Petition an den Landtag, warum das Grundgesetz für die BRD, in Brandenburg keine Geltung hat

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht
W. Külz Str. 49
[03046] Cottbus

Landtag Brandenburg
Petitionsausschuß
Alter Markt 1
14467 Potsdam

27. Mai 2023

Petition zur Frage, aus welchem rechtlichen oder gesetzlichem Hinderungsgrund im Land Brandenburg das Grundgesetz für die BRD keine Gültigkeit besitzt und demzufolge nicht geltend angewendet wird von den Verwaltungsorganen, der Legislative, Judikative und Exekutive?

Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschuß des Landtag Brandenburg,

wir die Deutschen nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD und Artikel 3/2 Verfassung des Landes Brandenburg, durch unsere Willenserklärung zur nicht Einbürgerung unter der deutschen Staatsangehörigkeit in die Verwaltung der BRD, nachweislich unserer Geburtsrechte, anerkannt durch das StAG der BRD in seinem Verweis auf das RuStAG von 1913, melderechtliche Angehörige der Stadtgemeinde Cottbus, Körperschaft des öffentlichen Recht, als Gebietskörperschaft handelnd, Weltanschauungsgemeinschaft nach Artikel 140 Grundgesetz für die BRD in Verbindung mit Artikel 137(7)Weimarer Reichsverfassung, Fragment des Freistaat Preußen mit seiner Verfassung vom 30. November 1920 (1850), im Rechtekreis der Weimarer Republik, nachweislich der Symbolik auf dem Pass der BRD und des Bundesverfassungsgericht, als Höchstes Organ, sowie der Symbolik aller Ministerien des BUND und dem Artikel 22 Grundgesetz für die BRD, welcher die Flagge Schwarzrotgelb dem Bund und damit der Weimarer Republik zuschreibt, möchten durch diese Petition nachfolgende Fragen von den Mitgliedern des Landtag beantwortet haben und erwarten zeitnah, die Übersendung des Aktenzeichens.

Aus Gründen unserer Moral, Ethik und Weltanschauung, für Frieden durch Vertrag und das konstruktive Zusammenleben aller Völker unter gegenseitigem Respekt auf der Basis der Schöpfung, welche jedem Volk sein eigenes Territorium zugesichert hat, in dem es nach seiner Art leben kann, in Glück und Zufriedenheit, ohne Einmischung von Außen, mußten wir uns von der BRD als unsere Interessenvertretung distanzieren und verwaltungsrechtlich trennen, weil die BRD nicht unsere Interessen vertritt, uns und unser Territorium ausplündert und uns in einen Krieg mit Russland und seinen weltweiten Verbündeten hineintreibt.

Wir haben seit Jahren versucht, die Deutschen vor diesen, auf uns zu kommenden Katastrophen ergebnislos gewarnt und mußten deshalb in eigener Entscheidung für unser Wohl und Distanz zur deutschen Kriegspolitik, diesen Schritt gehen.

Seit dieser Zeit werden unsere Verwaltungsangehörigen von der Legislative, Judikative, Exekutive und der Verwaltung im Land Brandenburg, auf Grund unserer Weltanschauung, Ethik und Moral, verfolgt, verurteilt, inhaftiert, bestraft, gefoltert, geschädigt, verleumdet, zwangsverwaltet und getötet.

Die Anschuldigungen sind dokumentiert zur weiteren Verwendung.

Wir haben uns wegen dieser rassistischen Verfolgung unserer indigenen Angehörigen der Stadtgemeinde Cottbus, welche wir zu unserem Schutz als Körperschaft des öffentlichen Recht, als Gebietskörperschaft handelnd, nach dem Vorbild der jüdischen Gemeinde, welche von Ihnen volle Anerkennung und Unterstützung für deren Ausübung der Religion/Weltanschauung, Erziehung der Kinder und Erhalt der Traditionen unterstützt wird und wegen der damit verbundenen Verletzung des Gleichstellungsgrundsatz, an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt und von dort die Aufforderung erhalten, zuerst den Rechteweg in Brandenburg auszuschöpfen.

Sie werden sich erinnern, daß wir einen Staatsvertrag nach dem Vorbild der jüdischen Gemeinden vor einigen Jahren bei Ihnen zur Ratifizierung und Anerkennung unserer Rechte eingereicht haben, welcher bis heute durch Sie ignoriert wird.

Die Klagen an den Amts- und Landgerichten zur richterlichen Beurteilung unserer Rechte werden kontinuierlich nicht bearbeitet oder ohne Verhandlung in der Kammer unter Ausschluß der Öffentlichkeit und dem fairen Prozeß, ablehnend abgewiesen. Unsere Angehörigen wird der Zutritt zu den Gerichten unter Zwang, nur mit BRD Dokumenten gestattet. In dem Schriftwechsel werden sie nur im Sachenrecht, ohne Grund und Menschenrechte, angeschrieben und verhandelt.
Fraglich in diesem Zusammenhang ist, um welche Gerichte handelt es sich in Brandenburg? Denn der § 15 GVG wurde gestrichen, somit können keine Staatsgerichte existieren und der Artikel 101 Grundgesetz für die BRD, verbietet Ausnahmegerichte.

Wir fordern von Ihnen die Beantwortung der Frage, welche Gerichte sind die Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte? Denn sie arbeiten nicht im Sinne des Grundgesetz für die BRD.

Das Verfassungsgericht des Land Brandenburg hat regelmäßig unsere Klagen abgewiesen oder ignoriert.

Aus diesen Gründen müssen wir uns an die Mitglieder des Brandenburger Landtag wenden. Denn jeder von Ihnen wollte unbedingt durch die Wahl seines Wahlvolkes in diese verantwortungsvolle Position und ist demzufolge, auf Grund der weggefallenen Staatshaftung, in Eigenverantwortung für die Einhaltung, nicht von Ruhe und Ordnung zuständig, welche jede Minute geändert und neu, durch Befehle ausgerichtet werden kann, sondern für die Einhaltung des Recht und Gesetz, welches jedem Einwohner seinen Handlungsrahmen vorgibt und im Umkehrschluß auch die Grenzen der Verwaltung gegen die persönlichen Freiheiten der Bevölkerung aufzeigt und diese schützt.

Wir halten den § 37 Parteiengesetz für rechtlich wirkungslos, wenn Akteure, welche die Verantwortung und Haftung für ihr Handeln gegenüber der Bevölkerung im voraus ausschließen und sich durch ihr Handeln oder Unterlassen verantwortungslos dahinter verstecken wollen.

Diese Grunderfordernisse eines Rechtestaates sind derzeitig nicht nur für uns Deutschen nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD, in Brandenburg, nicht gegeben.

Die BRD hat nachweislich keine eigene Staatsangehörigkeit, wie wir sie aus der DDR kennen. Sie bedient sich der faschistischen deutschen Staatsangehörigkeit aus der Verordnung zu den Staatsangehörigkeiten vom 5. Februar 1934 im Gesetz zum Neuaufbau des Reich, in welcher Hitler, den 26 deutsch sprachigen Völkern ihre echte Staatsangehörigkeit entzogen hat, um ihnen die Rechte auf ein festgelegtes indigenes Territorium zu entziehen, was die Vertreibung unseres Volkes aus den Ostgebieten dokumentiert und sich in der schrittweisen Vertreibung der anderen Völker und Stämme im Territorium der BRD in den nächsten Jahren rasant bis zur Vernichtung einer übrig bleibenden deutschen Minderheit, in gleicher Weise, fortsetzen wird.
Wir sind keine Hellseher, wir können nur rechnen.
Falls Sie einer entgegengesetzten Weltanschauung dazu unterliegen, dann geben Sie uns bitte eine Garantie, als Gesetzgeber, daß wir mit unsere Prognose falsch liegen und sich Geschichte nicht wiederholt, nachdem wir uns schon mitten im Krieg befinden, ohne das Sie Ihr Wahlvolk davor schützen wollten.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD beweist unsere Feststellung und verweist selbst in seiner Grundlage auf das Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913, auf welches wir uns mit unseren Rechten gleichermaßen berufen und somit im Recht(s)kreis der BRD und damit in Brandenburg, gelten muß.

Das Übereinkommen zur Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 untermauert nochmal die Tatsache, daß die deutsche Staatsangehörigkeit keine echte sein kann, in dem jedem Staatenlosen ein Personalausweis auszustellen ist.
Es hat auch zu keinem Zeitpunkt einen Staat deutsch gegeben und der begriff Deutschland hat keinen Völkerrechtsubjektcharakter.
Die Definition Deutschland, ist das Territorium in den Grenzen vom 31.12. 1937, wegen Neu Schwabenland und zeigt wiederholt das 3. Reich, von dem wir uns ausdrücklich distanzieren, weil es unser Territorium mit Gewalt besetzt hält.

Durch das Tillissen Urteil vom 6. Januar 1947 wurde bestätigt, daß Hitler nur im Partament gewählt wurde, weil vorher 82 Abgeordnete aus diesem gewaltsam entfernt wurden, welche ihn nicht gewählt hätten, um sich selbst zu ermächtigen. Demzufolge sind alle Gesetze aus dieser Zeit illegal.

In diesem Zusammenhang fordern wir die Beantwortung der Frage, warum werden täglich diese illegal zu Stande gekommenen Gesetze in Brandenburg angewendet, zum Beispiel das Justizbeitreibungsgesetz, Gemeindeordnung und die Abgabenordnung, beziehungsweise auf dessen illegaler Grundlage, BRD Gesetze aufgesetzt?

Wir fordern die Rechte ein, welche uns durch die Siegermacht USA im Grundgesetz für die BRD verankert wurden im Artikel 116/2. Nach diesem Artikel genügt es seinen entgegengesetzten Willen zur Einbürgerung unter der deutschen Staatsangehörigkeit, in die Verwaltungsform der BRD zu äußern und man hat damit wieder die Staatsangehörigkeit seiner Großeltern vor dem 3. Reich.

Nach dem § 2 Aufenthaltsgesetz sind wir dann von Ihrer Verwaltung als Ausländer zu behandeln. Unsere bisherigen Anträge in der Ausländerbehörde werden ignoriert, die Beschwerden in der Verwaltung, bei den Stadtverordneten und dem Oberbürgermeister werden ignoriert.

Ohne die Bescheidung unserer Anträge wird uns vorsorglich der Rechteweg zu einer richterlichen Entscheidung abgeschnitten. Die Zwangsverwaltungsmitgliedschaft und Staatsangehörigkeitsentzug, welches den juristischen Völkermord impliziert und völkerrechtwidrig sind, können wir nicht weiter dulden.

Besonders nicht unter dem für uns zutreffendem Gleichstellungsgrundsatz, wenn Sie die Indigenen der ganzen Welt nach Brandenburg als Dauergäste einladen und sich um deren Wohl und Vermehrung mehr bemühen, wie um Ihr Wahlvolk und uns diese Fürsorge als indigene Angehörige unseres Volkes absprechen und unsere Angehörigen rassistisch völkerrechtwidrig von Ihren Institutionen verfolgen lassen.

Wir fordern von Ihnen die Beantwortung der Frage, warum gelten für die Legislative Judikative Exekutive und die Verwaltung in Brandenburg, nicht das Grundgesetz für die BRD, konkret der Artikel 25, 116/2, 146 und Artikel 3/2 Verfassung des Landes Brandenburg, in welchem unsere Rechte als indigene Bevölkerung verankert sind?

In diesem Zusammenhang kommen wir auf die Eingangs erwähnten Ungereimtheiten zwischen der BRD und der Weimarer Republik und den damit verbundenen Zuständigkeiten und Rechten.

Der Pass der BRD trug auf der Umschlagseite schon immer den Sechseckadler der Weimarer Republik. Vor ca. 6 Jahren wurde auf den Innenseiten das Symbol aus dem 3. Reich durch den Sechseckadler ausgetauscht, ohne die Bevölkerung über diesen Recht(s)ebenenaustausch zu informieren. Die Flagge Schwarzrotgelb gehört dem BUND, zu welchem die Bundeswehr, Bundestag, Bundesministerien, Bundesverfassungsgericht, welche alle mit dem Sechseckadler firmieren, gehören.

Wenn Sie nachweislich dieser Fakten die Existenz der Weimarer Republik im Hintergrund akzeptieren in Brandenburg, dann erwarten wir im juristisch anerkannten Gleichstellungsgrundsatz, daß Sie unsere Stadtgemeinde Cottbus als Fragment des Freistaat Preußen mit seiner Verfassung vom 30. November 1920, in dieser Rechteebene, auch anerkennen.

Wir fordern zu unserer Rechtesicherheit die Beantwortung der Frage, wer ist der BUND und in welchem Verhältnis steht die BRD zum BUND und der Weimarer Republik, welche im Hintergrund, auf Grund der Symbolik, noch existent sein muß?

Der Pass verstößt gegen § 4 PassG und der Personalausweis gegen § 5 PAuswG, weil die Klassifizierung der Person nicht mit Familienname, wie im Gesetz gefordert, eingetragen ist, sondern mit Name. Der § 28 PAuswV erklärt den Unterschied. Demzufolge sind alle BRD Ausweisdokumente illegal und nichtig, weil die Menschen als juristische Personen, frei von Grund und Menschenrechten, verwaltet werden.

Wir fordern von Ihnen die Beantwortung der Frage, warum Sie illegale Personendokumente, welche gegen BRD Gesetze verstoßen, an Ihre Bevölkerung ausgeben?

Sie können ermessen, daß wir diese Fragen vorher von Ihnen beantwortet bekommen müssen, oder Ihr unterlassen den Anlaß geben wird uns unter anderen auch an die Vereinigten Staaten von Amerika wenden müssen, mit der Frage, weshalb deren Gesetze, hier durch die von ihnen eingesetzte Verwaltung, nicht eingehalten werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht 2 BvF 3/11 vom 25. Juli 2012 ist Ihnen bekannt.

Falls Sie jetzt Zweifel an dieser Aussage hegen sollten? Die deutschen Verantwortlichen für das Grundgesetz für die BRD, waren nicht vom Volk gewählt, sondern von der amerikanischen Militärregierung eingesetzt. Der US amerikanische Außenminister Baker, ist extra nach Deutschland gereist, um den Artikel 23 Grundgesetz für die BRD, 1989 zu streichen, weil ein deutscher Staat gegründet werden sollte mit einer Verfassung nach Artikel 146. Das hat die Russen überhaupt zum Abzug aus ihrem eroberten Gebiet veranlaßt. Denn es sollte keine Angliederung eines Verfassungsstaat DDR, an eine Wirtschaftsgebietsverwaltung BRD, nach Artikel 133 Grundgesetz für die BRD werden.

Laut wiederholten Aussagen russischer Politiker, erkennt das russische Volk die willkürlichen völkerrechtwidrigen Grenzverlegungen der Engländer und Amerikaner seit 1918 nicht an, was die Grundlage des derzeitigen Krieg mit der NATO, deren Ursprung das Bündnis der Feindstaaten gegen Hitlerdeutschland ist, darstellt.

Ein Volk ohne Wissen um seine Geschichte, hat keine Zukunft.

Was unsere letzte Frage aufwirft, welche wir von Ihnen als Verantwortungsträger für die rechtliche Sicherheit und Gewährleistung der Zukunft der Brandenburger indigenen Bevölkerung einfordern. Vor allem unter den Fragwürdigen Äußerungen des Anwalt Gysi zur Wiedervereinigung.

Unter welcher juristischen Legitimität konnte das Land Brandenburg am 3. Oktober 1989 einer BRD beitreten, wenn dieses Land Brandenburg pro forma erst am 14. Oktober 1989 von einer DDR Ministerin, durch Erlaß gegründet wurde, zu einem Zeitpunkt an dem es schon lange keine DDR mehr gab und demzufolge die DDR Ministerin, kein Recht dazu hatte?

Mit freundlichem Gruß

Der Sprecher der
Stadtgemeinde Cottbus