Schreiben an oberstes Gericht der russischen Föderation

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht
Politische Vertretung
Die Nachfahren der Angehörigen
der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
W. Külz Str. 49
03046 Cottbus

Das Oberste Gericht der Russischen Föderation
Wjatscheslaw Lebedew
Povarskaya St, 15,
121260 Moscow,
Russische Föderation

26.03.2018

Sehr geehrter Wjatscheslaw Lebedew, sehr geehrte Richter des Obersten Gericht der Russischen Föderation,

wir die Nachfahren der ethnischen Minderheit aus dem Volke der Preußen, beehren uns, Sie mit nachfolgender Bitte zu beschweren.

Zum allgemeinen Verständnis und um Irritationen zu vermeiden ist es erforderlich, Ihnen vorab nachfolgende Erkenntnisse zu unserer Existenz und Personenstand zu eröffnen.

Unser Rechtstand:

Sollten Sie der Recht(s)vermutung unterliegen, daß wir in der juristischen Person=tote Sache=Firma (§ 28 PAuswV) handeln möchten und Deutsche nach Art.116/1 mit deutscher Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934, und Staatenlose (Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen vom 28.9.1954) sind, dann widersprechen wir dieser diskriminierenden Annahme auf das entschiedenste.

Wir haben nachweislich dokumentarisch unseren Austritt aus der faschistischen deutschen Staatsangehörigkeit (5.2.1934) nach § 18 u.ff. StAG beantragt, doch diese Entnazifizierung und die Ausstellung der Urkunde (Urkundenunterdrückung, StGB), wird uns bis heute von der Verwaltung des BUNDes verweigert.

Denn das StAG der BRD beruft sich unter Täuschung auf das RuStAG von 1913, in welchem steht: „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem BUNDESSTAAT besitzt“. Demzufolge z.B. Preußen. Dem entgegen bezieht sich die Staatsangehörigkeit der BRD aber auf die illegale (Urteil des Tribunal General in Rastatt vom 06.01.1947) deutsche Staatsangehörigkeit des 3. Reich vom 05.02.1934 aus der Verordnung zum Gesetz zur Neuordnung des Reiches.

Durch die Reorganisation des Rechteträger Freistaat Preußen (1) mit seiner Volksverfassung vom 30. November 1920 wurde die Körperschaft des öffentlichen Rechtes wieder aktiviert, demzufolge die dazugehörige Provinz Brandenburg und die sich in diesem Rechtkreis befindliche Stadtgemeinde Cottbus, als selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Die entsprechenden Reorganisationen wurden veröffentlicht und den zuständigen Verwaltungen des BUNDes und der UN mitgeteilt. Richterlich legitimierte Widersprüche, zu diesen Reorganisationen mit dem Ziel eines souveränen preußischem Verfassungsstaat mit der Gewährleistung der tatsächlichen Selbstbestimmung der Gemeinden zu errichten, wurden vom BUND oder international, nicht geltend gemacht.

Wir widersprechen der biblischen Auslegung in Römer 13, 1 , denn die Obrigkeit lebt nicht in Gott, das was sie von den Untertanen verlangt.

Ein echter Staat, ist die von seinem Volk direkt kontrollierte Selbstverwaltung, welcher seine Existenz und höchste Aufgabe in der Fürsorgepflicht für dieses Volk schöpft.

Nach Cestui Que Vie Act von 1666 haben wir uns nach kanonischem Recht, welches die Grundlage jeglichem europäischen Rechts darstellt, beim Vatikan unter Zeugen lebend gemeldet und deshalb wird unser Familienname in Sperrschrift geschrieben, um diese Unterscheidung klar zu dokumentieren.

Aus dieser Erkenntnis ist unumdeutbar herzuleiten, daß wir nicht mehr zum Eigentum des BUNDes (Artikel 133 Grundgesetz für die BRD) gehören, denn wir haben auf die Rechte und Pflichten der juristischen Person=Sache nach § 28 PAuswV, verzichtet.

Denn beschwerdefähig ist nur wer Träger von Grundrechten ist ( BVerfGE 129.78) Grundrechte dienen der Freiheitssphäre des einzelnen Menschen als natürliche Person gegen staatliche Gewalt (BVerfGE 15.256.21.262.59.231.61.82).

Zwangsmitgliedschaften sind in jedweden Vereinigungen unzulässig, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR Art.20 Satz 2, Anerkenntnis der BRD durch Art. 25 Grundgesetz für die BRD.

Als Minderheit stehen wir unter dem Schutz der UN Resolutionen 56/162 und Pakt über bürgerliche und politische Rechte, welche durch den Art. 25 Grundgesetz für die BRD, von der Verwaltung des BUNDes, verpflichtet, anerkannt werden müssen.

Die öffentlich gewordenen 12 BAR Vermutungen, welche Sie möglicherweise auf uns als natürliche Personen in Anwendung bringen wollen, weisen wir entschieden und widerlegt zurück.

Das ist ein öffentliches Schreiben mit entsprechend öffentlicher Erklärung und unterliegt keinem Privatrecht.

Wir haben eine Willenserklärung zur Anerkenntnis des Grundgesetz für die BRD geleistet und ziehen unsere Legitimation aus dem Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die BRD (Juristische Definition: Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetztem Gebiet).

Wenn wir das Grundgesetz der BRD nennen, definieren wir damit immer, das letzte für dieses Territorium gültige oberste Gesetz in seiner legitimen von den Siegermächten gemachten Fassung von 1949. Welches wir durch unsere veröffentlichte Willenserklärung, auf Grund der darin enthaltenen Gewährleistung unserer unveräußerlichen Geburts-, Grund-, und Menschenrechte anerkennen.(http://provinz-brandenburg.org/)

Durch unsere Geburtsrechte haben wir entsprechend § 1 RuStaG von 1913, und Grundgesetz für die BRD, Art. 116/2 mit entgegengesetztem Willen zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 und Art.146 das Recht auf einen Verfassungsstaat, die preußische Staatsangehörigkeit des letzten legitimen preußischen Staates mit seiner Verfassung vom 30. November 1920. Aus dieser Rechtebene ziehen wir unsere Rechte und Pflichten als natürliche Person. Dieser Verfassungsstaat wurde rechtwidrig zerstört, um das 3. Reich zu installieren, welches dokumentarisch nachweislich, bis heute fortgeführt wird (Urteil des europäischen Gerichtshof veröffentlicht in ZDF Nachrichten vom 03.02.2012, BRD Dokumente mit Wasserzeichenadler des 3. Reich, deutsche Staatsangehörigkeit Ursprung 3. Reich).

Deutschland wird derzeitig definiert: In den Grenzen von 1937, weil ab 1938 Neu Schwabenland zum 3. Reich gehörte und von den US Truppen 1947 nicht besetzt werden konnte. Der angebliche kalte Krieg war ein Weltkasperletheaterstück zur Verschleierung dieser Tatsachen.

Der BUND hat unter Täuschung und Betrug den Vertrag mit der Bevölkerung zur Gründung des Verfassungsstaates Wiedervereintes Deutschland, nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD, gebrochen.

Zur Angelegenheit:

Sehr geehrter Wjatscheslaw Lebedew, sehr geehrte Richter des Obersten Gericht der Russischen Föderation, wie Sie den oben genannten Tatsachen entnehmen können, gehören wir einer ethnischen Minderheit an, welche durch die UN Resolutionen und Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten der EU, unter diesem Schutz steht, weil wir nicht mehr Deutsche nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD sind und damit nicht mehr dem BUND untergliedert sind, welcher zur Verwaltung der Nationalsozialisten von den Siegermächten eingesetzt wurde. Demzufolge fallen wir nicht unter die Dortrin des bis heute nicht beendeten 2. Weltkrieg, daß alle Nationalsozialisten im offenen Strafvollzug ohne Menschen Grund und Staatsrechte zu halten sind, zur ungehinderten Entnahme von Reparationsleistungen aus deren körperlicher und schöpferischer Tätigkeit auf unbestimmte Zeit.

Dieser Fakt wird durch das Urteil des internationalen Gerichtshof vom 02.03.2012 bestätigt, durch die Aussage die BRD ist der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich.

Wir denken, daß gerade Ihnen als Richter bekannt sein muß, daß wir Preußen unseren Ursprung in der Rus haben und ethnisch eng mit dem russischen Volk verbunden sind. und somit keine Zweifel an der Existenz Preußens bestehen. Dieser Fakt wurde nochmals durch die Aufhebung des Kontrollratsgesetz Nr. 46 durch Ihre Regierung bestätigt. International anerkannt ist auch die Tatsache, daß das 2. deutsche Reich nicht unter gegangen ist, sondern mangels eigener Verwaltung nicht handlungsfähig ist. Wobei man feststellen muß, daß die BRD jegliche Bewegung zur Umsetzng des Art.146 Verfassungsstaat brutal mit allen Mitteln verhindert. Die angebliche freie Entscheidung vorgegeben durch die Siegermächte ist eine Farce. Trotz aller Widerstände, politischer Verfolgung, Verhetzung Schädigung haben wir der deutschen Staatsangehörigkeit entsagt und eine Körperschaft des öffentlichen Recht zur Vertretung preußischer Interessen gegründet.

Wiederholt mußten wir feststellen, daß Angehörige unserer Körperschaft des öffentlichen Recht und politische Vertretung preußischer Interessen, die Einreise in Ihr Land mit unseren auf unserer Internetseite veröffentlichten Ausweisdokumenten, verweigert wurde.

Jedes Mal wurde gefordert, daß man uns in der Russischen Föderation nur als Deutsche anerkennt, wenn wir als Nationalsozialisten einreisen und als Preußen keinen Zutritt erhalten. Ihre Botschaft in Berlin hat uns den Zugang, in Bezug auf eine Hilfe, Schutz und Anerkennung verweigert. Ihre Regierung ignoriert unsere Hilfeersuchen als ethnische Minderheit und macht Geschäfte mit dem Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich. Denn man hat Hitler besiegt, aber zu keinem Zeitpunkt den Faschismus beendet, noch wird dieser Fakt vor Ihrer Bevölkerung thematisiert.

Es ist ein völkerrechtliches Verbrechen, daß nach dem Sieg über Hitler nicht wieder der demokratische Zustand, Freistaat Preußen, hergestellt wurde, welcher durch den Hitlerfaschismus, welcher keine deutsche Erfindung war, außer Kraft gesetzt wurde.

Im Gegensatz zur Wissensverbreitung in Deutschland, dürfte in der Russischen Föderation allgemein bekannt sein, daß die BRD, durch Urteil des internationalen Gerichtshof vom 03.02.2012 festgestellt wurde, der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist. Aus diesem Grund werden die ahnungslosen und gutgläubigen Deutschen, mit der deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 gehalten, BRD Ausweisdokumente mit 14 federflügligen Wasserzeichenadler des 3. Reich ausgegeben und diverse Gesetze aus dem 3. Reich tagtäglich angewendet. Insbesondere die Abgabenordnung aus dem 3. Reich zur Erpressung von Steuergeldern.

Es dürfte Ihnen bekannt sein, daß das 3. Reich, entsprechend dem Urteil der Tribunal General Rastatt vom 06.01.1947 illegal zustande gekommen ist, demzufolge alle Gesetze aus dieser Zeit nichtig sind.

Alle Ausweisdokumente der Verwaltung des BUNDes, werden entgegen den Antragsformularen und dem § 5 PauswG und § 4 PassG, mit NAME statt Familienname ausgegeben. Damit haben diese Ausweisdokumente den Status der Ungültigkeit und sind Fantasiedokumente.

Ihnen dürfte auch bekannt sein, daß die DDR und die BRD 1990 aufgelößt wurden, zum Zweck der Gründung des Verfassungsstaat Wiedervereintes Deutschland, welcher nachweislich des Urteil des Bundesverfassungsgericht BvR 1341/90 nicht zustande gekommen ist. Ein weiterer Beweis, daß die BRD Dokumente Fantasieausweise sind und es für deren Existenz keine Rechtgrundlage gibt.
Das deutsche Volk hatte keinen Einfluß auf diese Vorgänge und ist nach wie vor dem BUND ausgeliefert. Die Regierung des BUND ist keine deutsche Regierung, noch vertritt sie deutsche Interessen. Unter Täuschung, Betrug, Gewalt und Angst hat sie die Macht über die deutschen Völker übernommen.

Die Deutschen welche diese Dokumente unterschrieben haben, sind demzufolge formaljuristisch juristische Personen=Sachen=Firmen. § 28 PAuswV erklärt deutlich den Unterschied zwischen juristischer und natürlicher Person. Für die Deutschen gelten deshalb keine Grund- und Menschenrechte, denn sie sind formaljuristisch keine Menschen. Die Gerichtspraxis in Deutschland beweist diese Tatsachen.

Der BUND hat den heiligen Auftrag, welchen er vor Gott und den Menschen übernommen hat gebrochen. Verstoß gegen die UN Charta, hier der Art 73 Kapitel XII;

Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben; sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern; zu diesem Zweck verpflichten sie sich,

a) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt, die gerechte Behandlung und den Schutz dieser Völker gegen Mißbräuche unter gebührender Achtung vor ihrer Kultur zu gewährleisten;

b) die Selbstregierung zu entwickeln, die politischen Bestrebungen dieser Völker gebührend zu berücksichtigen und sie bei der fortschreitenden Entwicklung ihrer freien politischen Einrichtungen zu unterstützen, und zwar je nach den besonderen Verhältnissen jedes Hoheitsgebiets, seiner Bevölkerung und deren jeweiliger Entwicklungsstufe;

c) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;

Entsprechend der offenkundigen Fakten ist der BUND, welcher von den Siegermächten für die Verwaltung der unter Sachenrecht stehenden nationalsozialistischen, staatenlosen Deutschen, eingesetzt wurde für uns nicht zuständig. Denn dessen Verwaltung ignoriert unsere Rechte und bekämpft uns dokumentarisch nachgewiesen, mit Schikane, politischer Verfolgung, Verhetzung, Existenzvernichtung, Inhaftierung, Folter ect., weil wir die Weiterführung des 3. Reich in Deutschland durch den BUND international angeprangert haben.

Ein Schreiben an Ihre Botschaft, in Bezug auf die geforderten BRD Ausweispapiere, durch welche wir als Nationalsozialisten diskriminiert werden und unsere Menschenwürde genommen wird, wurde ignoriert.

Es ist für uns empörend, daß wir tagtäglich mit dem brauen Dreck aus der Geschichte zwangsweise besudelt werden, aber keine Regierung der Welt ein Interesse daran hat, den Holocaust Faschismus auf deutschem Boden tatsächlich zu beenden.

Um unsere Bemühungen zur Beseitigung des Holocaust Faschismus zum Erfolg zu führen, haben wir uns jetzt an das jüdische Volk gewendet und dort um Hilfe und Unterstützung nachgesucht, denn zweifelsfrei hat dieses nachweislich das größte Interesse an unserer Arbeit.

Eine Feststellungsklage, zur Legitimität unserer öffentlichen Distanzierung vom 3. Reich und Nationalsozialismus, wurde uns in den Gerichten in Deutschland nachweislich versagt. Der Rechtweg in Deutschland ist uns abgeschnitten. Unsere Rechte können wir nicht geltend machen.

Durch die Diskriminierenden und Entwürdigenden Forderungen der Bediensteten der russischen Föderation, zum Besitz nachweislicher Fantasiedukumente mit nationalsozialistischen Hintergrund und Entwürdigung zur Sache, ohne Grund- und Menschenrechte, sind unsere Schutzwürdigen Minderheiteninteressen und Rechte verletzt worden.

Wir bitten aus den geschilderten Fakten das Oberste Gericht der russischen Föderation, festzustellen, das wir als legitime dokumentarisch nachgewiesene Preußen mit unseren Ausweispapieren, Heimatschein, in die Föderation einreisen können oder ob es legitim ist, daß wir unter Zwang und Nötigung Ihrer Bediensteten nur als dokumentarisch nachgewiesene Nationalsozialisten in Ihr Land einreisen dürfen. Diese derzeitige Praxis wirft die Frage auf, weshalb hat Russland gegen die Deutschen gekämpft, wenn es nachweislich der Existenz des Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich, die BRD, nicht um die Beseitigung des Faschismus ging, was öffentlich dokumentiert behauptet wird.

Nach unserem Kenntnisstand ist diese Feststellung des Gericht kostenfrei, weil es keine Streitpartei gibt, welche begünstigt werden kann, sondern sie dient einzig der Rechtpflege durch die Überprüfung der Gesetze und Normen.

Falls die angeführten Fakten für die Beurteilung der Feststellung nicht ausreichen, dann bitten wir, uns zu informieren, daß wir Ihnen die noch fehlenden Fakten übermitteln können.

Unsere legitimen Ausweisdokumente, zur allgemeinen Ansicht, im Verfassungsstand vom 30. November 1920, haben wir auf unserer Internetseite http://provinz-brandenburg.org/ veröffentlicht. Widersprüche dazu von Seiten des BUND oder International gab es nicht.

Zur Vermeidung weiterer Diskriminierungen, Entwürdigungen und wirtschaftlicher Schäden, bei der versuchten Einreise in Ihr Land, ist eine zeitnahe Bearbeitung erforderlich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir ohne eine Schutzzusage von Ihnen keine Familiennamen unserer Angehörigen der Körperschaft des öffentlichen Recht preisgeben, um diese bestmöglich vor der Verfolgung des Faschismus schützen zu können. Ihnen müsse wir nicht erklären, daß die Gestapo von damals heute nur einen anderen Namen trägt, aber die gleichen Aufgaben erledigt.

Hochachtungsvoll

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen

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