die Siegermächte, durch die 26 souveränen Verfassungen der
deutsch-sprachigen Völkerstaaten, wird mit brutalster Gewalt verhindert.

Die Mitarbeiter Ihrer Verwaltungen wurden vom Staats und Verfassungsschutz mit dem Handbuch zum Umgang mit Reichsbürgern geschult. Dieses stellt jetzt die Hauptrichtlinie des Handelns der Verwaltung dar und kann mit dem Hexenhammer des Mittelalters verglichen werden. Geschrieben von einem Verein Demos in Zusammenarbeit mit der Antifa, werden nach dessen Forderung unter anderen Möglichkeiten gesucht, Menschen, welche für Verfassung und Frieden eintreten zu erniedrigen, in dem man ihnen die Fahrerlaubnis aberkennt. Sie werden psychiatrisiert, vor der übrigen Gesellschaft verächtlich gemacht und als in ihren kruden Gedankengut, als unheilbar krank einstuft. Unter anderen steht in diesem Machwerk auf Seite 112, daß die BRD friedlich die DDR annektieren kann. Dem widersprechen wir und es ist auch nicht die politische Propaganda der angeblichen Wiedervereinigung.
Unsere diesbezüglichen Anzeigen an alle Generalstaatsanwaltschaften der Länder des BUND, werden von diesen unterdrückt. Einzusehen ist diese Anzeige, veröffentlicht auf http://provinz-brandenburg.org/. Dokumente und Filmmaterial, welche die Übergriffe dokumentieren liegen vor.

Zum allgemeinen Verständnis muß man wissen, daß es Reichsbürger seit dem Gesetz vom 15. September 1935 gibt und diese für Ihren Status der deutschen Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934 bedürfen. Formaljuristisch sollte jedem klar denken könnendem Verwaltungsangestellten Ihrer Verwaltung damit verständlich sein, daß wir Preußen niemals Reichsbürger sein können, sondern diese selbst die Reichsbürger sein müssen.

Bisher wird Recht und Gesetz hier im Territorium nachweislich der Fakten nicht angewendet, sondern man muß sich in ständiger Übereinstimmung mit den politischen Auffassungen des BUND befinden, um seinen Arbeitsplatz zu behalten, wie wir auf der Internetseite des Generalbundesanwaltes lesen konnten.

Natürlich haben wir Verständnis dafür, daß man als Politiker des BUND unter, Beachtung Ihrer Aussage, gewissen Zwängen untersteht. Keiner möchte in der Wanne ertrinken, aus dem Flugzeug springen und vergessen den Fallschirm zu öffnen, von einem Killerkommando im Badezimmer erschossen werden, einen tödlichen Autounfall, einem Herzinfarkt haben oder an einer nicht bekannten tödlichen Krankheit verenden, welche in England konkret anders benannt werden würde.

Keiner kann Sie zwingen Politiker des BUND zu sein, es ist Ihre freie Entscheidung. Sie sind allein Ihrem Herz und Ihrem Gewissen verpflichtet. In Ihrer Aussage haben Sie davon gesprochen, daß Sie nach dem logischen Menschenverstand entscheiden, als gewählter Vertreter der derzeitigen Mehrheit der deutschen Einwohner des Territoriums, sollten Sie nur deren Interessen vertreten, weil die Mehrheit, das Recht auf Durchsetzung ihrer Interessen besitzt.

Mit Ihren Äußerungen zu Chemnitz haben Sie gezeigt, daß Sie einer der letzten Politiker hier im Land sind, welcher noch Pietät, Gefühl und Herz für die Deutschen empfindet. Das Geschrei gegen Sie, durch die antideutschen Politiker, welche deren Abschaffung betreiben, bestätigt unsere Behauptung.

An dieser Stelle ist es notwendig, zum allgemeinen Verständnis die Begriffe zu definieren, um Mißverständnissen vorzubeugen.

Sie benennen die Neusiedler, welche Sie in Ihren „Staat“ holen als Flüchtlinge, jedoch würden echte Flüchtlinge in Flüchtlingslagern leben. Alle Regierungen dieser Welt, Sie inbegriffen, würden die Konten der Kriegstreiber einfrieren, das Kriegsland mit einem Embargo belegen und die Grenzen zu diesem Land schließen und nach maximal 8 Wochen, würde der Krieg aus Mangel an Mitteln beendet sein und die Flüchtlinge könnten zu ihren Familien zurückkehren.

Früher wurden Kriege zur Vergrößerung von Territorien geführt, daß ist nicht mehr möglich. Heute werden Religions-Kriege und Kriege um Absatzmärkte und Rohstoffe geführt, um Wachstum für Konzerne zu sichern. Der Aufbau eines Landes nach einem Krieg ist dazu bestens geeignet.

Konzerne brauchen Wachstum, wir Menschen brauchen echten Frieden, keinen örtlichen Waffenstillstand. Sie haben eine Verantwortung gegenüber Ihrem „Staatsvolk“ und nicht gegenüber Parteien und Konzernen.

Wir Preußen prangern den derzeitigen Grundsatz an, daß nur der Recht bekommt, der es mit Waffengewalt durchsetzen kann und fordern die Herstellung des Völkerrechtes für unsere ethnische Minderheit, entsprechend der geltenden und gültigen Gesetze hier im Territorium. Falls diese tatsächlich noch gelten sollten, in Anbetracht der Verletzung des Artikel 97 und 101 des Grundgesetz für die BRD, durch den Betrieb von nicht Staatsgerichten.

Wir Preußen, können und wollen nicht für die unter nationalsozialistischer Gesetzgebung stehenden, im offenen Arbeitslager Strafvollzug stehenden Deutschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, geschuldet dem fehlenden Friedensvertrag, sprechen. Diese können sich, falls sie es für notwendig halten, selbst entnazifizieren, nach unserem Vorbild und damit echte Friedensaktivisten sein.

Unsere Erkenntnis war sehr bitter, daß der internationale Gerichtshof am 03. Februar 2012 festgestellt hat, daß die BRD der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist. Veröffentlicht am gleichen Tag in den ZDF Nachrichten. Das das Personal der BRD, welches über den BUND verwaltet wird (Art.133 Grundgesetz für die BRD) die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934 hat und diverse andere Gesetze aus dem 3. Reich tägliche Anwendung finden, (Gemeinderecht, Justizbeitreibungsgesetz, Steuergesetz u.s.w.) und in den Personaldokumenten der 14 federflüglige Adler des 3. Reich als Wasserzeichen verwendet wird, obwohl das 3. Reich völkerrechtlich illegal zu Stande gekommen ist, was das Urteil des Tribunal General von Rastatt vom 06. Januar 1947 dokumentiert.

Wir stellen dokumentiert fest, daß der Nationalsozialismus in Deutschland nicht beseitigt wurde, bis zum heutigen Tag.

Die Verhetzung von Menschen, welche für Frieden, Verfassung und Völkerverständigung, jeder in seinem durch den Schöpfer bestimmten angestammten Territorium, eintreten, als rechte Nationalsozialisten, ist die offenkundige Umkehrung der WAHRHEIT und ist eine politisch gewollte und vom BUND, finanzierte Farce.

Wir prangern die Weiterführung des 3. Reich unter der Verwaltung der BRD an und die uns Preußen dadurch bedingte Beschwerung, Diskriminierung und rassistische Verhetzung durch Ihre Verwaltung und Medien.

Dazu nachfolgend noch einige Fakten, welche wir genötigt sind, Ihnen öffentlich zu machen.

Nach der Beseitigung des antifaschistischen Schutzwalls (Mauer), der damit verbundenen Täuschung der Einwohner mit dem Versprechen ein Wiedervereintes Deutschland zu gründen, welches bis heute nicht existiert und dem Abzug der russischen Truppen aus Mitteldeutschland haben Sie durch die Übernahme des Protektorat Mitteldeutschland durch die Amerikaner die Treuhandpflichten über diese Deutschen und damit auch über uns Preußen, übernommen.

Der BUND, unter dessen Hoheit Sie arbeiteten und welcher in die Rechte und Pflichten des Vereinten Wirtschaftsgebietes eingesetzt wurde (Art. 133 Grundgesetz für die BRD), hat seine Treuhandpflichten gebrochen, welche er vor der UN übernommen hat, hier insbesondere die UN Resolution, Art. 73 Kapitel XII.

Auch hier ist es erforderlich zum allgemeinem Verständnis und um Mißverständnissen vorzubeugen, klarzustellen, daß der Faschismus aus einer sozialistischen Arbeiterpartei hervorgekrochen wurde und diese rote Fahnen hatten. Laut dem Urteil des internationalen Gerichtshof vom 03. Februar 2012 ist die BRD der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich. Sie vertreten die BRD, führen nachweislich das 3. Reich weiter und lassen Ihr eigenes Volk beschimpfen als Faschisten und NAZI und besudeln es damit mit dem braunen Dreck der deutschen Geschichte, obwohl Sie es nachweislich besser wissen.

Wer in der Schule, auch nur etwas von Grammatik und deutscher Sprache verstanden hat, weiß, daß Faschisten, also NAtionalSOzialisten, keine NAZI sein können.

In einer zukünftigen besseren Gesellschaft, wird es kein Recht(s) und kein Link(s) geben, wo der Eine den Anderen erschlagen muß, weil er nicht die gleiche Meinung hat. Früher wurden diese noch ins KZ gebracht, heute wird die Auseinandersetzung, von Ihnen auf der Straße organisiert, weil Demonstration und Gegendemonstration zur selben Zeit organisiert wird. Die Finanzierung der dadurch benötigten Sicherheitskräfte aus Steuergeldern ist damit mehr als fraglich.

Es kann nur Respekt und gegenseitige Achtung geben, um ein friedliches Miteinander in unserer Gesellschaft zu gewährleisten.

Der BUND betreibt offenkundig die Spaltung der Gesellschaft und stört den gesellschaftlichen Frieden. Die straf relevante Volksverhetzung (§ 130 StGB) von Teilen der Bevölkerung, durch die Medien des BUND ist dokumentiert nachgewiesen.

Wir dokumentieren, daß Sie kein Interesse daran haben, daß der Nationalsozialismus auf deutschen Boden endlich beseitigt wird. Leider sind Sie kein Einzelbeispiel, denn selbst die jüdische Weltgemeinschaft und jede jüdische Gemeinde und Vereinigung in Deutschland, welche wir alle angeschrieben haben, hat kein Interesse an der Beseitigung des Nationalsozialismus. Was uns ein Rätsel bleibt, denn dieses Volk erwartet von uns das negative Andenken zu bewahren, hilft uns aber nicht bei der gesellschaftlichen und völkerverständigenden Aufarbeitung. Denn wir haben die jüdische Weltgemeinde und das israelische Volk, aufgefordert mit uns gemeinsam den Nationalsozialismus in Deutschland endlich zu beseitigen und den, den deutschen Völkern erklärten heiligen Krieg, NY Times Titelblatt vom 07. August 1933 zu beenden. Leider wurde unser Friedensaufruf ignoriert. Auch dieser ist auf http://provinz-brandenburg.org/ öffentlich einzusehen.

Die durch Sie geduldete Verwaltung der Deutschen, hat offenkundig kein Interesse an einem Friedensvertrag und der damit verbundenen Souveränität der 26 deutsch-sprachigen Staaten.
Auch der Vatikan hat seine Schuld gegenüber dem preußischen Volk eingestanden, durch sein betretenes Schweigen auf unser Schreiben mit Hilfeersuchen an den Papst. Denn wir wollen nicht vergessen, daß der Vatikan der erste Staat war, welcher das Hitlerregime durch Vertragsabschluß anerkannt hat.

Wir stellen fest, daß die Regierung des Freistaat Preußen, welcher völkerrechtwidrig am 20. Juli 1932 beseitigt wurde, um Hitler die Machtübernahme über die deutschen Völker zu ermöglichen, von Ihrer Verwaltung nach der Eroberung des deutschen Territoriums und der Schaffung der Verwaltung BRD durch den BUND, nicht wieder in ihre völkerrechtlichen Rechte eingesetzt wurde. Otto Braun der rechtmäßige Ministerpräsident hat bis zu seinem Tod die persistent Objector Forderung gestellt, welche wir weiterführen, als dokumentarisch in der Rechtefolge nachgewiesene ethnische Minderheit des preußischen Volkes.

Die von Ihnen geduldeten Standgerichte, verweigern uns den Zugang, weil wir der Fiktion des Sachenrecht (juristische Person=Firma=Personalausweis) in welchen die nationalsozialistischen Deutschen mit deutscher Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934, zwangsweise gehalten werden, gekündigt haben. Trotz Entzug der Namensrechte und Kündigung der Treuhand, welche der BUND nachweislich gebrochen hat, wird die Treuhand weiter geführt und unter Gewalt, werden wir finanziell geplündert.

Das Recht auf Gehör und einen fairen Prozeß ist nicht mehr gewährleistet. Das Recht wird von durch den BUND kontrollierte „Richter“ ausgelegt, nach dem Vorbild des 3. Reich. Haftungsrelevante Unterschriften (§ 317 ZPO) auf den Urteilen, werden von den „Richtern“ verweigert. Die Polizisten ignorieren Recht und Gesetz und erfüllen jeden Befehl, wie es im 3. Reich üblich war.
Eine Gewaltenteilung und gegenseitige Kontrolle, zur Gewährleistung des Rechtstaatprinzips wurde gemeinschaftlich beseitigt.

Der BUND hat sich unter Ihrer Duldung nach Hitlers Vorbild ermächtigt, die geistigen und körperlich geschaffenen Wertleistungen der Einwohner des Territoriums zu plündern.
Die Gemeinden haben keine im Grundgesetz festgelegte Selbstbestimmung und keinen direkten Zugang zu den Steuergeldern, welche durch den BUND (Finanzamt) zwangsweise eingetrieben werden.

Der Bundesfinanzhof, das Bundesverwaltungsgericht, der Generalbundesanwalt und das Bundesverfassungsgericht ignorieren unsere Beschwerden und Forderungen nach der Gewährleistung unserer Rechte als ethnische Minderheit.

Wir leben im Zeitalter der Diktatur der Parteien, welche Vereine mit Eigeninteressen sind, die sich gegen den Willen der deutschen Völker richten. Unter Wahltäuschung, sich selbst ermächtigt haben zu entscheiden, unter Ausschluß des Willens der Einwohner und damit gegen den Art. 21 Grundgesetz für die BRD verstoßen.

Die Selbstverwaltung unserer preußischen Körperschaft des öffentlichen Recht wird nicht gewährleistet, noch erhalten wir als Weltanschauungsgemeinschaft die uns nach dem formaljuristischen Gleichstellungsgebot zustehenden Mittel, wie sie die jüdischen Gemeinden erhalten.

Der Bundesgerichtshof stellt fest, daß es seit 1956 keine gültigen Wahlen gibt und demzufolge keine gültige Regierung geben kann, daß der Einigungsvertrag nichtig ist, daß es offenkundig keine gültigen Gesetze mehr geben kann, die Umsetzung der Urteile und die damit verbundene Rechtepflege wird vom BUND, der Legislative und der Exekutive unter Täuschung der Einwohner verhindert.

Sie sind der Innenminister des BUND, welcher die Hoheit über die Länder hat. Bisher konnte uns noch kein Verantwortlicher erklären, in welchem Verhältnis dazu der „Staat“ BRD steht oder und der Freistaat Bayern. Wir fordern von Ihnen eine aufklärende Einlassung, als verantwortlicher Innenminister.

Vorsorglich weisen wir auf den international anerkannten Grundsatz des Juden Jellinek, in Bezug auf die Definition eines Staates. Dieser muß aus drei Elementen bestehen, um ein Staat zu sein.
Er muß ein Staatsvolk haben, nachweislich hat die BRD und auch der Freistaat Bayern kein Staatsvolk, denn die Deutschen werden zwangsweise durch Ihr Ministerium immer noch in der deutschen Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934 gehalten, welches die Eintragung „deutsch“ im Personalausweis dokumentiert. Übrigens sind alle Personaldokumente der BRD entsprechend der Antragsformulare widerrechtlich gedruckt, NAME statt Familienname. Unsere Anzeigen dazu werden von Ihrer Verwaltung nicht bearbeitet.
Er muß ein klar definiertes Territorium besitzen. Offiziell wird in Bezug auf Territorium nicht von der BRD gesprochen, sondern nur von Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, wobei wir wieder den Beweis der Existenz des 3. Reich haben.
Ein Staat muß als drittes Erkennungsmerkmal ein höchstes eigenes Gesetz besitzen,welches sich die Einwohner des Territoriums in freier Entscheidung gegeben haben, um damit ihren Willen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens zu bekunden. Man nennt es Verfassung. Das Grundgesetz ist nachweislich von den Siegermächten auferlegt worden und durch den Artikel 146, nur temporär ausgelegt, nachweislich der Einführungsrede von Carlo Schmidt zum Grundgesetz FÜR die BRD.
Die Definition Grundgesetz lautet, Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Gebiet.

Die Bezeichnung Ihres Ministeriums können wir nicht exakt zuordnen und erwarten eine entsprechende Erklärung von Ihnen. Den Begriff Heimat kann ein Deutscher nicht öffentlich aussprechen ohne damit rechnen zu müssen als NAZI=NAtionalSOzialist=Reichsbürger von den Medien des BUND verhetzt und stigmatisiert zu werden. Deshalb können wir uns nicht vorstellen, daß Ihr Ministerium für den Schutz der Heimat der deutsch sprachigen Völker eintritt. Wir erliegen dem Eindruck, anhand der geschilderten offenkundigen Fakten, daß Ihr Ministerium eine neue lebenswerte Heimat für die Heerscharen der Neusiedler auf Kosten der Ureinwohner vorbereitet.

Wir erwarten innerhalb von 10 Tagen eine Zusage von Ihnen, daß Sie unsere Rechte und unseren Schutz, gegen den offenkundigen Nationalsozialismus, den Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich, die BRD und dessen Verwaltungsträger den BUND, gewährleisten und die Nationalsozialisten mit deutscher Staatsangehörigkeit und deren Erfüllungsgehilfen, welche uns geschädigt haben, Ihrer Gerichtsbarkeit zuführen.

Wir weisen darauf hin, daß wir auch international unsere Rechte als ethnische Minderheit eingefordert haben und ein zweites Nürnberger Tribunal gefordert haben zur endgültigen tatsächlichen Beseitigung des Nationalsozialismus auf unserem Territorium und derer die diesen durch dessen Weiterführung verherrlichen.

Das ist die Wahrheit die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit, welche wir mit diesem unserem Affidavit bekunden.

Durch dieses Schreiben ist Ihre grundgesetzlich geschützte Würde nicht angegriffen worden.
Es stellt auch keine Nötigung dar. Denn die Nötigung ging allein von Ihrer Verwaltung aus, zu Lasten der Menschen, der preußischen Minderheit.
Durch den juristischen Grundsatz, wer nicht widerspricht, erkennt an, ist dieses Schreiben juristisch legitimiert, als Abwehrmaßnahme gegen „staatliche“ Verwaltungsgewalt.
Wir ziehen das Recht für die Feststellung der oben genannten Tatsachen aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die BRD.
Ihre Entehrung haben wir nicht zu vertreten.
Es obliegt Ihnen allein die Wiederherstellung Ihrer Ehre zu vollziehen und die Heilung einzuleiten.

Wir benutzen diesen Anlaß, Ihnen unsere uneingeschränkte Hochachtung zu versichern und sichern Ihnen unsere Unterstützung zu, falls Sie die 26 deutsch sprachigen Völker, ihrer Souveränität zuführen.

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
i.A. Der Sprecher der Körperschaft des öffentlichen Recht,
politische Vertretung preußischer Interessen
Stadtgemeinde Cottbus

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