Die Schreibweise der Person in der BRD ist keinesfalls egal

Die Schreibweise der Person in der BRD ist keinesfalls egal.

Die Ausführungen der Menschen aus der Heimatgemeinde haben uns Preußen zu nachfolgendem Vordruck inspiriert, Menschen auf ihrem steinigen Weg, zu einer besseren Zukunft für die gesamte Menschenfamilie, behilflich zu sein.

Wir bekennende Preußen, durch unsere Geburt in diesen Status, durch den Schöpfer gesetzt und beseelt in dem Handeln, als Hüter unserer Welt, diese der Menschheit zu erhalten, in dem Wissen, daß wir Preußen einen Weltfrieden herstellen können, haben bisher ohne Erfolg von den Stützen des Systems die Einhaltung der Gesetze in Bezug auf unseren Status, als Deutsche nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD gefordert.

Wir geben jedem unzufriedenen, friedliebenden Menschen, jetzt die Möglichkeit, einen aalglatten Weg, ohne Ängste vor Übergriffen, Verfolgung und Verleumdung zu benutzen und das System aufzufordern, nach Strich und Punkt, ihre eigenen Gesetze einzuhalten.

Mit dem nachfolgenden Vordruck kann man jedem Übergriff auf seine Person begegnen. Wir wünschen viel Erfolg bei der Umsetzung.

Absender in der Schreibweise des Personalausweis
Großbuchstaben und Reihenfolge beachten

Empfänger

1. Juli 2023

Sehr geehrte Damen und Herren der …………….,

im Briefkasten von meinem Wohnsitz habe ich von Ihnen eine Briefsendung erhalten, durch eine private Briefverteilungsfirma eingeworfen, welche an eine mir unbekannte Person adressiert ist.

Ich möchte für meine Person formaljuristische Nachteile ausschließen, deshalb sende ich Ihnen diesen Brief ungeöffnet zurück, mit der Bitte um Überprüfung des Adressaten und mögliche Rücksendung, falls es sich bei dem Inhalt des Schreibens, um meine Person handeln sollte, unter der korrekten unverwechselbaren Schreibweise der Person, entsprechend der offiziellen Ausweisdokumente für diese Person, ausgestellt durch die Bundesrepublik Deutschland.

Auf den ersten Blick, könnte man annehmen, daß es sich bei Ihrem Anschreiben an die Person, (Herr Lutz Prast), um die in der Verwaltung geführte Person (PRAST, LUTZ), entsprechend der Eintragungen im Personalausweis und Pass der Bundesrepublik Deutschland handeln könnte.

Auf Grund der extrem unterschiedlichen Schreibweise der genannten Personen, kann es sich aber offenkundig im juristischen Sinn, nicht um eine identische Person handeln.

Um Irritationen, Verwechslungen und späteren Schaden für die Person, welche durch die Ausweisdokumente der BRD nachgewiesen und verwaltet wird, auszuschließen und Unwissenheit vorzubeugen, bitte ich Sie höflichst, Ihr Schreiben korrekt und eindeutig in seiner Schreibweise, entsprechend der Ausweisdokumente der BRD, an diese Person zu richten.
Abweichungen von der Schreibweise der Person in den Ausweisdokumenten, sind gleich zu setzen mit dem Verdacht der Ausweis- oder Personenstandsfälschung und eine mögliche Beteiligung an einer derartigen Straftat, auch durch Unterlassen, möchte ich für mich, hiermit ausschließen.

Als Beweis meiner Besorgnis möchte ich den Artikel 10. 1 EGBGB anführen. „Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.“
Wenn hier in dem Gesetz der Name genannt ist, dann gehört die Schreibweise des Namen unweigerlich dazu. Eine andere Schreibweise würde ein anderer Name bedeuten und damit eine andere Person.
Demzufolge gehört die Person in der Schreibweise der Großbuchstaben der Bundesrepublik Deutschland an und da ich hier meinen gemeldeten Aufenthalt habe, erwarte ich, daß Sie auch diese Person in korrekter, unverwechselbarer Schreibweise anschreiben.

Zum Beweis meiner Forderung habe ich Ihnen eine Kopie meiner Ausweisdokumente als Anlage beigefügt.

Hochachtungsvoll