Präsidentenanklage

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht
W. Külz Str. 49
[03046] Cottbus

Bundesverfassungsgericht
Im Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe

8. August 2023

Präsidentenanklage

verbunden mit der Forderung einer richterlichen Feststellung, daß die Handlungen des Bundeskanzlers und der Bundesregierung gegen die Interessen der deutschen Bevölkerung gerichtet sind, dieser vorsätzlich durch diese Personengruppe ein Schaden zugefügt wird, welcher als ein kriegerischer Akt einzustufen ist, der den gerechtfertigten Notstand und die Notwehr zuläßt

Sehr geehrter Präsident des Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Harbarth, sehr geehrte Richter,

wir die Deutschen nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD und Artikel 3/2 Verfassung des Landes Brandenburg, durch unsere Willenserklärung zur nicht Einbürgerung unter der deutschen Staatsangehörigkeit in die Verwaltung der BRD, nachweislich unserer Geburtsrechte, anerkannt durch das StAG der BRD in seinem Verweis auf das RuStAG von 1913, melderechtliche Angehörige der Stadtgemeinde Cottbus, Körperschaft des öffentlichen Recht, als Gebietskörperschaft handelnd, Weltanschauungsgemeinschaft nach Artikel 140 Grundgesetz für die BRD in Verbindung mit Artikel 137(7)Weimarer Reichsverfassung, Fragment des Freistaat Preußen mit seiner Verfassung vom 30. November 1920 (1850), im Rechtekreis der Weimarer Republik, nachweislich der Symbolik auf dem Pass der BRD und des Bundesverfassungsgericht, als Höchstes Organ, sowie der Symbolik aller Ministerien des BUND und damit Ihrem Rechtekreis direkt zugehörig, sehen wir uns durch die Handlungen und Duldung des Bundespräsidenten, der Bundesregierung, des Bundeskanzler und aller Parteien, dazu genötigt, die nachfolgende Präsidentenanklage in Verbindung mit der richterlichen Feststellung der Handlungen der oben genannten zum vorsätzlichen Schaden der deutschen Bevölkerung zu erheben.

Die Präsidentenanklage und die richterliche Feststellung des vorsätzlichen Handelns der Beklagten gegen die Interessen der deutschen Bevölkerung und zu deren offenkundigen Schaden, mit dem Ziel der Enthebung des Bundeskanzlers und seiner Regierung kann in diesem speziellen Verfahren nicht nach den Artikeln des Grundgesetz 61, 67, 69 erfolgen, weil es sich nachweislich nicht um die vorsätzliche Verletzung des Grundgesetz, oder Pflicht und Amtsverletzungen einer Person handelt, sondern es handelt sich in diesem Verfahren um alle Beteiligten der Regierung, welche entweder die Verursacher des Schadens sind oder von diesem Personenkreis persönlich abhängig sind.
Wir werden im nachfolgenden beweisen, daß auch die Möglichkeit besteht, daß Teile der genannten Personengruppen möglicherweise unter psychischen Störungen leiden, welche eine realistische Einschätzung verhindern und deshalb eine Einweisung zu einer neurologischen Begutachtung durch das Gericht erforderlich erscheint, um weiteren Schaden für die deutsche Bevölkerung auszuschließen.

Rechtsfolge

Die Recht(s)folge ist eine anerkannte juristische Grundlage, auf welche wir uns in diesem Verfahren berufen und unsere Rechte als Kläger rechtfertigt.
Denn nachweislich steht der Bundesrat, Bundestag, Ministerpräsidenten, Parteiensystem, Verfassungsgerichte der Länder bis zu den Bürgermeistern, alle unter dem direkten Bann, der Beklagten. Denn kein Vertreter der genannten Institutionen, setzt sich wie wir für die Interessen der deutschen Bevölkerung ein und will den Schaden von dieser abwenden. Demzufolge geht die Recht(s)folgevertretung der Interessen der deutschen Bevölkerung auf unsere Körperschaft des öffentlichen Recht, als Gebietskörperschaft handelnd, Stadtgemeinde Cottbus, über.

Zuständigkeit

Sachlich und rechtlich ist Ihr Gericht als erste Instanz vor den internationalen Gerichten zuständig, in der Entscheidung und Feststellung unserer Anträge.
Denn Ihr Gericht bezieht sich auf die Verfassung der Weimarer Republik, nachweislich Ihrer Symbolik des Sechseckigen Adler, welcher das Hoheitszeichen der Weimarer Republik ist und auch die Flagge schwarz rot gelb zugeordnet wird.
Bei Wikipedia wird Ihr Gericht als Hüter der deutschen Verfassung bezeichnet und unter dem Wissen, daß das Grundgesetz für die BRD, nach dem Artikel 146, keine Verfassung sein kann, ist unsere Feststellung bewiesen.
Ihr Gericht hat durch die Siegermächte 1949 die Sonderstellung, sui generis, erhalten. Damit ist es zuständig über die verfassungsmäßige Kontrolle der politischen Entscheidungen zu befinden, im Sinne der Einhaltung der individuellen Grundrechte und Interessen der deutschen Bevölkerung zu entscheiden.
Wir berufen uns auf den § 31 BVerfGG.

Im Besonderen verweisen wir in Zusammenhang mit dem § 31 BVerfGG nochmal auf unsere Recht(s)folge, denn die Entscheidung aus Ihrem Haus, daß alle Wahlen seit 1956 bis heute ungültig sind, hat keinen der genannten Personen bis zum Bürgermeister daran gebunden, ein gültiges Wahlgesetz zu fordern, oder nach den Vorgaben umzusetzen.
Die Beklagten und ihr installiertes Parteiensystem, haben offenkundig kein Interesse legitim zu Handeln.
Offenkundig gibt es in diesem Territorium keinen Vertreter der Interessen der deutschen Bevölkerung, was unsere Legitimation nochmals unterstreicht.

Unsere Klage als Vertreter der Interessen der deutschen Bevölkerung, im gerechtfertigten Notstand wird von der Tatsache gedeckt, daß im Grundgesetz für die BRD kein Artikel vorhanden ist, welcher der deutschen Bevölkerung das Recht zuspricht seine Interessen zu vertreten oder direkten Einfluß auf Entscheidungen des Parteisystems zu nehmen.
Die Wahlen werden nachweislich der Entscheidung aus Ihrem Haus durch die Überhangmandate manipuliert und die Hürden für die Interessenvertretung aus der Bevölkerung, werden vom Parteisystem beliebig erhöht, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist. Eine direkte Mitbestimmung ist ausgeschlossen.

Anträge

Wir beantragen die Zulassung der Präsidentenanklage, weil die Mitglieder des Bundesrat und des Bundestag sich in einem Interessenkonflikt und nachweislicher Parteisystem konformen Abhängigkeit befinden und deshalb sich schweren Verfehlungen gegenüber den Interessen der deutschen Bevölkerung schuldig gemacht haben.
Ihre Aufgabe der Sicherstellung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Verwaltungssystems für die Deutschen, sprich die BRD, sind sie nicht mehr in der Lage zu erfüllen.

Ein Beweis für diese Feststellung ist, daß die Mitglieder des Bundesrat und Bundestag dem Bundeskanzler auf Grund seines Handeln und Dulden gegen die Interessen der deutschen Bevölkerung nicht das Mißtrauen nach Artikel 67 Grundgesetz für die BRD aussprechen.

Im gerechtfertigtem Notstand ist es deshalb geboten, daß das Bundesverfassungsgericht in einer richterlichen Feststellung, unsere nachfolgenden Fakten bestätigt und damit das Handeln, Unterlassen und Dulden des genannten Personenkreis, als gegen die Interessen der deutschen Bevölkerung bestätigt und als kriegerischen Akt gegen diese, feststellt.
Durch diese Feststellung wäre ein Handeln der deutschen Bevölkerung zur Sicherung seiner Interessen, Schutz und Wohlfahrt zukünftiger Generationen legitimiert und würde Gewalt und Chaos, welche absehbar sind für alle Einwohner dieses Territorium verhindern, gefolgt von der Beendigung des Krieg mit Russland und der Welt, geschuldet dem nicht beendeten 1. und 2. Krieg, durch Vertrag.

Weiterhin stellen wir den Antrag die Mitglieder der Bundesregierung psychologisch begutachten zu lassen, weil die Entscheidungen dieser Individuen in krasser Weise eine neurologische Dissonanz zwischen Realität und zu erwartendem Ergebnis des Handelns aufweisen, falls sie nicht gegen die deutsche Bevölkerung Krieg führen sollten.
Zum besseren Verständnis verweisen wir auf die Aussage von Annalena Baerbock, das sich Deutschland, nach der Definition, das Territorium in den Grenzen vom 31.12.1937, im Krieg mit Russland befindet, was an sich auch eine Kriegserklärung gegen die deutsche Bevölkerung darstellt, weil die Außenministerin keine Legitimation von der Bevölkerung, zu diesem Krieg hatte.

Beweismittel

Nachfolgend führen wir für Ihre Feststellung unserer Behauptungen die Fakten und Beweise an, welche unser Handeln rechtfertigen.

Durch die nachfolgenden Fakten wird der Beweis erbracht, daß das Verwaltungssystem für Deutsche, sprich die BRD, sich in einem Rechtbankrott befindet und handlungsunfähig ist, die Rechte und Interessen der deutschen Bevölkerung zu vertreten.
Um weiteren Schaden von der deutschen Bevölkerung abzuwenden und deren Existenz zu gewährleisten ist diese autorisiert sich in Gemeindeversammlungen, welche demokratisch legitim sind, selbst zu vertreten und in den einzelnen Gemeinden das Parteiensystem abzulösen, welches seine Verantwortung vor der deutschen Bevölkerung nicht gerecht geworden ist und sich über den § 37 Parteigesetz der Haftung entzogen hat.
Ein Handeln das mit Recht und Gesetz nicht vereinbar ist.
Gleiches gilt für § 129,3 StGB, in welchen die Bildung krimineller Vereinigungen, für politische Parteien, nicht zur Strafe angewandt wird.

Alle Wahlen sind ungültig seit 1956, demzufolge gibt es seit diesem Zeitpunkt keinen legitimen Vertreter deutscher Interessen und alle Gesetze, seit diesem Zeitpunkt, welche gemacht oder verändert wurden, sowie alle Handlungen sind illegal zu Stande gekommen.

Die deutsche Bevölkerung wird unter der nationalsozialistischen deutschen Staatsangehörigkeit verwaltet, welche illegal ist, weil vor Hitlers Wahl 82 Abgeordnete aus dem Parlament entfernt wurden, welche ihn nicht gewählt hätten.
Die von der BRD Verwaltung ausgegebene deutsche Staatsangehörigkeit hat ihren Ursprung im Gesetz zum Neuaufbau des Reich, vom 30. Januar 1934 und der darin enthaltenen Verordnung zu den Staatsangehörigkeiten vom 5. Februar 1934, mit welcher allen Deutschen ihre echte Staatsangehörigkeit entzogen wurde und sie damit formaljuristisch heimatlos waren und nur durch vermehrte Propaganda von Volk, Vaterland und Heimat in dem Glauben gehalten wurden, alles sei völkerrechtlich korrekt. In gleicher Weise wird heute verfahren, weil man im Laufe der Geschichte festgestellt hat, daß der Charakter der Deutschen eher einer Glaubensgemeinschaft entsprungen ist, als fundamentalen Wissens.
Den Deutschen wird offenkundig eine echte Staatsangehörigkeit völkerrechtwidrig durch die Bundesregierung entzogen, was das Übereinkommen zur Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28.September 1954 beweist.
Der deutschen Bevölkerung ist damit kein Recht auf Grund und Boden gegeben und diese kann deshalb wie in Ostpreußen geschehen, jederzeit aus diesem Territorium, auf die eine oder andere Art vertrieben werden.
Der internationale Gerichtshof bestätigt diesen Fakt mit seinem Urteil aus 2012 in dem es feststellt, daß die BRD der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist.
Es ist unbestritten, daß der Begriff Deutschland, kein Völkerrechtsubjekt ist, sondern nur den Teil der Erde bezeichnet auf dem sich deutsch sprachige Individuen befinden.

Die Personendokumente der BRD sind ungültig, weil sie gegen den § 5 PAuswG und § 4 PassG, verstoßen und die Person, statt mit Familienname mit Name klassifizieren. Der § 28 PauswV erklärt, daß mit Name klassifizierte Personen juristische Personen sind und diese sind offenkundig nicht im Besitz von Grund-, Völker- und Menschenrechten. Die Bundesregierung entzieht formaljuristisch der deutschen Bevölkerung illegal diese Rechte und verwaltet sie, im Sinne von Wirtschaftsgut, nach Artikel 133, Grundgesetz für die BRD. Die BRD begeht damit eine Täuschung und die deutsche Bevölkerung handelt wie immer in gutem Glauben, statt fundamentalem Wissen und bestätigt diese Täuschung durch Unterschrift auf dem Personalausweis.

Mit dem Pass der BRD wurde die deutsche Bevölkerung entsprechend der Symbolik der Adler auf den Innenseiten vor einigen Jahren, vom 3. Reich in den Recht(s)kreis der Weimarer Republik überführt, ohne die Bevölkerung über den Wechsel zu informieren und die damit verbundenen Veränderungen der Rechte und Pflichten bekannt zu geben.

Die Verwaltungsform für die Deutschen, sprich die BRD, hat juristisch nur die Legitimation über das Wirtschaftsgut, nach Artikel 133 Grundgesetz für die BRD.
In den Personendokumenten wurde durch die gesetzwidrige Klassifizierung der Person, diese zu juristischen Personen degradiert.
Unter dem Artikel 10 EGBGB gehört der Name der Person dem Staat, dem die Person angehört.
Die BRD benutzt in ihren ausgegebenen Personendokumenten die Person unter der Großbuchstabenschreibweise. MAX MUSTRMANN.
In der Realität wird von allen Institutionen des BRD Verwaltungssystems aber eine Person mit der Anrede Herr oder Frau genutzt mit Groß- und Kleinschreibung des Name. Es kann sich hierbei nicht um identische Personen handeln, was den Verdacht der vorsätzlichen Personenstandsfälschung erfüllt.
Diese dubiosen Personenbenutzungen sind einer rechtlichen Aufklärung zu zuführen, weil es sich um die illegale Nutzung von Rechten handeln könnte.

Die Vertreter der Bundesregierung haben letztmalig 1990 einen Friedensvertrag für die deutsche Bevölkerung abgelehnt, um sich weiter an dieser im jetzigen Zustand bereichern zu können, nebst ihren Auftraggebern. Eine Souveränität, sowie territoriale Sicherheit ist damit ausgeschlossen. Die direkte Abhängigkeit zur USA wird aufrecht erhalten. Die NATO hat ihren Ursprung in dem Militärpakt zur Zerschlagung der deutschen Bevölkerung. Die Legitimität von UN und UNO basiert auf der Feindstaatenregelung gegen die deutsche Bevölkerung.

Der angebliche Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR ist Betrug und nicht Recht konform zu Stande gekommen.
Der US Außenminister hat im Juli 1990 den Beitrittsartikel 23 des Grundgesetz für die BRD gestrichen. Ein Beitritt der DDR zur BRD war juristisch korrekt, nicht mehr möglich. Nach Artikel 146 Grundgesetz für die BRD hätte formaljuristisch korrekt, die BRD unter die DDR eingegliedert werden müssen. Die Russen haben ihre eroberten Gebiete verlassen, weil ihnen die Bundesregierung versichert hatte, daß ein souveräner deutscher Staat gegründet werden sollte. Eine offensichtliche Täuschung.
Das Bundesland Brandenburg, welches angeblich am 3. Oktober 1990 der BRD beigetreten sein soll, wurde in seiner jetzigen Form, von einer DDR Ministerin am 14. Oktober gegründet, als die DDR schon erloschen war.
Gregor Gysi kann dazu als Zeuge gehört werden, er hat öffentlich im Bundestag darüber gesprochen, ohne das die Mitglieder von diesen rechtlichen Unmöglichkeiten berührt wurden, was deren Illegalität und Unabhängigkeit von deutscher Interessenvertretung unterstreicht.

Die DDR hat nachweislich an die Sowjetunion die gesamte Last der Reparationen für ganz Deutschland getragen. Das „Wirtschaftswunder“ der BRD wurde durch Kredite der USA finanziert, wobei diese Kredite durch das durch die USA beschlagnahmte Gold, Diamanten, Devisen und Kulturschätze aus den Kalibergwerken von Merkers, welche der deutschen Bevölkerung gehören, bezahlt wurden.
Die Beklagten sind verantwortlich, daß die BRD bis heute ca. 2,5 Billionen Euro Schulden angehäuft hat und diese vorsätzlich nicht zurück gezahlt werden.
Die deutsche Bevölkerung wird unter Nötigung und Zwang zur Zahlung jeglicher Schulden gezwungen, was im Gleichstellungsgrundsatz, für die Regierung nicht gilt. Diese Handlung ist unakzeptabel, weil sie den Schaden impliziert.
Unsere Klagen an die zuständigen Gerichte, wegen der Insolvenzverschleppung, durch die zahlungsunfähige Bundesregierung/BRD, werden nicht bearbeitet.

Nachweislich der Fakten besitzt die BRD keine eigene Staatsangehörigkeit, deshalb muß sie auf die illegale Staatsangehörigkeit aus dem 3. Reich zurück greifen. Deshalb kann es formaljuristisch auch kein Staatsvolk der BRD geben, welches eine BRD, als Staat, legitimieren könnte.

Spätestens 2010 wurden alle vorherigen kommunalen Betriebe und Gemeinden in Firmen unter UPIK und DUNS Registrierungen umgewandelt und damit flächendeckend, sämtliches Eigentum der deutschen Bevölkerung rechtwidrig enteignet und damit völkerrechtwidrig geplündert.

Der Bundespräsident hat die Abgabenordnung der BRD nicht zu ihrer Gültigkeit unterzeichnet, auf deren Basis die Finanzdienstleister die Bevölkerung unter Nötigung und Zwang ausplündern. Der letzte der eine derartige unterzeichnet hat, war Hitler, 16.Oktober 1934. Die von Erzberger erfundenen Steuern für die deutsche Bevölkerung, welche noch heute erhoben werden, sind auf Grund des zu Stande kommens seiner Befugnis fragwürdig.
Ein Beispiel ist die Schaumweinsteuer von 1902, deren Einführung und Zweck schon lange hinfällig ist, aber zur Plünderung der deutschen Bevölkerung, durch die Beklagten, weiter erhoben wird.
Dutzende Gesetze, wie das Justizbeitreibungsgesetz, Waffengesetz und Gemeindeordnung haben ihren Ursprung im 3. Reich, sind demzufolge nicht nur juristisch illegal, sondern auch moralisch und ethisch unakzeptabel und finden trotz ständiger Propaganda gegen Rechts, in der BRD tägliche Anwendung.

Wenn man die Augen vor der Wahrheit nicht verschließt, muß man feststellen, daß die Hakenkreuze, auf roten Arbeiterfahnen waren, daß die NSDAP eine sozialistische Arbeiterpartei war und sich die Akteure mit Volksgenosse angesprochen haben, was belegt, daß es sich entgegen der Propaganda, um Linke gehandelt haben muß, welche ihren Mitmenschen unermeßliches Leid zugefügt haben. Vergleiche mit heute sind rein zufällig.Die faschistischen Tendenzen, mit Gewalt, Enteignung, und Krieg, gegen die Interessen der deutschen Bevölkerung, zu deren Schaden, vorzugehen, kommen heute von Individuen mit der gleichen Gesinnung, nur im grünen Mantel.
Ein angeblich Rechter, dessen Werte Heimat, Kulturerbe und Zukunft seiner Nachkommen sind, wird nicht das Nachbarland überfallen, es verwüsten und dem Nachbarn, die Werte, welche er selbst lebt, absprechen.

Ein Bundeskanzler, welcher nicht in der Lage ist, sich an seine Handlungen zu erinnern und der Amnesie verfällt, kann nicht geeignet sein, eine in welcher Weise auch immer, geartete Verantwortung, über das Glück, Wohlfahrt und die Zukunft nachfolgender Generationen der deutschen Bevölkerung zu übernehmen. Er ist offenkundig charakterlich nicht geeignet Verantwortung und Haftung, für sein Handeln zu übernehmen. Eine Grundvoraussetzung für zwischenmenschliche Verhaltensweisen.
Denn Hamburg war kein Einzelfall, wenn die Machenschaften auf Rügen einer genaueren Prüfung unterzogen werden sollten.

Der Diebstahl der über 1500 Tonnen deutschen Goldes, aus Handelsüberschüssen, durch die USA, wird von den Beklagten gefördert und unterstützt.

Der Anschlag auf die Energieversorgung für die deutsche Bevölkerung, der Nordstream 2 Anlage, durch die Beteiligung der USA, ist ein kriegerischer Akt der USA, gegen die deutsche Bevölkerung und wird durch die Beklagten bis zum Bürgermeister gedeckt und geduldet. Untersuchungen werden aus den genannten Gründen unterdrückt.

Die von den USA geraubten Patente der deutschen Bevölkerung, für deren Gebrauch sie an die USA zahlungsverpflichtet wird, unterstützen die Beklagten und unterlassen jegliche Forderung nach den legitimen Nutzungsrechten und der Entschädigung für die entgangenen Zahlungen seit 1945 und der damit verbundene Wirtschaftsnutzen für die USA.

Durch die Bereinigungsgesetze haben sich die Siegermächte versucht aus der Verantwortung gegenüber der deutschen Bevölkerung zu ziehen. Die Beklagten haben die Gelegenheit für die Herstellung der Legalität ihres Handelns nicht genutzt und der deutschen Bevölkerung weiteren Schaden zugefügt.

Der genannte Rechtbankrott im Verwaltungskreis der BRD zeigt sich an der Streichung des § 15 GVG. Demnach gibt es im Recht(s)kreis der BRD keine Staatsgerichte mehr, weil die BRD selbst die Normative dazu , durch das nicht vorhandene Staatsvolk, nicht erfüllen kann. Im Grundgesetz für die BRD Artikel 101 sind Ausnahmegerichte verboten, eine freiwillige Gerichtsbarkeit kann es an den BRD Gerichten nicht geben, denn diese agieren unter Zwang und Nötigung. Erklärungen, um welche Gerichtsbarkeit es sich bei den Amts- Land- und Oberlandesgerichten handelt, werden von diesen ignoriert. Nur durch ein undemokratisches Gewaltmonopol, wird eine undefinierte Gerichtsbarkeit aufrecht erhalten.

In der BRD gibt es nur noch politische Beamte, ohne den Schutz der Staatshaftung, welche alle privatrechtlich haftbar sind.

Internationale Haftbefehle der Staatsanwaltschaften, werden von internationalen Institutionen nicht mehr umgesetzt, weil die Staatsanwaltschaften nicht dem Gesetz unterworfen sind, sondern dem parteipolitischen Ansichten der Bundesregierung folgen müssen, wie man noch vor einigen Jahren auf der Internetseite des Generalstaatsanwalt lesen konnte, bevor wir öffentlich darauf aufmerksam gemacht haben und dieser Tätigkeitseintrag gelöscht wurde.

Die Beklagten verschleudern die von der deutschen Bevölkerung erpreßten Steuergelder in der ganzen Welt ohne Erfordernis, Nachweis und Zustimmung der deutschen Bevölkerung.
Dabei fehlt das Geld in den Gemeinden, viele Alte leben an der Armutsgrenze, die Renten und Löhne in Mitteldeutschland betragen nur die Hälfte im Vergleich zum Westen, trotz angeblicher Einheit seit 30 Jahren.
Die Einheit wurde dabei aus der Plünderung des Volkseigentum der Mitteldeutschen finanziert und diese Plünderung geht bis zum heutigen Tag weiter, weil sie durch das künstlich erzeugte finanzielle Defizit, zwischen Einnahmen und Ausgaben, ihren Grund und Boden, nicht mehr erhalten können.

Die Beklagten begnügen sich nicht damit Notleidenden auf der ganzen Welt in ihren Ländern zu helfen, sondern wollen jeden Flüchtling oder Migranten, im Territorium ansiedeln und die deutsche Bevölkerung dazu verpflichten, Unterkunft, Nahrung, Kinder auch in der Heimat und wirtschaftliche Gleichstellung zu finanzieren.
Die ganze Welt aufzufordern, in das Territorium der deutschen Bevölkerung zu kommen und von deren Arbeitsleistung zu leben, kann nur von einem psychisch gestörten Individuum ausgehen. Denn jedem, der einmal versucht hat, noch in eine überfüllte Bahn zu steigen, ist die Verantwortungslosigkeit, für derartiges Verhalten bewußt geworden und hat die logische Erkenntnis erlangt, daß daraus ein Schaden für alle Insassen entstehen muß.
Genau dieses Szenario, das Menschen durch dieses Handeln zu Schaden kommen müssen, wollen wir unter anderem aufzeigen und durch Ihre Entscheidung verhindern.
Jedem Deutschen muß frei gestellt bleiben, wie viel Migranten er bei sich zu Hause aufnimmt und für deren Existenz sorgt. Eine Kollektiv verordnete Übernahme der Verantwortung über die Migranten, unter Nötigung und Zwang, für die deutsche Bevölkerung, durch die Beklagten, ist verfassungswidrig.

Die Beklagten unterstützen ungefragt mit den Steuergeldern der deutschen Bevölkerung einen Krieg gegen Russland. Die Rüstungsindustrie partizipiert von dieser verfassungswidrigen Umverteilung der Werte der deutschen Bevölkerung an erster Stelle. Verfassungswidrig sind auch die Geldleistungen, welche über die Bundeswehr letztlich an die USA für Waffenfinanzierungen laufen.
Das ist ein offenkundiges Verbrechen an der deutschen Bevölkerung und der totale Krieg.
Denn wie nach dem 2.Krieg, wird die deutsche Bevölkerung wieder für die Finanzierung der Schäden in der Ukraine herangezogen.
Wobei heute schon abzusehen ist, daß es von russischer Seite eine Reaktion auf den Krieg, den die Bundesregierung und alle Beklagten bis zum Bürgermeister, führen oder dulden, in nicht unerheblichem Ausmaß geben wird.
Dieser Krieg, aus den Lehren der Geschichte, ist Verfassungsbruch. Denn unter dem Aspekt, daß die USA diesen Krieg inszeniert haben und die territoriale Hoheit in diesem Territorium besitzen, dann geht wieder ein Krieg von Deutschland aus, was von den Beklagten unterstützt wird.

Nichtanwendung Grundgesetz

Die durch das Grundgesetz vorgesehene Übergabe der Verantwortungen an Stellvertreter und andere, kann auf Grund der Tatsache, daß alle Beklagten gegen die Interessen der deutschen Bevölkerung handeln, nicht gewährleistet werden. Ein weiterer Hinderungsgrund nach dem Grundgesetz für die BRD handeln zu können ist, die genannte Tatsache, daß alle Beklagten und die Akteure der BRD, auf Grund des illegalen verfassungswidrigen Wahlgesetzes illegal an der Macht sind, beziehungsweise von illegalen Personenkreis in ihr Tätigkeitsfeld eingesetzt wurden. Eine Heilung des derzeitigen Zustand, ist durch diesen Personenkreis nicht möglich. Nur die deutsche Bevölkerung kann eine Heilung, hin zu einem freiheitlich demokratischen Rechtestaatprinzip, durch die Gemeindeversammlungen in den Gemeinden gewährleisten.

Durch das Bundesverfassungsgericht ist es erforderlich, zu unseren Anträgen zu entscheiden. Um Chaos zu vermeiden und die Rechteordnung der deutschen Bevölkerung wieder herzustellen, ist die Anordnung zu treffen, daß in den Gemeinden Gemeindeversammlungen zu bilden sind, welche das jetzige Parteiensystem abzulösen haben, um ein freiheitlich demokratisches Rechtestaatprinzip wieder herzustellen.

Echte Demokratie kann nur von der deutschen Bevölkerung ausgehen und um dieses Prinzip tatsächlich zu gewährleisten, kann die Demokratie nicht am Wahlabend vorbei sein. Denn danach wird die deutsche Bevölkerung nie wieder nach ihren Interessen befragt.
Das Parteisystem entscheidet ausschließlich und Formen wie ein Fraktionszwang bei Abstimmungen, sind verfassungswidrig, wegen dem Eingriff in die Individualrechte, der, wenn auch illegal gewählten, angeblichen Volksvertreter.
Es können erstmalig in der Geschichte zukünftig keine Gesetze mehr von „oben“ gemacht werden, sondern nur durch die Bevölkerung und deren Annahme durch Abstimmung in den Gemeinden. Zur Kontrolle der Steuergelder müssen deren Abgabe unter der Kontrolle der Gemeinden erfolgen. Steuergelder zur allgemeinen Finanzierung der Verwaltung müssen Zweck gebunden bei den Gemeinden beantragt werden. Diese Vorgehensweise wird künftige Kriege verhindern. Kommunalbetriebe wirtschaften nicht Gewinn orientiert.
Das Rechtsprechungssystem kann nur unabhängig von der Verwaltung, tatsächlich Recht sprechen, das nicht auslegbar sein kann.
Die Verwaltungsorgane sind einzig zur Verwaltung da und haben keinerlei Entscheidungsgewalt. Diese liegt einzig in der deutschen Bevölkerung, in deren territorialen Wirkungsbereich.

Die Annahme unserer Klage und die Entscheidung der Richter wird bei der erdrückenden Beweislast zeigen, wessen Interessen Sie vertreten und ob Sie nur Recht und Gesetz verpflichtet sind, wie es das Richtergesetz festschreibt.

Hochverrat und Kriegführung

Nachweislich der Fakten und der Tatsache das die USA immer noch Krieg auf deutschen Boden und von deutschem Boden führen, sowie durch die Stationierung von Nuklearwaffen und Giftgas die deutsche Bevölkerung in Geiselhaft genommen hat, falls ein Unfall passieren sollte und angesichts der Tatsache, daß die USA kein Interesse an einem Weltfriedensvertrag haben, die deutsche Bevölkerung über den Artikel 120 Grundgesetz für die BRD gezwungen wird einen Teil der Rüstungsausgaben für die USA zu tragen, um auf der ganzen Welt ihre Interessen mit Gewalt umzusetzen, ist es offenkundig, daß die USA immer noch Krieg gegen die deutsche Bevölkerung führt. Die Beklagten stehen unter direktem Befehl der USA und damit ist offenkundig der Beweis erbracht, daß die Beklagten aktiv am Krieg gegen die deutsche Bevölkerung, zu deren Schaden beteiligt sind.
Denn das Grundgesetz für die BRD wurde nachweislich nach unzähligen Vorstellungen von den USA bestätigt und die ersten Verantwortlichen für die BRD wurden auch durch die USA bestätigt, was sich bis heute nicht geändert hat.
Als einen Beweis für unsere Fakten möchten wir auf die Frau von Adenauer verweisen, deren Schwester zufällig die Frau des obersten Militärvertreters der USA, in unserem Territorium war.

Die aufgelisteten Fakten beinhalten jeder den obligatorischen Verfassungsbruch durch die Beklagten und sind offenkundig verfassungswidrig. Diese Tatsachen bedürfen der richterlichen Feststellung.

Hochachtungsvoll

Der Sprecher der
Stadtgemeinde Cottbus