Eilantrag zum Konkursverfahren über die Firmen des BUND

Ihr Lieben da draußen, welche Ihr auf die Straße geht, protestiert, Euch naß machen laßt und brüllt: Wir sind das Volk!
Wessen Volk seit Ihr tatsächlich? Die eine Hälfte der Regierung gehört nicht zu Eurem Volk, bei der anderen Hälfte hat das Geld den Charakter verdorben. Sie sind nicht dumm oder wissen nicht was sie tun. Sie erfüllen einen Plan, Schritt für Schritt bis zum Ziel und das ist nicht Euer Wohl.
Ihr wollt wirklich das Euer Protest zur Kenntnis genommen wird? Dann gebt Euren Personalausweis ab, verzichtet auf die deutsche Staatsangehörigkeit und haltet den Gegenwind aus, den Ihr dann bekommt.
Kopiert unseren Schriftsatz und schickt ihn an Euer nächstes Insolvenzgericht. Wir danken Euch dafür im voraus.

Stadtgemeinde Cottbus
Körperschaft des öffentlichen Recht, Politische Vertretung
W. Külz Str. 49
03046 Cottbus

Insolvenzgericht Berlin
Amtsgericht Charlottenburg
Der Präsident Prof. Dr. Dr. Peter SCHOLZ
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

12. Dezember 2020

Eilantrag zum Konkursverfahren über die Firmen des BUND

Sehr geehrter Präsident des Insolvenzgericht,
wir haben vor einigen Jahren durch Statut eine Weltanschauungsgemeinschaft gegründet, die
Stadtgemeinde Cottbus, K.d.ö.R. als Gebietskörperschaft handelnd, nach Art.140 Grundgesetz für
die BRD, in Verbindung mit Art 137, Abs. 5 der Weimarer Reichsverfassung. Durch unsere
Handlungen haben wir die Voraussetzungen erfüllt, als Deutsche nach Art. 116/2 Grundgesetz für
die BRD behandelt zu werden.

Unser Vorbild sind die jüdischen Gemeinden und deren Angehörige, welche durch die Institutionen
der BRD jegliche Unterstützung in ihrem Gemeindeleben erhalten.

Durch unsere Anerkennung der Volksverfassung des letzten preußischen Staat, sind wir als
Gemeinde ein Fragment dieses Freistaat Preußen mit seiner Verfassung vom 30. November 1920.

Dieser Staat wurde völkerrechtwidrig in der durch Parteienputsch zu Stande gekommenen
Weimarer Republik beseitigt, um das 3. Reich zu installieren, welches als BRD, laut Urteil des IGH
vom 3. Februar 2012, als dessen Recht und Verwaltungsnachfolger, weiter fort besteht.

Beweis dazu ist die Fortführung der 3. Reich Gesetzgebung von AO über Gemeindeordnung bis zur
deutschen Staatsangehörigkeit für alle Deutschen nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD, welche
ihren Ursprung im Gesetz zur Neuordnung des Reich vom 5. Februar 1934 hat.

Das 3. Reich ist illegal zu Stande gekommen und daher formaljuristisch nichtig.

Laut § 12 der Insolvenzordnung hat der BUND für sich selbst ausgeschlossen, das gegen ihn und
seine Länder eine Insolvenz/Konkurs durchgeführt werden kann.

Die Regelungen des Völkerrecht über den Staatsbankrott und die damit verbundene Entschuldung
über die steuerliche Enteignung der Bürger und nicht über die Auflösung des Staat, trifft auf den
BUND und die BRD nicht zu.
Beides sind nachweislich keine Staaten, denn sie besitzen keine Staatsangehörigen, welche ihnen
die Legitimation eines Staates verleihen könnten. Denn es gibt im Rechtskreis Deutschland, keine
Staatsangehörigkeit BUND noch BRD, siehe oben.

Die offizielle Definition Deutschland lautet, Gebiet in den Grenzen vom 31. 12. 1937.

Die offenkundige Verschuldung der Deutschen beträgt ca. 2.25 Billionen Euro Schulden und wächst
nach Angaben des Bund für Steuerzahler pro Sekunde um ca. 10.000 Euro.
Diese Schulden sind nachweislich stetig angestiegen und werden von den Verantwortlichen des
BUND, Ministerien firmierend mit dem Symbol der Weimarer Republik, BRD, Parteiensystem
Verwaltungsangestellten der BRD nicht bezahlt und werden erwartungsgemäß nicht freiwillig in
Eigenhaftung bezahlt werden.

Es handelt sich somit um einen vorsätzlichen Verwaltungsbankrott, zu lasten der
handlungsunfähigen Bürger/Deutschen nach Art. 116/1 Grundgesetz für die BRD, welche keinen
Einfluß auf diese Handlungen haben.

Durch die Maßnahmen der Verantwortlichen der Verwaltung der Deutschen nach Artikel 116/1
Grundgesetz für die BRD und deren Rechte nach Artikel 133 Grundgesetz für die BRD, im Rahmen
der „Coronapandemie“, ist abzusehen, daß es zu einem von langer Hand geplanten
Verwaltungsbankrott, zu Lasten der Bürger kommen muß.

Es handelt sich nachweislich um eine strafbare Konkurs/Insolvenzverschleppung durch die
genannten Verantwortlichen nach § 15 a Insolvenzordnung, welche jetzt durch Corona zu Lasten
der Bürger stillschweigend beseitigt werden soll.

Wir fordern von Ihnen die richterliche Feststellung des Konkurs, der Schuldfähigkeit und
Strafbarkeit der genannten Verantwortlichen und Feststellung der regulären Rechtebenen in diesem
verworrenen Verwaltungskonstrukt des BUND, zur Verschleierung der Haftung.

Wer und was ist der BUND, welcher durch den Artikel 133 Grundgesetz für die BRD, durch die
Siegermächte in die Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebiet eingesetzt wurde?
Gelten die Deutschen nach Artikel 116/1 Grundgesetz für die BRD als Wirtschaftsgut, weil sie
durch ihre Unterschrift auf den Personaldokumenten entgegen dem, § 5 PAuswG mit Name statt
Familienname klassifiziert werden und somit juristische Personen sind? (§ 28 PAuswV erklärt den
Unterschied)

Welche Recht verbindliche Haftung übernehmen die Ministerien des BUND, welche mit dem
Symbol des Adlers der Weimarer Republik firmieren? In welchem kausalen Zusammenhang stehen
sie zur BRD und den Deutschen?

Ist die BRD noch ein Recht verbindliches Verwaltungskonstrukt, auch wenn durch die Streichung
des Geltungsbereich des Grundgesetz 1990, als höchste Gesetzesnorm im Territorium, durch den
Außenminister der USA, dieses in seiner Anwendung unbestimmt ist?

In welcher Weise haften die Parteien, welche über Wahlen die Macht an sich gebunden haben und
für die Schulden eigenverantwortlich zuständig sind? Nach § 37 Parteiengesetz haben diese eine
Haftung für ihre Handlungen nach § 54 Satz 2 BGB ausgeschlossen.

Wir stellen fest, daß die gesamten Verwaltungsangestellten der BRD, welche direkt durch ihr Gehalt
von den Schulden für die Bürger profitieren, welche die Verwaltung erzeugt, kein Interesse an einer
Insolvenz haben und sind damit die Hauptschuldigen der Insolvenzverschleppung.

Als Fragment des letzten preußischen Verfassungsstaat beantragen wir in der Rechteebene der
K.d.ö.R. als Gebietskörperschaft handelnd, als Ausländer nach § 2 Aufenthaltsgesetz, die
Herauslösung des Eigentum des preußischen Staat und seiner Staatsangehörigen aus der möglichen
Konkurs/Insolvenzmasse, der Firmen des BUND und dessen derzeitigen Besitz (§ 351 InsO)

Es ist vom Gericht rechtlich zu prüfen, ob durch Vorsatz der Schädigung der Deutschen nach
Artikel 116/1 Grundgesetz für die BRD, der Ausschluß der Haftung des BUND und Parteisystem
statthaft ist.

Falls die Richter das nicht haften der Verursacher als Recht anerkennen, beantragen wir die
Insolvenz für alle Firmen des BUND/BRD. Nachweislich der Eintragungen aller Institutionen des
BUND in seiner Verwaltungsform BRD, im DUNS Verzeichnis, angefangen über Gemeinden,
Verwaltungen, Gerichte, Polizei, Bundestag ect., sind diese nachweislich der Fakten Firmen, als
diese für Bankrott zu erklären und zur sofortigen Schuldenbeseitigung aufzulösen.

Ein eventuell zu bestimmender Treuhänder kann demzufolge nicht aus dem Recht(s)kreis des
BUND oder seiner Verwaltungsform BRD eingesetzt werden.

Wir erwarten die in Gang Setzung des Verwaltungsakt und die Rückinformation mit
Konkurs/Insolvenznummer in einer Frist von 14 Tagen, auf Grund der nachweislichen
Eilbedürftigkeit des Verwaltungsaktes.

Falls Sie besonderen Wert legen und bevor Sie den Schriftsatz abweisen, auf einen verschnörkelten
Strich mit einem Füllfederhalter, an der Stelle der Unterschrift, welcher keiner Person zuordenbar
ist, dann teilen Sie uns das bitte mit, wir werden dann ein derartig beschriftetes letztes Blatt des
Schriftsatz nachreichen. In Anlehnung an die Schreiben aus Ihrer Verwaltung.

Mit freundlichem Gruß

Die nachgewiesenen legitimen Nachfahren
der Angehörigen der ethnischen Minderheit
aus dem Volke der Preußen ( Art. 116/2 GG)

Das Schreiben wurde maschinell erstellt und ist im Rechtskreis des BUND auch ohne Unterschrift
eine gültige und rechtskräftige Willenserklärung der Mitwirkenden (§ 130 BGB). Nach der
Nennung von Personen würde wieder die Strafverfolgung des Systems einsetzen, zur
Disziplinierung und Nötigung zur Abkehr der Forderung nach Friedensvertrag und Verfassung nach
Art. 146 Grundgesetz für die BRD.

Nachweislich unterschreibt im Recht(s)kreis der BRD kein Richter ein Urteil, wir erwarten gleiches
Recht für unser Schreiben und hilfsweise erklären wir es als beglaubigte Ausfertigung/Abschrift

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