Informationsschreiben an die Stadtverordneten in Cottbus

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht, Politische Vertretung
W. Külz Str. 49
[03046] Cottbus

An die Stadtverordneten der Konzernstadt Cottbus
Erich Kästner Platz 1
03046 Cottbus

16. Oktober 2020

Informationsschreiben an die Stadtverordneten der Konzernstadt Cottbus aus Anlaß der gewaltsamen Umsetzung einer nicht durch Gesetz festgeschriebenen Maskenpflicht in Cottbus

Sehr geehrte Stadtverordnete der Konzernstadt Cottbus,

wir die Angehörigen der K.d.ö.R. Stadtgemeinde Cottbus, als Gebietskörperschaft handelnd, politische Vertretung und Weltanschauungsgemeinschaft, gemäß Artikel 140 Grundgesetz für die BRD, in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 7 Weimarer Reichsverfassung, entsprechend der Bekanntmachung des Leitfadens für die Verleihung der Körperschaftsrechte für Weltanschauungsgemeinschaften des Land Brandenburg, nehmen Ihre in den Medien veröffentlichte gewaltsame Durchsetzung der Maskenpflicht in Cottbus, gegen den Willen eines Teils der Bürger zum Anlaß, Sie auf unsere Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Cottbus aufmerksam zu machen.

Für uns stehen die persönlichen Rechte der Einwohner unserer Stadt höher als jegliche diktatorische Maßnahme, welche den gesunden Menschenverstand eines jeden von uns gewaltsam ausschaltet und unter Gleichschaltung stellt. Durchaus vergleichbar mit den Maßnahmen im 3. Reich, als jeder die Binde am Arm tragen mußte, welche uns heute für Mund und Nase verordnet wird.

Die Wiederherstellung der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht für uns als primäres Ziel und es kann kein Ereignis geben, welches geeignet ist dieses Grundprinzip eines gesellschaftlichen Zusammenlebens ad acta zu stellen. Außer man befindet sich in einer Diktatur in welcher mit Waffen, Bußgeldern und Angst der letzte Funke der Selbstbestimmung und Freiheit ausgelöscht wird.

Wenn man nicht nur die Anweisungen der Zentralen der Hauptparteien umsetzt, sondern frei denken kann, dann kommt man unweigerlich zu dem Schluß, daß die Maskenpflicht nicht dazu geeignet ist eine Pandemie aufzuhalten, sondern durch diese die Träger schwere gesundheitliche Folgeschäden erleiden.

Aus diesem Grund haben wir neutrale unabhängige Richter nach Artikel 97 Grundgesetz für die BRD und keine politischen Richter am Verwaltungsgericht Cottbus damit beauftragt, fest zu stellen, ob die Maskenpflicht eine Pandemie verhindern kann oder für die Träger einen Schaden verursacht.

Denn bisher hat keiner in der Infektionsschutzordnung und ähnlichen Anweisungen für diese die Haftung in Form seiner Unterschrift und damit für eventuelle Folgeschadenhaftung übernommen.

Anders ist es bei Ihnen, Sie als gewählte Vertreter der Einwohner in Cottbus haben eine konkrete Sorgfaltspflicht über Ihr Wahlvolk in der Stadt. Denn korrekt betrachtet stehen diese unter Ihrer Betreuung. Das Mitspracherecht der Einwohner bezieht sich ausschließlich auf die Wahl. Danach wird jegliche Entscheidung über die Zukunft der Stadt und ihrer Einwohner von den Interessen der Parteien und Befehlen aus den Parteizentralen bestimmt. Jede Maßnahme, welche Sie anordnen oder auch nur dulden und einen Schaden über Ihre Schutzbefohlenen bringt, haben Sie persönlich zu vertreten.
Deshalb sollte man sich in einer derartigen Situation die Rückendeckung durch die Richter holen, denn diese bekommen ihr Geld genau für diesen Zweck. Die Überprüfung der korrekten anzuwendenden Recht(s)norm.

Wir behalten uns vor gegen Sie eine Anzeige wegen Körperverletzung aktenkundig zu machen, für den Fall, das eines Tages festgestellt wird, daß es tatsächlich keine Pandemie gegeben hat und die Coronahysterie einem anderen Zweck gedient hat und Sie als Vertreter und Betreuer der Einwohner versagt haben, wegen persönlicher Vorteilsnahme.

Bitte benachrichtigen Sie Ihre Mitglieder, nicht alle sind postalisch zu erreichen wie Sie.

Nachfolgend die Feststellungsklage zu Ihrer Kenntnis.

Mit freundlichem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
handelnd unter der K.d.ö.R Stadtgemeinde Cottbus

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