Gnadengesuch an den Präsidenten des BUND

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht, Politische Vertretung
W. Külz Str. 49
03046 Cottbus

Bundespräsidialamt
Der Präsident des BUND
Spreeweg 1
10557 Berlin

Vorweihnachtszeit 2020

Gnadengesuch an den Präsidenten des BUND

Sehr geehrter Präsident des BUND,

wir nutzen mit unserem öffentlichen Gnadengesuch die Zeit der Vorweihnacht, welche in ganz besonderer Tradition steht, die Menschlichkeit, Toleranz und Nächstenliebe, ohne Ansehen der Person, in jedem Menschen anzurühren.

Ihnen als Präsident des BUND und oberster Vertreter der Verwaltung der BRD obliegt die Entscheidung nach persönlicher Überprüfung unseres Gnadengesuch.

Wir haben vor einigen Jahren durch Statut eine Weltanschauungsgemeinschaft gegründet, nach Art. 140 Grundgesetz für die BRD, in Verbindung mit Art 137, Abs. 5 der Weimarer Reichsverfassung. Durch unsere Handlungen haben wir die Voraussetzungen erfüllt, als Deutsche nach Art. 116/2 Grundgesetz für die BRD behandelt zu werden.
Unser Vorbild sind die jüdischen Gemeinden und deren Angehörige, welche durch die Institutionen der BRD jegliche Unterstützung in ihrem Gemeindeleben erhalten.

Auf dieser Grundlage haben wir an den Ministerpräsidenten und Landtag Brandenburg einen Staatsvertrag zur Gewährleistung unserer Rechte als Weltanschauungsgemeinschaft übermittelt.

Seit diesem Zeitpunkt stehen unsere Verwaltungsangehörigen der Weltanschauungsgemeinschaft unter ständiger Verfolgung und politischer Verdächtigung. Berufsverbote wurden ausgesprochen, Gewerbezwangsabmeldungen und Immobiliennotverkäufe folgten.

Es wurde sogar ein ziviles Überfallkommando mit Maschinenpistolen auf unsere Angehörigen gehetzt, welches diese auf dem Arbeitsweg im Auto stoppte und auf die Straße warf und inhaftierte.

Diverse Petitionen Beschwerden und Eingaben, bei allen Brandenburger Gerichten, deren Direktoren und Präsidenten, bei Ministern und Ministerpräsidenten, bei Landtag Bürgermeister und Stadtverordneten, bei Staatsanwaltschaften und Polizei, werden einfach ignoriert, um uns jeglichen Weg des Recht abzuschneiden.

Um unsere Angehörigen zu disziplinieren und von Ihrer Weltanschauung ab zukehren, werden diese mit Bußgeldern belegt, oder die Fahrerlaubnis widerrechtlich selbstherrlich entzogen.

Selbst wenn es uns dann einmal gelingt in ein BRD Gericht zu gelangen und vor einem Richter Gehör zu bekommen und dieser feststellt, daß der Fahrerlaubnisentzug widerrechtlich ist, wird der Verwaltungsakt durch die Initiatoren nicht rückgängig gemacht. Man fühlt sich jeden Tag an die absolute Rechtlosigkeit der Juden im 3. Reich erinnert.
Schadenersatzforderungen werden von den Gerichten verschleppt, Anzeigen ignoriert.

Kein Richter kein Polizist kein Staatsanwalt kein Minister kein Bürgermeister kein Verwaltungsangestellter möchte seinen Arbeitsplatz verlieren. Deshalb erfüllt jeder in blindem Gehorsam jeden Befehl, der von oben kommt. Denn die Legislative, welcher Sie als oberster Dienstherr vorstehen, hat sich der Verwaltung ermächtigt und vergibt die Posten an Getreue.

Die jetzt gelöschte Arbeitsanweisung für den Generalbundesanwalt erklärte, daß er sich in ständiger Übereinstimmung mit den kriminalpolitischen Zielen und Ansichten der Bundesregierung befinden muß, sonst wird er entlassen. Die Gewährleistung von Recht und Gesetz stand nicht zur Aufgabe.

Ein Beweis, daß es hier in Ihrem Autoritätsbereich keine Toleranz und bunte Vielfalt an Meinungen geben kann. Gesellschaftssysteme in denen nur eine Ansicht erlaubt war hießen Kommunismus, Sozialismus und Faschismus. Alles Kinder der gleichen Eltern zur Auslöschung jeglicher Freiheit. Man hat sich nicht die Mühe gemacht die Farben zu ändern, immer waren es rote Arbeiterfahnen, auf denen nur die Symbole getauscht wurden.

Im normalen Ablauf richtet ein Straftäter ein Gnadengesuch an Sie, welcher in Reue, bettelnd, Gnade erwartet.

Wir befinden uns im Einklang mit dem Grundgesetz für die BRD, erwarten nach den Buchstaben des Artikel 116/2 die Anerkennung als diese zweite Art der Deutschen hier unbehelligt leben zu dürfen und allein dieser Fakt hat uns den unauslöschbaren Haß Ihrer Verwaltungsangestellten der Institution BRD beschert, ohne jegliche Chance auf die so oft strapazierte Toleranz und das menschliche Mitgefühl, welches für uns ausgeschlossen bleibt.

Wir wollen, Ihre Gnade, in Frieden mit denen durch Ihre Verwaltung des BUND verwalteten Deutschen nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD zusammen leben.
Wir wollen Ihre Gnade, in Toleranz und Achtung in unserer Weltanschauung anerkannt und nach dem Vorbild der jüdischen Gemeinden gefördert zu werden.
Wir wollen ihre Gnade zur Abkehr Ihrer Verwaltung unsere Angehörigen zu verfolgen zu schikanieren zu schädigen und zur Aufhebung der widerrechtlichen Strafmaßnahmen bis zum Tod einer unserer Angehörigen.
Wir wollen, Ihre Gnade, zur Beendigung der durchaus faktischen kriegerischen Handlungen Ihrer Verwaltungsangehörigen gegen unsere Minderheit der Deutschen nach Art. 116/2 Grundgesetz für die BRD.

„Unfreiheit ist ein Unrecht, das durch Gewohnheit, für Recht gehalten wird“ Sachsenspiegel 1235

Vorsorglich verweisen wir auf gleiches Recht für alle unter dem Gleichstellungsgrundsatz. Auf Grund der nachweislichen Verfolgung unserer Verwaltungsangehörigen, können wir keinen der willkürlichen Disziplinierung aussetzen und deshalb haben wir die Handlungsweise der Verwaltung des BUND übernommen und unsere Schreiben werden nicht mehr unterzeichnet.

Falls Sie besonderen Wert legen und bevor Sie den Schriftsatz abweisen, auf einen verschnörkelten Strich mit einem Füllfederhalter, an der Stelle der Unterschrift, welcher keiner Person zuordenbar ist, dann teilen Sie uns das bitte mit, wir werden dann ein derartig beschriftetes letztes Blatt des Schriftsatz nachreichen.
Denn qualitativ anders geartete Schriftsätze bekommen wir aus der Verwaltung des BUND auch nicht.

Mit freundlichem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen ( Art. 116/2 GG)

Das Schreiben wurde maschinell erstellt und ist im Rechtskreis des BUND auch ohne Unterschrift eine gültige und rechtskräftige Willenserklärung der Mitwirkenden (§ 130 BGB). Nach der Nennung von Personen würde wieder die Strafverfolgung des Systems einsetzen, zur Disziplinierung und Nötigung zur Abkehr der Forderung nach Friedensvertrag und Verfassung nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD.

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