Beispiel Einspruch Landgericht Cottbus

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht, Politische Vertretung
W. Külz Str. 49
[03046] Cottbus

Landgericht Cottbus
Herr DRÄGER
Gerichtsstr. 3-4
03046 Cottbus

15. August 2020

Einspruch § 338 ZPO nach Vorgabe durch Recht(s)behelf und Erklärung zur Besorgnis der Befangenheit der mitwirkenden Richter in der Klage der Stadtwerke Cottbus gegen die juristische Person=Firma Herrn Lutz Prast, durch Versäumnisurteilsentwurf ohne Ausfertigungsdatum
Geschäftsnummer 2 O 229/20

Sehr geehrter verantwortlicher mitwirkender Richter Herr (Vorname verschleiert) DRÄGER, in dem Verwaltungsakt 2 O 229/20, Stadtwerke Cottbus gegen die juristische Person=Firma Herr Lutz Prast, Staatsangehörigkeit deutsch, unter welcher widerrechtlich die natürliche Person der Mann Lutz mit dem Familiennamen P r a s t Staatsangehörigkeit Preußen nach Art, 116/2 Grundgesetz für die BRD, über die Sachenrecht(s)fiktion, von Ihnen wider besserem Wissen vorsätzlich Ihrer Indoktrination, beschwert, genötigt und geschädigt wird.

Zur Vermeidung von falschem Gedankengut in Ihrer Indoktrination, möchten wir Ihnen nachfolgendes zu unserem Rechtestand zur Kenntnis bringen.

Nachfolgend versuchen wir Ihnen die schwierigen juristischen Zusammenhänge klar und verständlich mit den konkreten gesetzlichen Fakten darzulegen, um Ihnen die Möglichkeit in die Hand zu geben, die entsprechenden verantwortlichen Institutionen mit diesem Schriftsatz aufzufordern, eine Korrektur in ihrer Handlungsweise vorzunehmen.

In jeder Meldung zur Person, in den Institutionen des BUND, wurde deutsch eingetragen, bei der Staatsangehörigkeit. Der dazugehörige Nummernschlüssel 000, bedeutet keinem existierenden Staat zu ordnenbar.
Wir denken die Zahl NULL muß nicht definiert werden.

Der formaljuristische Hintergrund dazu ist, daß die angebliche Staatsangehörigkeit deutsch, also die deutsche Staatsangehörigkeit, ihren Ursprung im Gesetz zur Neuordnung des Reich vom 5. Februar 1934 hat.
Das 3. Reich ist nicht legal zu Stande gekommen, weil es nicht durch das Volk legitimiert wurde, sondern durch Gewalt. Denn vor der Wahl Hitlers, wurden 82 Abgeordnete, welche gegen ihn gestimmt hätten, aus dem Parlament entfernt. Das wurde im Urteil von Rastatt vom 6. Januar 1947 festgestellt. Demzufolge ist die deutsche Staatsangehörigkeit keine echte.
Beweis dazu ist das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954, in dem festgelegt wird, daß jedem Staatenlosen ein Personalausweis auszustellen ist.

Deshalb ist es für Ausländer auch möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit als zweite Staatsangehörigkeit zu besitzen, was bei einer echten nicht möglich wäre.

Man möge überlegen, welche Menschen es auf dieser Welt noch geben könnte, die in einer Staatenlosigkeit geboren werden könnten und deren Eltern keinem Staat zu zu ordnen wären?

An dieser Stelle ist es erforderlich auf den Personalausweis und die anderen BRD Dokumente kurz einzugehen, denn der BUND mit seiner Verwaltungsform BRD ist nicht dumm, formaljuristisch arbeitet man korrekt, nur die Betroffenen glauben nur und wissen nichts.

Der § 5 PAuswG und der § 4 PassG regeln klar und unmißverständlich, daß die in den Dokumenten bezeichnete Person, mit dem Begriff Familienname zu klassifizieren ist. Das wäre nach Definition dann die natürliche Person, welche als Mensch in dieser Recht(s)ordnung Rechte und Pflichten hat.

Die in der BRD durch den BUND ausgestellten Dokumente verstoßen aber alle gegen diese genannten §§ und klassifizieren die Person widerrechtlich mit dem Begriff Name.

Der § 28 PAuswV erklärt, daß es zwischen den beiden Begriffen tatsächlich einen eklatanten existenziellen Unterschied gibt. Denn die Person welche mit Name klassifiziert wird ist nicht mehr der Mensch, in Form der natürlichen Person, sondern die Firma, die juristische Person, welche nur noch den gleichen Namen trägt.

Der Hintergrund ist, eine juristische Person=Firma, kann nie allein handeln, sie benötigt immer einen Vertreter oder verständlicher gesagt Betreuer. Anwaltszwang ab dem Landgericht wäre so ein Beispiel, um Prozesse und deren Ausgang steuern zu können, Ursprung 3. Reich.
Natürlich hat eine juristische Person auch keinen Anspruch auf Menschenrechte ect. ect. ect.

Nicht vergessen, jeder Personalausweisträger hat mit seiner Unterschrift diesen Status als rechtmäßig freiwillig anerkannt. Deshalb schlägt die Verwaltung auch unbarmherzig zu, wenn Jemand die Dokumente abgibt. Die werden dann einfach aufgehoben, unter dem Motto, verlegt aber immer noch da. Alles was hier mit den Menschen getrieben wird, ist dem zufolge juristisch sauber.

Der Internationale Gerichtshof hat am 3. Februar 2012 mit Urteil festgestellt, daß die BRD der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich ist. Dieser entscheidende Fakt wurde für die Bevölkerung in den ZDF Nachrichten am gleichen Tag veröffentlicht. https://www.youtube.com/watch?v=ws4JuLOH8Ks .

Das ist der Grund, weshalb die BRD jedem neu geborenen oder zugewanderten, nur die deutsche Staatsangehörigkeit ausstellen kann. Beweis dazu ist das StAG der BRD. Das ist nur ein Beispiel. Die Gesetze aus dem 3. Reich sind in jedem Bereich anerkanntes und gültiges Recht, in der BRD.

Das StAG der BRD und internationale Gesetze , welche über den Art. 25 Grundgesetz für die BRD, gültiges und geltendes Recht auch hier sind, erklärt, daß es möglich ist, auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten.

Unsere Weltanschauung, inneren Werte und Einstellungen begründen unsere strickte Ablehnung des 3. Reich und der mit diesem in direkter juristisch offenkundig nachgewiesener Verbindung stehenden BRD.

Die Siegermächte, welche für die BRD das Grundgesetz gemacht haben, was Carlo Schmidt bei der Einführungsrede zum Grundgesetz bestätigt, haben im Artikel 146 festgelegt, daß das Grundgesetz für die BRD seine Gültigkeit verliert, an dem Tag, an dem die Deutschen einen Staat gründen, durch eine Verfassung. Der Staats und Verfassungsschutz schützt die Deutschen erfolgreich seit 1945 vor einem Staat und Verfassung. Wir sind die Opfer und können das beweisen.

Zum Verständnis, die BRD hat keine Staatsangehörigkeit BRD, somit gibt es kein Staatsvolk BRD, welches einen Staat BRD legitimiert haben könnte.

Aus völkerrechtlichen Gründen und Gesetzgebung, AEMR, Pakt über bürgerliche und politische Rechte, ect., kann man keinem Menschen seine Staatsangehörigkeit entziehen oder ihm diese verweigern. Deshalb haben die Siegermächte im Artikel 116 Grundgesetz für die BRD zwei Sorten von Deutschen festgeschrieben.
Im Absatz 1, die mit deutscher Staatsangehörigkeit, welche unter der Verwaltung der BRD stehen, nach Art. 133 Grundgesetz für die BRD und aus den genannten Gründen von dieser verwaltet werden durch das Parteiensystem, an dem in der Grundstruktur keine Änderung möglich ist, auch wenn neue Parteien gegründet werden.
Im Absatz 2, die Deutschen, deren Vorfahren im 3. Reich ihre echte Staatsangehörigkeit, durch das Gesetz zur Neuordnung des Reich widerrechtlich entzogen worden ist.

Das StAG der BRD bezieht sich explizit auf den Ursprung der Staatsangehörigkeiten im RuStAG von 1913, damit ist die preußische Staatsangehörigkeit formell auch von der BRD und deren Institutionen anzuerkennen. Im RuStAG § 1 steht „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt“, z.B. Preußen. Auch hier ist der Beweis impliziert, das die deutsche Staatsangehörigkeit keine echte sein kann, weil das 3. Reich und die BRD kein Bundesstaat waren oder sind.

Durch die Stadtgemeinde Cottbus K.d.ö.R. als Gebietskörperschaft handelnd, deren Verwaltungsangehörige wir sind, haben wir die Erfordernis erfüllt, hoheitliche, ähnlich staatlichen Rechte zu erzeugen, nach dem Vorbild der jüdischen Gemeinden in Brandenburg, welche mit dem Land Brandenburg sogar Staatsverträge abgeschlossen haben. Als preußische Gemeinde ist es damit ein Fragment des Bundesstaat Preußen. Zum besseren Verständnis sollte man bei Wikipedia den Sinn von K.d.ö.R. nachlesen, welche durch Grundgesetz in Verbindung mit Weimarer Reichsverfassung Anerkennung finden. Man lese und staune, was hier alles noch gültig ist.

Die Brandenburger Verfassung kennt beispielsweise nicht nur die Deutschen nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD, sondern noch andere, wobei man natürlich vermeidet, Preußen direkt zu nennen. Auch das Aufenthaltsgesetz § 2 sagt ganz deutlich, daß alle außer den Deutschen nach Art. 116/1 Ausländer sein müssen, demnach nicht zur BRD gehören und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen und nicht von dieser verwaltet werden müssen.

Wir können über unsere Vorfahren nachweisen, daß wir die preußische Staatsangehörigkeit haben und es gibt kein Gesetz, welches es uns verbietet Preußen zu sein, so wie ein Syrer, Afghane, Russe, Bulgare, Iraner, Türke ect. hier unter deren Staatsangehörigkeit in den Institutionen gemeldet sind.
Wir erwarten für uns die gleichen Rechte, nach dem Gleichstellungsgrundsatz, welche wir schlüssig und detailliert vorgetragen haben, wie diese den Genannten durch Ihre Verwaltung zu Teil werden.

Natürlich ist uns bewußt, daß die BRD als Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich uns nicht als Preußen anerkennen kann, denn dann würde sie das Unrecht des 3. Reich im Entzug der preußischen Staatsangehörigkeit zugeben müssen und die Vernichtung des preußischen Staat in der Weimarer Republik, mal wieder ohne Legitimation durch das Volk, sondern durch Parteienputsch, als direkten Wegbereiter für den Nationalsozialismus und würde sich selbst abschaffen, wenn es wieder ein preußisches Volk geben würde, welches einen rechtmäßigen Anspruch auf seine Heimat fordert.

Damit ist auch der Beweis impliziert, daß wir keine Reichsbürger sein können und deshalb von Ihren Institutionen verfolgt und geschädigt werden, denn diese gibt es erst seit dem 15. September 1935 durch Gesetz und diese müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, auf welche wir nachweislich verzichtet haben.

Wenn Sie neutral, unbefangen und nur den Gesetzen unterworfen wären, dann müssen Sie uns als natürliche Personen anerkennen, welche die gleichen Rechte haben, wie jeder andere Ausländer, welcher hier mit offenen Armen von den Verantwortlichen der Stadt empfangen wird.

Nachweislich wurde unser Verwaltungsangehöriger der Mann Lutz mit dem Familiennamen P r a s t Staatsangehörigkeit Preußen wiederholt von Ihnen wider besserem Wissen durch unsere Erklärung vom 4. und 20. Juli 2020 zur Angelegenheit vorsätzlich erneut beschwert, über die Sachenrecht(s)fiktion der juristischen Person und nicht in seinem korrekten derzeitigen Personenstand mit einem Versäumnisurteilsentwurf, welcher nicht Recht gültig unterzeichnet (§ 315 ZPO) wurde und somit keine Rech(s)kraft erzeugen kann.

Unklar und von Ihnen zu erklären ist, welches Volk Ihnen und den mitwirkenden Richtern die Legitimation zum richten erteilt hat, auf welches Sie sich im Versäumnisurteilsentwurf, ohne Nennung, berufen.
Wie oben dargelegt kann es kein BRD oder deutsches Volk sein, denn beiden fehlt der rechtmäßige Staat, noch der Status einer natürlichen Person. Was den Beweis impliziert, daß Sie keine staatlichen Richter sein können, weil das Landgericht Cottbus kein Staatsgericht derzeitig sein kann, denn Sie arbeiten nachweislich auch nur am und nicht im Landgericht.

Es ist kein freiwilliges Gericht, denn wir, noch der Beschwerte hat Sie angerufen, was den Fakt erhärtet, daß es sich um ein durch das Grundgesetz für die BRD, verbotenes Schiedsgericht handelt für welches Sie arbeiten.

Wir hatten in unseren genannten Schriftsätzen die Zuständigkeit des Landgericht moniert entsprechend § 38 ZPO, denn die beschwerte Person, welche nachweislich genötigt wird ist keine juristische noch hat sie ihren Recht(s)stand im Recht(s)kreis der BRD, wenn man den § 2 Aufenthaltsgesetz anerkennt, noch ein stillschweigendes Einverständnis gegeben.

Nachweislich Ihrer Einlassung durch den Versäumnisurteilsentwurf erkennen Sie und die mitwirkenden Richter das Grundgesetz für die BRD nicht an, denn Sie verstoßen offensichtlich gegen den Art 97, 101, 116 und mißachten absichtlich das grundgesetzlich zu gewährleistende Recht auf Gehör. Denn Sie entscheiden ohne mündliche Verhandlung, entgegen jeglicher gesetzlichen Regel, um unsere Beweislast nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen und nur nach Auffassung der imaginären „Kammer“ entscheiden zu können.

Wir hatten Ihnen mitgeteilt, daß wir die Vertretung unseres Verwaltungsangehörigen inne haben und dazu ermächtigt sind. In Ihren Geschäftsgebaren ist es so üblich, daß die Vertretung des Beschwerten durch eine Vertretung (Anwälte) übernommen wird und Sie mit diesen kommunizieren. Wir erwarten gleiches Verhalten gegenüber uns. Bisher stellen wir eine unrechtmäßige Diskriminierung gegenüber Minderheiten fest, welche den offenkundigen Rassismus in Ihrer Einstellung zur Schau trägt.
Wären wir Syrier, Iraner Iraker Afghanen Kurden Türken Russen Bulgaren Chinesen Vietnamesen oder andere hier in Cottbus lebende Minderheiten, dann würden Sie andere Maßstäbe zur Gewährleistung deren Rechte ansetzen, was den Beweis der genannten Fakten und den Vorwurf der Besorgnis der Befangenheit impliziert, welche ganz klar in direktem Zusammenhang zum Prozeß gesehen werden muß.

Durch Ihre Handlungsweise, nachweislich dem Versäumnisurteilsentwurf haben Sie dem Kläger, entgegen dem Gesetz, eine Gefälligkeit erbracht, ohne die von uns im Schriftsatz vom 4. und 20. Juli 2020 vorgetragenen Fakten zu würdigen.
Es muß angenommen werden, daß die beiden Schriftsätze nicht zur Kenntnis genommen wurden, weil keiner der Anträge auch nur erwähnt, noch erfüllt noch widersprochen wurde.

Ein Grundsatz des Recht ist, wer nicht widerspricht erkennt den vorgelegten Fakt an. Sie und Ihre Richter setzen sich nicht nur über das Grundgesetz und damit über jegliches Gesetz, sondern auch über jegliche Grundfeste des Recht, um die Machenschaften der jahrelangen dubiosen Immobiliengeschäfte in Cottbus zu decken. Ein unübersehbarer Sumpf von gegenseitigen Gefälligkeiten zum gegenseitigen Nutzen.

Die Richter verweigern die gesetzlich vorgeschriebene mündliche Verhandlung, um die gesetzlose Sachenrecht(s)fiktion weiter nutzen zu können, denn in einer mündlichen Verhandlung zur Gewährleistung des grundgesetzlich garantierten Recht auf Gehör würde durch die gesetzlich geforderte Personenfeststellung vor Beginn des Prozeß, das Kartenhaus der Fiktion zusammen brechen.
Der grundsätzliche Mündlichkeitsgrundsatz wurde nicht gewährt, somit nicht der grundgesetzlich garantierte faire Prozeß.

Denn nur die juristische Person steht unter dem Anwaltszwang nicht die natürliche Person, welche vor jedem ordentlichen Gericht sich selbst verteidigen kann, entsprechend der internationalen Rechte, welche über den Artikel 25 auch hier gelten müßten, aber wegen der Befangenheit und der Mißachtung des Grundgesetz für die BRD, von den mitwirkenden Richtern nicht gewährleistet wird.
Beweis dafür ist die erneute Nötigung, daß der Schriftsatz von einem Systemanwalt, welcher bei Übernahme von unserem Mandat durch seine „Kammer“ die Lizenz entzogen würde, bei Ihnen einlegen werden müßte.

Denn es wird weiterhin die juristische Person=Firma Lutz Prast Staatsangehörigkeit deutsch entsprechend der Eintragung in der Verwaltung der BRD, mit der widerrechtlichen Klassifizierung NAME, welche nicht selbst handeln kann und nicht die natürliche Person der Mann Lutz mit dem Familiennamen P r a s t, lebend Staatsangehörigkeit Preußen beklagt, welche aber nur in dieser Person handeln kann.
Offenkundig kann eine juristische Person selbst nicht handeln noch Kosten ausgleichen, wenn diese Firma nachweislich abgemeldet wurde.

Es bleibt zu klären, ob der BUND in Form der Verwaltung BRD rechtmäßig in den Besitz der Treuhand über den Namen Lutz Prast, welche er jetzt benutzt gelangt ist, nachdem das Versprechen der Gründung des Verfassungsstaat Wiedervereintes Deutschland nicht erfolgt ist.
Sie verweigern diese richterliche von uns geforderte Feststellung, welche exakt zum Prozeß gehört, aus eigenem Vorteil und der damit verbundenen Befangenheit.

Es ist offensichtlich, daß Sie und die mitwirkenden Richter durch Ihre indoktrinierten Handlungen auf Grund des Erhalt Ihrer monatlichen Bezüge den Recht und Verwaltungsnachfolger des 3 Reich, die BRD, maßgeblich in deren Erhalt unterstützen und somit den Faschismus in Deutschland weiter führen. Um nur ein Beispiel zu nennen, das Justizbeitreibungsgesetz, ist von Ihnen anerkannt und wird von Ihnen durch die Kostensetzung angewendet und ist ein reines Machwerk des Nationalsozialismus.

Der Versäumnisurteilsentwurf, ist inhaltlich und äußerlich nicht zu einer regelkonformen Vollstreckung anwendbar, ihm fehlt jegliche Recht konforme Eigenschaft.
Wir beantragen diesen zu verwerfen und unabhängige Richter, welche nicht befangen sind und nicht nur nach vorgegebenen Auffassungen entscheiden, in einem anderen als einem durch das Grundgesetz für die BRD verbotenen Schiedsgericht einzusetzen.

Der in dem Entscheidungsentwurf vorgebrachte § 47 Abs. 1 ZPO muß ins Leere gehen, weil die Angelegenheit seit 16 Jahren ruht und jetzt nicht mit, es duldet keinen Aufschub abgewürgt werden kann.
Nachweislich zeigt dieses Verhalten der Richter zum einen das Auslegen des Recht, wie man es nachweislich im 3. Reich vorgenommen hat, zum anderen die Gefälligkeit gegenüber den verantwortlichen der STADT COTTBUS und deren Firmen, die Angelegenheit zu deren Zufriedenheit abzuschließen.

Jeden Fakt in unseren Schriftsätzen haben wir mit §§ und Artikeln der nachweislich der Legislative gültigen Gesetzen untermauert und diese werden von den Richtern nicht gewürdigt, sondern als abwegig vom Tisch gewischt.
Es heißt in der Propaganda, Reichsbürger erkennen das Grundgesetz für die BRD nicht an und die daraus legitimierten nachfolgenden Gesetze. Wir stellen fest, daß die mitwirkenden Richter damit keins der von uns genannten Gesetze, Grundgesetz für die BRD, BGB, StAG der BRD, ZPO, StPO, PAuswG, PassG, AufenthaltsG u.s.w. anerkennen und infolge ihrer Staatsangehörigkeit deutsch, nur Reichsbürger sein können und damit untragbar im Richteramt sind.

Der erste Verfahrensgegenstand ist der Personenstand der beklagten Partei und dieser wird aus Befangenheitsgründen der mitwirkenden Richter nicht entsprechend der vorgebrachten gesetzlichen Fakten bewertet oder zumindest widerlegt, sondern dilettantisch abgewiesen.

Durch die wiederholte Einlassung der mitwirkenden Richter in der vorsätzlich falschen die Tatsachen verdrehenden Behauptung der Beklagte, die juristische Person=Firma Herr Lutz Prast Staatsangehörigkeit deutsch hätte sich in der Angelegenheit eingelassen, blendet man uns, die K.d.ö.R. Stadtgemeinde Cottbus als seine Weltanschauungsgemeinschaft aus, diskriminiert uns damit in einer rassistisch motivierten untragbaren Art und Weise für einen nur dem Gesetz verpflichteten Richter untragbar.

Unser zitieren des Grundgesetz für die BRD entlockt den mitwirkenden Richtern am Landgericht Cottbus lediglich ein müdes ablehnen des selben und der diskriminierenden rassistisch motivierten im Stil des 3. Reich artikulierten schriftlich nachweisbaren infamen Verleumdung, wir hätten „wirre Vorstellungen“.
Das Justizunrecht des 3. Reich, welches angeblich aufgearbeitet wird und in ständiger Verbindung zu Handlungsweisen eines Roland Freisler steht, ist unabhängig des Zeitraum des Wirken dieser Person. Denn noch heute werden Preußen von diesem System zum Erhalt seiner Gewaltherrschaft verleumdet und geschädigt.

Der Besitz einer echten Staatsangehörigkeit kann nur für einen Richter der BRD unsinnig erscheinen, welcher durch den Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich, die BRD, gefördert finanziert und beschützt wird und im Gegenzug aus nichtigen persönlichem Vorteil dieses System mit allen Mitteln schützt und verteidigt.

Die mitwirkenden Richter stellen ab auf die Aussagen des AG Duisburg, NJW 2006, 3577.
In diesem wird noch einmal unsere Feststellung, das die BRD das 3. Reich ist bestätigt und damit von den Richtern akzeptiert.
Es heißt u.a.: „Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch, sie ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform“

Mit dem Deutschen Reich ist nur das 3. Reich gemeint, denn nur da waren die einstigen Staaten des 2. Reich Länder, wie auch heute.

„durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschränkt legitimierte Strukturen getreten“

Aber dadurch ist immer noch kein anderer Staat oder sonstige von einem deutschen Volk legitimierte Verwaltungsform entstanden. Denn auch im 3. Reich gab es Wahlen, aber wie heute kein Staatsvolk mit einer entsprechenden echten Staatsangehörigkeit.

Durch die Nennung des Urteils behaupten die mitwirkenden Richter am Landgericht Cottbus, wie deren Kollegen am Amtsgericht Duisburg, auch wir hätten Wahnvorstellungen und werden gleichgestellt mit rechtsradikalen Agitatoren.
Eine nicht hinnehmbare rassistisch diskriminierende Verleumdung unserer Verwaltungsangehörigen, welche in ihrer Weltanschauung für Frieden und Völkerverständigung und die Umsetzung des Artikel 146 Grundgesetz für die BRD einstehen.

Behauptungen wir würden die BRD nicht anerkennen und demzufolge wäre es unsinnig Anträge an Gerichte der BRD zu stellen, gehen ins Leere, denn wir erkennen die BRD als das an was sie ist, der Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich und wir distanzieren uns von diesem System, welches mit Gewalt unsere preußische Heimat besetzt hält. Wir versuchen unermüdlich, uns durch das Grundgesetz für die BRD rechtlich legitimen Weg unsere Rechte geltend zu machen und dokumentieren die Recht Brüche der verantwortlichen Richter für ein 2. Nürnberger Tribunal. Keinesfalls, wie durch Richter oft behauptet, schreiben wir lange Erklärungen zu unserem Rechtstand, um Gerichte zu beschäftigen.

Im von den mitwirkenden Richtern am Landgericht Cottbus, (Vornamen verschleiert) DRÄGER, HABENER, Dr,. UHLIG angeführten Urteil von Duisburg wird offenkundig festgestellt, daß das Grundgesetz für die BRD gültiges und geltendes Recht darstellt.
Jede unserer Erklärungen zur Person des Beschwerten, zu dessen Rechten und unsere Forderungen, bezieht sich explizit auf Artikel des Grundgesetz für die BRD und deren nachgeordneter Gesetze.

Keiner dieser Artikel des Grundgesetz für die BRD wird im Gegenzug von den mitwirkenden Richtern anerkannt und gewährt.

Der Beweis der Befangenheit entsprechend der detailliert und schlüssig vorgetragenen Fakten ist erbracht. w.z.b.w.

§ 315b Abs. 1 S.1 geht ins Leere, wir verweisen auf § 315a Abs.1.

Der Versäumnisurteilsentwurf ist Recht ungültig und wird von uns durch den Einspruch zusätzlich der anderen Gründe angefochten, weil er in der Recht(s)behelfsbelehrung entgegen dem Gesetz nicht mit 14 Tagen Einspruchsfrist durch die mitwirkenden Richter gestattet ist, sondern Recht widrig nur mit 7 Tagen, um eine endgültige Versäumnis zu ermöglichen.
Die nächste Recht Beugung wird damit erzeugt, daß wir zu keinem Zeitpunkt die Definition der Versäumnis erfüllt haben, denn die Schriftsätze gingen trotz der gesetzwidrigen Fristen Fristgerecht ein. Die dazu erforderlichen Prozeßvorraussetzungen und sowie das Fehlen von Versäumnisausschluß liegen nicht vor.
Die nächste Recht Beugung ist, daß nachweislich der Fakten keinesfalls eine Schlüssigkeit der Klage zu konstatieren ist, um ein Versäumnisurteil oder auch dessen Entwurf, auf Grund der fehlenden Unterschriften, anfertigen zu können.

Uns trifft nachweislich kein Verschulden der Versäumnis. Nach der Zustellung des Antrags der Klägerpartei auf ein Versäumnisurteil, ohne das eine mündliche Verhandlung anberaumt, war abzusehen und der Beweis erbracht, daß Kläger und mitwirkende Richter in gleichem Interesse arbeiten gegen den Beschwerten, in bewährter geschichtlicher Manier.
Wieder ein unumstößlicher Beweis der Befangenheit der mitwirkenden Richter, was mit Parteiverrat gleich zu setzen ist.

Wir fechten außerdem den mitwirkenden Richter Dr. UHLIG an, welcher kein Richter am Landgericht ist.

Wir wehren uns mittlerweile rechtlich seit über 10 Jahren erfolglos gegen die Willkür und Auslegung des Recht durch die Richter, des Recht und Verwaltungsnachfolger des 3. Reich, der BRD und kennen die immer gleichen Schachzüge zu unserer Schädigung, durch die Beteiligten.
Wir dokumentieren diese Recht Brüche für eine spätere geschichtliche Aufarbeitung, was derzeitig den einzigen Sinn und Inhalt unserer Arbeit darstellt.

Durch den fristgerechten Einspruch wird der Prozeß zurück gestellt.

Wir beantragen aus den schlüssig und detailliert vorgetragenen strafbaren Handlungen, welche einen Richter ad absurdum stellen und der nachweislichen nicht Anerkennung des Grundgesetz für die BRD, durch die mitwirkenden Richter, diese von dem Prozeß wegen der offenkundigen Befangenheit nicht zu zu lassen.

Denn diese werden in dem Prozeß ein weiteres Mal eine Versäumnis erfinden und damit abwürgen, auf das er abgeschlossen werden muß, weil auch die Berufung abgelehnt werden wird, was uns Erfahrungswerte zeigen, um die Angelegenheit nicht in Brandenburg einer Kontrolle zu unterziehen.

Sie Herr DRÄGER sind der vorsitzende Richter am Landgericht, wir sehen keine Person, welche in der Angelegenheit die Besorgnis der Befangenheit Ihrer Person und der Ihnen untergeordneten und abhängigen Richter am Landgericht neutral vornehmen könnte. Der von uns schlüssig und detailliert festgestellte Vorwurf der Befangenheit ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern wir haben auch das Motiv Ihres Handelns mit aufgedeckt. Deshalb fordern wir die Entscheidung durch Ihre vorgesetzte Stelle, das OLG Brandenburg.

Nach dem BGB fallen Kosten erst nach der Erbringung der Leistung an. Uns liegt kein nach ZPO § 315 von einem Richter unterzeichnetes Urteil vor. Offenkundig wurde die Leistung nicht erbracht. Eine Justizbeschäftigte (Vorname verschleiert) VIERKE beglaubigt nach Beurkundungsgesetz Unterschriften, welche tatsächlich nicht vorhanden sind. Das impliziert die Urkundenunterdrückung oder die Angestellten am Landgericht stehen über allen für uns geltenden Gesetzen.

Vorsorglich verweisen wir auf gleiches Recht für alle unter dem Gleichstellungsgrundsatz. Auf Grund der nachweislichen Verfolgung unserer Verwaltungsangehörigen, können wir keinen der willkürlichen Disziplinierung aussetzen und deshalb haben wir die Handlungsweise der Verwaltung des BUND übernommen und unsere Schreiben werden nicht mehr unterzeichnet.

Falls Sie besonderen Wert legen und bevor Sie den Schriftsatz abweisen, auf einen verschnörkelten Strich mit einem Füllfederhalter, an der Stelle der Unterschrift, welcher keiner Person zuordnenbar ist, dann teilen Sie uns das bitte mit, wir werden dann ein derartig beschriftetes letztes Blatt des Schriftsatz nachreichen.
Denn qualitativ anders geartete Schriftsätze bekommen wir aus Ihrer Verwaltung auch nicht.

Mit freundlichem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen
handelnd unter der K.d.ö.R Stadtgemeinde Cottbus

Das Schreiben wurde maschinell erstellt und ist im Rechtskreis des BUND auch ohne Unterschrift eine gültige und rechtskräftige Willenserklärung der Mitwirkenden (§ 130 BGB). Nach der Nennung von Personen würde wieder die Strafverfolgung des Systems einsetzen, zur Disziplinierung und Nötigung zur Abkehr der Forderung nach Friedensvertrag und Verfassung nach Art. 146 Grundgesetz für die BRD

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