Petition an die Landtagsabgeordneten zur Feststellung von Recht(s)verhältnissen in Bezug auf die in der BRD benutzten Personen

Landtag Brandenburg
Alter Markt 1
14467 Potsdam

15. September 2023

Petition an die Landtagsabgeordneten zur Feststellung von Recht(s)verhältnissen in Bezug auf die in der BRD benutzten Personen und Auswirkungen von Insolvenzen

Sehr geehrte Vorsitzende des Petitionsauschuß Carla Kniestedt, sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschuß des Brandenburger Landtag,

ich der Mann Lutz mit dem Familiennamen P r a s t, Deutscher nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD und Artikel 3/2 Verfassung des Landes Brandenburg, durch meine Willenserklärung zur nicht Einbürgerung unter der deutschen Staatsangehörigkeit in die Verwaltung der BRD, nachweislich meiner Geburtsrechte, anerkannt durch das StAG der BRD in seinem Verweis auf das RuStAG von 1913, melderechtlicher Angehöriger der Stadtgemeinde Cottbus, Körperschaft des öffentlichen Recht, als Gebietskörperschaft handelnd, Weltanschauungsgemeinschaft nach Artikel 140 Grundgesetz für die BRD in Verbindung mit Artikel 137(7)Weimarer Reichsverfassung, Fragment des Freistaat Preußen mit seiner Verfassung vom 30. November 1920 (1850), im Rechtekreis der Weimarer Republik, nachweislich der Symbolik auf dem Pass der BRD und des Bundesverfassungsgericht, als höchstes Recht-Organ, wende mich heute mit nachfolgender Petition an die Landtagsabgeordneten zur Feststellung von Recht(s)verhälnissen in Bezug auf die in der BRD verwendeten Personen.

Der § 1 des BGB erklärt, „ Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt“.

Mit anderen Worten erklärt, zum allgemeinen Verständnis für Nichtjuristen, wir sind in erster Linie Menschen ohne Rechte und Pflichten.

Wenn wir unsere Geburt vollzogen haben, dann sind wir fähig Rechte und auch Pflichten zu übernehmen. Für diesen Akt muß sich der Mensch einer Person unterwerfen, welche für ihn die Verwaltungsvorgaben erfüllt, weil der Mensch an sich, vom Schöpfer beseelt und mit freiem Willen ausgestattet, nicht verwaltbar ist.

Notwendig ist in zweiter Linie noch ein Staat, welcher durch das jeweilige Volk, dem der Mensch angehört durch eine Verfassung, oberstes Gesetz, „Hausordnung“, erzeugt wird, welcher nur die Interessen des Volkes vertritt nach innen und außen und den Schutz, Wohlfahrt und Zukunft des Volkes garantiert.
Als sehr gutes Beispiel wäre hier Israel zu nennen, mit allen seinen Weltorganisationen, welche nur die Interessen seines Volkes in fast jedem Land dieser Erde vertreten. Ich denke dieses Beispiel zeigt auf das anschaulichste, von was ich spreche und läßt keine Fragen offen.

Aus diesem Grund wird mit der Geburtsurkunde eine Person geschaffen, durch die der Mensch am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann und welche nach Artikel 10 EGBGB, „Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem diese Person angehört.“, dem Staat gehört.

Der Mensch empfängt damit eine Staatsangehörigkeit, welche ihm Rechte an und in dem Territorium zusichert, das dem Staat zugerechnet wird und dessen Schutz und Zukunft ihm von diesem gewährleistet wird.

Nach Maßgabe der Verfassung, welche die Menschen eines Territoriums beschließen, sind die Maßnahmen und Rechte der Handlungen der Verwaltung genormt, um den Schutz und die Zukunft der Menschen zu garantieren und diese vor Übergriffen der Verwaltung, Korruption und Mißbrauch der Gesetze zu schützen, in dem Kontrollmechanismen geschaffen werden, die vom Volk direkt kontrolliert und voneinander unabhängig arbeiten.

Diese Person wird als natürliche Person bezeichnet. Firmen werden auch als Personen in rechtlicher Betrachtung gesehen und werden zur Unterscheidung als juristische Personen bezeichnet.

Der § 28 Personalausweisverordnung erklärt dazu, daß es in Bezug auf die beiden Personen zur Unterscheidung verschiedene Begriffe zur Klassifizierung gibt. Natürliche Personen werden demzufolge mit Familienname klassifiziert und juristische Personen mit Name.

Die Schreibweise der Person ist auch eine juristische Unterscheidung und es ist irrig darauf abstellen zu wollen, daß es nur auf den Klang der zusammengefügten Buchstaben ankommen würde.

Das sind die wichtigsten formaljuristischen Aspekte zur nachfolgenden juristischen Betrachtung der in der BRD Verwaltung benutzten Personen, auf welche sich meine Petition bezieht und ich für die Gewährleistung meiner schutzwürdigen persönlichen Rechte die Recht(s)folgesicherheit durch die Volksvertreter des Landtag erörtert haben möchte.

In den Personendokumenten der durch die Verwaltungsform BRD ausgegebenen Personalausweis und Pass wird die Person mit Großbuchstaben bezeichnet und die Klassifizierung der Person erfolgt mit Name.

Nach den einschlägigen Gesetzen handelt es sich hierbei um eine juristische Person, welche offenkundig, weil es sich formaljuristisch nicht um einen Mensch in seiner natürlichen Person handeln kann, frei von Grund- und Menschenrechten sein muß.
Eine rechtlich sehr fragliche Situation, welche eine intensivere Betrachtung finden muß. Denn das Gesetz § 5 PAuswG und § 4 PassG schreiben vor, daß die Person in den Personendokumenten mit Familienname zu klassifizieren ist. Nur in dieser Form ist die Person, der Mensch in seiner natürlichen Person und kann Grund- und Menschenrechte überhaupt gewährt bekommen und bei nicht Gewährung einklagen.

Als Beispiel dafür möchte ich den Anwaltszwang aus dem 3. Reich anführen, welche den Kläger formaljuristisch unter Betreuung stellt und ihn entmündigt vor einem deutschen Gericht als rechtfähig anerkannt zu werden und sich selbst verteidigen und klagen zu können.

Ich verweise dazu auf den Pakt über bürgerliche und politische Rechte Artikel 14 (3), Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Artikel 6 (3) und die Allgemeine Erklärung zu den Menschenrechten, welche über den Artikel 25 Grundgesetz für die BRD in der BRD gelten sollten und die Recht(s)fähigkeit vor jedem Gericht garantieren, so daß sich jeder Mensch vor jedem Gericht selbst verteidigen kann und gehört werden muß.

Ein Recht, welches man mir in der Vergangenheit mehrmals an Brandenburger Gerichten abgesprochen hat, mit der Konsequenz eines Urteilsspruch zum Schaden meiner Person.

Wer Rechts bekommt, wenn er Recht fordert, was im englischen durch die Schreibweise unmöglich ist, kann nur den Deutschen untergejubelt werden. Besonders in der Verhöhnung, daß es durch die Streichung des § 15 GVG keine Staatsgerichte mehr gibt und demzufolge fraglich ist für wen Richter arbeiten, falls es Ausnahmegerichte nach Artikel 101 Grundgesetz für die BRD darstellen, wären sie verboten und freiwillige Gerichte wären eine Täuschung, denn man wird unter Zwang vorgeführt.

Befremdlich zu der genannten Person sehe ich die Tatsache, daß die Verwaltung für jegliche Verwaltung der Personen in der Verwaltungsform BRD eine Person verwendet in der Schreibweise Groß und Kleinbuchstaben mit der Anrede Herr oder Frau.

Die beiden Personen sind auch wenn der Inhalt der Sprachlaute gleich erscheint, keinesfalls identisch. Dazu ist die Schreibweise absolut abweichend.
Unter Betrachtung des Artikel 10 EGBGB ist der Name der Person die der Verwaltungsform BRD zufällt, eindeutig, Beispiel MAX MUSTERMANN und nicht Herr Max Mustermann.

Demzufolge können Grund- und Menschenrechte, welche zum Beispiel im Grundgesetz für die BRD festgeschrieben sind im Artikel 28, zum Beispiel die Selbstverwaltung der Gemeinden und deren finanzielle Unabhängigkeit von der Verwaltungsform BRD, nicht für Personen gelten, welche widerrechtlich als juristische Personen klassifiziert werden und nicht in Großbuchstaben verwaltet werden.

Im Grundgesetz für die BRD wird dieser nicht die Verwaltung von Personen zugesprochen, sondern nur die Verwaltung des Wirtschaftsgebietes, nach Artikel 133 Grundgesetz für die BRD. Der Artikel 146 beweist auch eindeutig, daß die BRD nur für eine kurze Übergangszeit geplant war und sich bis heute durch das Parteiensystem am Leben erhalten hat, in dem durch Wahl eine angebliche Legitimierung des Handelns für die Bevölkerung vorgespielt wird..
Die Entrechtung der Bevölkerung entgegen dem Gesetz unter Täuschung, Betrug und Zwang zum Besitz eines Personalausweis, dessen Doktrin durch die Unterschrift dieses damit verbundenen Vertrag anerkannt wird, macht die Bevölkerung zu formaljuristischen Wirtschaftsgut und die Verwaltungsform BRD hat damit ein Mittel gefunden, im Sinne des Grundgesetz für die BRD Artikel 133, auch die Menschen auszuplündern und nicht nur deren Volkseigentum.

Ein international geächtetes Verbrechen, denn die Allgemeine Erklärung zu den Menschenrechten erklärt im Artikel 20 Satz 2, daß Zwangsmitgliedschaften in jedweden Vereinigungen unzulässig sind.

Unter Betrachtung der derzeitigen Situation in der Verwaltungsform BRD kann ich nur den Schluß treffen, daß durch die Entrechtung der Person, für den Mensch, derzeitig die Parteien die Funktion des Betreuers formaljuristisch übernommen haben, denn der Artikel 28 kennt in seinem Sinn keine Partei, welche sich alle 4 Jahre Wählen läßt und jegliche Entscheidungen, dann ohne den Willen des Volkes trifft.

Denn selbst wenn ein vom Volk gewählter Vertreter die Interessen seines Wahlvolkes vertreten sollte, wird er über den Fraktionszwang in die Entscheidungen seiner Partei gezwungen, oder die Kanzlerin annulliert „politisch ungünstige Wahlen“ wie in Thüringen, gleich selbst.

Die Organe der Verwaltungsform BRD haben bisher nicht den kausalen Zusammenhang feststellen lassen, daß es ein Fortbestehen einer Rechtenachfolge beziehungsweise überhaupt einer legalen Vertretung des Volkswillens im Sinne des Grundgesetz für die BRD nach Artikel 28, durch Parteien geben kann.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß sich Parteien, also rechtunfähige Vereinigungen, dann noch im Parteiengesetz § 37 die Haftung vor dem Volk für ihr Handeln ausgeschlossen haben.
Können Sie sich vorstellen, welche Folgen es für unser gesellschaftliches Leben mitbringen würde, wenn jeder Mensch dieses gleiche Recht für sein Handeln fordern würde und für seine Handlungen nicht zur Verantwortung gezogen werden kann? Ein Irrenhaus wäre die Folge? Ich erspare mir den weiteren Vergleich, wer nicht unter Realitätsverlust leidet, versteht meinen Gedanken.

Mir wird immer wieder durch Vertreter der Verwaltungsform BRD mangelndes Verständnis für den angeblichen freiheitlich demokratischen Rechtsstaat BRD vorgeworfen und ich muß immer wieder betonen, das ich diese Einschätzung tatsächlich bestätigen muß.

Eine der Gründe weshalb ich mir immer wieder den freiheitlich demokratischen Rechtsstaat BRD durch die Leute erklären lassen möchte, welche durch die monatliche Zahlung des Schweigegeld diesen schützen hegen und pflegen und mir bis heute keine Antwort auf meine Fragen von der Verwaltung, Gerichten und Ministerien gegeben wird, um mein Staatsverständnis möglicherweise anpassen zu können.

Es geht mir hier in meiner Betrachtung der Realität in der Verwaltungsform BRD in keiner Weise um die Schreibweise der Person, denn das ist nur die Hülle. Entscheidend sind die Rechte und Pflichten und Zugehörigkeit zu welchem Staat, dem die unter Zwang durch die Verwaltungsform BRD, benutzte Person angehört.
Durch eine Anfrage der Linken im Bundestag wurde festgestellt, daß im Hintergrund angeblich noch ein deutsches Reich existieren soll, welches durch fehlende eigene Verwaltung handlungsunfähig ist.

Eine Halbwahrheit, welche nicht dazu geeignet ist Wissen unter die Bevölkerung zu bringen, sondern damit gewollt, das Gegenteil erreicht wird.
Denn auf deutsch sprachigem Territorium gab es mindestens 4 deutsche Reiche, wenn man die Weimarer Republik mit ihrer Reichsverfassung mitzählt.
Offenkundig der Tatsache, daß die BRD in ihrem Staatsangehörigkeitsgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit mit Ursprung im 3. Reich an die Menschen in diesem Territorium vergibt, nachdem deren Ahnen die echten Staatsangehörigkeiten völkerrechtlich widerrechtlich entzogen wurden, muß man zu dem Schluß kommen, daß die BRD das 3. Reich formaljuristisch verkörpert, so wie es der Internationale Gerichtshof 2012 festgestellt hat.
Denn nachweislich der diversen Adlersymbole auf den Münzen der BRD, hat diese kein Hoheitszeichen und nicht mal eine eigene Flagge. Denn die schwarz rot gelbe gehört offenkundig dem Artikel 22 Grundgesetz für die BRD, dem BUND.

Weil die Verwaltungsform BRD die Personen in ihrer Verwaltung nicht mit der ihr zugewiesenen Form MAX MUSTERMANN verwaltet, muß davon ausgegangen werden, daß hier eine Personenstandsfälschung betrieben wird und man die Personen aus einem anderen Recht(s)kreis gesetzwidrig verwendet.

Diesen Verdacht fordere ich von den Landtagsabgeordneten durch meine Petition auszuräumen und mit vor einem internationalen Gericht verwertbare Erklärungen dazu abzugeben. Denn in diesem Verfahrensakt geht es um einen existenziellen Schaden an dem Volk, welchem ich angehöre, nachweislich meiner Geburt, welches verfolgt und verboten wurde, bis zum heutigen Tag, als einziges Volk, welches den Nationalsozialismus zu 100% nicht überlebt hat.

Der Grund weshalb ich meinen entgegengesetzten Willen zur Einbürgerung in die Verwaltungsform BRD unter der deutschen Staatsangehörigkeit widersprochen habe, nach Artikel 116/2 Grundgesetz für die BRD und damit wieder die echte Staatsangehörigkeit meiner Vorfahren besitze, welche denen im 3. Reich aus politischen Gründen durch die Verordnung zu den Staatsangehörigkeiten vom 5. Februar 1934 im Gesetz zum Neuaufbau des Reich entzogen worden ist. Damit bin ich nach dem § 2 Aufenthaltsgesetz Ausländer im Bezug auf die Verwaltungsform BRD.

Das ist die Konsequenz meiner formaljuristischen Entnazifizierung, auch wenn ich dadurch unter ständiger Verfolgung und Schädigung durch die Verwaltung stehe, die sich aus meiner moralischen und ethischen Erziehung ergibt.

Zur formaljuristischen Unterscheidung meiner natürlichen Person im neuen Recht(s)kreis verwende ich die klar formulierte Schreibweise der Mann Lutz mit dem Familiennamen P r a s t, in Sperrschriftschreibweise für lebend, welche unter Zwang und Nötigung von Ihrer Verwaltung nicht akzeptiert wird und ein weiteres Mal beweist, daß in Brandenburg das Grundgesetz für die BRD keine Geltung besitzt und die Menschen in einer Zwangsverwaltungsform zu ihrem Schaden gehalten werden.
Besonders unter der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht von 2012, daß alle Wahlen seit 1956 ungültig sind, somit keine legitimen Gesetzgeber existieren können und keine Partei ein Interesse daran hat der Forderung des höchsten Gericht zur Änderung des Wahlgesetzes nachzukommen. Was formaljuristisch nicht möglich ist, weil keiner dazu legitimiert ist, was den Rechtbankrott der Verwaltungsform BRD beweist.

An dieser Stelle verweise ich auf die Existenz der Weimarer Republik im Hintergrund, denn die Pässe tragen schon immer den Sechseckadler, das Hoheitszeichen der Weimarer Republik, auf ihrem Umschlag. Vor ein paar Jahren wurden neue Pässe ausgegeben, in welchen der Adler auf den Innenseiten, der vorher zum 3. Reich gehörte, jetzt durch den Adler der Weimarer Republik ersetzt wurde.

Die gesamte deutsche Bevölkerung wurde in einen neuen Recht(s)kreis verlegt, ohne diese davon zu unterrichten. In Bezug auf Rechte und Pflichten, welche sich geändert haben MÜSSEN.

Beweis dazu ist, daß dem BUND die Flagge zugeschrieben wird, schwarz rot gelb, welche die offizielle Flagge der Weimarer Republik darstellt. Wenn demzufolge der BUND die Weimarer Republik ist und alle Bundesministerien einschließlich des Bundesverfassungsgericht mit dem Sechseckadler der Weimarer Republik offenkundig firmieren, dann ist die Verwaltungsform BRD, welche keine eigene Staatsangehörigkeit hat und demzufolge frei von Staat ist, weil sie kein Staatsvolk hat, eine Verwaltungsform für uns heute, so wie die Verwaltungsform 3. Reich, welches kein Staat war, die Verwaltungsform für unsere Großeltern war und die Weimarer Republik, welche durch Parteienputsch entstanden ist für den Schaden an den deutschen Völkern verantwortlich zeichnet.

Als weiteren Beweis für meine Behauptungen verweise ich auf den Artikel 140 des Grundgesetz für die BRD in welchem auf Artikel der Weimarer Reichsverfassung als Bestandteil des Grundgesetz für die BRD genannt werden, was bedeuten muß, daß diese Verfassung im ganzen Geltung besitzen muß, was letztlich der Name Bundesverfassungsgericht bestätigt und die Behauptung das Grundgesetz für die BRD wäre eine Verfassung, als Lüge entlarvt.

Das sind meine rechtverbindlichen Erkenntnisse zur Wahrheit, ich fordere in meiner Petition zur Person und den Rechtfolgeverwaltungen eine international Gericht verwertbare Erklärung in welchem Zusammenhang die von mir genannten Rechtekreise stehen und aus welchem rechtlichen Grund ich als Angehöriger der Stadtgemeinde Cottbus Körperschaft des öffentlichen Recht, als Gebietskörperschaft handelnd im Rechtekreis der Weimarer Republik mit unserer Verfassung vom 30. November 1920 (1850) keine Anerkennung finde und unter Verfolgung und Schädigung durch die Brandenburger Verwaltung stehe, obwohl offenkundig alles unter dem Recht(s)kreis der Weimarer Republik steht.

Die von mir geforderten Erklärungen zu den Personen haben für meine Person, der Mann mit dem Familiennamen P r a s t, im Rechtekreis der Volksverfassung vom 30. November 1920, dem letzten Rechtstand meines Volkes besondere Bedeutung, weil ich zum einen unter dem Bußgeldbescheid stehe, weil ich in logischer Folge meiner entgegengesetzten Willenserklärung zur nicht Einbürgerung in die BRD unter der deutschen Staatsangehörigkeit, den mir als dazugehörigen Vertragsgegenstand ausgehändigten Personalausweis als Eigentum der Verwaltung, an diese zurück gegeben habe, andererseits unter einer Insolvenz der BRD stehe, weil meine Gläubiger durch ihre Insolvenz sich meinen Forderungen entzogen haben. Ich wurde damit gezwungen auch eine Insolvenz anzumelden, welche man mir, nachdem man mir alle finanziellen Mittel entzogen hatte nicht gewährt hat und ich jetzt nach 6 Jahren noch einmal den Antrag für die Person stellen mußte. Dazu wurde ich durch das Insolvenzgericht gezwungen, die Insolvenz für die Person Herr Lutz Prast zu stellen, obwohl ich entsprechend der Personendokumente der BRD, unter der Personenbenutzung dieser Verwaltungsform als LUTZ PRAST für die BRD legitimiert bin. Denn die Gerichte der BRD sollten zur BRD gehören und demzufolge auch die Personenschreibweise der Verwaltungsform BRD benutzen, wie es nach Artikel 10 EGBGB vorgeschrieben ist.

Falls es sich hier um Täuschung und Betrug sowie Personenstandsfälschung handelt, fordere ich Aufklärung, welche mir durch das Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter und Recht(s)pfleger bisher verweigert wurde.

Was mich zu dieser Petition genötigt hat, weil ich zwangsinsolviert werde unter der Person Herr Lutz Prast und ich keine Informationen habe zu welchem Rechtekreis diese Person gehört, noch welchen Rechten und Pflichten diese Person unterliegt und ob die Insolvenz auch für LUTZ PRAST und den Mann Lutz mit dem Familiennamen P r a s t rechtkräftig ist.

Mit freundlichem Gruß

lutz